Kategorie: Eigenanreise / einseitge Umbuchung ohne vorherige Inkenntnissetzung

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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
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Hallo zusammen,

Ich bin vorherige Woche aus dem Urlaub zurückgekommen. Bin eigentlich kein Freund von Pauschalreisen und buche auch bei Strandurlaub in der Regel alles getrennt - so geschehen
auch bei dem letzten Urlaub. Neben Buchungsbestättigung per E-Mail erhielt ich ein paar Tage später Vouchers, die für das gebuchte Hotel ausgestellt waren.
Bei Ankunft im Hotel übergab man mir ein Schreiben vom lokalen Partner des Reiseunternehmens bei dem ich den Hotelaufenthalt gebucht hatte. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass ich leider umgebucht werden muss auf ein vergleichbares Hotel ohne nähere Angaben von Gründen. Das Hotelmanagement teilte mir mit, dass man da unabhängig von Verfügbarkeiten nichts machen könne, da ich ja nicht direkt bei ihnen gebucht hatte. Da Ankunft mitten in der Nacht war, entschied ich mich gegen eine tiefergehene Disukussion und fuhr 45 min. weiter in das Ausweichhotel. Eine Notfallnummer wurde in dem Schreiben des lokalen Partners zwar angegeben, jedoch war niemand übers Wochenende erreichbar.
Ausweichhotel war zwar gleiche Kette und Hotelkategorie, jedoch war es aus verschiedensten Gründen (Lage, Gäste, Ausstattung) nicht ein Hotel was ich gebucht hätte.
Im Urlaub hatte ich kein Interesse der Angelegenheit weiter nachzugehen, da ja Erholung im Vordergrund stand.

Trotzdem würde mich interessieren, ob der Vorgang rechtens war und ich Ansprüche gehabt hätte im gebuchten Hotel untergebracht zu werden oder zumindestens in einem vergleichbaren Hotel im unmittelbarer Umgebung.

Viielleicht kennt sich ja jemand im "Reiserecht" etwas und kann mir nähere Infos geben.

Besten Dank im Voraus.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
Darf man fragen, bei welchem Veranstalter das aufgetreten ist? Einer der großen oder ein kleiner Spezial- oder Discountveranstalter?

Unabhängig von der genauen rechtlichen Lage finde ich das nämlich unverschämt und unprofessionell - vor allem, dass man das erst vor Ort im "falschen" Hotel erfährt.
 

DU47057

Erfahrenes Mitglied
11.07.2013
324
0
Köln
Du hättest ansich direkt vor Ort die Reiseleitung (nach dem Wochenende) und/oder den Veranstalter kontaktieren müssen.

Ich denke Du hast über die Homepage von 1-2-fly bei Schauinsland gebucht. Meine Vorschlag ist direkt an Schauinsland eine Mail zu schreiben. Dazu würde ich das erhaltene Schreiben anhängen. Belege an objektiven Fakten wieso das erhaltene Hotel nicht leistungsgleich wie das gebuchte ist. Dazu zählt nicht deine Empfindung bzgl. der Gästestruktur. ;)

Es gibt Urteile bei denen eine Entschädigung zwischen 10 und 25% zugesprochen wurden.

Wenn Du mir das Reiseland/Region sagst, kann ich dir gerne per PN eine passende Mailadresse bei Schauinsland zukommen lassen.
 
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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
Du hättest ansich direkt vor Ort die Reiseleitung (nach dem Wochenende) und/oder den Veranstalter kontaktieren müssen.

Ich denke Du hast über die Homepage von 1-2-fly bei Schauinsland gebucht. Meine Vorschlag ist direkt an Schauinsland eine Mail zu schreiben. Dazu würde ich das erhaltene Schreiben anhängen. Belege an objektiven Fakten wieso das erhaltene Hotel nicht leistungsgleich wie das gebuchte ist. Dazu zählt nicht deine Empfindung bzgl. der Gästestruktur. ;)

Es gibt Urteile bei denen eine Entschädigung zwischen 10 und 25% zugesprochen wurden.

Wenn Du mir das Reiseland/Region sagst, kann ich dir gerne per PN eine passende Mailadresse bei Schauinsland zukommen lassen.

Reiseland war Spanien. Um eine nachträgliche Entschädigung geht es mir eigentlich gar nicht, sondern mich würde für die Zukunft interessieren, ob das zulässig war und wenn ja was für Rechte ich in so einer Situation habe.
 

DU47057

Erfahrenes Mitglied
11.07.2013
324
0
Köln
Zulässig ist so eine Sache. Wenn das Hotel überbucht ist, dann ist das Interesse vom Veranstalter dich dennoch unterzubringen. Aber das zu belegen ist halt nicht so einfach. Dein Recht wäre es den Reisevertrag zu stornieren. Alternativ besteht die Möglichkeit ein alternatives gleichwertiges Hotel aus dem Portfolio des RV zu finden. Das kann man dann der Reiseleitung anbieten. Wenn er drauf eingeht ist alles gut....ansonsten Urlaub - so wie Du es getan hast - durchziehen und danach auf Entschädigung bestehen.