TuiFly spielt friss oder stirb gibts noch andere Chancen?

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cweiss

Guest
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Hallo,

ich hab gerade Ärger mit Tuifly und zwar habe ich vor eine Weile Flüge von Hannover nach Gran Canaria für den Januar gebucht.
Jetzt hat Tuifly einfach den Flug von Abends auf Vormittags verschoben.
Ich hab ne Nachricht wegen "Änderung der Flugzeiten" bekommen als ich denen geschrieben habe das ich das nicht so einfach hinnehmen will und ich einen anderen Flug am Abend brauche weil wir erst am Mittag vom Schiff kommen kam nur Ablehnungen.
Als ich geschrieben hatte das ich meine Fluggastrechte wahrnehmen will und ja eine Umbuchung auf Condor ging die fast zur gleichen Zeit wie der ehmalige Tuifly Flug abhebt kam nur eine Antwort zurück ich könnte kostenfrei stornieren oder eben den anderen Flug von ihnen nehmen nach einem Urteil des Gerichts in Pottsdam 13S89/10 müssten sie nichts anderes machen und ich hätte keine Ansprüche.

können die es sich wirklich so einfach machen? Die Fluggastrechte besagen doch das ein Ersatz unter gleichwertigen Bedigungen geliefert werden muss.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ist es denn wirklich sicher, dass der Flieger auf keinen Fall vom Schiff erreichbar ist mit den neuen Zeiten? Oder machst du dir "nur" Sorgen?
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
988
1.186
HAM
www.hdz.hamburg
Hallo,

ich hab gerade Ärger mit Tuifly und zwar habe ich vor eine Weile Flüge von Hannover nach Gran Canaria für den Januar gebucht.
Jetzt hat Tuifly einfach den Flug von Abends auf Vormittags verschoben.
Ich hab ne Nachricht wegen "Änderung der Flugzeiten" bekommen als ich denen geschrieben habe das ich das nicht so einfach hinnehmen will und ich einen anderen Flug am Abend brauche weil wir erst am Mittag vom Schiff kommen kam nur Ablehnungen.
Als ich geschrieben hatte das ich meine Fluggastrechte wahrnehmen will und ja eine Umbuchung auf Condor ging die fast zur gleichen Zeit wie der ehmalige Tuifly Flug abhebt kam nur eine Antwort zurück ich könnte kostenfrei stornieren oder eben den anderen Flug von ihnen nehmen nach einem Urteil des Gerichts in Pottsdam 13S89/10 müssten sie nichts anderes machen und ich hätte keine Ansprüche.

können die es sich wirklich so einfach machen? Die Fluggastrechte besagen doch das ein Ersatz unter gleichwertigen Bedigungen geliefert werden muss.

Tja, als Kreuzfahrterfahrender kann ich nur raten, immer eine Übernachtung einzuplanen wenn die Flüge ohne die Kreuzfahrt gebucht werden.
Das Schiff kann sich ja auch mal verspäten und dann wäre der Flug weg, alles schon erlebt, Schiff konnte nicht anlegen wegen Sturm auf Gran Canaria usw.
Hm, da noch mehr als 14 Tage Zeit hast und du noch rechtzeitig Zeit hast, würde ich sonst stornieren und selbst einen neuen Flug buchen.

Aber die Fachleute unter uns können dir vielleicht besseres empfehlen.
 
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cweiss

Guest
das ist ja keine wirkliche Kreuzfahrt sondern eben rein privat auf ner größeren Yacht da war das nie ein Problem und wenn das Wetter mies ist geht es sowieso vorher schon an Land.
Vom Plan her kommen wir eben gegen Mittag am Hafen an dann wärs 7Stunden bis zum Abflug gewesen also alles locker machbar jetzt müssten wir wohl schon um 4-5morgens im Hafen sein das ist nicht gerade der Hit.
Stornieren und neubuchen habe ich schon geschaut aber die Preise sind jetzt dreimal so hoch ich hatte denen geschrieben dass ich ja auch mit nem anderen Flughafen wie Frankfurt oder auch Hamburg einverstanden wäre auch einen Tag später wär jetzt nicht das Problem, hat aber alles nix geholfen die machen Friss den neuen Flug oder stonieren.
 

