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Liebe JUSER,
ich hoffe die Wissenden können mir meine Frage beantworten: greift EU Recht auch auf o.g. Inseln, die ja seit 2011 den Status eines Landes bzw. besonderer Gemeinden innerhalb des Königreichs der Niederlande innehaben?
Die ehemaligen Niederländischen Antillen sind nicht EU-Mitgliedstaaten und fallen daher unter der EU-Verordnung 261/2004 in der Kategorie von Drittländern. Gleiches gilt für einzelne Staaten von Aruba, Curaçao und St. Maarten. Die BES Inseln (Bonaire, St. Eustatius und Saba).
Für St. Martin (den französischen Teil der Insel St. Maarten) sieht es anders aus: St. Martin ist gemäß dem Lissaboner Abkommen EU-Gebiet. (das nur mal so am Rande)
Ich war neulich auf einem InselAir FLug von Bonaire nach Curacao, der sich über 4h verspätete. Können hier die EU-FLuggastrechte zur Anwendung kommen, bzw kann man Enschädigung fordern?
Bonaire gilt zwar als besondere Gemeinde der Niederlande aber dieser Status ist nicht ausreichend um eine Gültigkeit der EU-Fluggastrechteverordnung herbei zu führen.
Zudem ist InselAir defacto insolvent nur die Curacaoer Regierung hält sie für die elementaren Routen in der Luft.
Daher dürfte ein Anspruch selbst wenn dieser bestehen würde kaum durchsetzbar sein.
Das einzige worauf eine Chance besteht einen Kulanzgutschein zu erhalten im September hat InselAir nach einer einfachen E-Mail 75$ gewährt.