kann nicht EU-Bürger mit DE-Aufenthaltstitel, aber OHNE Pass einen Schengen-Flug antreten

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stiehl

Reguläres Mitglied
11.05.2015
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'nabend Gemeinde!

Vor Monaten hatte ich für meine Ehefrau (nicht EU-/EWR-Bürgerin) einen Flug Deutschland --> Spanien (und zurück) bei Ryanair (hin) bzw. Vueling (zurück) gebucht, damit wir im Anschluß an meine Geschäftsreise kommende Woche nach Spanien noch ein paar Tage zusammen dranhängen können. Nun habe ich für sie den Online-Checkin bei Ryanair gemacht und dabei festgestellt, dass als mögliches Identifikationsmittel nur der Pass, nicht jedoch der Aufenthaltstitel (vergleichbar mit dem Personalausweis für DE-Bürger, der bei meinem CheckIn zur Auswahl stand). Des Weiteren muss ihre Bordkarte nun zwingend vom Visaschalter abgestempelt werden, bevor sie boarden darf.

Problem: Ihr Pass liegt in der Botschaft ihres Heimatlandes in Berlin, da sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragt (und bereits zugesagt bekommen) hat.:eek:

Zum Zeitpunkt der Buchung bin ich davon ausgegangen, dass die Reise im Schengenraum mit gültigem Aufenthaltstitel aus einem Schengen-Land kein Problem sei. Nun bin ich etwas aufgeschreckt ob der Hinweise bezgl. der Abstempelung am Visa-Schalter. Ebenfalls haben meine Recherchen zu den Einreisebestimmungen Spaniens ein uneinheitliches Bild ergeben (bspw. Aufenthaltstitel nur i.V.m. Reisepass gültig), sodass ich hier um Eure Erfahrungen, Meinungen und am besten auch Tipps zur Schadensminimierung bitte.

Hat jemand bereits eine ähnliche Situation gehabt? :confused:

mfg,
stiehl

PS: sorry, ich glaub ich bin in der falschen Abteilung gelandet. Kann meinen Post ein Admin bitte nach "Reiselust und Reisefrust" verschieben? Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Feuilvleiger1985

Guest
Aufenthalts Titel, nicht EWR, Heimatland...

Wie schonn gesagt, red doch mal Klartext, dann kann man vielleicht auch was dazu sagen!

Handelt es sich um eine illegal in Kärnten lebende Asylantin aus Syrien oder um was genau geht es?
 

stiehl

Reguläres Mitglied
11.05.2015
27
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Aufenthalts Titel, nicht EWR, Heimatland...

Wie schonn gesagt, red doch mal Klartext, dann kann man vielleicht auch was dazu sagen!

Handelt es sich um eine illegal in Kärnten lebende Asylantin aus Syrien oder um was genau geht es?

ehm, die Dame ist schon länger meine rechtmäßige Ehefrau und offiziell in Deutschland gemeldet (gleiche Meldeadresse wie ich). Nebenbei hat sie auch den Master-Abschluß an einer staatlichen deutschen Universität erworben. Von deinem Szenario als meilenweit entfernt. Alle notwendigen Infos stehen bereits oben, wenn du daraus nicht schlau wirst, fehlt dir wohl das nötige Abstraktionsvermögen.

@Maxbluebrosche: danke
 

chris2908

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
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Nahe/Hunsrück Region
Ohne Pass sollte man nicht Ryanair buchen, was dir aber sicher nicht weiterhilft. Glaube mich aber erinnern zu können, das Vueling meinen Pass beim Boarding auch sehen wollte.

Mit LH solltest du mehr Glück haben, dort wurde bei mir noch kein Ausweis kontrolliert.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Nach anwendbaren europäischen Recht muss offiziell neben dem Aufenthaltstitel ein "gültiges Reisedokument" mitgeführt werden. Der Aufenthaltstitel ersetzt nur das sonst nötige Visum. Ich gehe davon aus, dass darunter bei staatsangehörigen von Staaten, die etwas Personalausweisähnliches nicht kennen, nur der Reisepass fällt.
 
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alinakl

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15.07.2016
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das sinnvollste wäre auf jeden Fall bei einer spanischen Vertretung an zu fragen wie es mit den Einreisebestimmungen und notwendigen Dokumenten aussieht.
Die hat auch den Vorteil dass sollte die Auskunft die Möglichkeit der Einreise mit den vorhandenen Dokumenten bestätigen diese auch der Airline vorgelegt werden kann, was dann eindeutig eine bessere Rechtsposition schafft sollte Beförderung verweigert werden.

