Frage an die Rechtsverdreher im Forum

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Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
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Im aktuellen LH-Magazin steht nachwievor, dass man in C 200% Meilen bekommt (siehe Foto) und zwar unabhängig von der Buchungsklasse, waehrend bei Y korrekt differenziert wurde (50...150%). Koennte man das als Zusicherung interpretieren und auch 200% einklagen, wenn man in P oder Z gebucht ist? Wie ist denn da die Rechtslage? ImageUploadedByTapatalk1350559551.522687.jpg
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Im aktuellen LH-Magazin steht nachwievor, dass man in C 200% Meilen bekommt (siehe Foto) und zwar unabhängig von der Buchungsklasse, waehrend bei Y korrekt differenziert wurde (50...150%). Koennte man das als Zusicherung interpretieren und auch 200% einklagen, wenn man in P oder Z gebucht ist? Wie ist denn da die Rechtslage? Anhang anzeigen 31969

Buch ein P oder Z Ticket, und reiche Klage ein wenn du nicht die 200% bekommst. Nur ein Urteil gibt dir dort persönliche Rechtssicherheit. Siehe Eggendorfer.
 
F

feb

Guest
Frage an die Rechtsverdreher im Forum .... Anhang anzeigen 31969

Mein werter Mitforist Friemens,

ebensowenig wie Ärzte hier im Forum als Kurpfuscher oder Steuerberater als Steuerhinterziehungsgehilfen bezeichnet werden wollen, verwahre ich mich gegen den distanz- und grundlos verwendeten Begriff "Rechtsverdreher". In anderem Zusammenhang (Witz, Ironie, etc) verstehe und toleriere ich den Begriff gerne. Wenn Du damit aber einen sachlichen Fred einleiten willst, liegst du bei mir daneben und kannst dir deine Frage an den Hut stecken.

Gruß
 
Y

YuropFlyer

Guest
Tja, Lufthansa und die Wahrheit, das sind nunmal zwei Begriffe, die nur sehr entfernt etwas miteinander zu tun haben :D
 

cacaking

d´oh!
08.06.2010
1.695
3
STR, CAN sowie Krosse Krabbe
Mein werter Mitforist Friemens,

ebensowenig wie Ärzte hier im Forum als Kurpfuscher oder Steuerberater als Steuerhinterziehungsgehilfen bezeichnet werden wollen, verwahre ich mich gegen den distanz- und grundlos verwendeten Begriff "Rechtsverdreher". In anderem Zusammenhang (Witz, Ironie, etc) verstehe und toleriere ich den Begriff gerne. Wenn Du damit aber einen sachlichen Fred einleiten willst, liegst du bei mir daneben und kannst dir deine Frage an den Hut stecken.

Gruß

Leberwurstkostüm angezogen ???? :eek:
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Leberwurstkostüm angezogen ???? :eek:

Das ist eigentlich nicht die Frage. Wie man in den Wald hineinruft... Bei so einer Ansprache muss sich der OP doch nicht wundern, dass keiner der hier im Forum vertretenen Juristen Lust hat ihm (kostenlos) eine Antwort auf seine Frage gibt.
 
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Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Das Blabla im Magazin wird nicht Vertragsbestandteil, insofern kannst du das vermutlich knicken.
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Mein werter Mitforist Friemens,

ebensowenig wie Ärzte hier im Forum als Kurpfuscher oder Steuerberater als Steuerhinterziehungsgehilfen bezeichnet werden wollen, verwahre ich mich gegen den distanz- und grundlos verwendeten Begriff "Rechtsverdreher". In anderem Zusammenhang (Witz, Ironie, etc) verstehe und toleriere ich den Begriff gerne. Wenn Du damit aber einen sachlichen Fred einleiten willst, liegst du bei mir daneben und kannst dir deine Frage an den Hut stecken.

Gruß

Liber Herr Feb, es war nicht meine Absicht, den ehrenwerten Beruf des Rechtsanwaltes in irgendeiner Weise zu diskreditieren, ich habe es wirklich humoristisch gemeint (unser Firmenanwalt nennt sich selbst so), und wenn das anders angekommen ist, bitte ich vielmals um Entschuldigung. Ich selbst habe schon mehrfach von anwaltlicher Hilfe profitiert und nichts läge mir mehr fern, mich herablassend über diesen Berufsstand zu äußern. Ich hoffe, dies hiermit klargestellt zu haben und hoffe zukünftig wieder auf ein entspanntes Miteinander.
 
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E

embraer

Guest
Liber Herr Feb, es war nicht meine Absicht, den ehrenwerten Beruf des Rechtsanwaltes in irgendeiner Weise zu diskreditieren, ich habe es wirklich humoristisch gemeint (unser Firmenanwalt nennt sich selbst so), und wenn das anders angekommen ist, bitte ich vielmals um Entschuldigung. Ich selbst habe schon mehrfach von anwaltlicher Hilfe profitiert und nichts läge mir mehr fern, mich herablassend über diesen Berufsstand zu äußern. Ich hoffe, dies hiermit klargestellt zu haben und hoffe zukünftig wieder auf ein entspanntes Miteinander.

Das klingt doch schon viel besser :D
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.916
618
CGN
Das Blabla im Magazin wird nicht Vertragsbestandteil, insofern kannst du das vermutlich knicken.

denke ich auch. Allerdings ist die Werbeaussage damit falsch und nach UWG abmahnbar. Gründe eine Airline, schicke Lufthansa eine Abmahnung, erwirke danach (wenn sie nicht reagieren) eine einstweilige Verfügung und lasse alle im Umlauf befindlichen oder schon gedruckten zukünftigen Ausgaben, die diese falsche Werbung beinhalten, einstampfen.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Mein werter Mitforist Friemens,

ebensowenig wie Ärzte hier im Forum als Kurpfuscher oder Steuerberater als Steuerhinterziehungsgehilfen bezeichnet werden wollen, verwahre ich mich gegen den distanz- und grundlos verwendeten Begriff "Rechtsverdreher". In anderem Zusammenhang (Witz, Ironie, etc) verstehe und toleriere ich den Begriff gerne. Wenn Du damit aber einen sachlichen Fred einleiten willst, liegst du bei mir daneben und kannst dir deine Frage an den Hut stecken.

Gruß

Größe zeigt der, der trotzdem lacht...
 

munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.265
414
MUC
Irgendwo im Magazin wird wohl stehen, dass es zu Fehldruck kommen kann oder irgend sowas, immer das Kleingedruckte
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte

:p

Ist zwar jetzt OT, aber das möchte ich gerade in Frage stellen. Mir haben Anwälte öfter erklärt, daß sie gerade NICHT "parteiliche Interessenvertretung", sondern "Organ der Rechtspflege" sind.
 
E

embraer

Guest
Nicht ganz. Indem der Rechtsanwalt sein Wissen über das Recht zur Verfügung stellt, und zwar der einen oder anderen Partei, sowie auch dem Gericht, nimmt er innerhalb der Rechtspflege eine zentrale Rolle ein und verschafft dem Rechtsstaat letztlich die notwendige Legitimation.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Nicht ganz. Indem der Rechtsanwalt sein Wissen über das Recht zur Verfügung stellt, und zwar der einen oder anderen Partei, sowie auch dem Gericht, nimmt er innerhalb der Rechtspflege eine zentrale Rolle ein und verschafft dem Rechtsstaat letztlich die notwendige Legitimation.

Er ist aber definitiv deine parteiliche Interessenvertretung und kein neutraler Rechtspfleger...
 
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