Koffer auf dem Weg nach Hause nicht mitgereist / Rechte?

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MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
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Hallo zusammen,

der Koffer meiner +1 hat es auf dem Rückweg aus Minsk über Kiev nicht nach Berlin geschafft. Nach ihrer Meldung bei der WISAG am Ankunftstag in TXL hat sich irgendwann eine zuständige Mitarbeiterin der Fluggesellschaft (PS) bei ihr gemeldet und mitgeteilt, dass der Koffer in Minsk geblieben sei, da sie vergessen hatte, ein altes Label zu entfernen. Man würde ihr den Koffer nachsenden. Diese Antwort kam ca. 10 Tage nach dem Flug.
Seit dem tut sich nichts mehr. Die WISAG sagt, man solle sich an PS wenden; PS sagt, man würde von der WISAG bei Ankunft des Koffers informiert. Mittlerweile sind dann auch bald 3 Wochen um.
Gibt es Anspruch auf eine Entschädigung? Laut Aussage eines WISAG-Mitarbeiters gibt es die nur, wenn man den Koffer am Zielort nicht pünktlich erhält, allerdings nicht auf dem Weg nach Hause. Laut PS gäbe es sowieso keine Entschädigung, da meine +1 wegen des alten Labels selbst Schuld sei.

Wie sieht da die Realität aus? Ich erwarte natürlich keine verbindliche Rechtsberatung, aber einen Anhaltspunkt, ob sich der Aufwand lohnt.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.045
462
Schau mal ins Montraler Abkommen. Dort stehen die Rrgeln zum Schadenersatz bei Gepaeck verlust und verspaetung.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.420
Neuss
www.drboese.de
Das mit der fehlenden Entschädigung auf den Heimweg ist ein urbaner Mythos, gerne von Airlines wiederholt. Entsteht ein Schaden, ist der zu ersetzen.
 

johannuss

Neues Mitglied
16.07.2015
18
0
Die Airline ist verpflichtet, dir deinen Koffer nach Hause zu liefern. Kommt natürlich immer mal wieder vor, das Koffer spurlos verschwinden, aber dafür gibt es ein System, wie Koffer wieder ausfindig gemacht werden können.
Die Schuld wegen dem alten Etikett würde ich mir nicht einreden lassen. Ich habe noch nirgends gehört, dass man alte Labels entfernen muss und wenn, dann müssten die Damen am Check-In ebenso darauf achten. Definitiv der Airline schreiben. Bei Kofferschäden, müssen Ansprüche innerhalb von einer Woche nach Landung gemeldet werden.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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2.395
Steht das mit den Labeln nicht irgendwo? Ich habe das bei asiatischen Airlines auf jeden Fall schon gelesen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Schau mal ins Montraler Abkommen. Dort stehen die Rrgeln zum Schadenersatz bei Gepaeck verlust und verspaetung.

.....Entsteht ein Schaden, ist der zu ersetzen.

Ernstgemeinte Frage: Gilt das auch bei Reisen in/über Länder im Kriegszustand?

Edit: Zusatzfrage: Der Abflugstaat (Belarus) hat das Abkommen nicht unterzeichnet. Spielt das eine Rolle? Oder zählt der Sitz der Airline?
 
Zuletzt bearbeitet:

johannuss

Neues Mitglied
16.07.2015
18
0
Du willst ja deine Ansprüche gegen die Airline geltend machen, also ist der Gerichtsstand der Airline entscheidend und nicht der Abflugsstaat.
 

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.504
112
Danke für eure bisherigen Antworten. Die Sache mit dem alten Label hat sich erledigt; der gelieferte Koffer (mitsamt altem Label) ist nicht der meiner +1 :O
Demnach steht alles wieder auf Anfang, der Koffer bleibt verschwunden. Ich beschäftige mich dann mal etwas intensiver mit dem Montrealer Abkommen und melde mich wieder, wenn es etwas neues gibt.

EDIT: Bisher verstehe ich das Übereinkommen auch so, dass das Zielland Unterzeichnerstaat sein müsste... Schade.
 
Zuletzt bearbeitet:

MrAlex

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
1.504
112
Der Koffer ist nun angekommen. Mit zerstörtem Reißverschluss, teilweise zerbrochenem Inhalt und natürlich keinerlei Einsicht/Schuldeingeständnis seitens PS. Anwalt rechnet sich quasi keine Chance aus, da etwas zu erreichen...

Hier kann dann zu.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Edit: Zusatzfrage: Der Abflugstaat (Belarus) hat das Abkommen nicht unterzeichnet. Spielt das eine Rolle? Oder zählt der Sitz der Airline?
'Das Montrealer Übereinkommen gilt immer dann, wenn der Abflugort und der Bestimungsort in je einem Vertragsstaat liegen (z.B. Flug Frankfurt – Singapur: Deutschland ist Vertragssataat und Singapur auch). Es gilt aber auch bei einem Flug, der z.B. in Frankfurt beginnt, in Bangkok (für einen Urlaub oder einen Geschäftstermin / Thailand ist nicht Vertragsstaat) unterbrochen wird und dann wieder nach Frankfurt zurückführt (sog. Rundflug), wenn das von vorneherein so vereinbart wurde. Das ist bei 90% der Flüge der Fall, denn die meisten Fluggäste buchen Hin- und Rückflug zusammen!' Quelle: Prof. Dr. Ronald Schmid, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M.

Du willst ja deine Ansprüche gegen die Airline geltend machen, also ist der Gerichtsstand der Airline entscheidend und nicht der Abflugsstaat.
Das Montrealer Übereinkommen regelt auch den Gerichtsstand der Klageerhebung: Entweder am Sitz des Luftfrachtführers oder am Bestimmungsort (vgl. Art. 33 Abs. 1 MÜ).