flo111

Reguläres Mitglied
11.11.2017
65
0
Das ist ärgerlich aber im Moment haben mehrere Fluggesellschaften mit den Flügen nach Gran Canaria so seine Probleme. Bekannte aus Hamburg mit welchen wir uns im Januar auf Gran Canaria treffen, wurden auf eine ganz andere Fluggesellschaft umgebucht und andere Zeiten und sind stinksauer. Wir haben Condor und fliegen jetzt mit Partner Airline obwohl Condor gebucht, da könnte sich dann auch wieder etwas ändern. Wenn man auf eine private Yacht geht kann man es leider nicht ändern. Ansonsten kann ich nur den Tipp geben bei Kreuzfahrten immer Pauschal mit Flug zu buchen, bei dem jetzigen durcheinander und da sind mehrere Airlines gemeint. Trotzdem einen schönen Urlaub.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Ärgerlich, aber dennoch auch etwas optimistisch gebucht. Das Ferienflieger ihre Zeiten gerne mal ändern ist schließlich ein alter Hut.
Eine Beförderung mit einem anderen Unternehmen zum frühest möglichen Zeitpunkt steht dir meiner bescheidenen Meinung zwar zu, wird aber vermutlich nur mit Vorleistung und anschließendem Rechtsweg durchzusetzen sein.
 
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Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
Es wird hier wohl auf die üblichen 3 Optionen in so einem Fall hinauslaufen:

1) Stornierung der Flüge und Neubuchung passenderer Flüge

2) Akzeptanz der Zeitenänderung

3) oder wie 1, nur mit einem Anwalt versuchen, die Mehrkosten von Condor zurückzufordern
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
3) oder wie 1, nur mit einem Anwalt versuchen, die Mehrkosten von Condor zurückzufordern

Genau so solltest du vorgehen wenn du den Condor Flug willst. Alternativ den neuen Flug selbst buchen, (den alten Flug aber nicht stornieren). Tuifly dann danach auffordern die Mehrkosten zu übernehmen. Danach zur Schlichtungsstelle und danach zum Anwalt.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Habe mal in das Urteil geschaut.

Wie teuer war das gekaufte Ticket? Wieviel mehr kostet das von Condor?
Du bekommst bei der Stornierierung den Kaufpreis des alten Tickets und 400€ Entschädigung. Wenn das für das neue Condor-Ticket reicht gibt es gemäß des Potsdamers Urteils nichts mehr.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
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Habe mal in das Urteil geschaut.

Wie teuer war das gekaufte Ticket? Wieviel mehr kostet das von Condor?
Du bekommst bei der Stornierierung den Kaufpreis des alten Tickets und 400€ Entschädigung. Wenn das für das neue Condor-Ticket reicht gibt es gemäß des Potsdamers Urteils nichts mehr.
Vorsicht: da der Flug erst im Jänner stattfindet, gibt's keine 400€ "on top". Das gilt erst, wenn die Stornierung innert 14 Tagen vor Abflug passiert.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo,

ich hab gerade Ärger mit Tuifly und zwar habe ich vor eine Weile Flüge von Hannover nach Gran Canaria für den Januar gebucht.
Jetzt hat Tuifly einfach den Flug von Abends auf Vormittags verschoben.
Ich hab ne Nachricht wegen "Änderung der Flugzeiten" bekommen als ich denen geschrieben habe das ich das nicht so einfach hinnehmen will und ich einen anderen Flug am Abend brauche weil wir erst am Mittag vom Schiff kommen kam nur Ablehnungen.
Als ich geschrieben hatte das ich meine Fluggastrechte wahrnehmen will und ja eine Umbuchung auf Condor ging die fast zur gleichen Zeit wie der ehmalige Tuifly Flug abhebt kam nur eine Antwort zurück ich könnte kostenfrei stornieren oder eben den anderen Flug von ihnen nehmen nach einem Urteil des Gerichts in Pottsdam 13S89/10 müssten sie nichts anderes machen und ich hätte keine Ansprüche.

können die es sich wirklich so einfach machen? Die Fluggastrechte besagen doch das ein Ersatz unter gleichwertigen Bedigungen geliefert werden muss.


