Flugzeitenänderung über 18 Stunden

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MillyK

Neues Mitglied
22.06.2017
10
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Guten Abend allerseits,

bin neu hier. Hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Fall: Wir haben im Januar 2017 einen Familienurlaub gebucht. Soweit alles super, haben sehr lange gesucht bezüglich Aufenthaltsdauer und Flugzeiten. Nachdem wir für uns das passende gefunden haben, haben wir auch sofort gebucht.
Unser Hinflug sollte am 03.08.17 um 4:30 Uhr starten, der Rückflug am 10.08.17 um 23:15 Uhr. Für uns war das perfekt, dadurch verlieren wir keinen Urlaubstag. Heute (22.06.17), angemeldet wegen Flugplatzreservierung, dabei ist mir aufgefallen das die Flugzeiten und die Flugnummer ganz andere sind. Habe erst einmal nachrechnen müssen. Der Hinflug steht nun mit 7:30 Uhr (finde das nicht so schlimm, haben immer noch was vom Tag), der Rückflug wurde auf 5:00 Uhr vorverlegt. Auf Nachfrage beim Reiseveranstalter habe ich die Aussage bekommen, das ist dann halt mal so, und ich kann mich ja gern nach der Reise schriftlich an die wenden um evtl. Ansprüche geltend zu machen.
Ich bin sooo wütend, traurig, hilflos, einfach alles auf einmal.
Es wäre ja alles nicht so schlimm, wenn ich alleine reisen würde, so ist das aber leider nicht. Wir haben Kinder im Kindergartenalter und das ist eine Zumutung.
Habe nach meiner telefonischen Beschwerde anschließend eine Email bekommen vom Reiseveranstalter mit den geänderten Flugdaten und der geänderten Flugnummer. Wenn mir das durch die Sitzplatzreservierung nicht aufgefallen wäre, dann würde ich wahrscheinlich noch immer keine Post haben.

Was kann ich gegen so eine Ungerechtigkeit machen?
Hoffe, ihr könnt mir helfen.

LG
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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8.361
BRU
Hat denn die Airline die Flugzeiten geändert / Euren ursprünglichen Flug gestrichen und Euch umgebucht oder der Veranstalter (ich gehe davon aus, Ihr habt eine Pauschalreise gebucht)?

Bzw. gäbe es Eure ursprünglichen Flüge aktuell noch (und Ihr wurdet trotzdem auf einen anderen umgebucht)?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.038
DUS, HAJ, PAD
Auch wenn es ärgerlich ist solltest du versuchen etwas die Emotionen daraus bekommen.
Zu sagen das 4.30 eine Wunschzeit ist, 5.00 für den Rückflug aber eine Zumutung wegen der Kinder im Kindergartenalter macht natürlich keinen Sinn.

Bzgl. Pauschalreise und Zeitenänderung gibt es auch haufenweise Berichte online.
 
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Reaktionen: H.Bothur und CKR

Oban

Aktives Mitglied
08.03.2009
243
418
Flugschneisse ZRH
Ich weiss echt nicht weshalb es Leute gibt die Abflugzeiten in einen Urlaub vor Morgens um 8 Uhr so toll finden.
Für mich ist bei sowas der erste Tag am Urlaubsort völlig verloren. Ich hasse nichts mehr als mitten in der Nacht aufzustehen.
Und wie die anderen hier schon gesagt haben, gehen sie von einer Pauschalreise aus da fliegt man dann halt wenns Billig ist im Charter. Dabei gibt es auch keinen Grund Emotional zu werden, Flugzeiten ändern sich halt hin und wieder, das ist kein Taktfahrplan wie bei gewissen Bahnen.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
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2.537
Kloten, CH
Das Problem scheint ja wohl in erster Linie der Rückflug zu sein.
Abflug schon 05:00, statt 23:15 kostet einen vollen Urlaubstag vor Ort!
Über Pauschalreisen weiss ich aber nicht wirklich Bescheid, daher kein guter Tipp möglich, ausser vielleicht das nächste Mal von Anfang an kinderfreundlichere Reisezeiten zu buchen. ;)
 

MillyK

Neues Mitglied
22.06.2017
10
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Hallo, vielen Dank für so schnelle Antwort. Laut Aussage des Veranstalters, hat wohl die Fluggesellschaft umgebucht. Den ursprünglichen Flug gibt es, diesen kann ich jederzeit buchen. Ja wir haben eine Pauschalreise gebucht, seit Jahren mal wieder. Ich werde das wohl die nächsten Jahre nicht mehr machen. :rolleyes:
 

MillyK

Neues Mitglied
22.06.2017
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Genau, das Problem liegt in den Zeiten des Rückfluges, wir verlieren einfach einen kompletten Tag am Ort. Das ist hauptsächlich das, was mich tierisch ärgert.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.994
2.537
Kloten, CH
Genau, das Problem liegt in den Zeiten des Rückfluges, wir verlieren einfach einen kompletten Tag am Ort. Das ist hauptsächlich das, was mich tierisch ärgert.

Wenn es den ursprünglichen Flug noch gibt, was war dann die Begründung für die Umbuchung?
Wurdet ihr auf eine andere Airline umgebucht?
 

MillyK

Neues Mitglied
22.06.2017
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Ja das ist eine Pauschalreise. In die AGB geschaut, über sowas nichts gefunden, alles andere scheint Auslegungssache zu sein.
Es geht um die Strecke Hannover-Burgas.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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8.895
FRA/QKL
Meines Wissens bucht man bei Pauschalreisen die Reisetage, aber nicht einen garantierten Flug. Somit sind diese ärgerlichen Verschiebungen möglich, man hört immer wieder davon.

Wenn es den ursprünglichen Flug noch gibt glaube ich nicht, dass die Fluggesellschaft umgebucht hat. Das ist eine billige Ausrede. Der Veranstalter maximiert hier vermutlich, indem er einen weiteren Tag gewinnt für die Vermarktung des Zimmers. Machen kann man dagegen vermutlich wenig.

Ja, das ist total ärgerlich und ein Grund warum ich letztmals vor etwa 25 Jahren eine Pauschalreise gebucht habe.
 

MillyK

Neues Mitglied
22.06.2017
10
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Begründung war: die Airline hätte den Sommerflugplan rausgebracht und dabei haben sich die Zeiten geändert. Es gibt den anderen Flug ja noch, so wie der uns auch bestätigt wurde. Die Dame vom Service-Center meinte noch dazu: Manchmal kommt es vor, das die Airline und der Reiseveranstalter sich über Preise nicht einigen können, dann wird das auf den Kunden umgelegt und fertig.
Der Kunde ist damit also leider der Dumme.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.361
BRU
Ich weiss echt nicht weshalb es Leute gibt die Abflugzeiten in einen Urlaub vor Morgens um 8 Uhr so toll finden.
Für mich ist bei sowas der erste Tag am Urlaubsort völlig verloren. Ich hasse nichts mehr als mitten in der Nacht aufzustehen.
Und wie die anderen hier schon gesagt haben, gehen sie von einer Pauschalreise aus da fliegt man dann halt wenns Billig ist im Charter. Dabei gibt es auch keinen Grund Emotional zu werden, Flugzeiten ändern sich halt hin und wieder, das ist kein Taktfahrplan wie bei gewissen Bahnen.

Also unabhängig von persönlichen Präferenzen: Wenn ich einen Flug buche, dann ist die passende Zeit für mich eines der wesentlichen Kriterien für die Wahl einer Verbindung – einschließlich bei Urlaubsreisen.

Und ja, Zeiten können sich ändern. Nur erwarte ich in solchen Fällen a) keine grundlose Umbuchung (den ursprünglichen Flug scheint es ja noch zu geben) bzw. b) wenn der ursprüngliche Flug gestrichen wurde/ auf eine mir unpassende Zeit verschoben wurde die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine ähnliche/mir besser passende Zeit.

Pauschalreisen buche ich daher aber auch erst gar nicht…

Wobei hier aber doch auch schon öfter geschrieben wurde, dass man auch da nicht alles hinnehmen muss, sondern zumindest eine Minderung des Preises durchsetzen kann. Insbesondere diese Taktik der Reiseveranstalter, mit attraktiven Reisezeiten zu werben, und diese dann zu Ungunsten der Kunden zu ändern. Kenne mich mit den Rechten bei Pauschalreisen leider auch nicht aus, mit etwas googlen sollte man die aber doch finden.

Und dann an den Veranstalter schreiben und klar und deutlich eine Umbuchung verlangen, oder alternativ zumindest eine Preisminderung (0,5 verlorene Urlaubstage durch den Hinflug, 1 Tag durch den Rückflug oder so ähnlich…).
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.003
Ich weiss echt nicht weshalb es Leute gibt die Abflugzeiten in einen Urlaub vor Morgens um 8 Uhr so toll finden.
Für mich ist bei sowas der erste Tag am Urlaubsort völlig verloren. Ich hasse nichts mehr als mitten in der Nacht aufzustehen.

Ich weiss echt nicht, weshalb es Leute gibt, die Business- oder First-Class-Fluege so toll finden. Fuer mich ist bei sowas die Kohle voellig verloren. Ich hasse nichts mehr als unnoetig Geld auszugeben.

Was kann ich gegen so eine Ungerechtigkeit machen?

Wie bei allem, wenn Du und Dein Vertragspartner sich nicht einig werden: Je nach persoenlicher Kratzbuerstigkeit eskalieren: Beschweren, RA einschalten, klagen.

