Neue Miles & More AGB ab 1.7.2014

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nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.082
0
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EDIT: Ich habe den Post ueberarbeitet um die Infos kompakt zu sammeln.

M&M hat rueckwirkend zum 1.7.2014 neue AGB eingefuehrt. Die Aenderungen wurden in mehreren Sequenzen per E-Mail an MM Mitglieder Mitte Juli kommuniziert.

Hier findet ihr die AGBs (Danke an klauskoeblich:

AGB bis 30. Juni 2014
AGB ab 1. Juli 2014

Laut LH sind dies die Aenderungen - Danke an htb und tosc fuer euer Nachfragen bei LH im Forum.

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(...) Die Teilnahmebedingungen wurden in erster Linie um bereits bestehende, aber bisher nicht in den AGB festgehaltene Regeln ergänzt und konkretisiert. (...)

Ganz neu hinzugekommen ist unter Punkt 2.1.1 und 2.4.1 die sogenannte Select Meile als Meilenart neben den Ihnen bekannten Prämien-, Status- und HON Circle Meilen. Änderungen haben sich bei folgenden Punkten ergeben:

2.2 Kontostand

Die Reklamationsfrist von zwei Wochen wurde zu Gunsten unserer aufgehoben.

2.4.5 Prämienanforderung

Die Ausstellung eines Prämienetix® ist – wo technisch möglich – bis einen Werktag vor Abflug möglich, früher waren es zwei Werktage.

2.4.7 Ausstellung von Prämiendokumenten

Bisher konnten Prämienzertifikate vier bis sechs Werktage vor Abflug angefordert werden. Um eine rechtzeitige Zustellung beim Kunden garantieren zu können, nehmen wir die Ausstellung von Zertifikaten ab sofort spätestens sieben Werktage vor Abflug vor.

3.1.1 Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung durch Lufthansa war früher unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich, ab sofort sind es vier Wochen.

3.2.1 Meilengültigkeit bei ordentlicher Kündigung

Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer, durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber behalten die Prämienmeilen nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate nach Zugang der Kündigung ihre Gültigkeit (sofern die Meilen nicht aufgrund eines bestehenden Vielfliegerstatus vor dem Verfall geschützt sind oder ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt). Bei einem Guthaben von mehr als 500.000 Meilen sind es sogar 36 Monate.

3.2.2 Meilengültigkeit bei außerordentlicher Kündigung

Bislang wurde der Meilenverfall direkt mit Einleitung der Kündigung gelöscht, ab sofort behalten die Prämienmeilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt.

4.4 Änderung des Programms oder der Teilnahmebedingungen

Bislang konnte innerhalb eines Monates Widerspruch eingelegt werden, künftig sind es zwei Monate.

Wir freuen uns, wenn Ihnen unsere Zusammenfassung weiterhilft und die zu Ihrem Vorteil vorgenommenen Änderungen ein weiterer guter Grund sind, Miles & More als Reisepartner zu bevorzugen.


---
Aus dem LH Thread:

hier die näheren Erläuterungen:

- zu 2.2: Zuvor musste der Kunde seinem Meilenstand innerhalb von zwei Wochen widersprechen, damit wir diesen noch korrigieren konnten. Diese Frist wurde aufgehoben, und ein Meilenstand kann so auch noch viele Jahre später korrigiert werden, sofern der Fehler seitens Miles&More efolgt ist.

- zu 3.2.2: Wenn Lufthansa „außerordentlich kündigt“, hat der Kunde trotz Kontenschließung noch sechs Monate Zeit, seine Meilen einzulösen. Vorher durfte er die Meilen gar nicht mehr nutzen, d.h. das Konto wurde geschlossen und alle zu diesem Zeitpunkt gesammelten Meilen sind gleichzeitig automatisch gelöscht worden. Eine Einlösung war nicht mehr möglich.

