Buchung der letzten 2 Jahre benötigt

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cocolino

Reguläres Mitglied
29.08.2013
49
0
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Hallo,

ich muss demnächst eventuell meine Flüge der letzten 2 Jahre nachweisen. Die Tickets habe ich leider nicht mehr, aber da ich eigentlich immer meine entsprechende Vielfliegerprogrammnummer angegeben habe, dachte ich, dass ich die über diese Konten nachweisen kann. Bei BA war das kein Problem, bei MM geht die Übersicht allerdings nur bis Mai 2013 zurück. Ich bräuchte noch den Zeitraum von September 2012 bis April 2013. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit da ran zu kommen? Bin nur "blau".

Danke schonmal!
 

cocolino

Reguläres Mitglied
29.08.2013
49
0
Bei LH oder MM? Es waren alles LH-Flüge, aber da hab ich meistens nicht eingeloggt, sondern die Buchungen dann meist manuell hinzugefügt...
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.769
111
ZRH
meine.flugstatistik.de
Auch M&M kann Dir einen entsprechenden Auszug senden. Ich brauchte auch mal einen und erhielt ihn (per Post auf Papier) bis zurück zu meiner Anmeldung bei M&M - das war eine Menge Papier...

Der Auszug von M&M nützt Dir natürlich nur etwas, wenn Du auch jeden Flug dort gutgeschrieben hast und er auch meilenberechtigt war.
 

cocolino

Reguläres Mitglied
29.08.2013
49
0
Es geht um die Beantragung von ALG. Um meine Auslandstätigkeit angerechnet zu bekommen, muss ich nachweisen, dass ich in dieser Zeit unechter Grenzgänger war.
 
Zuletzt bearbeitet:

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
8.896
FRA/QKL
Es geht um die Beantragung von ALG. Um meine Auslandstätigkeit angerechnet zu bekommen, muss ich nachweisen, dass ich in dieser Zeit unechter Grenzgänger war.
In dem Fall geht es ja wohl weniger um die Abgrenzung "echter" und "unechter". Müsstest du nicht eher nachweisen, dass dein Wohnsitz weiterhin in DE ist und du sehr enge Beziehungen zu DE ist (weiterhin Lebensmittelpunkt). Kann mir schwerlich vorstellen dass über Flüge zu beweisen, wenn nicht andere Aspekte (z.B. Familie) den Lebensmittelpunkt beweis erbringen.
 

cocolino

Reguläres Mitglied
29.08.2013
49
0
In dem Fall geht es ja wohl weniger um die Abgrenzung "echter" und "unechter". Müsstest du nicht eher nachweisen, dass dein Wohnsitz weiterhin in DE ist und du sehr enge Beziehungen zu DE ist (weiterhin Lebensmittelpunkt). Kann mir schwerlich vorstellen dass über Flüge zu beweisen, wenn nicht andere Aspekte (z.B. Familie) den Lebensmittelpunkt beweis erbringen.

Es gibt selbstverständlich noch ein paar andere Punkte, die ich belegen kann, die Heimreisen sind nur ein Aspekt.
Als echter Grenzgänger zählt man nur, wenn man mindestens 1x wöchentlich heimreist, das ist bei mir nicht der Fall. Mit geht es eher grundsätzlich um die Anerkennung als Grenzgänger, also Abgrenzung zu eben Nicht-Grenzgänger.
 
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Rheinberger

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
1.450
44
Buchungsbestätigungen von mehreren Jahren in gesammelten E-mails haben doch nur wirkliche Sammler:confused: