Flugbuchung bei Opodo für Air India... Keine Abfrage der gesamten Vornamen

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Raid

Neues Mitglied
13.02.2017
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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe mal eine Frage ob ihr schon einmal ähnliches mit Opodo oder Air India erlebt habt.
Bei der Buchung eines Flugs von FRA nach BKK über DEL wurde bei der Buchungsmaske ausdrücklich "Vorname" abgefragt (mit dem Vermerk: so wie im Ausweis angegeben). DIes habe ich genauso angegeben und der Flug wurde gebucht.
Es wurde nicht nach weiteren Vornamen gefragt. Ich habe allerdings noch 2 weitere Vornamen, die auch in meinem Reisepass stehen. Dies stellt laut Air India ein erhebliches Problem dar und sie können mich laut Hotline nicht fliegen lassen. DIe vorgeschlagene Lösung lautet Stornierung und Neubuchung. Hierdurch entstehen nocheinmal höhere Kosten als ich überhaupt für das Ticket bezahlt habe. Diese Lösung kann ich nicht akzeptieren, da die Buchungsmaske von Opodo nicht einmal nach den anderen Vornamen gefragt hat. Zum Anderen halte ich es auch für unwahrscheinlich, dass ich tatsächlich den Flug nicht antreten kann. Air India will nur dass man nochmal bucht und sich daran bereichern vermute ich.
Ich habe nun schon über meine Rechtsschutz einen Anwalt beauftragt eine außergerichtliche Einigung mit Opodo zu erzielen. Mal sehen ob er was erreichen kann.


Falls jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Tipps hat würde ich freuen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.035
DUS, HAJ, PAD
Einsteigen und fliegen und das ganze andere Gedöns abblasen.

Wenn du die Vornamen "wie im Ausweis angegeben" eingegeben hast, sollten ja eigentlich alle 3 einegtragen sein. Du kannst mehr als einen Vornamen in das Feld eintragen. Wird aber meistens eh gekürzt.

Garantien bekommst du natürlich keine. Es gab hier aber schon unzählige Threads zu fehlenden Vornamen bzw. Buchstabendrehern in der Buchung. Das jemand wirklich mal nicht mitgenommen wurde habe ich aber noch nicht gelesen.
 

Raid

Neues Mitglied
13.02.2017
5
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WIe gesagt was abgefragt wurde bei Opodo war "Vorname" und nicht "Vornamen" , wie im Ausweis angegeben bezieht sich daher auf "Vorname". Daher habe ich meinen ersten Vornamen angegeben. Dies ist meiner Ansicht nach missverständlich und ein Problem von Opodo.
 

Wagimen

Erfahrenes Mitglied
23.02.2014
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Na ja, Problem von Opodo... Sagen wir mal so: analog zu janetm habe ich noch nie gehört, dass jemand wg. fehlendem 2.Vornamen nicht mitgenommen wurde?!
Aaaber: du hast bereits einen Anwalt beauftragt? Und was erwartest du jetzt hier?
 

Raid

Neues Mitglied
13.02.2017
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Ich wollte eure Erfahrungen hören. Falls keine außergerichtliche Einigung mit Opodo durch den Anwalt zu erzielen ist, bleibt ja noch die Entscheidung offen ob ich das Ticket neubuche oder es am Flughafen drauf ankommen lasse. Ein Gerichtsverfahren wird sehr lange dauern. bis dahin ist der Urlaub eh schon vorbei.
Wenn es jemand gibt der Erfahrungen insbesondere mit Air India gemacht hat, dass er tatsächlich nicht mitfliegen konnte wegen sowas, wäre es wissenswert und würde mich vielleicht dazu bewegen das Ticket vorab neu zu buchen.
falls das Ticket am Flughafne nicht akzeptiert wird, wäre eine Neubuchung am Flughafen wahrscheinlich nochmal deutlich teurer als jetzt. Daher versuche ich mir hier ein Bild zu verschaffen. Ich hoffe du kannst folgen
 

aliaza

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
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Normalerweise kein Problem, bisher wurde man immer mitgenommen, meine Tochter hat 3 Vornamen und nur einer ist im Ticket, also bei Lh, AB Thy nie Probleme
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Du hast also 3 Vornamen. Gibts nur einen bei der Buchung an. Und kommst dann - nach Abschluss der Buchung - auf die Idee, mit der India Hotline zu telefonieren und nach der möglichen Eintragung für die beiden anderen Namen zu fragen.

