Airberlin. Miami-Frankfurt. Mehr als 4 Std. Verspätung.

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ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
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Hallo liebe Vielvlieger! Die Situation: Flugticket von MIA nach FRA via TXL (AB 7213 26.05.17 und AB 6585 27.05.17) mit Airberlin gebucht. Durch die Verspätung von MIA nach TXL wurde der Anschlussflug verpasst. Geplannte Ankunftszeit in FRA war 14.20 am 27.05.17. Tatsächliche Ankunftzeit war aber: 18.35 am 27.05.17 (AB 6593). Dazu Fragen:

1) Anspruch auf 600 € Entschädigung vorhanden - oder?

Falls ja:

2) Soll ich es mit Airberlin direkt versuchen, oder lieber gleich RA, fairplane.de usw.?


Danke
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.491
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Wenn es nur so leicht wäre...

Laut FR24 hatte die Maschine (D-ALPC) schon ein backlog an Verspätungen und kam schon mal ordentlich verspätet aus JFK zurück, bevor es weiter nach MIA ging.
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
0
Wenn es nur so leicht wäre...

Laut FR24 hatte die Maschine (D-ALPC) schon ein backlog an Verspätungen und kam schon mal ordentlich verspätet aus JFK zurück, bevor es weiter nach MIA ging.
Wenn der Grund für die Verspätung aus Fluggasts-Sicht nicht klar ist - wie geht man hier weiter vor?
 
A

Anonym57212

Guest
Für Entschädigungen reiche ich es immer erst bei der Airline ein. Falls die Airline erstattet, muss man da keine Provisionen/Gebühren zahlen.

Falls die Airline sich weigert, gehts RA/fairplane...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Der Weg zunächst zur Fluggesellschaft - inkl. angemessener Fristsetzung - ist nie verkehrt.

Schon um das Unternehmen in Verzug zu setzen, was wiederum Voraussetzung ist, nicht auf Anwaltskosten sitzenzubleiben. Dafür reicht ein "Dreizeiler" per Email oder das Kontaktformular. Bankverbindung nicht vergessen.

Anschließend dann natürlich zum Anwalt und nicht zur Provisisionsindustrie! Schließlich besteht Anspruch auf 600 Euro und nicht bloß auf 400 und irgendwas.

Materiell dürfte der Anspruch eindeutig sein. Ursache war ja offenbar schlicht, dass das Fluggerät schon auf dem Vorflug noch nicht rechtzeitig am Start war. Da wird es AB kaum gelingen, den Nachweis zu erbringen, alles getan zu haben, damit die Verspätung eines einzelnen Fluges sich nicht auf Folgeflüge auswirkt - zumal die ursprüngliche Verspätung vermutlich mindestens einen Tag vorher eingeflogen wurde. Auf die Gründe dafür kommt es dann gar nicht erst an.
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
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Der Weg zunächst zur Fluggesellschaft - inkl. angemessener Fristsetzung - ist nie verkehrt.

Danke an alle, danke Umsteiger! Airberlin bietet die Möglichkeit die Ansprüche online geltend zu machen. Ist gar nicht so schlecht gemacht IT-technisch aus meiner Sicht. Gestern haben wir 600 Euro bei denen angefordert. Eine Bearbeitungsnummer gab es auch sofort als automatische E-Mail Antwort. Was Fristsetzung betrifft - was ist eigentlich angemessen? 14 Tage - 30 Tage?
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
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Danke an alle, danke Umsteiger! Airberlin bietet die Möglichkeit die Ansprüche online geltend zu machen. Ist gar nicht so schlecht gemacht IT-technisch aus meiner Sicht. Gestern haben wir 600 Euro bei denen angefordert. Eine Bearbeitungsnummer gab es auch sofort als automatische E-Mail Antwort. Was Fristsetzung betrifft - was ist eigentlich angemessen? 14 Tage - 30 Tage?
14 Tage. Ich glaube, die WE zahlen mit.
 
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ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
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Mach es doch einfach so, wie bei Deinen letzten Posts im VFT und nimm einen (bzw. den) Anwalt.
Die Sache mit Aeroflot damals - das war ja für mich. Und ich habe eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle gehabt. Hier geht es um meine Tochter. Sie hat so eine Versicherung leider nicht. Also - bin ich etwas vorsichtiger mit RA.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
14 Tage sind gut. Kannst auch ohne Frist zur Zahlung auffordern. Und dann nach zwei Wochen mahnen. Gleiche Wirkung.

