BGH erlaubt hohe Gebühren bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag

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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
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Der BGH hat hohe Gebühren bei der Stellung einer Ersatzperson im Rahmen einer Pauschalreise erlaubt.

Damit dürfte auch in weitergehender Schlussfolgerung der Eintritt eines Dritten bei einer normalen Flugreise (keine Pauschalreise) entsprechend unattraktiv bleiben.

Bundesgerichtshof zu Mehrkosten bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag

Auszug aus dem Urteil:
Für den Streitfall bedeutet dies, dass der Reiseveranstalter den Anspruch des Kunden auf Flugbeförderung im Rahmen der gebuchten Pauschalreise auch dadurch erfüllen kann, dass er für diesen bei einem Luftverkehrsunternehmen einen Flug zu einem Tarif bucht, der einen nachträglichen Wechsel der Person des Fluggastes nicht zulässt und typischerweise zu einem niedrigeren Preis erhältlich ist als Tarife, die eine größere Flexibilität gestatten. ........ Auch wenn sie insbesondere den Eintritt eines Dritten kurz vor Reisebeginn, wie er in den Streitfällen in Rede stand, wirtschaftlich unattraktiv machen können, rechtfertigt dieser Umstand es nicht, derartige Mehrkosten den Reiseveranstalter tragen zu lassen.
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
Für den Fall des Reiseveranstalters kann ich das Urteil soweit nachvollziehen. Er gibt ja bloß die Kosten weiter, die ihm von der Fluggesellschaft auferlegt werden.

Viel interessanter finde ich die Frage, mit welchem Recht (moralisch/juristisch) die Fluggesellschaft Namensänderungen verbieten kann. Der Fluggesellschaft kann es ja eigentlich egal sein, ob Person A oder B auf dem Platz sitzt.
Andersherum: Wenn ich storniere und meinen Ticketpreis nicht erstattet bekomme (weil nicht erstattbar/übertragbar) und die Fluggesellschaft den dann freien Platz weiter/neu verkauft, machen die ja größeren Gewinn. Ist ja nicht so, dass der Platz dann trotzdem besetzt bleibt, und der Fluggesellschaft ein Schaden entstünde, wenn sie das Geld erstatten würden.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Für den Fall des Reiseveranstalters kann ich das Urteil soweit nachvollziehen. Er gibt ja bloß die Kosten weiter, die ihm von der Fluggesellschaft auferlegt werden.

Viel interessanter finde ich die Frage, mit welchem Recht (moralisch/juristisch) die Fluggesellschaft Namensänderungen verbieten kann. Der Fluggesellschaft kann es ja eigentlich egal sein, ob Person A oder B auf dem Platz sitzt.
Andersherum: Wenn ich storniere und meinen Ticketpreis nicht erstattet bekomme (weil nicht erstattbar/übertragbar) und die Fluggesellschaft den dann freien Platz weiter/neu verkauft, machen die ja größeren Gewinn. Ist ja nicht so, dass der Platz dann trotzdem besetzt bleibt, und der Fluggesellschaft ein Schaden entstünde, wenn sie das Geld erstatten würden.

Das "moralische" Interesse der Airline Namensänderungen zu verbieten besteht darin, Tickethändlern das Handwerk zu legen, die frühzeitig (auf eigenes Risiko) Billigtickets aufkaufen und dann kurz vor Abflug teuer weiterverkaufen würden. Ich halte es für ein berechtigtes Interesse der Airlines, so ein Geschäft selber zu organisieren, um die Kontrolle über die Kapazitäten zu behalten.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Viel interessanter finde ich die Frage, mit welchem Recht (moralisch/juristisch) die Fluggesellschaft Namensänderungen verbieten kann. Der Fluggesellschaft kann es ja eigentlich egal sein, ob Person A oder B auf dem Platz sitzt.

Es ist weder moralisch noch juristisch, sondern ganz einfach pragmatisch: Airlines möchten ihre Märkte selbst bedienen.
Wenn man relativ einfach und günstig Namenswechsel vornehmen könnte, bestünde die Gefahrt, dass ein "Zweitmarkt" für Flugtickets entsteht. Sprich ein findiger Tickethändler kauft alle/viele günstige Tickets und vertickt sie dann weiter. Analog Eintrittskarten für Fussballspiele, welche nach 2 Sekunden ausverkauft sind und dann für das x-fache im Zweitmarkt auf Webseiten vertickt werden.

Ganz abgesehen von Luftsicherheitsbedenken, wenn Namenswechsel alltäglich wären...
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Der Hauptgrund wurde ja schon genannt.

Klar ist auch, dass die Airlines auf diese Weise an Stornos etwas mehr verdienen, als wenn Namensänderungen erlaubt wären.

Ebenso klar ist aber auch, dass eine Änderung dieser Praxis irgendwie anders gegenfinanziert werden müsste, da die Airlines ja bekanntermaßen nicht gerade in Geld schwimmen.