Kann man so etwas nicht vorher machen??? Normalerweise ist man doch Herr seines Handelns!!!
 

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.031
109
ZRH
Ich habe die Vermutung, der TO dachte die Buchungsmaske fragt dann explizit noch sämtliche anderen Vornamen ab. Bitte geben Sie jetzt ihren 2., den 3. und alle anderen Vornamen an. Getreu dem Motto, der Inder hat ja eh 10 Vornamen.....

Aber zum Glück ist der RA schon umterwegs und hat den Gerichtsstand gefunden. Dann kanns losgehen!
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.402
1.702
Ich wollte eure Erfahrungen hören.

Bei meinen letzten drei Flügen nach IN mit unterschiedlichen Fluggesellschaften stand NIE meine komplette Vornamensammlung im Ticket.

Ein Gerichtsverfahren wird sehr lange dauern.

Und schwierig werden, da ja eigentlich noch gar kein Schaden entstanden ist.

Ich hoffe du kannst folgen

Sonst würdest Du einen Anwalt beauftragen...? :censored:
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.510
2.903
FRA
Du hast also 3 Vornamen. Gibts nur einen bei der Buchung an. Und kommst dann - nach Abschluss der Buchung - auf die Idee, mit der India Hotline zu telefonieren und nach der möglichen Eintragung für die beiden anderen Namen zu fragen.

Das habe ich mich auch gefragt. :confused:
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.135
3.050
Z´Sdugärd
WIe gesagt was abgefragt wurde bei Opodo war "Vorname" und nicht "Vornamen" , wie im Ausweis angegeben bezieht sich daher auf "Vorname". Daher habe ich meinen ersten Vornamen angegeben. Dies ist meiner Ansicht nach missverständlich und ein Problem von Opodo.
Im Ausweis steht kein Vorname sondern Vornamen!

Ich kenn jetzt nicht alle Pässe der Welt auswendig. Aber der Passport auf dem vorne der Bundesadler prangt und der der Bundesrepublik Deutschland gehört da steht nicht "Vorname" sondern "Vornamen"! Man ist auch so nett und schreibt "wie im Pass" und du machst das nicht....sorry versteh ich nicht wie man die eigene Ignoranz auf andere abwälzen möchte. Ich hoffe nur deine RS schmeisst dich ziemlich schnell raus. Den gegenüber den anderen Versicherungsnehmen deren Prämie wegen solchen Leuten wie du einer bist immer steigt ist das alles nur nicht fair!

Aber so langsam verstehe ich warum ein Anwalt so teuer ist. Der wird nicht nach Leistung bezahlt sondern braucht bei solchen Fällen Schmerzensgeld!
 

michel_robot

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
307
0
Shanghai/ SHA
Ich habe 3 Vornamen und gebe beim Ticket immer nur den Rufnamen an. Noch nie ein Problem, selbst im letzen Eck in China oder Süd Amerika hats keinen Interessierte.
Bei den Amis gab es nur die Frage was der Rufname im RB ist und das wars.

Wenn Vielfliegernummer vorhanden ist löst sich das ja eh wenn man da alles eingegeben hat und diese an gibt.

Sonst klar bei Visa oder Einreisekarten immer alle angeben.
 

Raid

Neues Mitglied
13.02.2017
5
0
Im Ausweis steht kein Vorname sondern Vornamen!

