Flugtickets bei örtlichen Reisebüro gekauft / Umbuchung laut Reisebüro nicht möglich

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golfather136

Neues Mitglied
23.10.2016
9
0
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Hallo,

ich habe eine Frage die meinen Vater betrifft. Es geht um einen Flug den er für sich und seine Lebensgefährtin bei einem örtlichen Reisebüro gebucht hat.

Er hat am 13.02.2017 in einem örtlichen Reisebüro einen Flug für sich und seine Lebensgefährtin ans Schwarze Meer gebucht (Hin- und Zurück, Reisezeitraum 28.02.2017 - 26.03.2017). Mein Vater ist aufgrund einer kürzlich stattgefundenen Blasen-OP in einer Folgebehandlung bei einem Facharzt. Am 20.02.2017 (eigentlich letzter vorgesehener Behandlungstermin) wurde ihm mitgeteilt das die Behandlung leider verlängert werden muss. Daher wäre es ihm nicht möglich den ursprünglichen Abflugtermin am 28.02.2017 anzutreten. Daraufhin ist er am gleichen Tag (am 20.02.2017) zu dem örtlichen Reisebüro und wollte den Flug auf Mitte März umbuchen. Die Inhaberin hat dann gesagt, dass Sie das anfragen muss. Anschließend hat sie eine elektronische Anfrage beim Ticketgroßhändler gestellt. Dieser hat dann mitgeteilt dass eine Änderung/Umbuchung nicht möglich ist. Mein Vater hat sich dann daraufhin einen Termin beim Rechtsanwalt besorgt, dieser hat das Reisebüro angeschrieben.

Das Reisebüro hat auf den Brief des Rechtsanwalts reagiert und mitgeteilt, dass mein Vater beim Kauf der Tickets von ihr darüber belehrt wurde dass es sich hierbei um Promotion- bzw. Economy Tickets handelt und daher keine Umbuchungen möglich sind. Das stimmt definitiv nicht. Mein Vater hat am 20.02.2017 von der Inhaberin den elektronischen Gesprächsverlauf zwischen ihr und dem Ticketgroßhändler bekommen (als Ausdruck). Dort fragt sie (die Inhaberin des Reisebüros) bei dem Ticketgroßhändler an ob eine Änderung/Umbuchung möglich ist, dieses wird vom Ticketgroßhändler verneint. Wenn mein Vater denn von ihr belehrt wurde, warum macht Sie sich die Mühe und fragt beim Ticketgroßhändler an? Auf dem erhaltenen E-Ticket steht auch nichts davon dass Umbuchungen ausgeschlossen sind.

Mein Frage ist jetzt, ob dieses Verhalten rechtskonform ist und wie die Chancen für meinen Vater stehen. Die Tickets haben ca. 450,00 EUR gekostet, mein Vater ist rechtsschutzversichert.

Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus und wünsche einen erholsamen Sonntag.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Hat Dein Vater eine Reiserücktrittsversicherung, die bei krankheitsbedingtem Nichtantritt zahlt?
Dann liesse sich das in dieser Konstellation vermutlich am einfachsten lösen.

Ansonsten ist es von Dritten, die nicht dabei waren, natürlich schwer zu beurteilen, ob das RB Deinem Vater die Information zu den Umbuchungs- und Stornobedingungen des Tarifs mitgeteilt hat oder nicht und ob er diese richtig verstanden hat oder nicht.

Was sagen denn die Reiseunterlagen (Buchungsbestätigung etc).
Spätestens dort müsste doch ein Verweis darauf zu finden sein.

Wenn Du ein bisschen mehr Informationen geben würdest (Airline, Buchungsklasse), findet sich hier sicher auch jemand, der sich die Fare Rules dazu mal anschaut.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Das ist weniger eine Rechtsfrage, als vielmehr eine Beweisfrage. Das Reisebüro sagt "A", Dein Vater sagt "B". Die jeweiligen Rechtsfolgen sind klar. Aber: Wer kann das, was er sagt, beweisen?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Das ist weniger eine Rechtsfrage, als vielmehr eine Beweisfrage. Das Reisebüro sagt "A", Dein Vater sagt "B". Die jeweiligen Rechtsfolgen sind klar. Aber: Wer kann das, was er sagt, beweisen?
Daher ja meine vorherige Frage nach der Reisebestätigung.
Wenn es dort steht, dürfte der OP einen schweren Stand haben.
Wenn es dort nicht steht, gilt Aussage gegen Aussage.
 

golfather136

Neues Mitglied
23.10.2016
9
0
Mein Vater ist ein alter Mann, auch wenn die Rechtsschutzversicherung den Anwalt bezahlen wird, so will ich ihm bei einem aussichtslosen Unterfangen den Stress und die Lauferei ersparen.

