Werbungskostenerstattung für Upgrades?

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rengschburger

Neues Mitglied
09.08.2013
5
0
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Hallo zusammen!

Ich habe folgende Frage und konnte im Forum bis jetzt keine passende Antwort finden:

Mein Arbeitgeber bezahlt für Dienstreisen nur Economy-Tickets. Da ich aber 2m groß bin und die Reisen nicht gerade selten anfallen, versuche ich mich mit Upgrades auf eigene Kosten durchzuschlagen (meistens mit Meilen, manchmal auch gegen Aufzahlung).

Nun bin ich über folgenden Artikel gestolpert:
Steuern sparen mit Meilenupgrade

Mir geht es nicht um eine steuerrechtliche Bewertung, sondern um die Frage ob hier jemand mit dieser Konstellation bereits Erfahrung gesammelt hat. Ausserdem würde mich interessieren, welche Unterlagen benötigt werden - die LH stellt für Meilenupgrades ja keine Rechnung aus, sondern weist diese nur auf dem Miles&More-Kontoauszug aus - genügt das?

Vielen Dank für Eure Hilfe
 
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SFM

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
722
0
MUC
Eine weitere Frage, die hier vielleicht ganz gut rein passt.

Kann ich als Selbständiger dann auch ein Geschäftsflug, der mit Meilen bezahlt wurde, als Betriebsausgabe geltend machen?
Ist das nur bei LH möglich, wo ja die Meilen "einkünfte" vorab pauschal versteuert werden oder zB auch bei Emirates?

Danke.
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.353
291
Reihe 42a
Ohne juristisch bewandt zu sein, würde ich mal folgendes sagen:

rengschburger: Dann müsstest Du ja den Wert der Meilen als Geschäftsausgabe geltend machen, was wiederum heisst, dass das Finanzamt dafür einen Wert ansetzen muss. Also 30.000 Meilen a 1 Cent oder so. Klingt irgendwie zu kompliziert.

SFM: Meiner Meinung nach ja. Und zwar über den Wert der Steuern und Gebühren. Also 80.000 Meilen (egal) plus 500 Euro Steuern und Gebühren (Geschäftsausgabe). Das steht ja auch im e-Ticket Receipt.

Aber kommt nicht später an und meckert, weil das Finanzamt doch 'ne andere Meinung hatte ;)
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Mein Arbeitgeber bezahlt für Dienstreisen nur Economy-Tickets. Da ich aber 2m groß bin und die Reisen nicht gerade selten anfallen, versuche ich mich mit Upgrades auf eigene Kosten durchzuschlagen (meistens mit Meilen, manchmal auch gegen Aufzahlung).
Wenn die Meilen dienstlich erflogen wurden gehören Sie dem Arbeitsgeber und nicht Dir,
also kein 'Verlust' für Dich.
Wegen der Zuzahlung kannst Du es ja bei der Lohnsteuer angeben als zusätzliche Diensteisen-Ausgaben,
was nicht komplett vom Arbeitgeber bezahlt wird, würde ich so mal probieren ob das durchgeht.

Ich bekomme auch nur Y bezahlt, bin auch nur 1.85 goss, darf aber auch die Meilen für mich privat behalten.
Upgrades mache ich nicht für die Firma.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Ich bekomme auch nur Y bezahlt, bin auch nur 1.85 goss, darf aber auch die Meilen für mich privat behalten.
Upgrades mache ich nicht für die Firma.

Mag bei dir ja anders sein, aber afaik ist die von RON_Muc ausgegebene These der gesetzliche Regelfall.

Regelfall hin oder her, auch RON_Muc möchte ja für seinen Brötchengeber offensichtlich keine Partizipation an den dienstlich erflogenen Meilen. Wer weiss denn, ob und wie das beim OP geregelt ist und in der betrieblichen Übing läuft?
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Habt Ihr Euch den Artikel überhaupt durchgelesen?

Der OP fragt wie es sich verhält, wenn er Meilen, die er privat erflogen hat, für ein Upgrade auf einer Dienstreise verwendet.
Es geht nicht um Meilen, die er auf einer Dienstreise erflogen hat!
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Der OP fragt wie es sich verhält, wenn er Meilen, die er privat erflogen hat, für ein Upgrade auf einer Dienstreise verwendet.
Es geht nicht um Meilen, die er auf einer Dienstreise erflogen hat!

?

Also aus dem Fred kann ich das nicht herauslesen. Und der verlinkte Artikel wurde _vermutlich_ nicht vom OP verfasst. Und so weiter.

