Entschädigung Lufthansa bei verpasstem Anschlussflug

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DrBasch

Aktives Mitglied
25.10.2010
170
31
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Folgendes Szenario:

Am 14.11. auf LIS-MUC-NUE gebucht. Die Maschine aus Deutschland für LIS-MUC kam in LIS bereits mit Verspätung an (wenn ich mich recht erinnere, sagte der Pilot etwas von Sperrung des Flughafens in MUC?!), so dass sich der Abflug entsprechend verzögerte. Ankunft in MUC sollte um 18:25 Uhr sein, war tatsächlich aber erst um 19:21 Uhr, so dass der für 19:05 geplante Weiterflug nach NUE verpasst wurde (planmäßige Ankunft um 19:40 Uhr). In MUC wurde von Lufthansa entweder (1) eine Beförderung mit Bus nach NUE und dortiger Ankunft erst gegen Mitternacht oder (2) nach Übernachtung in MUC ein Flug am nächsten Morgen mit Ankunft in NUE gegen 9 Uhr morgens angeboten, wobei ich mich für die zweite Variante entschied.

Kann mir jemand sagen, welche Entschädigung mir zustünde? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Boeing736

Guest
Der Grund für die Verspätung dürfte entscheidend sein ob dir eine Entschädigung zusteht. Und den wirst du hier im Forum nicht erfahren.

Ich würde also erstmal LH kontaktieren. Ansonsten kannst du es auch mit Flightright etc. probieren.

Warum man bei Ankunft um 19:21 in MUC aber erst am nächsten Tag fliegt finde ich merkwürdig. Mit der DB hätte man es doch locker bis 23 Uhr nach Nürnberg geschafft?
 
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DrBasch

Aktives Mitglied
25.10.2010
170
31
Warum man bei Ankunft um 19:21 in MUC aber erst am nächsten Tag fliegt finde ich merkwürdig. Mit der DB hätte man es doch locker bis 23 Uhr nach Nürnberg geschafft?

Bis man aus dem Flieger draußen ist usw. vergeht auch nochmal Zeit. Lt. Lufthansa wäre die nächste Verbindung (Bus+DB) um 22:00 Uhr gewesen (sagt auch die DB-Website) – Ankunft dann erst um 00:32 in NUE. Da ich aber nicht in NUE wohne und nochmal mehr als eine Stunde fahren müsste von da, war das einfach zu spät.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Aus deiner Ortsangabe schließend kommst du aus Regensburg; warum fährt man das nicht einfach in 1h mit dem Taxi?
 

Netforce

Erfahrenes Mitglied
01.08.2014
252
0
MUC
Hast du eine schriftliche Bestaetigung von LH ueber den verpassten Anschluss Flug ?
Ist evtl. bei deiner CC eine Versicherung bei.
 
B

Boeing736

Guest
Bis man aus dem Flieger draußen ist usw. vergeht auch nochmal Zeit. Lt. Lufthansa wäre die nächste Verbindung (Bus+DB) um 22:00 Uhr gewesen (sagt auch die DB-Website) – Ankunft dann erst um 00:32 in NUE. Da ich aber nicht in NUE wohne und nochmal mehr als eine Stunde fahren müsste von da, war das einfach zu spät.

Aber lieber um 00:32 in NUE als einen Tag später um +/- 10 Uhr?
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.805
Hamburg
Offenbar hat ja die Lufthansa die Verspätung anerkannt und TIMM umgebucht so wie ein Hotel in MUC zur Verfügung gestellt

Ist mir bei dem Routing HEL MUC NUE auch wetterbedingt passiert, das der Anschlussflug in MUC weg war. Habe dann mein Hotel in NUE gecancelt, das LH Hotel in MUC genommen und bin am nä Morgen nach NUE geflogen.