Ich kenn jetzt nicht alle Pässe der Welt auswendig. Aber der Passport auf dem vorne der Bundesadler prangt und der der Bundesrepublik Deutschland gehört da steht nicht "Vorname" sondern "Vornamen"! Man ist auch so nett und schreibt "wie im Pass" und du machst das nicht....sorry versteh ich nicht wie man die eigene Ignoranz auf andere abwälzen möchte. Ich hoffe nur deine RS schmeisst dich ziemlich schnell raus. Den gegenüber den anderen Versicherungsnehmen deren Prämie wegen solchen Leuten wie du einer bist immer steigt ist das alles nur nicht fair!

Aber so langsam verstehe ich warum ein Anwalt so teuer ist. Der wird nicht nach Leistung bezahlt sondern braucht bei solchen Fällen Schmerzensgeld!


Willst du mich absichtlich missverstehen oder ?
Im Ausweis und Reisepass steht "Vornamen". In der Buchungsmaske dagegen steht "Vorname".
Bei der Abfrage "Vorname" ist von einem einzelnen Vornamen meiner Ansicht nach auszugehen und dieser ist so wie im Ausweis anzugeben. Ich dachte, dass evtl weitere Vornamen in einem späteren Schrit abgefragt werden, aber jetzt nur der Rufname gefragt ist.
Viele Buchungsseiten wie z.B. Check24 haben unmissverständliche Buchungsmasken diesbezüglich.

deine Kommentare , dass du hoffst das meine RS mich rausschmeißt oder der Anwalt Schmerzensgeld braucht sind mehr als unqualifiziert und bringen niemanden weiter.
 

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.031
109
ZRH
Welche Buchungsseiten fragen denn auf einer anderen Seite nochmals nach zusätzlichen Vornamen?
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
Also ich gebe grundsätzlich immer nur meinen ersten Vorname in einem Ticket an.
Habe noch nie den zweiten angegeben,und hatte noch nie ein Problem.OK USA weis ich jetzt nicht mehr wegen Esta.
Ich kann mir jetzt überhaupt nicht vorstellen dass das am Checkin ein Problem sein sollte.
Wie sollen das dann die Inder hinkriegen die ja nicht mal selber wissen wie sie selbst heissen mit ihren vielen Namen und Abkürzungen.
Ich bin auch schon domestic mit AI geflogen und war noch nie ein Problem mit nur einem Namen.
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.018
227
Haben wir hier nur etwas Aufregung wegen einer Auskunft von Air India? Viele Hotlines geben durchaus mal falsche Auskünfte, weil sie es nicht besser wissen und im Fall der Fälle niemand mit dem Finger auf sie zeigen kann.

Wie verschiedene hier schon geschrieben haben, es ist vollkommen normal, nur den ersten Vornamen auf dem Ticket anzugeben und auch damit reisen zu können. Selbst bei Air India.
 
Zuletzt bearbeitet:

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
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klausschlesinger.de.tl
Irren ist menschlich. Menschen machen halt Fehler. Ganz gleich ob das Reisebüro Fehler in der Namensschreibweise des Passagiers beging oder jemand online einen Flug bucht und selbst bei der Eingabe seines Namens einen Tippfehler macht, berechtigt dies nicht zur Abweisung eines Kunden beim Flugantritt durch die Fluggesellschaft, so zumindest Prof. Dr. Ronald Schmidt, Rechtsanwalt.

Er begründet:

Immer mehr Reisende suchen und buchen Ihre Reiseleistungen im Internet. Doch lassen Sie es dabei oft an der gebotenen Sorgfalt fehlen. So gibt manch’ Buchungswilliger seinen Namen durch einen Tippfehler falsch ein. Das merkt er dann oft erst, wenn ihm später der Flugschein mit nicht korrektem Namen ausgehändigt wird. Also wendet er sich an das Luftfahrtunternehmen mit der Bitte um Korrektur. Da oft nur ein oder zwei Buchstaben falsch sind oder der Zweitname fehlt, sollte man meinen, das sei kein Problem. Aber weit gefehlt!