Ich hoffe, somit sind alle vorherigen Unklarheiten beantwortet.
smile.gif


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Zwar ist nicht jedes Kundenbindungsprogramm ein Vielfliegerprogramm, aber jedes Vielfliegerprogamm ein Kundenbindungsprogramm
wink.gif

Ursprünglich wurde das Miles & More Programm hauptsächlich für Vielflieger eingeführt. Heute können jedoch durchaus auch Kunden mit einer geringen Flugaktivität viele Meilen sammeln, weil sich die Angebote unserer alten und neuen Kooperationspartner schon lange nicht mehr nur auf Flug-, Hotel- und Mietwagenreservierungen beschränken. Deshalb wird hier inzwischen der Begriff "Kundenbindungsprogramm" genutzt.


Zu Deiner zweiten Frage, die Möglichkeit, Meilen in Hotelprämien einzulösen, ist keine Neuerung des Miles&More Programms, sondern war bereits vorher Bestandteil. Ich verweise hier einfach mal auf den entsprechenden Link auf der Miles&More Homepage, die die Buchung dieser Prämien näher erläutert:
Miles & More - Hotels

 
Zuletzt bearbeitet:

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Also wenn ich kein Bock mehr auf M&M habe werde ich definitiv keine Kündigung schreiben und einreichen:D:D
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.082
0
Ich werde bei AGB Änderungen immer hellhörig. Hier wird öfters mal was im Kleingedruckten versteckt, was unangenehme Auswirkungen haben kann.

Da bin ich ganz bei dir und wollte es posten. "Miles & More has revised and streamlined its Terms & Conditions as of July 1, 2014. Among other things, these changes include extending the validity of award miles even if you cancel your membership in the programme."

Immerhin 'streamlined' und nicht 'enhanced' :eek:
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.833
2.785
ZRH / MUC / VIE
Eigentlich sollten Änderungen der AGBs doch vor deren Inkrafttreten angekündigt werden?!

Bei mir ist bis dato keine Kommunikation seitens Miles&More zu neuen AGBs angekommen.

Bei mir schon, rückwirkend ab 1.7.
Ich lese jetzt aber nicht alles Wort für Wort durch, um Vergleiche zu finden - erstens hat man es nicht nötig, die neuen Passagen zu hinterlegen - und zweitens ist mir das Thema mittlerweile zu unwichtig geworden.

http://www.miles-and-more.com/mediapool/pdf/46/media_1685657246.pdf
 
A

Anonym38428

Guest
Eigentlich sollten Änderungen der AGBs doch vor deren Inkrafttreten angekündigt werden?!

Bei mir ist bis dato keine Kommunikation seitens Miles&More zu neuen AGBs angekommen.

Bei mir ist auch nichts angekommen. Wenn ich mir überlege, dass das mittlerweile jede auch nur halbseriöse Pissbude hinbekommt, ist das schon recht blamabel. Zumal die Definierung der Verfallsfristen (so das denn die einzige Änderung ist) ja auch nicht einem guten Einfall aus heiterem Himmel folgt, sondern sich aus entsprechenden Prozessen ergibt ... oder will man etwa gar keine Rechtssicherheit für die M&M AGB erreichen?
 
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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Dito bei mir ist auch nichts angekommen.

Aber ich bekomme von denen sowieso nichts, auch das "obligatorische" Sen Geburtstagsgeschenk kam nicht an ...
 
A

Anonym38428

Guest
Heute Mittag 12:11 EST (NY) per E-Mail.

Das wären ja gerade mal 21 Tage Delay ...

Ich hätte jetzt erwartet, dass in der "Inbox" in der "Lounge" was liegt - aber ne, nix. Newsletter krieg ich keine, werblicher Kommunikation habe ich auch nicht zugestimmt. Aber AGB Änderungen sollte man ja schon noch kommunizieren ...
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.769
111
ZRH
meine.flugstatistik.de
Bei mir soeben (20:32) per E-Mail eingetroffen.

