Turkish Airlines verlegt Abflugszeit 3,5h vor

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pmw

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19.06.2017
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Hallo,

ich habe für meine Frau über Flugladen.de ein Flugticket von Stuttgart über Istanbul nach Woronsch mit Turkish Airlines gebucht. Am Wochenende habe ich von Flugladen.de eine E-Mail erhalten, dass die Abflugzeit jetzt am Freitag in Stuttgart von 19:20 Uhr auf 14:55 Uhr vorverlegt wurde. Daraus ergibt sich, dass meine Frau einen halben Arbeitstag verliert und in Istanbul fünf Stunden auf den Anschlussflug warten muss.

Daher habe ich bei Turkish Airlines angerufen, um die Gründe für die Vorverlegung der Abflugzeit zu erfahren und eine Umbuchung oder zumindest eine Kompensation zu erreichen. Ich habe mit zwei Call-Center-Agenten gesprochen, leider ohne jeglichen Erfolg. Der erste Agent meinte, dass der Flug nicht stattfinden würde und der zweite Agent, dass das Reisebüro das erste Flugsegment (Stuttgart nach Istanbul) gelöscht hätte. Eine Umbuchung oder Kompensation wurde mit Verweis auf die AGB von Turkish Airlines von beiden ausgeschlossen.

Auf der Webseite von Turkish Airlines ist der Flug am Freitag um 19:20 Uhr von Stuttgart nach Istanbul nach wie vor buchbar. Dass Flugladen.de das Segment gelöscht hat, kann ich mir nicht vorstellen. Leider hat mein Anruf bei Flugladen.de auch nichts ergeben. Man verneint das Segment gelöscht zu haben und dass man bei Änderungen von Seitens Turkish Airlines nicht machen kann.

Ich habe auch versucht Turkish Airlines über das Kontaktformular zu kontaktieren, um den Gründe für die Vorverlegung der Abflugzeit zu erfahren, aber bis jetzt keine Antwort erhalten. Was kann ich noch machen? Am Liebsten wäre uns natürlich ein Flug zur ursprünglichen Zeit oder zumindest eine Kompensation. Auf diversen Webseiten habe ich gefunden, dass meiner Frau eine Kompensation von 250 € zusteht (Vorverlegung um mehr als 2 Stunden und < 14 Tage im Voraus informiert). Allerdings finde ich nirgendswo eine Rechtsgrundlage hierfür.

Von Flugladen.de hat meine Frau ein neues Ticket mit einer neuen Buchungsnummer erhalten.
 

pmw

Neues Mitglied
19.06.2017
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Wir haben den Flug am 30. April bei Flugladen.de mit Kreditkarte gebucht. Über die Vorverlegung wurden wir am 14. Juni informiert. Der Hinflug soll am 23. Juni stattfinden.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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764
Unter TABUM und in BNJ
Hat sich die Flugzeit von IST-VOZ seit der Buchung verändert? Schau doch bitte mal auf die Buchungsbestätigung vom April, was da als Ankunftszeit in VOZ stand.

Es ist nämlich so, dass die 19:20 Uhr Maschine von STR nach IST dort erst um 23:15 hrs landet und damit der Anschluss um 23:55 Uhr nach Voronezh nicht mehr erreicht werden kann.

Also hat sich entweder IST-VOZ leicht nach vorne verändert (war innerhalb der MCT zum Buchungsdatum, jetzt nicht mehr) oder flugladen hatte das falsch (unter Missachtung der MCT) eingebucht und das würde jetzt "bereinigt".

Dritte Möglichkeit ist, dass TK die Abflugszeit in STR zwar gleich gehalten hat aber den Flug aus irgendeinem Grund nun ein paar Minuten später in IST ankommen lässt. Gleiches Resultat, MCT unterschritten und Umbuchung,
 
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alinakl

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15.07.2016
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Eine kleine Information am Rand da die Strecke STR-IST beträgt über 1500km nämlich etwas 1700km, die Entschädigung beträgt daher 400Euro.