Ansonsten gibt es vielleicht bei der Vertretung des Ursprungslandes (leider wurde dieses ja nicht genannt) die Möglichkeit Notfallpapiere aus zu stellen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.800
2.296
CGN
das sinnvollste wäre auf jeden Fall bei einer spanischen Vertretung an zu fragen wie es mit den Einreisebestimmungen und notwendigen Dokumenten aussieht.

Falls man eine spanische Vertretung - welche auch immer - wirklich dazu bekommt, einem etwas schriftlich zu bestätigen, wird diese wohl kaum etwas bestätigen, was der EU-Verordnung widerspricht. Und nach dieser ersetzt der Aufenthaltstitel eben nur das sonst nötige Visum, nicht den Pass.

Ob man bei FR dann eventuell trotzdem fliegen kann, weiß ich natürlich nicht.
 

tian

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26.12.2009
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Dann ist sie gerade offiziell Staatenlos, bis zur Einbürgerung. Sie kann jetzt einen Reisepass für Staatenlose beantragen.
 

stiehl

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11.05.2015
27
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Dann ist sie gerade offiziell Staatenlos, bis zur Einbürgerung. Sie kann jetzt einen Reisepass für Staatenlose beantragen.

nein. sie ist noch nicht offiziell aus ihrer Heimat-Staatsangehörigkeit entlassen worden, bzw. die Bestätigung dessen liegt noch nicht vor.
 

stiehl

Reguläres Mitglied
11.05.2015
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Vielleicht klappt ja die Reise nach Spanien. Viel spannender die Frage, ob Sie zurückreisen darf! Ich würde diese Reise absagen,bis der deutsche Pass vorliegt.


sollte das mit einem deutschen Aufenthaltstitel und einer deutschen Meldeadresse nicht das kleinere Problem sein?
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
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Ohne Pass sollte man nicht Ryanair buchen, was dir aber sicher nicht weiterhilft. Glaube mich aber erinnern zu können, das Vueling meinen Pass beim Boarding auch sehen wollte.

Vielleicht klappt ja die Reise nach Spanien. Viel spannender die Frage, ob Sie zurückreisen darf! Ich würde diese Reise absagen,bis der deutsche Pass vorliegt.

Bin unlängst im Rahmen einer zusammenhängenden Reise Vueling, Iberia und Binter Canarias geflogen. Bereiste Flughäfen waren MUC, BCN, MAD, LPA, ACE.
Ausnahmslos wurde bei allen Flügen bei Boarding, beim Scan der Boardkarte der/ein Ausweis gefordert und kontrolliert.
Mitreisende, welche non-EU/EWR-Bürger waren wurden allerdings nicht auf ihr Visum kontrolliert - lediglich Betrachtung der Seite des Passes mit der Identität und Abgleich der Namensdaten mit der Bordkarte.

Dann ist sie gerade offiziell Staatenlos, bis zur Einbürgerung. Sie kann jetzt einen Reisepass für Staatenlose beantragen.

Wieso sollte sie aktuell zwingend staatenlos sein?

nein. sie ist noch nicht offiziell aus ihrer Heimat-Staatsangehörigkeit entlassen worden, bzw. die Bestätigung dessen liegt noch nicht vor.

Es gibt durchaus auch Länder, die ihren Bürgern das Führen, das Annehmen einer weiteren Staatsangehörigkeit erlauben.
Auch Deutschland erlaubt unter gewissen Voraussetzungen das Besitzen mehr als einer Staatsbürgerschaft.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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Auch Deutschland erlaubt unter gewissen Voraussetzungen das Besitzen mehr als einer Staatsbürgerschaft.

Bei nachträglichem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Drittstaatler aber nur, wenn der Ursprungsstaat seine Staatsangehörigen prinzipiell nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Und das scheint bei der +1 des OP ja nicht der Fall zu sein.
 

stiehl

Reguläres Mitglied
11.05.2015
27
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oh Leute, ihr macht mir ja echt Hoffnung :sick::cry:

Sie wird Montag auf jeden Fall in der spanischen Botschaft anrufen und sich nach den Einreisebestimmungen erkundigen. Hier habe ich allerdings nach dem gelesenen nicht viel Hoffnung, sodass sie in ihrer Heimat-Botschaft auch noch nach einem Not-Pass fragen wird.

Danke bisher, weitere Kommentare sind willkommen :)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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2.296
CGN
Sie wird Montag auf jeden Fall in der spanischen Botschaft anrufen und sich nach den Einreisebestimmungen erkundigen.

Selbst wenn die ihr wider Erwarten eine falsche (aber für euch positive) Auskunft geben, wird euch das auch nichts nützen, wenn FR oder VY dann am Flughafen abwinken.
 
