Reiserücktritt nach Erkrankung (Storno Air Berlin)

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jorujo

Neues Mitglied
10.07.2016
21
2
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Hallo liebe Vielflieger,


folgendes Problem habe ich, kann mir da jemand helfen?


In 04/2104 habe ich eine Bausteinreise nach Sizilien im Reisebüro gebucht und bezahlt.

Flug mit Air Berlin am 23.9.17.
Am 20.9. erkrankte meine Frau an Krebs und am 27.9.17 wurde sie operiert.
Die Reise wurde am 21.9. storniert.
Das Reisebüro hat mir eine Stornorechnung gesendet und auch den übriggeblieben Betrag erstattet.
Den Restbetrag wollte ich über die Reiserücktrittsversicherung beglichen haben. Die wollen aber nicht die Flüge erstatten, da sie nach der Air Berlin Insolvenz der Meinung sind nicht zahlen zu müssen.
Ich sehe hier aber nicht das Insolvenzrecht in meinem Falle gültig, sondern den eingetretenen Schadenfall (Erkrankung meiner Frau). Und da die Fluggesellschaft mir keine Stornorechnung ausstellen kann, muss doch die Versicherung aufkommen, oder wie seht Ihr das?

Hat jemand da eine Idee?

Gruß Jo
 
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rower2000

Erfahrenes Mitglied
Am 23.9. ist die Air Berlin ja noch geflogen. Was da das Insolvenzrecht mit deinem versicherten Schaden zu tun haben soll ist mir nicht wirklich klar. Das klingt nach einer sogar für Juristen überzogenen Rechtsverdreherei, bzw. dem Versicherungsgesellschaften oft nachgesagten "wir wollen uns mit allen Tricks ums Zahlen drücken". Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist (bestenfalls bei einer anderen Gesellschaft) würd ich da mal bei einem Anwalt nachfragen. Je nach Streitbetrag sogar ohne Rechstsschutzversicherung. Dann weißt du zumindest woran du bist (eventuell meldet sich ja noch einer der Forenanwälte dazu).

Edit: Und gute Besserung und viel Kraft an deine Frau.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Wenn die Gegenseite nur ein wenig medizinische Beratung hat, wird sie über den Satz
Am 20.9. erkrankte meine Frau an Krebs und am 27.9.17 wurde sie operiert.
stolpern. Der Krebs war sicherlich vorher schon da, und kam da erst mit voller Kraft zum Ausdruck oder zu beeinträchtigenden Problemen.
Das könnte schwierig werden... :sick:
 

ningyo

Erfahrenes Mitglied
05.09.2009
1.239
14
FRA
Wenn die Gegenseite nur ein wenig medizinische Beratung hat, wird sie über den Satz

stolpern. Der Krebs war sicherlich vorher schon da, und kam da erst mit voller Kraft zum Ausdruck oder zu beeinträchtigenden Problemen.
Das könnte schwierig werden... :sick:

Sicherlich war er vorher schon da, aber wenn nicht diagnostiziert, dann konnte davon niemand etwas wissen. Manchmal kann/muss dann eine OP in der Tat sehr schnell gehen... (Disclaimer - bin kein Mediziner)

jorujo - viel Kraft Deiner Frau!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Es ist natürlich anzunehmen, dass OPs Frau schon zuvor erkrankt war, aber letztendlich zählt doch das Datum der Diagnose und das ist dann wohl der 20.9.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Sicherlich war er vorher schon da, aber wenn nicht diagnostiziert, dann konnte davon niemand etwas wissen. Manchmal kann/muss dann eine OP in der Tat sehr schnell gehen... (Disclaimer - bin kein Mediziner)

jorujo - viel Kraft Deiner Frau!

Bei Krebs zählt jede Minute. Chemo wird i.d.R. auch innerhalb weniger Tage begonnen (je nach Art der Erkrankung natürlich).
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn die Gegenseite nur ein wenig medizinische Beratung hat, wird sie über den Satz

stolpern. Der Krebs war sicherlich vorher schon da, und kam da erst mit voller Kraft zum Ausdruck oder zu beeinträchtigenden Problemen.
Das könnte schwierig werden... :sick:
Welche Rolle spielt das? Die Buchung war im April und da hat es wohl noch keiner gewusst sonst hätten sie ja auch nicht gebucht.
 
R

rolst01

Guest
Carrot, Wenn du keine Ahnung hast, einfach mal nichts schreiben!

jorujo, ich hatte einen fast völlig identischen Fall.

Leider ist das die immer mehr sich durchsetzende Verweigerungshaltung bei manchen Versicherungen.
Schreib denen noch einen Brief mit der entsprechenden Begründung. Dann werden die zahlen. Falls nicht, ist ein Anwalt oder die Rechtschutzversicherung der völlig falsche Weg.

Du solltest dann den Versicherungsombudsmann einschalten. Ich hoffe dass deine Reiserücktrittversicherung (welche ist das bei dir?) sich an diesen Verfahren beteiligt. Tun fast alle, aber leider eben nicht 100%.

Alles Gute!
 

jorujo

Neues Mitglied
10.07.2016
21
2
Hallo,

erstmal vielen Dank an alle für die Besserungswünsche, wir sind da sehr guter Dinge. (Nach der OP)
Das mit dem Ombudsmann ist eine gute Idee, wir haben natürlich auch eine Rechtsschutzversicherung, aber man muss ja nicht immer gleich zum Anwalt.

#rolst01 Bei uns ist es die LTA, hattest Du in Deinem Schreiben gleich den Ombudsmann erwähnt?