Immer wieder dieses LG-Potsdam-Urteil. Ich frage mich manchmal, ob das eigentlich jemals jemand - über den Tenor hinaus - gelesen hat.

Du kannst ohne Wenn und Aber auf die ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt bestehen. Sollte der DE-Flug tatsächlich nur kurze Zweit NACH der eigentlichen Abflugzeit gehen, ist der dir auch anzubieten.

Der Rest ist Taktik:

Ist der DE-Flug günstiger, nimmst du das Geld und buchst neu. Ansonsten buchst du den DE-Flug und bestehst auf Erstattung der Mehrkosten. Notfalls gerichtlich.

Das LG-Potsdam-Urteil kannst du in die Tonne kloppen.
 
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cweiss

Guest
so wie ich das sehe hat jetzt auch DE die Zeiten auf den Morgen verlegt, was aber vor ein paar Tagen noch nicht so war.
Jetzt wärs nicht schlecht einfach den nächsten Tag am Morgen zu fliegen in den Fluggastrechten steht ja drin dass ich mir auch einen späteren Flug aussuchen kann wenn Plätze frei sind.
Gibts zu der Pottsdam Entscheidung eine passende Gegenentscheidung die ich denen vorhalten kann falls es nicht klappt?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
so wie ich das sehe hat jetzt auch DE die Zeiten auf den Morgen verlegt, was aber vor ein paar Tagen noch nicht so war.
Jetzt wärs nicht schlecht einfach den nächsten Tag am Morgen zu fliegen in den Fluggastrechten steht ja drin dass ich mir auch einen späteren Flug aussuchen kann wenn Plätze frei sind.
Gibts zu der Pottsdam Entscheidung eine passende Gegenentscheidung die ich denen vorhalten kann falls es nicht klappt?
Lange Diskussionen mit irgendwelchen handlungseingeschränkten Hotline Agents über Gerichtsurteile und -gegenurteile dürften IMHO vollkommene Zeitverschwendung sein.
Ggf. ein paar mal HUACA spielen und im Misserfolgsfall dann einfach selber buchen und Kohle hinterher wiederholen, ggf. mit Anwaltsunterstützung.
 
C

cweiss

Guest
Lange Diskussionen mit irgendwelchen handlungseingeschränkten Hotline Agents über Gerichtsurteile und -gegenurteile dürften IMHO vollkommene Zeitverschwendung sein.
Ggf. ein paar mal HUACA spielen und im Misserfolgsfall dann einfach selber buchen und Kohle hinterher wiederholen, ggf. mit Anwaltsunterstützung.

ich hab ja nicht vor sowas telefonisch zu machen sowas schick ich dann schriftlich an die Rechtsabteilung hatte bei denen in Berlin immer ganz gut geklappt
 

phil_strom

Erfahrenes Mitglied
26.06.2014
896
15
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ich hab ja nicht vor sowas telefonisch zu machen sowas schick ich dann schriftlich an die Rechtsabteilung hatte bei denen in Berlin immer ganz gut geklappt

Hmmm, die Rechtsabteilung für Umbuchungen bemühen. Interessant. Den Spaß habe ich mir noch nie gegönnt...
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
988
1.186
HAM
www.hdz.hamburg
ich hab ja nicht vor sowas telefonisch zu machen sowas schick ich dann schriftlich an die Rechtsabteilung hatte bei denen in Berlin immer ganz gut geklappt

sorry, das ist ja nun wirklich totaler quatsch

wie lange möchtest du denn warten?

ich dachte dein flug startet 2018 und nicht 2020, also, manchmal ist es echt merkwürdig.

nun ja, du hast ja nun vieles gehört und kannst dir ja das beste raus suchen, es wird aber immer so sein das sich Flugzeiten ändern können, wenn du etwas zu knapp oder wie auch immer, etwas buchst, ist es nicht das Problem der Fluggesellschaft, so hart sich das anhört. ist ja nun mal so

halte uns gerne auf dem laufenden was aus deiner Sache geworden ist, viele machen das leider nicht und so wissen wir nie wie es ausgegangen ist, aber gerade das ist ja das interessante.
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Hatte im Sommer auch meinen Ärger mit TUI:
Wir wollten mittags ab BRE fliegen und die Rübennasen haben klammheimlich auf 2.30 Uhr nachts ab HAJ umgebucht.
Konnte dann nach langem Zipp und langem Zapp kostenlos stornieren. Entschädigung gab's aber keine, da rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Abflug) "kommuniziert".
Mit "kommuniziert" meine ich eine Änderung der Flugdaten, aber kein leises Wort, dass a) der Flug mitten in der Nacht stattfindet und b) von einem ganz anderen Flughafen.
Rückflug wäre übrigens nach wie vor nach BRE gewesen.
:stop:

Habe dann wie gesagt storniert und wir sind Last Minute woanders hingeflogen, nicht mit TUI, logo...
 
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cweiss

Guest
sorry, das ist ja nun wirklich totaler quatsch

wie lange möchtest du denn warten?

ich dachte dein flug startet 2018 und nicht 2020, also, manchmal ist es echt merkwürdig.

nun ja, du hast ja nun vieles gehört und kannst dir ja das beste raus suchen, es wird aber immer so sein das sich Flugzeiten ändern können, wenn du etwas zu knapp oder wie auch immer, etwas buchst, ist es nicht das Problem der Fluggesellschaft, so hart sich das anhört. ist ja nun mal so

halte uns gerne auf dem laufenden was aus deiner Sache geworden ist, viele machen das leider nicht und so wissen wir nie wie es ausgegangen ist, aber gerade das ist ja das interessante.

na wenns rechtlich so eindeutig ist dann ist die Sache doch einfach die Rechtsabteilung kriegt ne Frist von zwei Wochen und wenn dabei nix raus komm geht die Sache halt zum Anwalt und der regelt den Rest.
Wenn ich im Recht bezahlen die den ja eben auch, wers braucht kriegts eben so.
Aber das einzige ist halt diese Urteil was die mir geschickt haben was mich noch davon abhält das sagt ja dort das ich keinen Anspruch hab auf eine andere Gesellschaft gebucht zu werden, darum die Frage ob es eine höhere Entscheidung gibt die das Problem klärt.
 
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cweiss

Guest
Ich komm in der Sache nicht so richtig weiter.

Von Tuifly kam ein Schreiben das man nicht auf Fremdairline umbuchen müsste und haben wieder diese Potsdamm Urteil ran geholt.
Jetzt hab ich mich bei meiner Rechtschutzversicherung eingeklinkt die aber auch meinen wegen der "gültigen Rechtsprechung durch das Urteil des LG Potsdam vom 27. Oktober 2010 · Az. 13 S 89/10" nix machen könnten.

Ich habe jetzt nur das Urteil Landgericht Köln, 11 S 241/12 gefunden was zwar sagt die Airline muss Kosten für Ersatzbuchungen übernehmen aber selber nicht umbuchen.

Beide Urteile sind ja mit 2010 und 2013 schon angestaubt aber ich konnte nichts neues finden.

Daher die Frage ist der Anspruch wirklich auf Umbuchung so eindeutig dass man ohne größeres Risiko den Anwalt beauftragen kann?
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Hatte im Sommer auch meinen Ärger mit TUI:
Wir wollten mittags ab BRE fliegen und die Rübennasen haben klammheimlich auf 2.30 Uhr nachts ab HAJ umgebucht.
Konnte dann nach langem Zipp und langem Zapp kostenlos stornieren. Entschädigung gab's aber keine, da rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Abflug) "kommuniziert".
Mit "kommuniziert" meine ich eine Änderung der Flugdaten, aber kein leises Wort, dass a) der Flug mitten in der Nacht stattfindet und b) von einem ganz anderen Flughafen.
Rückflug wäre übrigens nach wie vor nach BRE gewesen.
:stop:

Habe dann wie gesagt storniert und wir sind Last Minute woanders hingeflogen, nicht mit TUI, logo...
Na, da hast du dich aber schön verschaukeln lassen.
Sie haben dich NICHT 14 Tage vor Abflug informiert (denn laut deinem Text wurden die Änderungen eben grade nicht mitgeteilt), somit hättest du Anspruch auf die Entschädigungszahlung gehabt. Zusätzlich natürlich auch eine Ersatzbeförderung auf deren Kosten.