Air France - massive Verspätung auf Teilstrecke bei Durchgangsflug-Entschädigung möglich?

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coco089

Neues Mitglied
17.08.2017
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Hallo liebe Foren-Gemeinde,

nachdem wir mal wieder ein Service-Problem mit meiner "Lieblings-Airline" Air France :eek: haben, würde ich mich freuen, wenn mir jemand aus dem Forum weiterhelfen kann.
Meinem Lebensgefährten wurde über unser Firmen Reisebüro für eine Dienstreise nach Marokko folgende Verbindung gebucht:

Dienstag 8 August 2017 MUC - CDG - AF 1023 - 20:30 - 22:10
Weiterflug (+1 Tag)
Mittwoch 9 August 2017 CDG - CMN - AF 2996 - 07:05 - 09:10

Zusätzlich wurde für die noch ausreichend lange Nachtruhe das Novotel in CDG gebucht.

Aufgrund eines Blitzeinschlags in der AF von CDG nach MUC wurde ihm am Gate selbst um 20:30 Uhr (d.h. erst zur regulär geplanten Abflugzeit) mitgeteilt, dass der sich der Abflug auf 23:00 Uhr verspäten würde.
Hier tauchen meine ersten beiden Fragen auf, die mir leider von der AF in meinem bereits geschickten Beschwerde-Schreiben nicht beantwortet wurden:
- wusste die AF tatsächlich erst um 20:30 Uhr vom Blitztreffer? Kann ich mir persönlich nicht vorstellen, da es der Pilot doch bestimmt spätestens im Anflug gemeldet hat
- war die annoncierte Abflugzeit von 23:00 Uhr zu irgendeinem Zeitpunkt als realistisch anzusehen? Durchzuführende checks nach einem Blitzeinschlag und Crew-Arbeitszeiten haben mich vom ersten Moment an zweifeln lassen

Der daraufhin am Gate explizit geäußerten Bitte meines Lebensgefährten ihn doch - unter Berücksichtigung des recht zeitigen Weiterflugs am kommenden Morgen - auf die um 21:50 Uhr nach CDG startende LH 2238 umzubuchen wurde, trotz nachweislich freier Kapazitäten, nicht entsprochen. :cry:
Warum auch.... der Servicegedanke bei der AF war ja noch nie groß geschrieben....

Also hieß es weiterwarten..... den ausgegebenen Gutschein in Höhe von 15 € einzulösen glich dann einem weiteren Geduldsspiel da hinter dem Security check am Terminal 1 D nur noch ein Kiosk geöffnet hatte.

Es wurde 23:00 Uhr und erwartungsgemäß passierte nichts... wobei stop.... um 23:05 landete dann eine Ersatzmaschine aus CDG und um 23:40 wurde mit dem Boarding begonnen.
Bis alle an Bord waren, war es nach Mitternacht, tatsächlicher Abflug war 0:16 Uhr, Landung in Paris dann um 02:20 Uhr.

Um diese Zeit gab es in CDG auch keinen Hotelshuttle mehr, d.h. Ankunft im Hotel war dann gegen 03:45 Uhr.

Eigentlich hätte sich das Hotelzimmer bis zum nächsten Boarding um 06:30 dann auch schon nicht mehr gelohnt aber eine kostenfreie Stornierung war nicht mehr möglich.

Unsere diesbezügliche Beschwerde bei AF wurde lapidar - und ohne jegliches Wort der Entschuldigung - damit abgetan, dass die gebuchte Verbindung lediglich einen Zwischenstop in Paris vorsieht, die finale Destination jedoch pünktlich erreicht wurde.
Die pünktliche Ankunft stellen wir auch gar nicht in Frage, sondern lediglich den Aufenthalt in MUC, die entgangene Nachtruhe und somit die Qualität der Verhandlungen beim folgenden Geschäftstermin. (dieser Fakt ist natürlich nicht messbar).

Interessieren würde uns jetzt, ob es ggf. doch eine Grundlage für eine Entschädigung u.ä. gibt.

Und bitte keine Kommentare, dass man eine derartige Verbindung und dann noch mit AF nicht buchen sollte. Dieses Messer in der Wunde drehe ich selbst schon täglich um ;)

Vielen Dank im Vorfeld für Eure Einschätzung und viele Grüße aus MUC
Conny
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Und bitte keine Kommentare, dass man (...)

Ich kann es Dir nicht ersparen...

Meinem Lebensgefährten wurde über unser Firmen Reisebüro für eine Dienstreise nach Marokko folgende Verbindung gebucht:

Herzlich Willkommen.

Du bist nicht selbst gereist
Sondern schreibst für einen Dritten
Dieser Dritte war auf Geschäftsreise
und das Ticket über ein Geschäftsreisebüro gebucht

Wieso gibt der "Dritte" nicht einfach seinem Geschäfstreisebüro Bescheid -
dafür sind die da...


Hier ist das Wissen um Fragen wie "Welcher Sitzplatz auf dem A340 900 bei AF
ist der Beste wenn man Rechtsschläfer ist...?" zB. oder "Wie kriege ich
ohen zu fliegen den A3 Gold Status?"...

Auf gute Foren Partnerschaft - ich freue mich auf Deine Partizipation!
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Was ist AF vorzuwerfen? Sie schickten umgehend eine Ersatzmaschine. Schneller hätte das eine andere Airline auch nicht hinbekommen. Und warum brauchte das Taxi von CDG zum Hotel so lange? Bei einer Geschäftsreise wird ja ein Taxi drin sein, oder nicht?
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
...Landung in Paris dann um 02:20 Uhr. Um diese Zeit gab es in CDG auch keinen Hotelshuttle mehr, d.h. Ankunft im Hotel war dann gegen 03:45 Uhr....

Das Taxi braucht von CDG bis ins Novotel CDG ca. 10 min. Warum ist er erst so spät angekommen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.133
8.362
BRU
Ich sehe hier auch absolut keinen Entschädigungsanspruch (hatte selber bei Zwischenübernachtungen in ATH schon das eine oder andere Mal den Fall, dass ich dort so verspätet ankam, dass ich mich fragte, wozu ich eigentlich das Sofitel gebucht hatte...).

In Deinem Fall hätte ich höchstens versucht, die Taxikosten zum Hotel geltend zu machen, eben mit der Begründung, dass kein Hotelshuttle mehr verfügbar. Wobei selbst das aber wahrscheinlich unter Kulanz fallen würde.
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.018
228
In Deinem Fall hätte ich höchstens versucht, die Taxikosten zum Hotel geltend zu machen, eben mit der Begründung, dass kein Hotelshuttle mehr verfügbar. Wobei selbst das aber wahrscheinlich unter Kulanz fallen würde.
Wobei bei einer Geschäftsreise die Firma diese Kosten normalerweise eh übernimmt. Natürlich könnte dann die Firma bei AF eine Erstattung anfragen, aber der Aufwand wird sich wahrscheinlich nicht lohnen.
 
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