Ja das ist eine Pauschalreise. In die AGB geschaut, über sowas nichts gefunden, alles andere scheint Auslegungssache zu sein.

Flugzeiten sind grundsaetzlich verbindlich. Wenn sie sich individualvertraglich und/oder per AGB vorbehalten werden, muss das zum einen rechtlich sauber und zum anderen die konkrete Aenderung zumutbar sein.

Letzteres halte ich hier fuer eher zu verneinen.

Ausfuehrlich mit Fallbeispielen aus der Rechtsprechung hier:

https://www.reiserecht-fuehrich.de/Praxis-Tipp-Index/Flugaenderung bei Pauschalreise.htm

TINLA.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.454
184
Ich dachte, dass bei Pauschalreisen der erste und letzte Tag immer als Reisetag und nicht als Urlaubstag gewertet werden. Aber irgendwo gab es doch ein Urteil, dass die Veranstalter diese Umbuchungen nicht mehr in dem Maße durchführen dürfen? Wir buchen auch seit ewigen Zeiten alles selbst und getrennt ( Hotel/Flug, evtl Transfer), aber hier gibt es wie überall Befürworter und Gegner.
Airsicknessbag war da gerade schneller mit antworten.
 

MillyK

Neues Mitglied
22.06.2017
10
0
Meines Wissens bucht man bei Pauschalreisen die Reisetage, aber nicht einen garantierten Flug. Somit sind diese ärgerlichen Verschiebungen möglich, man hört immer wieder davon.

Wir haben laut Bestätigung 7 Nächte gebucht, Frage ist, was genau versteht der Veranstalter unter 7 Nächten? Die 7. Nacht ist ja dann die Rückreise.

Mein Bruder hat mit seiner Familie die gleiche Reise gebucht. Er hat vom Veranstalter bis heute keine Benachrichtigung über die geänderten Flugzeiten und die Flugnummer erhalten. Wir haben unsere auch nur bekommen, da ich das gestern telefonisch erwähnt habe, das mit der Buchung etwas falsch ist.

Werde den Reiseveranstalter anschreiben und um eine schriftliche Stellungnahme bitten, vielleicht lässt sich da noch etwas vor dem Urlaub klären.
Drückt mir bitte die Daumen. ;)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Brauchst du nicht hinzunehmen.

Weder reise- noch fluggastrechtlich.

Zumindest wenn - wovon ich ausgehe - eine Buchungsbestätigung bereits vorlag, wäre das letztlich als Nichtbeföderung zu werten.

Bedeutet, dass ihr Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt habt. Sprich: Der frühestmögliche Flug ab der ursprünglich geplanten Abflugzeit. Juristisch spannend wäre es dabei, falls ihr jetzt einfach den ursprünglichen Flug privat buchtet und anschließend die Kosten dafür erstattet verlangt. Wobei nach dem Prinzip d. sichersten Weges besser ein anderer Flug gebucht werden sollte.

Ihr solltest euch vom fluggastrechtlichen Standpunkt also an das ausführende Luftfahrtunternehmen wenden und das auffordern, euch gem. Buchungsbestätigung zu befördern, alternativ ankündigen, ansonsten Mehrkosten für Ersatztickets erstattet zu verlangen. Auf Ausgleichszahlungen dürft ihr euch vermutlich zusätzlich freuen.

Reiesrechtlich denke ich auch, dass die Verlegung insgesamt unzumutbar ist. Daraus mögen sich also ebenfalls Ansprüche ergeben. Natürlich gegenüber dem Veranstalter. Finde die fluggastrechtliche Lösung aber eleganter.
 
Zuletzt bearbeitet:

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Dass keine Info vom Veranstalter kommt und auch die nicht unerhebliche Änderung des Rückfluges würde mich veranlassen, keine weiteren Reisen mehr über dieses Unternehmen zu buchen. Ich würde sogar prüfen ob ich von dieser Buchung kostenfrei zurücktreten kann falls es eine Alternative gibt. Bis zum Januar ist es ja noch eine Weile, da sollte es andere Möglichkeiten geben mit kundenfreundlicheren Unternehmen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Brauchst du nicht hin zunehmen.

Weder reise- noch fluggastrechtlich.

Zumindest wenn - wovon ich ausgehe - eine Buchungsbestätigung bereits vorlag, wäre das letztlich als Nichtbeföderung zu werten.

Bedeutet, dass ihr Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt habt. Sprich: Der frühestmögliche Flug ab der ursprünglich geplanten Abflugzeit. Juristisch spannend wäre es dabei, falls ihr jetzt einfach den ursprünglichen Flug privat buchtet und anschließend die Kosten dafür erstattet verlangt. Wobei nach dem Prinzip d. sichersten Weges besser ein anderer Flug gebucht werden sollte.