Nachtrag:
Wenn mir mein Arbeitgeber dienstlich erflogene Meilen überlässt, so sind die in meinem Portfolio. Wenn ich diese dann für ein Upgrade bei einer Dienstreise verwende, dann bin ich in der Situation die der OP hier niedergeschrieben hat, "Upgrades auf eigene Kosten".
 
Zuletzt bearbeitet:

BUSINESSFLYER

Erfahrenes Mitglied
11.05.2011
588
54
CGN
Hallo zusammen!

Ich habe folgende Frage und konnte im Forum bis jetzt keine passende Antwort finden:

Mein Arbeitgeber bezahlt für Dienstreisen nur Economy-Tickets. Da ich aber 2m groß bin und die Reisen nicht gerade selten anfallen, versuche ich mich mit Upgrades auf eigene Kosten durchzuschlagen (meistens mit Meilen, manchmal auch gegen Aufzahlung).

Nun bin ich über folgenden Artikel gestolpert:
Steuern sparen mit Meilenupgrade

Mir geht es nicht um eine steuerrechtliche Bewertung, sondern um die Frage ob hier jemand mit dieser Konstellation bereits Erfahrung gesammelt hat. Ausserdem würde mich interessieren, welche Unterlagen benötigt werden - die LH stellt für Meilenupgrades ja keine Rechnung aus, sondern weist diese nur auf dem Miles&More-Kontoauszug aus - genügt das?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Ja, das kannst du als Werbungskosten geltend machen. Den von den Finanzämtern akzeptierte "Umrechnungskurs" habe ich allerdings gerade nicht zur Hand. Hast du denn auch die Meilenabos schon in der Steuererklärung?
 

BUSINESSFLYER

Erfahrenes Mitglied
11.05.2011
588
54
CGN
?

Also aus dem Fred kann ich das nicht herauslesen. Und der verlinkte Artikel wurde _vermutlich_ nicht vom OP verfasst. Und so weiter.

Nachtrag:
Wenn mir mein Arbeitgeber dienstlich erflogene Meilen überlässt, so sind die in meinem Portfolio. Wenn ich diese dann für ein Upgrade bei einer Dienstreise verwende, dann bin ich in der Situation die der OP hier niedergeschrieben hat, "Upgrades auf eigene Kosten".

Darum geht es hier allerdings überhaupt gar nicht. Zumal der OP ja schreibt, dass er die Meilen privat erlangt hat, dienstlich einsetzen möchte und diese dann als Werbungskosten in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen möchte.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
?

Also aus dem Fred kann ich das nicht herauslesen. Und der verlinkte Artikel wurde _vermutlich_ nicht vom OP verfasst. Und so weiter.

Ja da hast Du vollkommen Recht. Aus dem Thread kann ich weder herauslesen, ob der OP Meilen die er auf Dienstreisen, oder Meilen die er auf Privatreisen gesammelt hat für ein Upgrade auf einer Dienstreise einsetzten möchte.

Da der OP in seinem Thread einen Link zu einem Artikel gesetzt hat, der sich mit dem Einsatz von privat gesammelten Meilen für ein Upgrade auf einer Dienstreise beschäftigt, und deren steuerlicher abzugsfähigkeit als Werbungskosten, war ich davon ausgegangen, dass die Frage nach dem Einsatz von privat gesammelten Meilen sei.

Denn Meilen die ich auf einer Dienstreise sammle, gehören ja entweder dem Arbeitgeber, je nach Dienstreiseregelung, und müssen dann sowieso für Upgrades und Awards auf Dienstreisen eingesetzt werden. Oder die Meilen, die auf Dienstreisen gesammelt werden, gehören dem Arbeitnehmer, die dann aber streng genommen eine Einnahme in Form eines geldwerten Vorteils darstellen. Der OP würde sich sicherlich kleinen Gefallen damit tun, zu versuchen die auf Dienstreisen gesammelten Meilen als Werbungskosten geltend zu machen, denn Das Finanzamt benötigt ja den Nachweis, wie diese Meilen entstanden sind.

In dem Artikel ging es aber um Meilen, die auf Privatreisen gesammelt wurden, und für Upgrades auf Dienstreisen verwendet wurden. Das wäre doch tatsächlich mal interessant zu erfahren, ob jemand hier schon Erfahrungen damit gemacht hat, ob ein solcher Meileneinsatz zu einem Abzug in Form von Werbungskosten geführt hat, oder?
 