Die Airline ist Turkish Airlines, als Buchungsklasse steht dort:

Hinflug:
HAJ-IST Buchungsklasse: U (Economy)
IST-SZF Buchungsklasse: Y (Economy)

Rückflug:
OGU-IST Buchungsklasse: Y (Economy)
IST-HAJ Buchungsklasse: W (Promotion)

Eine Buchungsbestätigung hat er nicht erhalten, er hat nur das E-Ticket und eine handausgefüllte Quittung erhalten. Eine Reiserücktrittsversicherung hat er leider nicht.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.628
969
MUC, BSL
Muss ein Reisebüro rein formal gesehen überhaupt auf die Tatsache hinweisen, dass die im touristischen Sektor üblichen Tickets meist nicht bzw. nur gegen Gebühr stornierbar/umbuchbar sind?
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Hat Dein Vater eine Reiserücktrittsversicherung, die bei krankheitsbedingtem Nichtantritt zahlt?
Dann liesse sich das in dieser Konstellation vermutlich am einfachsten lösen.

Bei einer Erkrankung, die zum Zeitpunkt der Buchung bereits bestand und deren Genesung nur länger gedauert hat als gedacht? Ich fürchte, auch dafür könnte (je nach Versicherung) ein sehr guter Anwalt nötig werden...
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Bei einer Erkrankung, die zum Zeitpunkt der Buchung bereits bestand und deren Genesung nur länger gedauert hat als gedacht? Ich fürchte, auch dafür könnte (je nach Versicherung) ein sehr guter Anwalt nötig werden...
Die Aussage ist in sich natürlich korrekt, dieser Umstand geht für mich aus der Schilderung des OP aber nicht hervor.
 

golfather136

Neues Mitglied
23.10.2016
9
0
Ja, ich bin ein sehr penibler Mensch aber bei dem London-Trip ist mir beim Buchen der Flugtickets leider ein Fehler unterlaufen. Ich habe an die Visa-Pflicht meiner Mutter nicht gedacht.

Ist aber dank dem Forum alles nochmal gut gegangen. Dafür danke ich nochmal.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Muss ein Reisebüro rein formal gesehen überhaupt auf die Tatsache hinweisen, dass die im touristischen Sektor üblichen Tickets meist nicht bzw. nur gegen Gebühr stornierbar/umbuchbar sind?

Die Frage kann man stellen. Die Antwort kennt im Zweifelsfall nur der Richter. ;)
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.253
3.085
Na dann viel Spass. TK wird kaum Kohle rausrücken. Und das Reisebüro wird es kaum aus eigener Tasche bezahlen. Die günstigen Tickets sind bei den meisten Airlines eh nicht stornierbar/ umbuchbar. Die Frage ist also, welcher Tarif da gebucht wurde. Wenn es ein Tarif ist, der keine Umbuchungen erlaubt, ist das Geld flöte.

Natürlich müsste die Airline die Taxen zurückerstatten, die ja oft 50% oder so des Tarifes ausmachen. Für mich aber die entscheidende Frage - und ich weiss die Antwort nicht - wie sieht es aus, wenn ein Paxe aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann. Ich könnte mir vorstellen, dass da ein Richter durchaus sagen könnte, dass da die Airline nicht einfach auf stur schalten kann.
 

golfather136

Neues Mitglied
23.10.2016
9
0
Erstmal vielen Dank. Das mit den Steuern und Gebühren ist ein interessanter Einwand. Dann wäre wenigstens ein Teil des Schadens abgewendet.

Ich werde auf dem laufenden halten.
 

skymiler

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
720
174
W-Klasse ist bei TK die günstigste Tarifklasse, damit ist das Ticket nicht umbuchbar/stornierbar.

Für mich aber die entscheidende Frage - und ich weiss die Antwort nicht -
wie sieht es aus, wenn ein Paxe aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann...

