UA: Wo Beschweren? Flug 2 Mal gecancelled 2 Tage in Folge

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goforgold

Neues Mitglied
31.03.2014
1
0
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Hi,

mein Flug vom 27.03. letzte Woche (LH 9052, operated through UA 902; FRA -> SFO) wurde wegen des Streiks gecancelled. Hoehere gewalt ich weiss.

Umgebucht auf 28.03, wieder LH 9052, operated through UA 902. Der Flug wurde auch gecancelled wegen "mechanical problems" am Flugzeug. War schon komplett geboarded und alle Passagiere mussten 3h im Flugzeug warten waehrend sie versucht haben das Problem zu beheben, was nicht geklappt hat. Also Flugzeug de-boarded und alle wurden im Hotel untergebracht. Durften allerdings nicht an unser checked baggage also keine frische Kleidung gehabt.

Hab dann ueber die United Seite den Flug fuer den folgenden Tag auf den 29.03. umgebucht (UA 902), welcher dann planmaessig abhob.

Seitens United habe ich 30.000 Meilen gutgeschrieben bekommen fuer die Unannehmlichkeiten (unaufgefordert).
Allerdings hat man doch in Europa das Recht 600EUR erstattet zu bekommen bei solchen Annullierungen?! Der Flug war FRA -> SFO, also mehr als 3000km.

Wo und wie kann ich mich da beschweren bei Lufthansa um die 600EUR einzufordern? Ein Passagier den ich gestern getroffen habe hat mir gesagt, dass er die 600EUR direkt von einer Lufthansa-Angestellten am Checkin Schalter in Cash bekommen hat.. :eek:

Davon abgesehen eine angelehnte Frage:
Kann es sein, dass man bei solchen Beschwerden ( seien sie auch gerechtfertigt), bei der Fluggesellschaft auf eine Blacklist geraet und dann spaeter zum Beispiel nicht mehr so oft Upgrades bekommt?
 
Zuletzt bearbeitet:

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
6.734
3.096
44
Fluchhafen
Es war UA Flug und kein LH Flug! Die Codeshare Flugnummer ist irrelevant! Beschwerde (wenn überhaupt), dann bei UA und nicht bei LH...

Vielleicht kann ein MOD das in den UA-Thread verschieben.
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Da gibt es nichts zu "Beschweren". Such Dir eine Adresse von UA, wenn möglich in DE, und schicke denen eine Zahlungsaufforderung über 600€ mit Begründung und Fristsetzung. Wenn die Frist ergebnislos abläuft - Klagen und fertig.

Kann es sein, dass man bei solchen Beschwerden ( seien sie auch gerechtfertigt), bei der Fluggesellschaft auf eine Blacklist geraet und dann spaeter zum Beispiel nicht mehr so oft Upgrades bekommt?
Ja, es "kann" sein. Na und? Willste dann keine 600€? Auch gut.
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.168
208
STR
Davon abgesehen eine angelehnte Frage:
Kann es sein, dass man bei solchen Beschwerden ( seien sie auch gerechtfertigt), bei der Fluggesellschaft auf eine Blacklist geraet und dann spaeter zum Beispiel nicht mehr so oft Upgrades bekommt?

Wenn du von einer Airline Entschädigung forderst bist du kein "guter" Kunde.
Aber sobald du dein nächstes Ticket buchst und den Airline wieder Geld bringst bist du wieder ein "wertvoller" Kunde.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Da gibt es nichts zu "Beschweren". Such Dir eine Adresse von UA, wenn möglich in DE, und schicke denen eine Zahlungsaufforderung über 600€ mit Begründung und Fristsetzung. Wenn die Frist ergebnislos abläuft - Klagen und fertig.
Das wird nix nützen da die Fluggastrechteverordnung bei Flügen mit Startort ausserhalb des Geltungsbereiches (i.e., EU, Schweiz, Norwegen) nur für EU-Fluglinien anwendbar ist. Da der Flug des OP von United ausgeführt wurde heisst das nicht "klagen und fertig" sondern eher "klagen, verlieren, Anwalt bezahlen und fertig".
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Das wird nix nützen da die Fluggastrechteverordnung bei Flügen mit Startort ausserhalb des Geltungsbereiches (i.e., EU, Schweiz, Norwegen) nur für EU-Fluglinien anwendbar ist. Da der Flug des OP von United ausgeführt wurde heisst das nicht "klagen und fertig" sondern eher "klagen, verlieren, Anwalt bezahlen und fertig".