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FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
[..]war ich davon ausgegangen, dass die Frage nach dem Einsatz von privat gesammelten Meilen sei.

Denn Meilen die ich auf einer Dienstreise sammle, gehören ja entweder dem Arbeitgeber, je nach Dienstreiseregelung, und müssen dann sowieso für Upgrades und Awards auf Dienstreisen eingesetzt werden. Oder die Meilen, die auf Dienstreisen gesammelt werden, gehören dem Arbeitnehmer, die dann aber streng genommen eine Einnahme in Form eines geldwerten Vorteils darstellen.

Das hatten wir doch schon x-mal durchexerziert.

Der geldwerte Vorteil wird bei LH/M&M (hab's jetzt nicht abgespeichert) versteuert und geht auch steuerrechtlich ganz korrekt ins "Privatvermögen" über, streng genommen oder lax interpretiert. Die Nachweispflicht, woher das eingesetzte Vermögen kommt, haben wir in Deutschland (!) bisweilen auch, ich kenne es jedoch nur beim Immobilienkauf.

Andere Sammelprogramme - ausser M&M- mögen anders zu bewerten sein.
 

scoffer

Aktives Mitglied
03.10.2012
109
0
Vielleicht werde das FA dem naechsten M&M Partner und schreibt einfach 40% der so benutzten Meilen direkt auf dem Meilenkonto gut. So lassen sich langwierigen Streitigkeiten ueber dem genauen Meilenwert vermeiden.

Da man auch gewisse Flugsteuern mit Meilen zahlen kann koennte man auch die Moeglichkeit der Einkommensteuer mit Meilen zu zahlen anbieten.

In der Praxis rate ich eh davon ab Diskussionen ueber Meilenkonten mit dem FA auszuloesen.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
SFM: Meiner Meinung nach ja. Und zwar über den Wert der Steuern und Gebühren. Also 80.000 Meilen (egal) plus 500 Euro Steuern und Gebühren (Geschäftsausgabe). Das steht ja auch im e-Ticket Receipt.

Aber kommt nicht später an und meckert, weil das Finanzamt doch 'ne andere Meinung hatte ;)

Ich hatte gerade ne Betriebsprüfung und einige solcher Buchungen drin. Wurde nicht beanstandet.
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
Nun, die Rechtslage ist bei privat erworbenen Meilen (egal ob erfolgen oder durch Zeitschriftenabos etc. generiert) recht eindeutig:

Als Betriebsausgabe ist der gemeine Wert des Flugtickets anzusetzen. Diesen ermittelt man am besten durch Vergleich mit einem Bezahlticket am Buchungstag, welches hinsichtlich Serviceklasse und Umbuchbarkeit hinreichend vergleichbar ist. Davon zieht man die Kosten (Steuern und Gebühren) ab, der Rest wären dann in einer Personengesellschaft Betriebsausgaben/Privateinlagen, in einer Kapitalgesellschaft Betriebsausgaben/Verbindlichkeiten dem Leistenden gegenüber.
 
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HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Ich finde dieses (alte) Thema inhaltlich interessant. Mal zwei hypothetische Fälle:

1. Mein AG bezahlt mir einen "Basic" Eco Tarif. Ich zahle nun aus privater Tasche für ein Upgrade (z.B. 80 Euro bei BA auf C in Europa) oder leiste mir für 20 Euro eine Sitzplatzreservierung. Schön sammeln und am Jahresende als Werbungskosten eintragen (nicht dass es viel bringt, aber es sollte funktionieren).

2. Mit meinen privaten Meilen/Avios ergattere ich ein Upgrade von C auf F. Nun finde ich bei BA heraus was der Kauf von 20.000 Avios kostet (z.B. 385 Euro), dokumentiere den Fall und trage es in die Steuererklärung ein. Alternativ schaue ich was die Preisdifferenz zwischen C und F am Tag des Upgrades ist (z.B. 1500 Euro Oneway) und versuche diese steuerlich geltend zu machen. Letzteres halte ich für etwas gewagt...

Leider kriege ich nie ein Upgrade auf Meilen wenn ich es gerade benötige... Daher ist für mich der zweite Fall nicht relevant. Ist die Darstellung ansonsten korrekt?
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.831
601
MUC, near OBAXA
Ich finde dieses (alte) Thema inhaltlich interessant. Mal zwei hypothetische Fälle:

1. Mein AG bezahlt mir einen "Basic" Eco Tarif. Ich zahle nun aus privater Tasche für ein Upgrade (z.B. 80 Euro bei BA auf C in Europa) oder leiste mir für 20 Euro eine Sitzplatzreservierung. Schön sammeln und am Jahresende als Werbungskosten eintragen (nicht dass es viel bringt, aber es sollte funktionieren).