Allerdings kann man die Ansicht vertreten dass bei einer pünktlicher Ankunft oder zumindest nicht nicht mehr als drei Stunden später die Kürzung der Ausgleichszahlung um 50% möglich ist.
 

malschauen

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05.12.2016
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Allerdings kann man die Ansicht vertreten dass bei einer pünktlicher Ankunft oder zumindest nicht nicht mehr als drei Stunden später die Kürzung der Ausgleichszahlung um 50% möglich ist.

Ist hier aber nicht ein Fall von Verspätung sondern von verfrühtem Abflug. Da die 50% Regel anzuwenden halte ich für unfug.
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Vielleicht sollte man erst einmal den Grund der Verlegung ermitteln bevor man sich Gedanken um eine Kompensation macht?

Lassen wir den TO doch mal antworten, dann wissen wir vielleicht mehr.

Wobei ich hier von der Airline bzw. dem Reisebüro erwarten würde, dass man mich über den Grund informiert (wie etwa Zeitenänderung und Unterschreitung der MCT, Streichung des späteren Flugs...) und mir abgesehen von einem einen halben Tag früheren Flug auch eine Umbuchung auf eine spätere Alternative angeboten wird (nicht jeder kann / will einfach so einen Tag Urlaub nehmen). Oder Storno, sollte es keine mir passende Alternative geben.

Was hier ja offensichtlich nicht erfolgte.
 

pmw

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19.06.2017
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Ich gehe davon aus, dass kingair9 mit seiner Vermutung richtig liegt. Am 30. Mai habe ich von Turkish Airlines eine E-Mail erhalten, dass der Flug von IST nach VOZ um eine Stunde vorverlegt wurde. Allerdings war meine Frau bis zum 14. Juni weiterhin auf den 19:20-Uhr-Flug von STR nach IST gebucht. Diese konnte ich auch auf der Webseite von Turkish Airlines unter "Meine Buchungen" nachvollziehen, da ich dort für meine Frau einen Sitzplatz ganz vorne reserviert habe. Ich finde es merkwürdig, dass die Vorverlegung auf den früheren Flug von STR nach IST erst einen halben Monat später stattfindet und weder die beiden Call-Center-Agenten von Turkish Airlines noch Flugladen.de die kurze Umsteigezeit in Istanbul als Grund für die Vorverlegung nennen konnte.

Den Nachtflug über Istanbul habe ich gebucht, weil meine Frau eben nicht einfach am Freitag einen halben Tag frei machen kann. Ob sie überhaupt frei machen kann und damit auch fliegen kann, wird sie erst heute klären können. Ich sehe es genau wie Anonyma, dass zumindest eine Umbuchung auf eine spätere Alternative angeboten werden sollte. Dies ist leider nicht der Fall. Turkish Airlines hat mir eine Stornierung angeboten. Allerdings wird eine so kurzfristige Neubuchung richtig teuer.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Ist hier aber nicht ein Fall von Verspätung sondern von verfrühtem Abflug. Da die 50% Regel anzuwenden halte ich für unfug.

Nun die EU Verordnung 261/2004 spricht im Artikel 5 von der Gewährung eines Anspruchs nach Artikel 7. Im Artikel 7 Abs. 2 steht kein einziges Mal der Begriff Verspätung es wird nur Bezug auf Artikel 8.

Daher ist eben eine Kürzung durchaus mit passenden vorhandenen Argumenten vertretbar und nicht einfach nur als Unfug ab zu tun. Natürlich macht es Sinn die Forderung in voller Höhe ein zu reichen aber wenn die Airline 50% begleicht und den Rest mit einem entsprechenden Verweis ablehnt muss man schon überlegen wie es weiter gehen soll.

Nun der TO hat selbst den entsprechenden Hinweis auf den Anspruch aufgegriffen aber eben den fehlerhaften Wert für die Kurz- statt Mittelstrecke.

Im übrigen muss es nicht unbedingt darum gehen den Flugpreis durch einen entsprechenden Ausgleichsbetrag zu reduzieren sondern der TO könnte ja auch zum Ergebnis kommen den deutlich verlängerten Aufenthalt einfach zu akzeptieren und für die Zeit entsprechend angenehme Aktivitäten zu planen ohne das am Ende Mehrkosten entstanden sind.

