Schengenvisum für thailändische Freundin

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Th0m4s

Neues Mitglied
12.10.2017
2
0
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Hey zusammen,

ih habe meine jetztige Freundin vor einem Jahr während einer Asienreise in Thailand kennengelernt. Zu dem Zeitpunkt plante sie für einige Monate später zufälligerweise bereits eine Reise nach Deutschland und umliegende Länder, sodass wir entschieden haben diese dann in Deutschland zusammen durchzuführen. Das Schengenvisum hat sie in Form des Touristenvisums dann problemlos organisiert und war dann einige Wochen in Deutschland. Obwohl wir diese Reise zusammen antreten wollten, hat sie in der deutschen Botschaft während der Beantragung des Visums auf die Frage der Mitarbeiter ob sie denn alleine reisen würde mit ja geantwortet, da wir gehört haben, dass es wohl bei der Beantragung eines Touristenvisums nicht gerne gesehen wir Bekannte oder Freunde etc. in Deutschland zu treffen bzw. mit diesen zu reisen. (Erste Frage: Stimmt das?)

Mittlerweile habe ich meine Freundin mehrere Male in Bangkok für längere Zeit besucht. Jetzt möchte sie mich Anfang kommenden Jahres (wieder) in Deutschland besuchen. Nun überlegen wir welche Art von Visum wir beantragen sollen: Touristen- oder Besuchervisum. Da ich jetzt schon häufiger von den Schwierigkeiten der Visabeschaffung gelesen habe möchten wir lieber auf Nummer sicher gehen.

Wenn wir das Besuchervisum beantragen und ich als "Bürge" bzw. Kontaktperson auftrete, kann es sein, dass bei der Befragung meiner Freundin in der Botschaft auf das ehemalige Touristenvisum Bezug genommen und gefragt wird, warum denn beim ersten Mal angegeben alleine zu reisen. Es könnte ja gefragt werden warum damals ein Touristen- und dieses mal ein Besuchersum benantragt wird und dass bei der ersten Beantragung Unwahrheiten ausgesagt wurden. Kann das möglich sein oder wird auf solche Sachen nicht so genau geschaut?
Ansonsten könnte meine Freundin auch ein normales Touristenvisum beantragen. Die finanzielle, berufliche und soziale Situation ist gut und sollte kein Problem darstellen für die Beantragung, die Reise finanziert sie auch selbst. Nachteil wäre halt, dass der Flug zuvor bereits gebucht werden muss und bei zwei Touristenvisa für Deutschland innerhalb von 15 Monaten wahrscheinlich auch Fragen in der Botschaft gestellt werden.
Wie können wir für ein Schengenvisum in diesem Fall am besten vorgehen?

Ich frage so detailliert nach, da ich auf Nummer sicher gehen will und in einigen Forenbeiträgen der Teufel an die Wand gemalt wurde bzgl. der Visabeantragung von Thailändern.

Danke schonmal im Voraus!
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.819
1.069
KUL (bye bye HAM)
Grundsätzlich gilt der Hauptgrund der Reise als Fallentscheidung welches Visum das richtige ist. Kommt man aus touristischen Gründen in den Schengen raum, und besucht nebenbei Freunde und Verwandte, ist das weiterhin das korrekte Visum.
Das Besuchervisum ist in diesem Fall das "minderwertigere" da es die Bürgschaft des Besuchten erfordert. Da sie über eigenes Einkommen verfügt, wäre das Touristenvisum der einfachste Weg. Dem Staat selber ist das relativ egal ob ihr euch privat anders während der Zeit betätigt.
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.052
34
HAJ
Ich spendiere mal einen Link zur deutschen Botschaft in Bangkok: Deutsche Botschaft Bangkok - Fragen und Antworten zur Visumbeantragung

Ich an Deiner Stelle, würde einmal die Verlässlichkeit Deiner vermeintlichen Quellen prüfen, die da von Schwierigkeiten berichten. Solange Deine Freundin keinen Anlass bietet, an ihrer Rückreisewilligkeit zu zweifeln (was bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit entsprechendem Nachweis problemlos ist), sollte es keine Probleme geben.

Ansonsten würde ich die Kollegen von thailaendisch.de ansprechen, die sind sehr kompetent in Sachen Visumsfragen, kosten jedoch ein paar THB
 

Asian Flyer

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
307
6
Ich kann dir nur dringend empfehlen beim Touristenvisum zu bleiben. Mit dem Besuchervisum gibt es nur Ärger, speziell wenn eine alleinstehende Frau zu einem ebensolchen Mann reisen will.
Ich habe das alles selber durchgemacht und konnte das Drama nur durch eine Heirat in HKG beenden.
 
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Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
Ich kann dir nur dringend empfehlen beim Touristenvisum zu bleiben. Mit dem Besuchervisum gibt es nur Ärger, speziell wenn eine alleinstehende Frau zu einem ebensolchen Mann reisen will.
Ich habe das alles selber durchgemacht und konnte das Drama nur durch eine Heirat in HKG beenden.

Warum ausgerechnet in HKG heiraten?
 

modtta4455

Aktives Mitglied
19.10.2015
217
49
DE/HU
Bei ausreichendem Rückreisewillen ist auch ein längeres Visum nicht das Problem. Eine Bekannte aus Russland z.B. hat seit Jahren 1-2 Jahres-Schengen-Multi-Dauervisa (meist über Spanien beschafft).
 

on_tour

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01.08.2010
8.588
1.217
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alpla

Erfahrenes Mitglied
15.10.2013
299
18
Wenn man seinen thailändischen, indonesischen, philippinischen Partner in Hongkong ehelicht, bekommt der/die jenigen ein Familienzusammenführungs Visum. Fand die Hochzeit in einen der erwähnten Länder statt wird da nix draus.

