Pauschalreise - 1 Tag weniger wegen verschobenen Rückflug - Rechte

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misterx

Neues Mitglied
13.01.2018
24
0
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Guten Abend, Wir buchten eine Reise vom 25.1 bis 30.1 nach Ägypten. Wir erhielten am 12.1 die Reiseunterlagen per Email. In den Unterlagen war ersichtlich, dass der Rückflug ohne voriger Mitteilung auf den 29.1 gekürzt wurde. Somit fehlt uns ein Reisetag. Gleichzeitig wurde uns anteilig Geld ohne Ankündigung bereits zurück überwiesen. Der Pauschalreisepreis belief sich auf 320 Euro für 2 Personen, überwiesen wurden 40 Euro. Wie die Rechnung bei 5 Tagen aufgehen soll, ist uns unbekannt. Ist hier eine Entschädigung möglich? Theoretisch wie auch praktisch wurden wir innerhalb der mindestens 14 Tage nicht vom Reiseveranstalter informiert über eine derartige Änderung. Gilt der Rückflug somit als annulliert und es greift das EU Fluggastrecht? Die Strecke liegt über 5000km Danke (Bitte nur melden, der wirklich Ahnung hat bitte!!)
 
R

rolst01

Guest
Was erlaube, ihr habt doch alle keine wirkliche Ahnung :D
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Ich habe keine Ahnung. Und zwar davon, ob der Flug einer EU- oder einer Nicht-EU-Airline gestrichen wurde. Damit ist die Frage nicht beantwortbar.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Statt noch mehr zu spammen, könnte man ja mal die Frage beantworten, ob die EU Verordnung 261-04 anwendbar ist oder nicht!?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Also meine keine Ahnung sagt mir 12.01. + 14 Tage = 26.01.
der verschobene Rückflug ist aber vom 30.1. aufn 29.1. gerutscht.

Somit sollte Ahnungslos mal die monetäre Entschädigung der Fluggesellschaft ausgeschlossen sein. Eine Umbuchung auf eine passendere Verbindung bleibt davon unberührt.

Aber da hier sowieso keiner Ahnung haben kann wenn er hier gratis Rechtsberatung gibt schlage ich vor einen Ahnungsvollen Anwalt zu bezahlen.
Was nix kostet ist nix wert.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.273
BRU
Also bei einem Preis von 320 Euro (Flug plus Hotel) halte ich es nicht für so abwegig, dass da auf einen Tag Hotel 40 Euro entfallen...

Für die Beantwortung der restlichen Fragen müsste man mehr Details wissen (Airline, Abflugsland, ursrpünglicher Flug gestrichen bzw. Grund der Änderung, eventuelle alternative Flugmöglichkeiten).
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
....der Rückflug ohne voriger Mitteilung auf den 29.1 gekürzt wurde.
Wurde der Rückflug von ursprünglich 30.1. 0:05 auf den 29.1. 23:55 gekürzt? Oder vom 30.1. 23:55 auf den 29.1. 0:05? Oder wie genau?
Die 40€ erscheinen bei aller Unahnung über die genauen Daten und Airline allerdings zumindestens plausibel.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
749
502
TXL
Ich versuch's mal:
Also, der OT spricht von 320,- € für ZWEI (sic!) Personen. Gebucht vom 25.1. bis 30.1. Jetzt soll es schon am 29.1. zurückgehen. Der OT erhielt die Unterlagen zum 12.1., also eindeutig 14 Tage vor dem Flugtermin. Er hat einen Nachlaß von 40,- € bekommen, er sagt nicht pro Person ich nehme also an für zwei Personen. Wie Wulff schon sagt, gibt es keine Info wann am 29. bzw. 30. geflogen werden soll(te). Es kann also auch nicht gesagt werden, ob der OT kostenlos zurücktreten kann. Er kann den Reiseveranstalter (nicht die Airline) auf Schadenersatz verklagen, auf die Begründung wäre ich dann gespannt.
Mein Rat an misterx: lass es. MB
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.204
3.023
Wenn bei einer Pauschalreise ein Tag "geklaut" wird, hat man das Recht auf eine Reisepreisminderung. Dies sind diese 40 Euro.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Allerdings auch sehr frei berechnet ;)

Wobei es dem OP hier ja nicht um reise- sondern um fluggastrechtliche Ansprueche geht. Die aber mit seinen lueckenhaften Angaben nicht ueberpruefbar sind.
 

malschauen

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05.12.2016
2.409
1.414
Naja, Anspruch auf Entschädigung nach EU/VO gibt es nicht, weil mehr wie 14 Tage vor dem Abflug. Einzig und alleine, das Angebot der Ersatzbeförderung wäre bei einer EU-Airline bzw. bei einem Flug in die EU nicht adäquat. Es heisst ja so schön, Ersatzbeförderung zum frühest möglichen Zeipunkt unter vergleichbaren Bedingungen, was hier dann wohl dazu führen sollte, dass der Flug am 30. bzw nach dem 30. stattfindet.
 
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DFW_SEN

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28.06.2009
10.936
8.294
IAH & HAM
Naja, Anspruch auf Entschädigung nach EU/VO gibt es nicht, weil mehr wie 14 Tage vor dem Abflug. Einzig und alleine, das Angebot der Ersatzbeförderung wäre bei einer EU-Airline bzw. bei einem Flug in die EU nicht adäquat. Es heisst ja so schön, Ersatzbeförderung zum frühest möglichen Zeipunkt unter vergleichbaren Bedingungen, was hier dann wohl dazu führen sollte, dass der Flug am 30. bzw nach dem 30. stattfindet.

Wenn es sich um eine nicht EU Airline handeln sollte, worauf basiert Deine Aussage?
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
Ups, ne Eratzbefördung wird nur ein Thema, wenn es eine EU-Airline ist bzw. der Abflug in der EU erfolgt. Da habe ich mich vertan.
 

misterx

Neues Mitglied
13.01.2018
24
0
Guten Tag, vielen Dank für die Antworten. Mir geht es nicht um das Geld, ich erwarte einfach zum Beispiel die Berförderung durch eine andere Airline, organesiert vom Reiseveranstalter am 30ten und nicht einfach frech und ohne Ankündigung ein Tag vorgezogen durch die ursprüngliche deutsche Airline.

Der Preis ist Aufgrund von eingelösten Bonusen so günstig. Die 40 Euro sind jedeglich das Geld, was wir für den verloren Tag zurück bekommen haben. Also das, was wir auch dafür bezahlt haben am Ende. Eine Entschädigung ist das nicht.

Das mit den 14 Tagen stimmt. Daher kommen keine Erstattungen in Betracht. Allerdings habe ich die Wahl, ein Alternativ Flug nach dem Fluggastrecht einzufordern. Zumindest, versteht es sich so.

Kann mir Jemand erklären, ob die Flugesellschaft für eine Alternative zu sorgen hat? Also muss diese es buchen oder muss man es seblst buchen. Muss es die gleiche Airline sein oder darf es auch eine andere sein?
 
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maex

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10.10.2009
3.785
19
Um welche Fluggesellschaft gehts denn überhaupt? Und gibt es Ersatzflüge am ursprünglichen Termin?
 

misterx

Neues Mitglied
13.01.2018
24
0
Es geht um Azur Air, jedoch gebucht über ein anderen Dienstleister als Anex Tour. Es handelt sich aber um eine Pauschalreise.

Die Azur fliegt jeden Tag von Düsseldorf nach Ägypten. Am 30., wurde der Flug jedoch offensichtlich auf Grund der mangelnden Auslastung annuliert und eben auf den 29. verlegt (Ohne Vorwarnung und erst ersichtlich durch die Reiseunterlagen/Tickets)

Am ursprünglichen Termin gibt es Ersatzflüge daher nur über andere Fluggesellschaften wie X3, FEG usw..

Die Frage ist eben, wie ist die Fluggastrechte "Art. 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung." nun auszulegen.
Muss es die gleiche Airline sein? Darf es eine andere sein? Muss man sich selbst drum kümmern oder die Reisegesellschaft aufordern einen Alternativflug zu buchen? Vielleicht weiß ja wer Rat.

Bei dem Reisekurs, ist mir eigentlich egal ob die eine Entschädigung senden. Aufgrund der geringen Zeit in Ägypten, ist jedoch ein fehlender Tag sehr ärgerlich.
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Warum wendest du dich nicht an den Veranstalter, der ist für dich zuständig und sollte dir besser helfen können als das Forum.
 

misterx

Neues Mitglied
13.01.2018
24
0
Der Reiseveranstalter sagte sowass wie: "Das Fluggastrecht würde bei Pauschalurlauben nicht packen... zudem würde es keine alternativen Flüge geben.."

Das stimmt ja nun nicht... daher würde ich dem schon ein SChreiben mit Frist setzen wollen...