Ihr solltest euch vom fluggastrechtlichen Standpunkt also an das ausführende Luftfahrtunternehmen wenden und das auffordern, euch gem. Buchungsbestätigung zu befördern, alternativ ankündigen, ansonsten Mehrkosten für Ersatztickets erstattet zu verlangen. Auf Ausgleichszahlungen dürft ihr euch vermutlich zusätzlich freuen.

Reiesrechtlich denke ich auch, dass die Verlegung insgesamt unzumutbar ist. Daraus mögen sich also ebenfalls Ansprüche ergeben. Natürlich gegenüber dem Veranstalter. Finde die fluggastrechtliche Lösung aber eleganter.

Folgerfrage aus rein persönlichen Interesse (IANAL): Was, wenn es aber der Reiseveranstalter war, der auf beiden Flügen (Morgens und Abends) Kontingente hat und die Buchung aus internen Gründen von einem auf den anderen Flug umgelegt hat?

Ich gehe mit der o.g. Schilderung durchaus davon aus, dass eine Antwort der Airline "der Veranstalter hat Sie umgebucht" sein kann/wird.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Folgerfrage aus rein persönlichen Interesse (IANAL): Was, wenn es aber der Reiseveranstalter war, der auf beiden Flügen (Morgens und Abends) Kontingente hat und die Buchung aus internen Gründen von einem auf den anderen Flug umgelegt hat?

Ich gehe mit der o.g. Schilderung durchaus davon aus, dass eine Antwort der Airline "der Veranstalter hat Sie umgebucht" sein kann/wird.


Das macht das fluggastrechtliche Vorgehen ja gerade so interessant, weil der Verordnungsgeber dem Reisenden die Suche nach dem "Schuldigen" erspart.

Oft ist es so, wie du beschreibst, und die Fluggesellschaft kann dann ja wirklich nichts dafür, was sie im Prozess dann auch nicht müde wird zu betonen.

Die muss sich dann ihr Geld vom Veranstalter zurückholen. Art. 13 der VO lässt das ja ausdrücklich zu.
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
9
above and below the clouds
Wir haben laut Bestätigung 7 Nächte gebucht, Frage ist, was genau versteht der Veranstalter unter 7 Nächten? Die 7. Nacht ist ja dann die Rückreise.

Diese gravierenden Verschiebungen war bis vor kurzem (Ab-)Usus in der Pauschalbranche, nach dem Motte Verschiebbarkeit inner der 24 Stunden das An-/Abreisetags immer möglich, und dürfen heute so nicht mehr grund- und entschädigungslos vorgenommen werden.

Allerdings: Bei Abflug um 5 könnte ihr die Nacht ja noch im Hotel verbingen, wenn es auch sehr frühes Aufstehen bedeutet. Etwas später wäre sicher schön, aber der letzte Tag vor Ort mit abendlichem Rückflug ist meiner Erfahrung nach ohnehin für die Katz und kein echter "Urlaubstag", da ihr am Vormittag das Zimmer räumen müsst und dann i.d.R. kaum noch vernünftigen Zugriff auf Räumlichkeiten für Duschen, Umziehen, Mittagsschlaf der Kinder etc. habt. So wird der zusätzliche "Urlaubstag" schnell zur qual.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Allerdings: Bei Abflug um 5 könnte ihr die Nacht ja noch im Hotel verbingen, wenn es auch sehr frühes Aufstehen bedeutet.

Bei einer Pauschalreise wird man doch schon Stunden vorher vom Bus eingesammelt, je nachdem wo man ist auch mal 4 Stunden vorher. Da würde ich nicht davon sprechen, dass man die Nacht noch im Hotel verbringen kann.
 
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Reaktionen: umsteiger

MillyK

Neues Mitglied
22.06.2017
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Ich weiß gar nicht was ich auf all die tollen Tipps schreiben soll.
Danke, danke, mehr fällt mir zu diesem Zeitpunkt nicht ein.
Habe folgendes gerade gemacht: einen Screenshot von der eigentlichen Flugnummer und dem Reisezeitpunkt. Versuche so gut es geht alles auf Papier zu bringen und den Veranstalter auffordern Stellung zu beziehen.

Ein Anruf bei der Airline hat ergeben: Flugzeiten wurden weder geändert noch wurden diese gestrichen, was man ja auch online überall sehen und buchen kann.
Es ist schon so, wie ihr hier auch schreibt: Ein gewisses Flugkontingent wurde eingekauft und fertig.

Meine Vermutung: Veranstalter hat kurzfristig umgebucht, da der andere Flug um 50€ pro Person günstiger ist. Bei 100 Passagieren sind es auch 5.000€, diese gehen natürlich sehr gern in die eigenen Taschen und unser verlorener Tag kann auch noch zusätzlich verkauft werden. So gesehen sind unsere 20% Frühbucherrabatt damit wieder futsch. :no: