Anspruch auf Entschädigung bei teilweiser Schuld der Fluggesellschaft

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asienfan

Reguläres Mitglied
22.08.2014
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Hallo,
mich würde interessieren, ob ich im folgenden Fall Anspruch auf eine Entschädigung haben:

KLM Flug von München nach Amsterdam 3:20h verspätet (Ankunft 1:40 statt 22:20)
Als Grund wurde hierbei folgendes genannt:
-Schließung von 2 Startbahnen am Flughafen Schiphol früher am Tag wodurch der ganze Flugplan durcheinander gebracht wurde
-verschiedene Unwetterprobleme, die ebenfalls den Flugplan gestört haben
-Maschine, die nach München fliegen sollte, kam dadurch 2 Stunden verspätet aus Kopenhagen nach Amsterdam
-Auf Grund eines technischen Defektes konnte sie nicht nach München weiterfliegen, sondern musste ausgetauscht werden

Man muss fairerweise sagen, dass an diesem Tag sehr viele Flüge verspätet waren, jedoch meist nur um etwa 1 Stunde. Wetter und Kapazitätsprobleme am Flughafen liegen ja erstmal außerhalb der Verantwortung, aber:
-Hätte KLM nicht eine neue Crew einsetzen müssen, anstatt 2 Stunden auf den Flug aus Kopenhagen zu warten?
-Der technische Defekt wodurch die Verspätung 3 Stunden überschritten hat (sonst wären es wohl um die 2h gewesen) liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft

Wie seht ihr die Chancen in diesem Fall?