2. Mit meinen privaten Meilen/Avios ergattere ich ein Upgrade von C auf F. Nun finde ich bei BA heraus was der Kauf von 20.000 Avios kostet (z.B. 385 Euro), dokumentiere den Fall und trage es in die Steuererklärung ein. Alternativ schaue ich was die Preisdifferenz zwischen C und F am Tag des Upgrades ist (z.B. 1500 Euro Oneway) und versuche diese steuerlich geltend zu machen. Letzteres halte ich für etwas gewagt...

Leider kriege ich nie ein Upgrade auf Meilen wenn ich es gerade benötige... Daher ist für mich der zweite Fall nicht relevant. Ist die Darstellung ansonsten korrekt?
Wieso sollte das FA ein C-Upgrade als Werbungskosten anerkennen?
Werbungskosten sind Kosten die von Dir geleistet werden (müssen) um Deinen Job möglich zu machen und vom AG nicht erbracht werden.
Brauchst Du C in Europa um zu arbeiten?

Und F interkont?

Den Finanzbeamten zeigst Du mir der das durchwinkt...

Evtl. in Ausnahmefällen bei interkont., und wenn der AG eine Anreise am Vortag verweigert (wie weist Du das nach?), aber warum reicht dann C nicht?
 

bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Wieso sollte das FA ein C-Upgrade als Werbungskosten anerkennen?
Werbungskosten sind Kosten die von Dir geleistet werden (müssen) um Deinen Job möglich zu machen und vom AG nicht erbracht werden.
Brauchst Du C in Europa um zu arbeiten?

Und F interkont?

Den Finanzbeamten zeigst Du mir der das durchwinkt...

Evtl. in Ausnahmefällen bei interkont., und wenn der AG eine Anreise am Vortag verweigert (wie weist Du das nach?), aber warum reicht dann C nicht?

Das Finanzamt hat nicht zu interessieren, wie teuer ein Flug ist, solange der Preis belegt werden kann. Es gibt im Steuerrecht keine Obergrenze für Reisekosten.
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Genau (bluesman war schneller)... Warum (und vor allem wie) soll mir (oder meinem AG) das FA vorschreiben welche Airline oder Reiseklasse ich nutze?

Allerdings erinnere ich mich, dass es kürzlich einen Thread zu Verpflegungssatz im Forum gab (finde ich jetzt nicht). Ein Upgrade von Y auf C würde dann auch ggf. zum Abzug einer Mahlzeit führen. Das ist bei der steuerlichen Behandlung zu berücksichtigen.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Das Finanzamt hat nicht zu interessieren, wie teuer ein Flug ist, solange der Preis belegt werden kann. Es gibt im Steuerrecht keine Obergrenze für Reisekosten.

Ja leider :(

Als Finanzbeamter würde ich aber nicht den utopischen Preis für den Meilenkauf akzeptieren,
es sei denn es liegt ein Nachweis vor, das die Meilen wirklich gekauft werden ( was ja nun eh nicht mehr geht)
maximal den Handelswert von einem Cent pro Meile
 

bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Ja leider :(

Als Finanzbeamter würde ich aber nicht den utopischen Preis für den Meilenkauf akzeptieren,
es sei denn es liegt ein Nachweis vor, das die Meilen wirklich gekauft werden ( was ja nun eh nicht mehr geht)
maximal den Handelswert von einem Cent pro Meile

Woraus errechnet sich denn der "Handelswert" von 1 Cent/Meile?
Der zutreffende Handelswert kann doch nur der Wert sein, der vom "Verkäufer" (also der airline) angegeben wird. Also kann nur die "Preisliste" der airline für gekaufte Meilen gelten.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
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300x250
Woraus errechnet sich denn der "Handelswert" von 1 Cent/Meile?
Der zutreffende Handelswert kann doch nur der Wert sein, der vom "Verkäufer" (also der airline) angegeben wird. Also kann nur die "Preisliste" der airline für gekaufte Meilen gelten.

Da gibt es nur keine Preisliste mehr, weder bei M&M noch bei TB ;)

Als Finanzbeamtem würde mir ein paar tolle Sachen einfallen für jemanden der versuchen
würde mir ein Meilenupgrade zur Steuerminderung unterzujubeln
 
Zuletzt bearbeitet: