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Der BGH hat hohe Gebühren bei der Stellung einer Ersatzperson im Rahmen einer Pauschalreise erlaubt.
Damit dürfte auch in weitergehender Schlussfolgerung der Eintritt eines Dritten bei einer normalen Flugreise (keine Pauschalreise) entsprechend unattraktiv bleiben.
Bundesgerichtshof zu Mehrkosten bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag
Auszug aus dem Urteil:
Für den Streitfall bedeutet dies, dass der Reiseveranstalter den Anspruch des Kunden auf Flugbeförderung im Rahmen der gebuchten Pauschalreise auch dadurch erfüllen kann, dass er für diesen bei einem Luftverkehrsunternehmen einen Flug zu einem Tarif bucht, der einen nachträglichen Wechsel der Person des Fluggastes nicht zulässt und typischerweise zu einem niedrigeren Preis erhältlich ist als Tarife, die eine größere Flexibilität gestatten. ........ Auch wenn sie insbesondere den Eintritt eines Dritten kurz vor Reisebeginn, wie er in den Streitfällen in Rede stand, wirtschaftlich unattraktiv machen können, rechtfertigt dieser Umstand es nicht, derartige Mehrkosten den Reiseveranstalter tragen zu lassen.
Damit dürfte auch in weitergehender Schlussfolgerung der Eintritt eines Dritten bei einer normalen Flugreise (keine Pauschalreise) entsprechend unattraktiv bleiben.
Bundesgerichtshof zu Mehrkosten bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag
Auszug aus dem Urteil:
Für den Streitfall bedeutet dies, dass der Reiseveranstalter den Anspruch des Kunden auf Flugbeförderung im Rahmen der gebuchten Pauschalreise auch dadurch erfüllen kann, dass er für diesen bei einem Luftverkehrsunternehmen einen Flug zu einem Tarif bucht, der einen nachträglichen Wechsel der Person des Fluggastes nicht zulässt und typischerweise zu einem niedrigeren Preis erhältlich ist als Tarife, die eine größere Flexibilität gestatten. ........ Auch wenn sie insbesondere den Eintritt eines Dritten kurz vor Reisebeginn, wie er in den Streitfällen in Rede stand, wirtschaftlich unattraktiv machen können, rechtfertigt dieser Umstand es nicht, derartige Mehrkosten den Reiseveranstalter tragen zu lassen.