Nur-Flug-Storno über einen Reiseveranstalter - 100% Stornogebühr zulässig?

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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.041
3.394
DTM
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Liebe Gemeinde-Mitglieder,

ich habe vor etwa 3 Wochen einen Flug über einen dt. Reiseveranstalter gebucht. Dieser hatte noch kurzfristig einige Plätze im Ferienflieger frei und hat diese Plätze günstig verkauft.
Aus persönlichen Gründen kann ich den Flug (findet am Samstag statt) nun leider nicht antreten.

In den AGB steht folgendes:
Bei Nur-Flug-Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 25.-; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100 %

Gibt es keine Möglichkeit sich wenigstens die Steuern & Gebühren wieder zu holen?
Welches Vorgehen ist taktisch klug?
Flug beim Veranstalter stornieren?
Einchecken & no-show?

Die Rechtssprechung sagt (jedenfalls verstehe ich es so!), sofern der Veranstalter den Sitzplatz noch verkaufen sollte, müsste er mir den Flugpreis erstatten.

Herzlichen Dank für jegliche Info!

Viele Grüße & einen schönen Tag!
 
Zuletzt bearbeitet:

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.041
3.394
DTM
Bitte kein Gemeckere! Ich sehe in Deutschland Leute die sammeln tagtäglich Pfandflaschen, um sich ihre mickrige Rente aufzubessern.
Dieses Gebashe in einigen Forenbeiträgen ist in meinen Augen einfach erbärmlich, nur weil einige von euch für 100,- Euro nicht mal den kleinen Finger krumm machen.

Nochmals danke für jeglichen nützlichen Input!
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.122
4.555
HAM
Bitte kein Gemeckere! Ich sehe in Deutschland Leute die sammeln tagtäglich Pfandflaschen, um sich ihre mickrige Rente aufzubessern.
Dieses Gebashe in einigen Forenbeiträgen ist in meinen Augen einfach erbärmlich, nur weil einige von euch für 100,- Euro nicht mal den kleinen Finger krumm machen.

Nochmals danke für jeglichen nützlichen Input!

Du scheinst echt mit dem falschen Fuß aufgestanden zu sein. Die Frage ist doch vollkommen legitim, oder?
Da ist kein Gebashe, kein Gemeckere, rein gar nichts enthalten, es ist nur eine Frage.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.041
3.394
DTM
Es geht lediglich um 100,- EUR Flugpreis.
Einige werden sich nun totlachen und ich hoffe, dass sie sich blöde Kommentare dahingegend verkneifen. Einfach zu oft in diesem Forum erlebt.

Zum dritten Mal danke für jeglichen nützlichen Input :)
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
878
282
HAM - PRM
Bitte kein Gemeckere! Ich sehe in Deutschland Leute die sammeln tagtäglich Pfandflaschen, um sich ihre mickrige Rente aufzubessern.
Dieses Gebashe in einigen Forenbeiträgen ist in meinen Augen einfach erbärmlich, nur weil einige von euch für 100,- Euro nicht mal den kleinen Finger krumm machen.

Nochmals danke für jeglichen nützlichen Input!

Moin,

ich hätte Dir evtl. helfen können - aber bei solchen Sätzen verschwindet wirklich schlagartig jede Lust dazu.
Ich hole mir jetzt noch ne Tüte Popcorn und kuck mir an wie deine Halsschlagader anschwillt.

Gruß
Hans
 

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.030
108
ZRH
Übrigens, rote Schrift sehen die Moderatoren gar nicht gerne ;-)

Im Leben gibt es keine all-inclusive-Versicherung. Sei froh, sind es "nur" EUR 100 und nicht irgendeine Rundreise welche x-Mal mehr gekostet hätte.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.030
2.847
Z´Sdugärd
Bitte kein Gemeckere! Ich sehe in Deutschland Leute die sammeln tagtäglich Pfandflaschen, um sich ihre mickrige Rente aufzubessern.
Dieses Gebashe in einigen Forenbeiträgen ist in meinen Augen einfach erbärmlich, nur weil einige von euch für 100,- Euro nicht mal den kleinen Finger krumm machen.

Nochmals danke für jeglichen nützlichen Input!

Naja, die Frage ist halt ob einem 100€ im Gegenzug zu wasweisich wieviel Tage Lebenszeit. Von daher ist die Frage durchaus berechtigt und hat nichts mit gebashe zu tun. Rentner die sich mit Pfandsammeln ihre Rente aufbessern aber gleichzeitig sich den Luxus gönnen zu fliegen past finde ich eben so wenig zusammen wie Hartz 4 User die sich alle paar Monate ein neues Eifon kaufen.

Aber zum Topic (nicht das es heist es kommt nix konstruktives): Wen das eben so in den AGB´s steht, dir diese bekannt waren dann stehen die Chancen eben ziemlich schlecht. Aber gehen wir mal davon aus das dein Rechsverständiss richtig ist und die Fluggesellschaft oder der Veranstalter oder wer auch immer deinen Sitz im Flieger weiter verticken kann. Dann steht dir eben der Weg der Klage natürlich offen. Und da sind wir wieder bei den 100€. BZW muss man sich auch mal den Aufwand anschauen deinen Flug zu canceln und den neu zu vergeben. Hier muss irgendwer dann umsonst arbeiten weil du eben keine Lust hast. Das kostet auch Geld. Und da sind wir wieder beim Flaschen sammeln und dem fehlenden Verständniss. Weil du ja dein Geld wieder hättest muss einer umsonst arbeiten und ggf Flaschen sammeln gehen nur weil du eben keine Lust hast zum fliegen. Somit könnte man durchaus auch sagen das solche Aktionen zum Flaschen sammeln beiträgt.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.483
750
Abgesehen von den AGB müsstest du grundsätzlich der Fluggesellschaft (ist das bei einem Charterflug dann eigentlich der Reiseveranstalter oder die ausführende Airline)? beweisen, dass ihr kein bzw. ein geringerer Schaden durch deine Stornierung entstanden ist als eben diese 100 EUR oder 100%. Das ginge zum Beispiel indem du die Verfügbarkeiten auf dem Flug kontrollierst und sofern die verfügbaren Plätze irgendwann auf 0 stehen argumentierst, dass sie deinen stornierten Platz ja noch verkaufen konnten.

Aber bei so niedrigen Preisen wird es der Airline/dem Reisebüro selbst dann leicht fallen den Gegenbeweis anzutreten (Personalaufwand Korrespondenz, Stornierung, Re-Issue, etc.). Da braucht ja nur eine Mannstunde inkl. Nebengeräuschen anfallen und schon sind die 100 EUR quasi "aufgebraucht". Dazu noch Storno-Gebühr von 25 EUR und schwupp: 0

Wenn es Dir die Zeit wert ist: viel Spaß!
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.097
8.271
BRU
Da braucht ja nur eine Mannstunden inkl. Nebengeräuschen anfallen und schon sind die 100 EUR quasi "aufgebraucht". Dazu noch Storno-Gebühr von 25 EUR und schwupp: 0

Wenn es Dir die Zeit wert ist: viel Spaß!

Genau das ist wahrscheinlich der Punkt. Ich würde zuerst mal schauen, wie hoch denn die Bearbeitungsgebühren des Veranstalters / der Airline sind. Da wird vermutlich von eventuell rechtlich zu erstattenden Steuern und Gebühren am Ende nichts übrigbleiben...
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Genau das ist wahrscheinlich der Punkt. Ich würde zuerst mal schauen, wie hoch denn die Bearbeitungsgebühren des Veranstalters / der Airline sind. Da wird vermutlich von eventuell rechtlich zu erstattenden Steuern und Gebühren am Ende nichts übrigbleiben...
Die Airline darf dafür keine Gebühren verlangen. Die Steuern und Gebühren kann man direkt von der Airline zurück verlangen, da muss man auch nicht über den OTA/Reiseveranstalter gehen. Allerdings ist es wie immer im Leben - Recht haben und Recht bekommen. Für 100€ wird man sich sicherlich nicht auf einen Anwalt & Gerichtsverfahren einlassen wollen.
Und ja, man kann auch versuchen, mehr als nur die Steuern zurück zu bekommen - dann aber garantiert nur über Anwalt & Gerichtsverfahren. Wer das für die 100€ macht, der setzt seine Prioritäten falsch.
 

torte

Aktives Mitglied
19.09.2014
141
0
Ich bin kein Experte, aber regelt das kürzlich ergangene Urteil des EUGH nicht genau solche Storno-Entgelte? Ich meine die Rechtssache C‑290/16, zu finden hier: CURIA - Documents . Und hier eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie man sein Geld zurückbekommt: Kosten für Flugstornierung zurückholen - Finanztip .

Alternativ würde ich mich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Die Erstberatung inklusive außergerichtlicher Vertretung kostet dort 25 EUR in meinem Bundesland (kann anders sein in anderen Bundesländern). Ein Anwalt kann dir innerhalb von 30 Sekunden sagen, ob du hier einen Anspruch hast oder nicht.
 
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taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.483
750
Mag sein, dass Dir ein Anwalt dort in 30 Sekunden sagen kann ob Du einen Anspruch hast oder nicht. Aber das teure und zeitaufwändige ist ja das Durchsetzten des selben. Und das wird bei 100 EUR nur jemand machen, dem es ums Prinzip geht.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.122
4.555
HAM
Vielleicht sollte der TE noch mal berichten, um welche Airline es geht. Handelt es sich um Restplätze eines Veranstalter Vollcharters, so ist vermutlich nicht viel zu holen.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.041
3.394
DTM
Es handelte sich um einen Restplatz eines Reiseveranstalters. Vermutlich ein Teilcharter bei der Fluggesellschaft Germanwings (bzw. nun eher Eurowings).
Werde versuchen die Steuern & Gebühren zurück zu holen. Aber selbst das wird vermutlich nicht einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.204
3.022
Wen das eben so in den AGB´s steht, dir diese bekannt waren dann stehen die Chancen eben ziemlich schlecht.

Oft sind AGB-Inhalte widerrechtlich. Vor Gericht würde wahrscheinlich dieser 100% Storno-Passus nicht standhalten. Es gibt aus meiner Sicht keine rationale Begründung, warum die Flughafengebühren dem Reisebüro zufallen sollen. Allerdings könnte es sein, dass es eine Bearbeitungsgebühr für die Stornierung geltend macht. Mehr als 5%/20 Euro werden sie kaum zugesprochen bekommen.

Aber wie bereits gesagt wurde, ist die Summe wohl zu gering, um dafür ein Fass aufzumachen. Ich würde auch den Ombudsmann/Verbraucherschutz kontaktieren. Wenn das Reisebüro nicht kooperativ ist, na dann viel Spass.

Auf der anderen Seite muss man halt auch sehen, dass das Reisebüro an dem Nur-Flug wahrscheinlich kaum etwas verdient und darum diesen 100%-Storno-Passus drin hat. Falls es möglich ist, selber bei der Airline stornieren und das Reisebüro aussen vorlassen wäre wohl das einfachste.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.041
3.394
DTM
Besten Dank für die Hilfe!
Wie gesagt, mir geht es nicht um die Rückerstattung der vollen 100,- Euro. Das war ein "Schnäppchen" und wenn das Geld verloren ist, dann ist es eben so. Dennoch würde ich mich bereits über die Rückerstattung der Steuern & Gebühren freuen (Hin- und Rückflug wurden nicht angetreten - Flug voll über den Reiseveranstalter bezahlt). Hierzu werde ich Germanwings / Eurowings kontaktieren. Problematisch wird daran wohl leider sein, dass mir kein richtiges E-Ticket (kein GWI/EW-E-Code) vorliegt. Lediglich ein Bestätigungsschreiben mit Buchungsnummer vom Veranstalter. Dieses sollte beim Check-In vorgelegt werden.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Hierzu werde ich Germanwings / Eurowings kontaktieren.
Du hast überhaupt kein Vertragsverhältnis mit EW. Hoffentlich knöpfen sie dir eine satte Gebühr für ihren Arbeitsaufwand ab.

EW hat auch wahrscheinlich überhaupt keine (Steuern-)Ersparnis durch dein Fernbleiben, wenn nämlich der Veranstalter (dein Vertragspartner) deinen ursprünglichen Sitzplatz neu verkauft. Warum sollte EW dann Dir Geld erstatten? Wenn überhaupt, dann der Veranstalter...