Nur so am Rande: Nach jüngster BGH-Rechtsprechung ist es jedenfalls dann nicht erforderlich, das Luftfahrtunternehmen in Verzug zu setzen, wenn der Pax nicht schriftlich über seine Ansprüche aus der EU-VO aufgeklärt wurde. Das gilt zumindest bei Annullierungen, sinngemäß meiner Meinung nach aber auch bei Nichtbeförderung und zumindest langen Verspätungen. Wie das in Fällen wie diesem ist, in denen eine vermutlich relativ kurze Verspätung erst dadurch zum großen Zeitverlust führt, dass ein Anschluss verpasst wird, müsste das aber noch geklärt werden.

Nach dem Prinzip d. sichersten Weges schadet es also jedenfalls nicht, erst mal selbst schriftstellerisch tätig zu werden. Und irgendwie fair ist es ja auch.
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.214
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Die Sache mit Aeroflot damals - das war ja für mich. Und ich habe eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle gehabt. Hier geht es um meine Tochter. Sie hat so eine Versicherung leider nicht. Also - bin ich etwas vorsichtiger mit RA.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen gewähren Deckungsschutz für die eigenen Kinder, wenn sie nicht älter als 24/25 sind, daheim wohnen und noch kein eigenes Einkommen haben bzw. sich in Ausbildung befinden, wobei Studium auch als Ausbildung zählt.. anrufen und fragen.. ;)
 
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ritchiefan

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28.01.2013
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Die meisten Rechtsschutzversicherungen gewähren für die eigenen Kinder, wenn sie nicht älter als 24/25 sind, daheim wohnen und noch kein eigenes Einkommen haben bzw. sich in Ausbildung befinden, wobei Studium auch als Ausbildung zählt.. anrufen und fragen.. ;)

Meine Versicherung bietet kein Deckungsschutz mehr für meine Tochter.
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
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Airberlin hat sich gemeldet: Und ein Gutschein (750 €) angeboten oder halt 600 €. Kontodaten wurden von uns sofort mitgeteilt - aber bis jetzt kein Geld und keine Rückmeldung. EuFlight bitet sofort 350 €. Eine Frage, wenn Airberlin pleite geht - sind dann 600 € verloren? Evtl. ist es doch besser 350 € sofort zu bekommen? Und/oder ist es möglich bei Nichtauszahlung einfach ein Mahnverfahren via Gericht gegen Airberlin zu starten?
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Airberlin hat sich gemeldet: Und ein Gutschein (750 €) angeboten oder halt 600 €. Kontodaten wurden von uns sofort mitgeteilt - aber bis jetzt kein Geld und keine Rückmeldung.
Erfahrungsgemäß kann sich sowas ad infinitum hinziehen. Habe hier so einen Fall, bei dem AB zwar Zahlung angeboten, aber nicht ausgeführt hat. Verzögern, verschleppen, aussitzen... eine ganz normale Fluggesellschaft eben.

Eine Frage, wenn Airberlin pleite geht - sind dann 600 € verloren?
Yup. Dann sitzt Du mit vielen weiteren Gläubigern mit im Boot und profitierst im Bestfalle nur noch anteilig aus den Erlösen der Insolvenzsumme. Würde mich auf eine runde schwarze Null dabei einstellen.


Evtl. ist es doch besser 350 € sofort zu bekommen?
Das kannst Du nur selbst entscheiden. Eine Glaskugel, wie lange es bei AB noch geht, kann hier niemand vorweisen. Meine Hochrechnung ist so irgendwo "Ende des Sommerflugplans".

Und/oder ist es möglich bei Nichtauszahlung einfach ein Mahnverfahren via Gericht gegen Airberlin zu starten?
Auch das geht.
 
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ritchiefan

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28.01.2013
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Meine Güte, lass denen doch mal paar Tage Zeit... ist das Geld so dringend notwendig?

Siwusa - Sie sind selbst so geizig, dass Sie sogar ca.20-30 Euro für ein Personalausweis nicht ausgeben wollen. Also - was soll das hier..... ;-) ? :) Es geht ja um 600 Euro und der Schuldner ist evtl. bald schon zahlungsunfähig.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Siwusa - Sie sind selbst so geizig, dass Sie sogar ca.20-30 Euro für ein Personalausweis nicht ausgeben wollen. Also - was soll das hier..... ;-) ? :) Es geht ja um 600 Euro und der Schuldner ist evtl. bald schon zahlungsunfähig.