Gruß Jo
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
853
23
Nordeifel
Erstmal die besten Genesungswünsche an +1 von jorujo, viel Kraft euch beiden!

jorujo, ich hatte einen fast völlig identischen Fall.

dito.

Ich/wir haben uns damals ein Attest vom Arzt geben lassen, da stand sinngemäß drin: dann und dann das und das diagnostiziert, ca. Therapiedauer usw. Ich hatte den Eindruck, dass dem Arzt das Procedere schon recht geläufig war.

Guck mal hier: http://www.vielfliegertreff.de/reis...-erfahrungsbericht-ueber-reiseruecktritt.html

hth
 
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jorujo

Neues Mitglied
10.07.2016
21
2
Hallo,

also demnächst geht es zum Anwalt. Schauen wir mal was daraus wird.

Schönes Wochenende an alle.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
Ich würde da bei so einem eindeutigen Sachverhalt einen Fehler/Irrtum im Ablauf bei der Versicherung nicht ausschließen.
Vielleicht einfach nochmal anrufen und auf deren Fehler hinweisen. Könnte sein, dass sie wegen der ganzen AB-Schäden jetzt etwas überlastet sind und den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.

PS: Die meisten RRV die ich kenne, haben eine nennenswerte Selbstbeteiligung; beispielweise häufig 300€ p.P

PS2: Weißt Du, ob die von dir gebuchten Flüge effektiv geflogen sind oder wurden die von AB gestrichen? Wenn gestrichen, wann? Vor oder nach der Diagnose?
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.130
8.360
BRU
Ich würde da bei so einem eindeutigen Sachverhalt einen Fehler/Irrtum im Ablauf bei der Versicherung nicht ausschließen.
Vielleicht einfach nochmal anrufen und auf deren Fehler hinweisen. Könnte sein, dass sie wegen der ganzen AB-Schäden jetzt etwas überlastet sind und den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.

Sehe ich so ähnlich. Ich würde auch nicht ausschließen, dass tatsächlich der eine oder andere mit gestrichenem AB-Flug über irgendeine „vorgeschobene“ Krankheit versucht, sich das Geld von der Reiserücktrittversicherung zu holen, und die Versicherungen, wenn sie AB sehen, gleich mal pauschal ablehnen. Und dabei wirklich berechtigte Fälle übersehen…
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Das wichtigste dürfte sein sich jetzt um die Gesundheit zu kümmern die Forderung ist ja so schnell nicht verjährt.

Im übrigen hat auch dieser eindeutige Fall einen problematischen Punkt:

Denn im üblichen Fall storniert der Reisende erhält entsprechende Stornorechnungen der Vertragspartner und erhält eine anteilige Rückzahlung und macht den Rest für den nicht erhaltenen Teil gegenüber der Versicherung geltend.
Hier haben wir aber den Fall, dass gegenüber AB ein insolvenzrechtlicher Anspruch auf Auszahlung der Steuern und Gebühren besteht den jetzt AB nicht mehr leisten können wird.

Daher könnte es sein, dass die Versicherung diesen Teil der Kosten verweigern kann, unabhängig davon ist allerdings in der Tat wirklich eindeutig dass eine Leistungspflicht seitens der Versicherung besteht.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
686
44
Geh zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, der weiß wie man mit Versicherungen umgeht.
Falls du deine Rechtsschutz nicht gleich strapazieren willst, kannst du es zuerst beim Ombudsmann für Versicherungen probieren, sofern die Reiseversicherung Mitglied ist. Das Verfahren ist kostenlos.

Hast du den Flug mit Kreditkarte bezahlt, dann wäre Cashback eine Möglichkeit, fall der Flug von AB storniert wurde (gibt es einen Thread im Forum).

Bausteine im Reisebüro: hast du einen Sicherungsschein einschließlich Flug bekommen? Manchmal fallen solche Bausteinreisen unter Pauschalreisen, dann wäre es ganz klar, dass ohne Erkrankung ein Veranstalter für einen Ersatzflug verantwortlich gewesen wäre.

Ich wünsche euch alles Gute
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.058
1.549
Der Hinweis mit dem Fachanwalt und auch der Ombudsmann war gut den Rest aber einfach vergessen.

Hier hat der Reisende wegen Krankheit von sich aus storniert, daher sind Chargeback und auch Ansprüche über einen Sicherungsschein ausgeschlossen.

Das Thema Pauschalreise könnte höchstens interessant werden wenn die Versicherung die Steuern und Gebühren die AB auszahlen muss aber jetzt nicht mehr kann verweigert, diese könnten dann vielleicht per Sicherungsschein abgedeckt sein.

Aber den Fall nicht unnötig kompliziert machen und sich um die wichtigste Sache kümmern.
 
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jorujo

Neues Mitglied
10.07.2016
21
2
Hallo und an alle ein frohes, glückliches, erfolgreiches und gesundes 2018.

Wollte mich mal wieder melden und berichten, also die Versicherung hat nach einem netten Schreiben meines Anwalts jetzt aus Kulanzgründen gezahlt.


Natürlich nicht ohne darauf hin zuweisen dass Sie eigentlich nicht dafür verantwortlich sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige gleiche oder ähnliche Fälle, zahlen.


Sie zahlen zwar nicht den gesamten Betrag aber fast 80%.


Somit können wir uns jetzt also dem Heilungsprozess widmen und den Rest als „Schmerzensgeld“ abhaken.

Vielen Dank für die vielen Infos und für die Anteilnahme an der Erkrankung.


Nochmals allen ein erfolgreiches und gesundes 2018