Es müssten also logischerweise diejenigen Kunden, die wie gebucht und vertragsgemäß ohne Namensänderung fliegen, dann entsprechend mehr bezahlen....
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich habe Mal in einem Beitrag gelesen, das der Gewinn der Pauschalreiseveranstalter hauptsächlich aus den Storno-Gebühren hervorgeht!

Wenn in deiner Bilanz am Jahresende von 100 Euro Umsatz schließlich 1 Euro Gewinn übrig bleibt, woher willst du wissen ob dieser eine Euro aus einem Storno oder (beispielweise) der Toilettenbenutzungsgebühr oder überteuerten Frühstückspreisen her kommt????
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.004
Das "moralische" Interesse der Airline Namensänderungen zu verbieten besteht darin, Tickethändlern das Handwerk zu legen, die frühzeitig (auf eigenes Risiko) Billigtickets aufkaufen und dann kurz vor Abflug teuer weiterverkaufen würden.

Unvergessen sind die Spezial-Reisebueros, die buendelweise Air-India-Tickets fuer SINGH/MR und KAUR/MRS buchten :D

Oder auch der (hier bereits diskutierte) kreative Sachse, der seine Begleitung auf FRA-LCA-FRA eintrug als NOCHUNBEKANNT/NOCHUNBEKANNTMRS. "Irgendeine Tussi werde ich mit der Aussicht auf eine Zypernreise schon noch koedern koennen..." mag er sich gedacht haben :LOL:
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.390
2.242
Corona-Land
Wenn in deiner Bilanz ...

Entschuldige bitte, dass ich mich betriebswirtschaftlich nicht 100% korrekt ausgedrückt habe.

Wir hatten in unserer Firma drei Produkte:
Das Hauptprodukt, das zu/oder unter Herstellkosten verkauft wurde (werden musste).
Ein Nebenprodukt, das lief so lala.
Und eine Art Versicherung (Ersatzteil Liefergarantie), die brachte den Gewinn.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Entschuldige bitte, dass ich mich betriebswirtschaftlich nicht 100% korrekt ausgedrückt habe.

Wir hatten in unserer Firma drei Produkte:
Das Hauptprodukt, das zu/oder unter Herstellkosten verkauft wurde (werden musste).
Ein Nebenprodukt, das lief so lala.
Und eine Art Versicherung (Ersatzteil Liefergarantie), die brachte den Gewinn.

Ah ja.

Dann stellt am besten den Verkauf der ersten beiden Produkte ein und verkauft nur noch das Dritte =; :D
 

MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
261
68
Es ist weder moralisch noch juristisch, sondern ganz einfach pragmatisch: Airlines möchten ihre Märkte selbst bedienen.
Wenn man relativ einfach und günstig Namenswechsel vornehmen könnte, bestünde die Gefahrt, dass ein "Zweitmarkt" für Flugtickets entsteht. Sprich ein findiger Tickethändler kauft alle/viele günstige Tickets und vertickt sie dann weiter. Analog Eintrittskarten für Fussballspiele, welche nach 2 Sekunden ausverkauft sind und dann für das x-fache im Zweitmarkt auf Webseiten vertickt werden.

Naja, die Frage, warum dieses "Risiko" an den Endkunden weitergegeben wird, stellt sich aber dennoch:

1. Ist es einer Airline ja selbst überlassen, wieviele Tickets sie zu welchem Zeitpunkt "billig" (was auch immer das dann genau bedeuten würde) verkauft.
2. Ist es ja (wie auch bei den Beispielhaft genannten Fußballspielen) möglich, einen kommerziellen Zweit- oder Drittmarkt per Ticketbestimmungen / AGB zu verhindern. Das klappt natürlich nicht zu 100%, dennoch wäre die Handhabe gegen dann erwischte Händler da.

Alles in allem ist es (meiner Meinung nach!) schon frech, für einen Service, durch welchen der Airline quasi kaum Kosten entstehen, dem Kunden zum Teil vierstellige Beträge abzunehmen. Dies natürlich immer unter der Vorraussetzung, dass der Platz eben nicht komplett leer bleibt. Klar kann man die Motivation der Airline in dem Fall nachvollziehen, dennoch halte ich es für schwierig vor einem tatsächlich arbeitenden Gericht damit durchzukommen.

Und zum Sicherheitsaspekt:

Ich verstehe nicht, was das für einen Unterschied machen sollte, ob ich 48h Stunden vor dem Flug einen anderen Passagier auf das Ticket eintrage, oder ob sich der andere Passagier eben 48h vor dem Flug ein Ticket kauft...
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
1. Ist es einer Airline ja selbst überlassen, wieviele Tickets sie zu welchem Zeitpunkt "billig" (was auch immer das dann genau bedeuten würde) verkauft....

Es ist ja auch dir als Kunde überlassen, dir ein flexibles Ticket zu kaufen. Dieses Produkt ist ja auch im Angebot - dann hast du dein Problem mit der Namensumschreibung nicht.

Bei den Billigtickets geht die Umschreibung eben nicht. Deswegen (u.a.) sind sie ja so billig.
 
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