Zum Thema Umbuchung späterer Flug ab IST, man könnte Turkish einen Verweis auf Artikel 8 Abs. 1 c der EU Verordnung 261/2004 in Verbindung mit einer vollständigen später statt findenden Streckungplanung möglicherweise wird man dann einfach im Fall von vorhandenen freien Plätzen einfach umgebucht.
 
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Karl Langflug

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22.05.2016
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EU-Verordnung hin oder her. Ist TK jemals auch nur irgendeiner Entschädigungsforderung nachgekommen? Meines Wissens nicht, aber vielleicht hat sich da ja was geändert. Bitter ist die Flugplanänderung natürlich so oder so.
 

alinakl

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15.07.2016
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EU-Verordnung hin oder her. Ist TK jemals auch nur irgendeiner Entschädigungsforderung nachgekommen? Meines Wissens nicht, aber vielleicht hat sich da ja was geändert. Bitter ist die Flugplanänderung natürlich so oder so.

Nun dass die Airline ungerne freiwillig zahlen dürfte inzwischen jedem bekannt sein auch in diesen Fällen gibt es den Rechtsweg und wem dies zu beschwerlich ist entsprechende Dienstleister entscheidend ist ob die entsprechende Verordnung anwendbar ist oder nicht.

Wie sich TK im Konflikfall verhält kann ich nicht sagen da es noch keinen einzigen TK Flug gab und was sich auch garantiert nicht ändern wird, allerdings hat der Hinweis auf Artikel 8 Ans. 1 c der EU-VO mit entsprechend neuem Streckenwunsch bereits bei AF,KLM,EY,LH,A3,JU,EW teilweise mit geändertem Routing funktioniert.
Wenn es also für den TO eine geeingnete Strecke geben sollte, ist es sinnvoll einen solchen Versuch zu unternehmen.
 

chris_flyer

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08.06.2015
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Wiesloch,FRA,STR
Es handelt sich doch um den zweiten Flug ab Istanbul. Dieser wurde verschoben, so wie ich das herauslese. Und somit hat der TO auch keinen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht, denn der zweite Flug ist maßgeblich, woraufhin der erste Flug verschoben werden muss. TK wird nichts zahlen und muss es auch nicht.

Ab STR wird nur ein Flug ab 14:55 Uhr angeboten, später geht ab STR nicht. Aeroflot würde ab 14:20 fliegen.

Eine andere Möglichkeit wäre einen Flug ab FRA oder MUC zu suchen, der zeitlich besser mit dem Anschlussflug zusammen passt.

Aber ab FRA sieht es nicht besser aus. Ab FRA gehts ab 15:05 Uhr los.
MUC geht dagegen um 18:25 Uhr los.
 
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Karl Langflug

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22.05.2016
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Nun dass die Airline ungerne freiwillig zahlen dürfte inzwischen jedem bekannt sein auch in diesen Fällen gibt es den Rechtsweg und wem dies zu beschwerlich ist entsprechende Dienstleister entscheidend ist ob die entsprechende Verordnung anwendbar ist oder nicht.

Dann versuch mal, über ein türkisches Gericht die Kohle reinzuholen... :eek:
 

Karl Langflug

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22.05.2016
3.247
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Bei Abflug in Deutschland und einem in Deutschland gekauften Ticket würde ich vor einem deutschen Gericht klagen. Man kann es sich natürlich schwer machen und in der Türkey klagen.

Ja, nur wen willst du verklagen? TK Deutschland? Es läuft so oder so über die TR behaupte ich jetzt mal.
 

axxoo25

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27.09.2016
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Ja, nur wen willst du verklagen? TK Deutschland? Es läuft so oder so über die TR behaupte ich jetzt mal.
TK Deutschland gibt es nicht.

Es gibt nur die Türk Hava Yolları Anonim şirketi, die unter anderem in Deutschland mehrere Niederlassungen hat.

Verklagt wir die THY A. S., Vertreten durch Vorstand, dieser vertreten durch Bilal Ekşi, Büchsenstrasse 15 in Stuttgart.

21 zpo.