Am 11.6. schreibst Du, dass AB Gutschein oder Geld angeboten hat und dass Du Geld gewählt hast.

Heute morgen ist zumindest nach meinem Kalender der 14.6. - Ich weiß nicht, was Du im Real Life machst aber Themen wie "Bearbeitung" und "regelmäßige Kreditoren-Zahlungsläufe bei Großunternehmen" scheinen Dir nicht geläufig zu sein.
 
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ritchiefan

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28.01.2013
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Am 11.6. schreibst Du, dass AB Gutschein oder Geld angeboten hat und dass Du Geld gewählt hast.

Heute morgen ist zumindest nach meinem Kalender der 14.6. - Ich weiß nicht, was Du im Real Life machst aber Themen wie "Bearbeitung" und "regelmäßige Kreditoren-Zahlungsläufe bei Großunternehmen" scheinen Dir nicht geläufig zu sein.
Hallo kingair9 - "Bearbeitung" und "regelmäßige Kreditoren-Zahlungsläufe bei Großunternehmen" ist nicht mein Fachgebiet. Aber ich habe bereits schon Erfahrung mit den Fluggeselschaften. Lesen Sie übrigens auch was thorfdbg hier dazu geschrieben hat. Sofortige Auszahlung habe ich von z.B. Lufthansa bereits schon mal bekommen. War alles kein Problem. Wenn die Fluggeselschaften zahlen wollen - dann geht das schnell . Zahlungsfrist von 14 Tagen ist abgelaufen. AirBerlin ist jetzt bereits im Verzug.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.493
8.875
FRA/QKL
Die Sache mit Aeroflot damals - das war ja für mich. Und ich habe eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle gehabt. Hier geht es um meine Tochter. Sie hat so eine Versicherung leider nicht. Also - bin ich etwas vorsichtiger mit RA.
Ein weitere Beleg dafür, dass die Rechtsschutzversicherung in Deutschland für überlastete Gerichte sorgt. Man kann ja sorglos wegen jedem Pups klagen... :doh:
 

PBN

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12.09.2016
609
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GRZ
wenn ich am 11. Juni die Zusage bekomme dass mir 600€ überwiesen werden, dann zappel ich nicht schon am 13. rum und überleg ob ich meinen Anwalt losjage ...

eine gewisse Grundentspannheit wär ned verkehrt ... wenn das Geld in 2 Wochen noch Nichtbeachtung ist, kann man mal nachfragen (nachfragen, nicht klagen)
 
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ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
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Ein weitere Beleg dafür, dass die Rechtsschutzversicherung in Deutschland für überlastete Gerichte sorgt. Man kann ja sorglos wegen jedem Pups klagen...

JFYI - Deutschland ist ein Rechtsstaat. Und das ist gut so. Verpasste wichtige Termin und umsonst bezahlte Hotel dazu noch seit 1 Jahr verweigerte Entschädigung von 400 Euro damals ist für mich z.B. kein "Pups". Aber Sie sind ja bestimmt superreich. Für Sie ist sowas gar nichts. :eyeb:
 

ritchiefan

Reguläres Mitglied
28.01.2013
73
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wenn ich am 11. Juni die Zusage bekomme dass mir 600€ überwiesen werden, dann zappel ich nicht schon am 13. rum und überleg ob ich meinen Anwalt losjage ...

eine gewisse Grundentspannheit wär ned verkehrt ... wenn das Geld in 2 Wochen noch Nichtbeachtung ist, kann man mal nachfragen (nachfragen, nicht klagen)
Die Berichte hier und in den anderen Foren, auch eigene Erfahrung sagen mir - warten bringt nichts. Besonders wenn wir jetzt über AirBerlin reden. Nachgefragt habe ich schon. Keine Antwort.
 

PBN

Erfahrenes Mitglied
12.09.2016
609
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GRZ
Die Berichte hier und in den anderen Foren, auch eigene Erfahrung sagen mir - warten bringt nichts. Besonders wenn wir jetzt über AirBerlin reden. Nachgefragt habe ich schon. Keine Antwort.
du hast bereits eine Zusage, das ist der Unterschied zu den meisten Fällen, wo sich einfach niemand gemeldet hat ...

aber mach doch wenn du meinst ...