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Hallo,
ich habe eine Frage die meinen Vater betrifft. Es geht um einen Flug den er für sich und seine Lebensgefährtin bei einem örtlichen Reisebüro gebucht hat.
Er hat am 13.02.2017 in einem örtlichen Reisebüro einen Flug für sich und seine Lebensgefährtin ans Schwarze Meer gebucht (Hin- und Zurück, Reisezeitraum 28.02.2017 - 26.03.2017). Mein Vater ist aufgrund einer kürzlich stattgefundenen Blasen-OP in einer Folgebehandlung bei einem Facharzt. Am 20.02.2017 (eigentlich letzter vorgesehener Behandlungstermin) wurde ihm mitgeteilt das die Behandlung leider verlängert werden muss. Daher wäre es ihm nicht möglich den ursprünglichen Abflugtermin am 28.02.2017 anzutreten. Daraufhin ist er am gleichen Tag (am 20.02.2017) zu dem örtlichen Reisebüro und wollte den Flug auf Mitte März umbuchen. Die Inhaberin hat dann gesagt, dass Sie das anfragen muss. Anschließend hat sie eine elektronische Anfrage beim Ticketgroßhändler gestellt. Dieser hat dann mitgeteilt dass eine Änderung/Umbuchung nicht möglich ist. Mein Vater hat sich dann daraufhin einen Termin beim Rechtsanwalt besorgt, dieser hat das Reisebüro angeschrieben.
Das Reisebüro hat auf den Brief des Rechtsanwalts reagiert und mitgeteilt, dass mein Vater beim Kauf der Tickets von ihr darüber belehrt wurde dass es sich hierbei um Promotion- bzw. Economy Tickets handelt und daher keine Umbuchungen möglich sind. Das stimmt definitiv nicht. Mein Vater hat am 20.02.2017 von der Inhaberin den elektronischen Gesprächsverlauf zwischen ihr und dem Ticketgroßhändler bekommen (als Ausdruck). Dort fragt sie (die Inhaberin des Reisebüros) bei dem Ticketgroßhändler an ob eine Änderung/Umbuchung möglich ist, dieses wird vom Ticketgroßhändler verneint. Wenn mein Vater denn von ihr belehrt wurde, warum macht Sie sich die Mühe und fragt beim Ticketgroßhändler an? Auf dem erhaltenen E-Ticket steht auch nichts davon dass Umbuchungen ausgeschlossen sind.
Mein Frage ist jetzt, ob dieses Verhalten rechtskonform ist und wie die Chancen für meinen Vater stehen. Die Tickets haben ca. 450,00 EUR gekostet, mein Vater ist rechtsschutzversichert.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus und wünsche einen erholsamen Sonntag.
ich habe eine Frage die meinen Vater betrifft. Es geht um einen Flug den er für sich und seine Lebensgefährtin bei einem örtlichen Reisebüro gebucht hat.
Er hat am 13.02.2017 in einem örtlichen Reisebüro einen Flug für sich und seine Lebensgefährtin ans Schwarze Meer gebucht (Hin- und Zurück, Reisezeitraum 28.02.2017 - 26.03.2017). Mein Vater ist aufgrund einer kürzlich stattgefundenen Blasen-OP in einer Folgebehandlung bei einem Facharzt. Am 20.02.2017 (eigentlich letzter vorgesehener Behandlungstermin) wurde ihm mitgeteilt das die Behandlung leider verlängert werden muss. Daher wäre es ihm nicht möglich den ursprünglichen Abflugtermin am 28.02.2017 anzutreten. Daraufhin ist er am gleichen Tag (am 20.02.2017) zu dem örtlichen Reisebüro und wollte den Flug auf Mitte März umbuchen. Die Inhaberin hat dann gesagt, dass Sie das anfragen muss. Anschließend hat sie eine elektronische Anfrage beim Ticketgroßhändler gestellt. Dieser hat dann mitgeteilt dass eine Änderung/Umbuchung nicht möglich ist. Mein Vater hat sich dann daraufhin einen Termin beim Rechtsanwalt besorgt, dieser hat das Reisebüro angeschrieben.
Das Reisebüro hat auf den Brief des Rechtsanwalts reagiert und mitgeteilt, dass mein Vater beim Kauf der Tickets von ihr darüber belehrt wurde dass es sich hierbei um Promotion- bzw. Economy Tickets handelt und daher keine Umbuchungen möglich sind. Das stimmt definitiv nicht. Mein Vater hat am 20.02.2017 von der Inhaberin den elektronischen Gesprächsverlauf zwischen ihr und dem Ticketgroßhändler bekommen (als Ausdruck). Dort fragt sie (die Inhaberin des Reisebüros) bei dem Ticketgroßhändler an ob eine Änderung/Umbuchung möglich ist, dieses wird vom Ticketgroßhändler verneint. Wenn mein Vater denn von ihr belehrt wurde, warum macht Sie sich die Mühe und fragt beim Ticketgroßhändler an? Auf dem erhaltenen E-Ticket steht auch nichts davon dass Umbuchungen ausgeschlossen sind.
Mein Frage ist jetzt, ob dieses Verhalten rechtskonform ist und wie die Chancen für meinen Vater stehen. Die Tickets haben ca. 450,00 EUR gekostet, mein Vater ist rechtsschutzversichert.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus und wünsche einen erholsamen Sonntag.