Es gibt bei den Airlines keine unterschiedliche Stornoregeln für kranke und gesunde.
Das wäre allenfalls für eine Reiserücktrittskostenversicherung relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Boeing736

Guest
Das Reisebüro hat auf den Brief des Rechtsanwalts reagiert und mitgeteilt, dass mein Vater beim Kauf der Tickets von ihr darüber belehrt wurde dass es sich hierbei um Promotion- bzw. Economy Tickets handelt und daher keine Umbuchungen möglich sind. Das stimmt definitiv nicht. Mein Vater hat am 20.02.2017 von der Inhaberin den elektronischen Gesprächsverlauf zwischen ihr und dem Ticketgroßhändler bekommen (als Ausdruck). Dort fragt sie (die Inhaberin des Reisebüros) bei dem Ticketgroßhändler an ob eine Änderung/Umbuchung möglich ist, dieses wird vom Ticketgroßhändler verneint. Wenn mein Vater denn von ihr belehrt wurde, warum macht Sie sich die Mühe und fragt beim Ticketgroßhändler an?

Um den Kunden einen möglichst guten Service zu bieten und sicherzustellen, ob es nicht entgegen der Faktenlage (Tarifregeln) nicht doch noch eine Möglichkeit gibt, die Tickets umzubuchen?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.127
3.031
Z´Sdugärd
Also auf meinen E Tickets steht "umbuchbar bis" drauf. Wen das nicht drauf steht ist es auch nicht inclu. Ich kapier sowas immer nicht Vermutlich wurde aufgrund von Geiz ist geil auf sowas verzichtet. Aber anstatt man eben über sich selbst ärgert fährt man gleich mit dem Anwalt auf.

Wen du ein Auto kaufst und im Kaufvertrag steht nicht mit Klimaanlage....kommt dann auch Post vom Anwalt wen die Klimaanlage hinterher fehlt??? Sorry ne Pizza bestellen ist schwerer als n Flug zu buchen. Und nochwas...das die OP ansteht das weis man sicherlich auch erst seit gestern? Wen man halt immer alles ohne reserve einplant dann kommt eben sowas bei raus. Hier wird sich nur wieder eine Anwalt freuen das ein hoffnungsloser Fall wieder bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt wird und die Rechtschutz so schattig ist und das sogar noch finanziert...
 

golfather136

Neues Mitglied
23.10.2016
9
0
Also jetzt halt mal den Ball flach und achte mal auf deine Ausdrucksweise.

Erstens sind es keine Billigtickets. Ein alter Mann hat sich nichts dabei gedacht und bei einem örtlichen Reisebüro, reinen Gewissens, Flugtickets gekauft. Wo ist hier sein Fehler?!? Dass die Gesellschaft so ranzig und verkorkst geworden ist und dass man sich tausendfach absichern muss weil man mittlerweile an jeder Ecke sonst abgezockt wird, ist nicht die Schuld dieses alten Mannes.

Wenn du bei belanglosen Foreneinträgen gleich so durch die Decke gehst, solltest du allein aus Selbstschutzgründen vielleicht mal überlegen ob da nicht irgendwelche "tieferen" Probleme vorliegen.

Ach, wenn wir schon so überkorrekt sind und Menschen im Internet zurechtweisen, es heißt Rechtsschutz, mit einem "s" nach dem Wort Recht. Ein ganz unangenehmer Rechtschreibfehler. Und noch etwas für deine Allgemeinbildung, das Bundesverfassungsgericht ist nicht zuständig für Zivil- und Strafverfahren, für meinen Fall wäre der Bundesgerichtshof die letzte Instanz.

*Kopfschüttel*

Also auf meinen E Tickets steht "umbuchbar bis" drauf. Wen das nicht drauf steht ist es auch nicht inclu. Ich kapier sowas immer nicht Vermutlich wurde aufgrund von Geiz ist geil auf sowas verzichtet. Aber anstatt man eben über sich selbst ärgert fährt man gleich mit dem Anwalt auf.

Wen du ein Auto kaufst und im Kaufvertrag steht nicht mit Klimaanlage....kommt dann auch Post vom Anwalt wen die Klimaanlage hinterher fehlt??? Sorry ne Pizza bestellen ist schwerer als n Flug zu buchen. Und nochwas...das die OP ansteht das weis man sicherlich auch erst seit gestern? Wen man halt immer alles ohne reserve einplant dann kommt eben sowas bei raus. Hier wird sich nur wieder eine Anwalt freuen das ein hoffnungsloser Fall wieder bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt wird und die Rechtschutz so schattig ist und das sogar noch finanziert...
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.974
1.033
DUS, HAJ, PAD
Nur weil ein alter Mann Tickets kauft sollen die umbuchbar sein, wenn dieser krank wird?
Mit dem Alter sollte man auch die Lebenserfahrung haben zu wissen was man tut, oder ggf. zu fragen wenn man etwas nicht weiss. Nicht jeden Kauf kann man rückgängig machen wenn man es möchte.