A

Anonym12392

Guest
Trotz Schengen gilt nach wie vor, dass der Grenzübertritt nur erlaubt ist bei Mitführen von Pass oder Passersatz (Personalausweis). Ein Aufenthaltstitel ist kein solches Dokument, auch nicht, wenn "Ausweisersatz" drauf steht. Die Airline ist deshalb nicht verpflichtet, deine Frau zu befördern. Der richtige Weg wäre, bei der ausländischen Botschaft einen vorläufigen Reisepass/Passersatz zu beantragen. Bei einem Härtefall kann auch eine deutsche Behörde einen Passersatz ausstellen. (Alle Angaben ohne Gewähr)
 

on_tour

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01.08.2010
8.588
1.217
Bei nachträglichem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Drittstaatler aber nur, wenn der Ursprungsstaat seine Staatsangehörigen prinzipiell nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Und das scheint bei der +1 des OP ja nicht der Fall zu sein.

das wird nicht so digital dargestellt, es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Hilft dem TO im Moment allerdings auch nicht.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
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195
STR
kann nicht EU-Bürger mit DE-Aufenthaltstitel, aber OHNE Pass einen Schengen-F...

Trotz Schengen gilt nach wie vor, dass der Grenzübertritt nur erlaubt ist bei Mitführen von Pass oder Passersatz (Personalausweis). Ein Aufenthaltstitel ist kein solches Dokument, auch nicht, wenn "Ausweisersatz" drauf steht. Die Airline ist deshalb nicht verpflichtet, deine Frau zu befördern. Der richtige Weg wäre, bei der ausländischen Botschaft einen vorläufigen Reisepass/Passersatz zu beantragen. Bei einem Härtefall kann auch eine deutsche Behörde einen Passersatz ausstellen. (Alle Angaben ohne Gewähr)


Eine Anmerkung dazu: da es sich um eine ausl. Staatsangehörige handelt, wird hier kein "Reiseausweis als Passersatz" ausgestellt sondern ein "Notreiseausweis". Dieser kann bei der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel ausgestellt hat, beantragt werden. Wird handschriftlich ausgestellt.

Desweiteren gibt es bezüglich Spanien eine Änderung im EÜPV: bei Reisen auf dem Luftweg aus Spanien MUSS das Grenzübertrittsdokument (!) gültig sein.

Und: trotz Schengen bleibt der Grenzübertritt ohne Grenzübertrittsdokument eine Ordnungswidrigkeit. Wird auch gern mal vergessen.

Lange Rede, kurzer Sinn: geht zum Ausländeramt, holt euch den Notreiseausweis, führt diesen als Grenzübertrittsdokument mit, führt den Aufenthaltstitel als aufenthaltslegalisierendes Dokument mit, und verbringt schöne Tage in Spanien.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Bei den Ausweiskontrollen beim Boarding, die in Spanien, Griechenland usw. (einschließlich bei Inlandsflügen) durchgeführt werden, geht es meines Wissens nicht um eine Überprüfung, ob jemand aufenthalts-/einreiseberechtigt ist (dazu wären die Handling Agents der Airline wohl auch gar nicht berechtigt), sondern um die Kontrolle der Identität. Also ob der Name im Pass/Ausweisdokument mit dem Namen auf der Bordkarte übereinstimmt.

Was nichts daran ändert, dass man sich auch bei Reisen innerhalb Schengens ausweisen können muss. Wobei aber neben Personalausweis/Pass auch noch andere Dokumente anerkannt werden.

Eine Liste siehe hier:
Council of the European Union - PRADO - Search by Document Country in the Register of European ID Docs
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Bei nachträglichem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Drittstaatler aber nur, wenn der Ursprungsstaat seine Staatsangehörigen prinzipiell nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Und das scheint bei der +1 des OP ja nicht der Fall zu sein.
Man kann sie auch behalten wenn man nachweislich deutliche wirtschaftliche Nachteile ohne sie hätte. Dann müssen aber beide Länder mitspielen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
Der Aufenthaltstitel ist KEIN Pass ersatz! Du musst dich auch aus Deutscher auch ausweisen können innerhalb vo EU Flügen. Das muss ein Ausländer eben auch. Und das geht nunmal nicht mit der Knax Club Karte sondern mit einem Amtlichen Dokument. Und das ist nunmal nach Definition ein Pass oder Perso. Du kannst dich ja auch nicht mit einem Führerschein ausweisen in Deutschland. In den US von A geht das natürlich.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Hast Du mal gefragt, ob sich Deine Gattin bei der deutschen Einwanderungsbehoerde ihren Pass fuer die Urlaubsreise zurueckholen/ ausleihen kann?