Mit dem Hinweis, es handele sich um einen sog. 'name change', lehnen nahezu alle Luftfahrtunternehmen eine Korrektur ab und empfehlen dem Kunden, den Flug zu stornieren und einen neuen zu buchen. Dabei muss der Passagier aber nicht nur erhebliche Stornokosten zahlen, sondern in aller Regel für die zweite Buchungen auch einen erheblich höheren Flugpreis entrichten – selbst wenn er wieder auf den ursprünglichen Flug gebucht wird. Den gleichen Vorschlag unterbreiten viele Luftfahrtunternehmen übrigens auch, wenn ein Fluggast den Flugschein nicht erhalten oder ihn nach der Zusendung verloren hat. Das halte ich für nicht akzeptabel.

Ein Luftfahrtunternehmen, das mit einem Kunden einen Luftbeförderungsvertrag geschlossen hat, ist verpflichtet, den Fluggast vereinbarungsgemäß zu befördern. Denn der Beförderungsanspruch des Reisenden entsteht unabhängig davon, ob ein Flugschein nicht übergeben wurde, verloren ging oder den Anspruchsberechtigten falsch bezeichnet. Offensichtlich ist es in der Praxis des Luftverkehrs jedoch nicht bekannt, dass der Flugschein als qualifiziertes Legitimationspapier den Beförderungsanspruch nur verbrieft, ihn aber nicht begründet! Daher ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, einen Ersatzflugschein auszustellen. In den ersten beiden Fallvarianten handelt es sich schon der Sache nach nicht um einen 'name change', sondern lediglich um die Ausstellung eines Ersatzdokumentes. Nur in der dritten Fallvariante könnte man formal argumentieren, dass ein Namenswechsel vorgenommen wird.

Ich will nicht bestreiten, dass Luftfahrtunternehmen ein berechtigtes Interesse haben, zu verhindern, dass Kunden günstig Flugscheine erwerben, die sie dann zu erhöhten Preisen an andere weiterverkaufen. Um einen solchen Fall handelt es sich aber bei den oben skizzierten Fallgestaltungen nicht. Denn es soll weder ein Passagier ausgetauscht noch ein Gewinn erzielt werden. Quelle: Prof. Dr. Ronald Schmidt, Rechtsanwalt auf: http://www.ronald-schmid.de/aktuelles_flugticket.html
 

Raid

Neues Mitglied
13.02.2017
5
0
Ein sehr interessanter vermerk einer Buchungsseite ist auch bei www.cheaptickets.de zu finden. Hier steht beim Buchungsprozess folgendes:
Hier wird extra betont, dass man doch nur den ersten Vornamen hinschreiben soll.

Unbenannt.jpg
Ich weiß nicht auf welcher Basis fehlende weitere Vornamen wirklich zu einer Ablehnung beim Boarden seitens Air India führen kann. Leider sind entsprechende Gesetzesurteile trotz langer Recherche nicht zu finden. Wenn jemand konkrete Urteile oder Gesetzestexte hat würde ich mich freuen.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Herzlichen Glueckwunsch zu Deinem Urlaub in Thailand.
Nach diesem Post-Buchungsprozedere waeren wir alle urlaubsreif.
 
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H

HGFan

Guest
Im Ausweis steht kein Vorname sondern Vornamen!

Ich kenn jetzt nicht alle Pässe der Welt auswendig. Aber der Passport auf dem vorne der Bundesadler prangt und der der Bundesrepublik Deutschland gehört da steht nicht "Vorname" sondern "Vornamen"! Man ist auch so nett und schreibt "wie im Pass" und du machst das nicht....
Ich habe nur einen Vornamen und beim Österreichischen Reisepass steht "Vorname" vorgedruckt.