Das Reisebüro hätte mit Sicherheit auch gerne Tickets für den dreifachen Preis verkauft die umbuchbar sind.

Da eine Rechtsschutzversicherung besteht wird diese bzw. der Anwalt sich ja nun um alles kümmern.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.982
2.421
Nur weil ein alter Mann Tickets kauft sollen die umbuchbar sein, wenn dieser krank wird?
Mit dem Alter sollte man auch die Lebenserfahrung haben zu wissen was man tut, oder ggf. zu fragen wenn man etwas nicht weiss. Nicht jeden Kauf kann man rückgängig machen wenn man es möchte.
Es war eine Frage, dafür ist das Forum doch da. Lebenserfahrung ... ja, aber wer alte Eltern hat, weiß, dass irgendwann die Überforderung eintritt, ohne dass die Eltern selbst es merken. Und da möchte man dann auch helfen. Aber vielleicht hat das mit Lebenserfahrung zu tun ... es ist nicht immer leicht, Eltern beim Altwerden zuzusehen und zu wissen, dass sie eben nicht mehr alles so wuppen können, wie sie selbst es noch vorgeben.
 

golfather136

Neues Mitglied
23.10.2016
9
0
Immer dasselbe Verhaltensmuster in Foren, egal wie freundlich und respektvoll man etwas fragt, egal wie nett und hilfreich die Community antwortet, irgendwann kommt ein "Negativ-Mensch" dazu, der etwas schreibt, wo man sich fragt was man falsch gemacht hat. Dann antwortet man diesem "Negativ-Menschen" im selben Niveau, kurz darauf kommt ein Forenmitglied (meist "alteingesessenes" Forenmitglied) dass diesen "Negativ-Menschen" wahrscheinlich aus dem Forum kennt und anschließend aus Loyalitäts- und Platzhirschgründen eine eher vorwerfende und negativ angehauchte Antwort zu dem ursprünglichen Thema erstellt.

Es ist echt interessant, egal welches Forum. Das Muster ist in jedem Forum dasselbe.

Nur weil ein alter Mann Tickets kauft sollen die umbuchbar sein, wenn dieser krank wird?
Mit dem Alter sollte man auch die Lebenserfahrung haben zu wissen was man tut, oder ggf. zu fragen wenn man etwas nicht weiss. Nicht jeden Kauf kann man rückgängig machen wenn man es möchte.

Das Reisebüro hätte mit Sicherheit auch gerne Tickets für den dreifachen Preis verkauft die umbuchbar sind.

Da eine Rechtsschutzversicherung besteht wird diese bzw. der Anwalt sich ja nun um alles kümmern.
 

golfather136

Neues Mitglied
23.10.2016
9
0
Sorry, meine Aussage kam falsch rüber. Ich meinte nicht mich selbst, ich bin nämlich kein "aktiver" Forennutzer, ich bin mehr so derjenige der mitliest. Also ein "passiver" Forennutzer. Und da sagen meine Erfahrungen genau das, was ich oben geschrieben habe.

Wenn Du offensichtlich leider wiederkehrende Erfahrungen sammeln musst, wäre eine hilfreiche Idee unter Umständen auch mal die Selbstreflexion.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.676
6.167
LEJ
Lieber Themensteller,
wenn du andere auf ihre Rechtschreibung hin anmeckerst, dann achte bitte selbst auf deine Kommasetzung. Mir wäre dieses Eigentor schon peinlich.
Was bedeutet für dich eigentlich "alt". Für mich hat das weniger etwas mit dem Alter zu tun, vielmehr sehe ich darin Unwissenheit und die ist altersunabhängig.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.806
369
Also eins ist schonmal klar. Wenn die Erkrankung bei Kauf des Tckets bestanden hat, egal ob akut oder chronisch, ist eine Nutzung einer RRV ausgeschlossen. Das ist basiswissen aus der Versicherungsbranche. Also darüber gibt es keine Zweifel. Erschwerend gibt es bei vielen Versicherungen eine Grenze bei 65/67 was Gründe für einen medizinischen Rücktritt einer Reise nochmals deutlich kompliziert, fast unmöglich macht.


Edit: Erledigt die u.g. Frage.
Frage: Kam die Dokumentation VOR oder NACh deinem Anwaltsschreiben vom RSB ?