Bitte um Berichtigung falls dies bullshit war :cool:
 

Mojoe

Erfahrenes Mitglied
20.02.2013
468
265
...na dann viel Spaß mit dem Ehevertrag / Gütertrennung bei Hochzeit in Hongkong und gerichtlicher Anerkennung im Scheidungsfall.
Just my two Cents.
 

sermon

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
525
5
MUC
Super Einstellung, bei der Hochzeit direkt an die Scheidung zu denken. :doh:


Na ja, bevor es zu sehr OT wird: der TO hat sich nie mehr gemeldet und offenbar kein Interesse, uns an einem Update der Geschichte teilhaben zu lassen... Damit dürfte das hier wohl durch sein.
 

sermon

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
525
5
MUC
Die würde ich mitnehmen, aber keinesfalls heiraten... So viel Weitsicht muss dann schon sein.
 

roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
544
154
LHR
...na dann viel Spaß mit dem Ehevertrag / Gütertrennung bei Hochzeit in Hongkong und gerichtlicher Anerkennung im Scheidungsfall.
Just my two Cents.

Das sollte doch gerade in HK von allen asiatischen Ländern (außer vielleicht noch SIN) am einfachsten sein. Ist wenigstens ein Rechtsstaat in dem das meiste auf englisch läuft... Die Gesetze dort sollten ja im großen und ganzen noch denen in England entsprechen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Weil eine Eheschließung in Hongkong in Deutschland anerkannt wird, im Gegensatz zu einer thailändischen.

Wenn sie schon ein Schengen Visum hat, geht das in Dänemark noch einfacher als in Hongkong. Aber ging es hier überhaupt ums Heiraten? Der TE wollte doch nur besucht werden.
Um zur Frage zurückzukommen: Der Grund für das Visum kann sich ja ändern. Beim ersten mal war sie als Touristin hier, hat dich kennengelernt und jetzt kommt sie halt als "Besucherin". Da sollte es kein Problem sein ehrlich zu antworten, wenn sie gefragt werden sollte warum jetzt Besucher- statt Touristenvisum.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.819
1.069
KUL (bye bye HAM)
...na dann viel Spaß mit dem Ehevertrag / Gütertrennung bei Hochzeit in Hongkong und gerichtlicher Anerkennung im Scheidungsfall.
Just my two Cents.

Im Scheidungsfalle zählt dabei der gemeinsame Lebensmittelpunkt.
Bsp. eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen zwei Deutschen, wird nach Thai-Recht in Deutschland geschieden, da sich der Lebensmittelpunkt die letzten 12 Jahre in Thailand befand.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Wenn man seinen thailändischen, indonesischen, philippinischen Partner in Hongkong ehelicht, bekommt der/die jenigen ein Familienzusammenführungs Visum. Fand die Hochzeit in einen der erwähnten Länder statt wird da nix draus.

Bitte um Berichtigung falls dies bullshit war :cool:

und was bekommt man, wenn man in Thailand geheiratet hat?
 

raykanjan

Reguläres Mitglied
22.04.2013
53
0
LEJ
Wenn man seinen thailändischen, indonesischen, philippinischen Partner in Hongkong ehelicht, bekommt der/die jenigen ein Familienzusammenführungs Visum. Fand die Hochzeit in einen der erwähnten Länder statt wird da nix draus.

Bitte um Berichtigung falls dies bullshit war :cool:

Es ist bullshit.

Entscheidend für eine Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung ist definitiv nicht, dass man seinen Partner in Hongkong geehelicht hat.

Aber dem TE ging es um ein Schengenvisum...
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Im Scheidungsfalle zählt dabei der gemeinsame Lebensmittelpunkt.
Bsp. eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen zwei Deutschen, wird nach Thai-Recht in Deutschland geschieden, da sich der Lebensmittelpunkt die letzten 12 Jahre in Thailand befand.

Hast du dafür mal ein greifbares Urteil / Beispiel etc...?
 

Alligator

Erfahrenes Mitglied
11.07.2011
1.712
5
FRA
Man muss das Schengenvisum ja nicht zwangsläufig im deutschen Konsulat beantragen. Es gibt doch noch viel mehr Schengenstaaten, auch solche, die xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Musst Du selbst raus finden.
 

alpla

Erfahrenes Mitglied
15.10.2013
299
18
und was bekommt man, wenn man in Thailand geheiratet hat?

Es ist bullshit.

Entscheidend für eine Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung ist definitiv nicht, dass man seinen Partner in Hongkong geehelicht hat.

Aber dem TE ging es um ein Schengenvisum...

Eine in Hongkong geschlossene Ehe hat in Der Gültigkeit, hingegen wenn man ganz romantisch am Strand von Samui heiratet nicht.

Internationale Heiratsurkunde aus HKG ergibt Family-Connecting-Visa, eine aus BKK leider niet...
 

alpla

Erfahrenes Mitglied
15.10.2013
299
18
Man muss das Schengenvisum ja nicht zwangsläufig im deutschen Konsulat beantragen. Es gibt doch noch viel mehr Schengenstaaten, auch solche, die xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Musst Du selbst raus finden.

Möglichkeiten dazwischen gibt's natürlich immer, aber grundsätzlich gibt's da schon klare Regeln welches Land, bzw deren Vertretung für die Bearbeitung eines Visaantrages zuständig ist.

Wenn der Visawerber durch Einladung in die EU will, dann ist das Konsulat des Wohnsitzstaates des Einladend zuständig. Soweit die Regelung. Trixereien gibt's nat.....