Warum soll TIMM sich auf ein Abenteuer einlassen und hinter der LH bei der Kostenerstattung für Taxi Bahn Pizza etc lange hinterherlaufen oder gar mit den üblen Callcentern in der Türkei etc herumärgern? Und wenn die LH keine guten Gründe hat wird er auch seine Kompensation erhalten. So sind eben die Gesetze
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.500
München
Wenn sich der Abflug durch Anordnungen der Flugsicherung verzögert hat, der Flieger deswegen zu spät gelandet ist und der Anschluss verpasst wurde, besteht ausschließlich Anspruch auf anderweitiger Weiterbeförderung, sowie eben ggf. Unterkunft und Verpflegung.

Ein Kompensationsanspruch dürfte hier nicht bestehen, da die Ursache - so wie es der Threadersteller geschrieben hat - scheinbar nicht im Einflussbereich der Airline lag.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Flugverspaetung & verpassten Anschlussflug. Sind bei guten CC mit dabei. Voraussetzung, der Flug wurde damit bezahlt.

Diese Versicherungen decken aber doch auch nur dadurch entstandene Kosten wie Hotel, Umbuchung usw. ab, also das, was – zumindest im Geltungsbereich der EU-Verordnung – normalerweise die Airline zahlen muss. Und ja auch hier von LH übernommen wurde.
 

Netforce

Erfahrenes Mitglied
01.08.2014
252
0
MUC
Diese Versicherungen decken aber doch auch nur dadurch entstandene Kosten wie Hotel, Umbuchung usw. ab, also das, was – zumindest im Geltungsbereich der EU-Verordnung – normalerweise die Airline zahlen muss. Und ja auch hier von LH übernommen wurde.

Hast Recht. Hab normal bei meiner CC Vers.bedigungen nachgelesen.
 

DrBasch

Aktives Mitglied
25.10.2010
170
31
Wenn sich der Abflug durch Anordnungen der Flugsicherung verzögert hat, der Flieger deswegen zu spät gelandet ist und der Anschluss verpasst wurde, besteht ausschließlich Anspruch auf anderweitiger Weiterbeförderung, sowie eben ggf. Unterkunft und Verpflegung.

Ein Kompensationsanspruch dürfte hier nicht bestehen, da die Ursache - so wie es der Threadersteller geschrieben hat - scheinbar nicht im Einflussbereich der Airline lag.

So könnte es sein, sicher bin ich mir aber nicht. Lässt sich der Grund ohne größere Umstände herausfinden? Wenn nicht, ist es in dem Fall empfehlenswert, Kompensationsanspruch bei der Airline anzumelden?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Wenn sich der Abflug durch Anordnungen der Flugsicherung verzögert hat, der Flieger deswegen zu spät gelandet ist und der Anschluss verpasst wurde, besteht ausschließlich Anspruch auf anderweitiger Weiterbeförderung, sowie eben ggf. Unterkunft und Verpflegung.

Ein Kompensationsanspruch dürfte hier nicht bestehen, da die Ursache - so wie es der Threadersteller geschrieben hat - scheinbar nicht im Einflussbereich der Airline lag.

Ich denke, wir haben den Übeltäter - und sollte es so sein, dann wäre nicht der direkte Flug MUC-LIS betroffen gewesen sondern der Umlauf VOR dem MUC-LIS:
http://www.vielfliegertreff.de/airl...ge-bei-flightradar24-com-132.html#post2150089

Und WENN das der Grund ist, dann wäre das eine weiter durch den Tag geschleppte Umlaufverspätung und keine DIREKTE Auswirkung eines kurzzeitigen Sperrung....
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Dann wäre die interessante Frage noch, ob er sich auch ohne Absprache mit der LH in ein Taxi hätte setzen können, um noch am selben Tag zuhause zu sein. Inwiefern besteht da eine Schadensminderungspflicht, und wann ist diese nicht mehr gegeben?
 

DrBasch

Aktives Mitglied
25.10.2010
170
31
Update: Heute kam die Antwort-Mail von Lufthansa auf meine Anfrage vom 12.12.2016: Es werden 400 € erstattet.
 
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