Hä? Er ist doch von FRA gestartet oder hab ich was verpasst?
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Das wird nix nützen da die Fluggastrechteverordnung bei Flügen mit Startort ausserhalb des Geltungsbereiches (i.e., EU, Schweiz, Norwegen) nur für EU-Fluglinien anwendbar ist. Da der Flug des OP von United ausgeführt wurde heisst das nicht "klagen und fertig" sondern eher "klagen, verlieren, Anwalt bezahlen und fertig".

Finger vom Abzug nehmen, richtig lesen. Der Threadstarter ist aus Frankfurt abgeflogen.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Um noch kurz was zum Thema beizutragen: gleich zum Anwalt, das Briefchen an UA kann man sich sparen, da sie die Ansprüche eh als "not applicable" ablehnen. UA zahlt alle paar Schaltjahre mal ne Kompensation gemäß der EU-Verordnung.
 

entenfahrer

Neues Mitglied
21.04.2014
2
0
Ich habe am 28.03. auch in dem Flugzeug UA 902 gesessen. Nach der Rückkehr aus den USA werde ich in den nächsten Tagen United schriftlich auffordern (ich habe eine Adresse in Darmstadt gefunden), die Ausgleichszahlungen für meine Frau und mich zu zahlen (Frist 4 Wochen). Wenn keine Zahlung erfolgt, gebe ich die Sache an eine der Internetanwaltskanzleien weiter, die auf Provisionsbasis und für mich kostenfrei arbeiten. Eine dieser Kanzleien hat schon einmal für mich eine Ausgleichszahlung über eine Klage für eine Verspätung im Zusammenhang mit einem annullierten Continentalflugs erstritten. Damals handelte es sich um ein Fahrwerksproblem, jetzt um ein Hydraulikproblem. Ich sehe deshalb gute Chancen. Darüber hinaus werde ich bei Nichtzahlung eine Beschwerde an das Luftfahrtbundesamt schicken. Es ist in Deutschland für die Einhaltung der EG Verordnung zuständig. Das Luftfahrt-Bundesamt ist die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und für die Überprüfung, ob Fluggesellschaften gegen die Bestimmungen verstoßen, zuständig, hat aber nichts mit der Durchsetzung der Entschädigungszahlungen zu tun.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Ich habe am 28.03. auch in dem Flugzeug UA 902 gesessen. Nach der Rückkehr aus den USA werde ich in den nächsten Tagen United schriftlich auffordern (ich habe eine Adresse in Darmstadt gefunden), die Ausgleichszahlungen für meine Frau und mich zu zahlen (Frist 4 Wochen). Wenn keine Zahlung erfolgt, gebe ich die Sache an eine der Internetanwaltskanzleien weiter, die auf Provisionsbasis und für mich kostenfrei arbeiten. Eine dieser Kanzleien hat schon einmal für mich eine Ausgleichszahlung über eine Klage für eine Verspätung im Zusammenhang mit einem annullierten Continentalflugs erstritten. Damals handelte es sich um ein Fahrwerksproblem, jetzt um ein Hydraulikproblem. Ich sehe deshalb gute Chancen. Darüber hinaus werde ich bei Nichtzahlung eine Beschwerde an das Luftfahrtbundesamt schicken. Es ist in Deutschland für die Einhaltung der EG Verordnung zuständig. Das Luftfahrt-Bundesamt ist die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und für die Überprüfung, ob Fluggesellschaften gegen die Bestimmungen verstoßen, zuständig, hat aber nichts mit der Durchsetzung der Entschädigungszahlungen zu tun.

Du bist ja ein echt toller Hecht!:resp: (y)
 

entenfahrer

Neues Mitglied
21.04.2014
2
0
Ich habe mich im Zusammenhang mit dem Continentalflug intensiver mit dem Thema beschäftigt. Der Sitz von United ist nicht in Darmstadt, sondern in Frankfurt (Darmstädter Straße 125, 60598 Frankfurt). Mein Schreiben an United ist fertig und geht morgen zur Post, Terminsetzung für die Zahlung ist der 23.05.2014. Mal sehen, was von United kommt.