Sehr geehrter Herr Goliath

Miles & More hat mit Wirkung zum 01.07.2014 die Teilnahme-bedingungen überarbeitet und gestrafft. So wurde unter anderem im Falle einer Beendigung der Teilnahme am Programm die Gültigkeit der Prämienmeilen verlängert.

Die neuen Miles & More Teilnahmebedingungen finden Sie unter:
miles-and-more.com/ch/agb.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderungen der Teilnahmebedingungen akzeptieren, wenn Sie weiterhin Ihre Miles & More Kundennummer verwenden oder wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser E-Mail an folgende Adresse schriftlich Widerspruch einlegen:

Miles & More
Postfach 12 00
33409 Verl
Germany

Falls Sie den Änderungen der Teilnahmebedingungen widersprechen, kann Ihre Teilnahme gemäss Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Meilensammeln und -einlösen.

Mit freundlichen Grüssen

Ihr Miles & More Team

PS: Die bisher gültigen Teilnahmebedingungen können Sie unter
miles-and-more.com/ch/agb einsehen.

Habe ich jetzt schon verloren, wenn ich zwischen dem 1.7. und heute meine Karte eingesetzt habe? :rolleyes:

Geil ist ja auch, gleich mit der Kündigung zu drohen, sollte man widersprechen wollen. :sick:
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.769
111
ZRH
meine.flugstatistik.de
Rechtlich gesehen sicher korrekt, trotzdem für mein Empfinden fehl am Platz in einer (erst noch verspäteten) ersten Kommunikation zum Thema mit seinen "guten" Kunden.
 

ThorstenCGN

Aktives Mitglied
12.09.2009
227
47
ZG
Eigentlich sollten Änderungen der AGBs doch vor deren Inkrafttreten angekündigt werden?!

Bei mir ist bis dato keine Kommunikation seitens Miles&More zu neuen AGBs angekommen.


...ach, seid doch nicht immer so pingelig =;
Ich habe die Änderungsmitteilung auch eben erst erhalten.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.239
Find ich auch. Ein Lufthansel sind 2 Monate ... dafür waren sie doch jetzt recht fix ;)
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
4
BER
Ich habe noch nichts bekommen...
Unabhängig von den konkreten Änderungen, die da gemacht wurden, ist das natürlich eine vollkommen inakzeptable Kundenkommunikation. Verträge einseitig ändern, ohne den Geschäftspartner zu informieren ist ein ganz mieser Stil. Rein interessehalber (ich will nicht vor Gericht deswegen, sondern es einfach nur wissen): sind rückwirkende AGB-Änderungen überhaupt rechtlich wirksam, oder sind die Änderungen wegen eines Formfehlers (Information mit dreiwöchiger Verspätung und zu knapper Widerspruchsfrist) nichtig?
 
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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
2
FRA
Ich finde das nicht so tragisch und auch nicht so peinlich. Wenn es tatsächlich nur um längere Gültigkeit der Prämienmeilen nach Ausscheiden aus dem Programm geht, dann wird ja niemand schlechter gestellt!!! Sowas kann man ruhig rückwirkend machen, macht man ja auch bei den Select Meilen. Und wenn der Grund dazu tatsächlich ein oder mehrere Gerichtsurteile sind, dann war die Zeit zwischen Urteilsverkündigung und Inkrafttreten vielleicht auch einfach zu kurz um die AGBs rechtssicher umzuschreiben. Da muss man dann wohl einfach eine rückwirkende Lösung umsetzen.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
...Rein interessehalber (ich will nicht vor Gericht deswegen, sondern es einfach nur wissen): sind rückwirkende AGB-Änderungen überhaupt rechtlich wirksam, oder sind die Änderungen wegen eines Formfehlers (Information mit dreiwöchiger Verspätung und zu knapper Widerspruchsfrist) nichtig?

Wer stellt den Deiner Meinung nach eine "Rechtsunwirksamkeit" fest. Der Wendler, der Bundespräsident, der Forenbetreiber ... oder doch ein Gericht?