Kann ich mich weigern, mich vor dem Grenzbeamten auszuweisen (nonSchengen) ?

ANZEIGE

maurice855

Neues Mitglied
16.10.2017
6
0
ANZEIGE
Hallo erstmal,

wie Ihr wahrscheinlich wisst, ist es in manchen Staaten üblich, dass an der Grenze der Reisepass auch bei der Ausreise gescannt wird. Andere Staate manchen das wiederum nicht. Der Trend geht allerdings in Richtung immer mehr scannen.
Der Schengenraum gehört zu denen, die bei der Ausreise nach einem Ausweis verlangen.

Ich habe mich aber gefragt, wie die Situation rechtlich ist, wenn ich mich weigere mich auszuweisen (nicht weil ich konkret etwas zu verbergen habe, sondern weil mich a) Der Überwachungstaat ankotzt, und b) ich gerne mit Beamten diskutieren)

Meine Frage beruht auf der Charta der Vereinen Nationen in welcher die Menschenrechte aufgeführt sind.

In der heisst es:
Artikel 13
(2)
"Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen zu verlassen..."

Das steht also "Jeder", und nicht "Jeder der sich ausweisen kann" oder "Jeder der sich ausweisen will".


Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Die Frage ist ja auch, wo du hinwillst Keine Airline wird dich mitnehmen, wenn Du nicht die Voraussetzungen für die Einreise hast.

Aber klar, die Grenzbeamten sind ja prima Punching Balls -- ein Sportstudio täte es aber auch, oder?
 

maurice855

Neues Mitglied
16.10.2017
6
0
Ich habe nicht davon gesprochen mich beim Check In und Boarding nicht auszuweisen, sondern nur beim Grenzbeamten.
Ich möchte mich nur über meine Rechte informieren das ist alles. Und wenn es mein Recht ist mich nicht auszuweisen, warum sollte ich dann.
 
  • Like
Reaktionen: noksie

maurice855

Neues Mitglied
16.10.2017
6
0
Nordkorea ist generell nicht dafür bekannt, sich an Menschenrechte zu halten, von daher...
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Wo war noch mal der Sack Reis, der in China umgefallen ist?
 

maurice855

Neues Mitglied
16.10.2017
6
0
Aha- die Menschenrechte interessieren dich also nicht ... stimmt eigentlich, wahrscheinlich ist es auch wichtiger welches Bier es in der Lounge gibt, und wie man mit einem economy ticket trotzdem priority Boarding bekommt... jaja
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.795
3.316
Aha- die Menschenrechte interessieren dich also nicht ... stimmt eigentlich, wahrscheinlich ist es auch wichtiger welches Bier es in der Lounge gibt, und wie man mit einem economy ticket trotzdem priority Boarding bekommt... jaja

Ich glaube nicht, dass die Frage nach Menschenrechten hier weiterhilft.
Stichworte wie Identitätsfeststellung und Ausweispflicht sind wohl hilfreicher.
 

flyDPS

Erfahrenes Mitglied
29.05.2016
507
17
Ein Reisender, der vorm Grenzbeamten verweigert das Ausweisdokument vorzuzeigen und mit der UN-Charta argumentiert, wird ähnlich viel Erfolg haben, wie ein Gefangener, der beim Gefängnisleiter die Verbüßung der Reststrafe am Ostsee-Strand beantragt und mit seinem Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet laut GG argumentiert.

Das globale Normen im (begründeten) Fall wieder eingeschränkt werden können, ist Teil vom Rechtststaat.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.483
750
Recht wird nicht anhand deiner Interpretation eines Gesetzes gesprochen, sondern anhand der Auslegung durch ein (zuständiges) Gericht. Wenn Du meinst deine Auslegung sei die richtige: lass es darauf ankommen und klage, wundere dich aber nicht über den Ausgang des Verfahrens.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Artikel 13
(2)
"Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen zu verlassen...".

1) Das ist ja sowieso schon mal totaler Quatsch; wenn ich jetzt (theoretisch) einen Mord begehe, kann ich erstmal kein Land mehr verlassen und werde je nach Land sogar getötet.
2) Da steht auch nicht, dass du jedes Land ohne Ausweis verlassen kannst. Es muss ja sicher gestellt werden, dass du nicht unter Kategorie 1) fällst....
 
  • Like
Reaktionen: alpla und alexanderxl

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Aha- die Menschenrechte interessieren dich also nicht ... stimmt eigentlich, wahrscheinlich ist es auch wichtiger welches Bier es in der Lounge gibt, und wie man mit einem economy ticket trotzdem priority Boarding bekommt... jaja
Ich sehe mich nicht dazu berufen, Dir die Welt zu erklären. Dein Eingangsposting machte klar, dass das ein endloses, wenig erfolgversprechendes Unterfangen wäre.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Deutschland ist Mitglied der Vereinten Nationen, hat somit die Charter anerkannt - Die Menschenrechte stehen über nationalem Recht (genauso wie EU Recht über nationalem Recht steht)

Das stimmt nicht.

