EU Airspace regulation

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SalesConsultant

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
357
11
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Hallo zusammen,

habe gerade einen Reclaim abgelehnt bekommen mit folgender Begründung:

Your claim’s been refused because BA***** on ** September was delayed because of airspace restrictions being in place that were outside of our control which prevented the aircraft operating as scheduled. Under EU legislation, I’m afraid we’re not liable for a compensation payment in this situation.

Tatsächlich trug es sich wie folgt vor: Der Flug hätte rund 15 Minuten VOR offizieller Abflugzeit starten können. Allerdings wurde die aus Brüssel abgelehnt. Insgesamt startete dann der Flug mit ca. 1:15h Verspätung weil nach Angaben des Captain noch ein technisches Problem aufgetaucht ist. Wer muss dies vor Gericht nun nachweisen?
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Bei 1:15h Verspätung brauchst Du doch darüber gar nicht nachdenken
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Nicht wenn er einen Anschluss verpasst hat.

Dann fehlen wohl für eine vernünftige Antwort ein paar Details... genauer gesagt alle.

Vielleicht sollte man sich mit solch speziellen Fällen einfach mal an einen der Fachjuristen hier im Forum wenden, z.B. kexbox. Pauschale Antworten im Forum sind effektiv eh nicht viel Wert, auch wenn ich jetzt sage, das die Airline vor Gericht nachweisen muss, wodurch die Verspätung zustande kam.
 

SalesConsultant

Erfahrenes Mitglied
13.09.2015
357
11
Ja. Tut mir Leid. Ich habe natürlich meinen Anschluss verpasst und bin mit 15h Verspätung in DXB gelandet. Hotel wurde gezahlt. Die paar Euro für Essen bzw. das ungenießbare Büffet im HolidayInn Express sind geschenkt!

Mir geht es um die 600 Euro und eben um die Frage ob eine 1-1 1/2 stündige Verspätung durch die Luftraumregulierung überhaupt zu Stande kommen kann und ob BA das nachweisen muss/kann.
Für mich stellt sich letztlich folgende Frage:

600 Euro über flightright einklagen (dann drücke ich aber 200 Euro ab) trage aber keinerlei Risiko oder über die Rechtsschutzversicherung gehen, dann riskier ich 300 Euro SB wenn es schief geht. Bekomme aber im Siegesfall auch die vollen 600 Euro. Mir fehlt das X für die Gewinnwahrscheinlichkeit. Sonst wäre die Entscheidung ja einfach ;-)
 

interessierterlaie

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
1.049
628
MHG
Ja. Mir geht es um die 600 Euro und eben um die Frage ob eine 1-1 1/2 stündige Verspätung durch die Luftraumregulierung überhaupt zu Stande kommen kann und ob BA das nachweisen muss/kann.
Derartige Regulierungen können sogar zu noch größeren Verspätungen führen. Wenn es so war, sollte BA den Nachweis problemlos erbringen können.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.057
1.548
um welchen Luftraum geht es eigentlich?

Wenn das bekannt ist dann kann schnell und einfach die zuständige Stelle identifiziert werden bei der einfach angefragt wird ob entsprechende Anordnungen vorgelegen haben.

Falls ja werden die entsprechenden NOTAM mitgeteilt aus denen lässt sich dann ablesen ob BA die Zahlung zurecht ablehnt oder nicht.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
um welchen Luftraum geht es eigentlich?

Wenn das bekannt ist dann kann schnell und einfach die zuständige Stelle identifiziert werden bei der einfach angefragt wird ob entsprechende Anordnungen vorgelegen haben.

Falls ja werden die entsprechenden NOTAM mitgeteilt aus denen lässt sich dann ablesen ob BA die Zahlung zurecht ablehnt oder nicht.
Sowas steht eher nicht in NOTAMS, sondern geht von Eurocontrol in Brüssel aus.
 
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