"...Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta oder kurz AEMR[SUP][1][/SUP], sind unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Es wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet....

....Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts.[SUP][5][/SUP] Als solche sind sie nicht justitiabel, nicht einklagbar...."

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

Entsprechend konnten die Bürger der DDR dieses Recht nicht einklagen, als Ihnen das Recht sich frei zu bewegen durch den Bau der Mauer verwehrt wurde.

"...Die Mauer in der DDR hat gegen diesen Artikel verstoßen. Die Menschen durften weder in den Ferien in andere westliche Länder reisen noch ganz das Land verlassen. Sogenannte Republikflüchtlinge wurden streng bestraft und an der Grenze wurde bei Fluchtversuchen auf sie geschossen. Menschen, die aus der DDR ausgewiesen worden waren, durften nicht mehr einreisen – auch nicht um ihre Kinder oder andere Familienangehörige zu besuchen..."

https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/menschenrechte/artikel-1-30/artikel-13/

Unabhängig davon steht im Artikel 13 nichts darüber dass die Freizügigkeit ohne Feststellung der Identität erfolgen soll.

Die Überprüfung der Identität ist keine Verletzung eines Menschenrechts. Lediglich die Begrenzung der Freizügigkeit wie im Fall der Millionen Menschen in der DDR war eine Verletzung des Artikels 13.
 

maurice855

Neues Mitglied
16.10.2017
6
0
Die Antwort ist leider Quatsch - wenn es so wäre, müsste man sich ja überall ausweisen bei der Ausreise - muss man aber nicht.
Beispiel: UK, und wenn ich mich richtig erinnere sogar früher USA
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Neben dem Artikel 13 gibt es auch noch Artikel 29:

Artikel 29 (Grundpflichten)


  1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
  2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.308
7.171
Trans Balkan Express
Grundsätzlich darfst Du alles. Wir leben in einem freien Land. Allerdings musst Du dann mit den Konsequenzen leben, z.B. dass Du den Kontrollbereich nicht passieren darfst. Wenn Du Dich dann im Kontrollbereich noch aufführen solltest, wie ein Rumpelstielzchen, hast Du das Zeug zum Youtube-Star. Die Mitreisenden, die hinter Dir in der Schlange stehen, werden Dir außerdem Deinen Kampf für die Menschenrechte danken, wenn sie deshalb ihr Flugzeug verpassen.

Rechtlich bewegst Du Dich mit Deiner Argumentation auf sehr dünnem Eis. Zunächst steht die von Dir zitierte Norm nicht in der Charta der Vereinten Nationen, sondern in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948. Hierbei handelt es sich nicht um bindendes Recht. Andere User haben ja schon darauf hingewiesen, wo es sich eher lohnt, einmal nachzulesen.

Wenn Du dem "Überwachungsstaat" so richtig eine einschenken möchtest, wäre es sinnvoller zu erfragen, wer Deine Daten bei der Ausreise speichert. Die Antwort ist allerdings wohl niemand. Es wird lediglich kontrolliert, ob Haftbefehle offen sind o.ä.

Aber auch das ist letztlich egal. Ggf. speichern ggf. die Staaten, in die Du einreist. Das muss noch nicht einmal Nordkorea sein. Letztlich besteht dann nur noch die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: 1 Person

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Neben dem Artikel 13 gibt es auch noch Artikel 29:

Artikel 29 (Grundpflichten)


  1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
  2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
.... zu den Anforderungen der öffentlichen Ordnung zählt für mich auch das Recht des Staates zu Ausweiskontrollen bei "gerechten" Situationen, wie Grenzübertritt, zur Vorbeugung von Straftaten, zu Verwaltung- und Statistikzwecken usw. usw.

Ich glaube, zu meiner Zeit wurde das noch im Kindergarten gelehrt, dass es keine Rechte ohne dazugehörige Pflichten gibt. Scheint heute nicht mehr so populär zu sein....
 
  • Like
Reaktionen: alpla und berlinet

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Aha- die Menschenrechte interessieren dich also nicht ... stimmt eigentlich, wahrscheinlich ist es auch wichtiger welches Bier es in der Lounge gibt, und wie man mit einem economy ticket trotzdem priority Boarding bekommt... jaja

Ich glaube bei der Einhaltung der Menschenrechte gibt es an vielen Orten sehr viele Probleme, die weitaus wichtiger sind, als das Problem, das Du anscheinend hast.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.600
503
Gefühlt haben wir hier jetzt ein neues Mitglied im Club dass wohl sehr lange in der roten Flora gewohnt hat.

Also alle wollen fliegen und die Kontrolle hinter sich bringen - dann steht da einer der sich sein recht auf Ausreise ohne Passkontrolle mit dem Beamten ausdiskutieren möchte. Die Freude wird überwiegen, denn wohl kein anderer wird wohl diskutieren wollen.

Dein Vorgehen hat was von wie im REWE Supermarkt die Kassiererin in einen Dialog zur Rechtfertigung der zu hohen Preise zu 'zwingen'.

Viel Spaß beim Rechte-Dialog.

Flyglobal