S
Susu
Guest
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Hallo,
wir sind eine fünfköpfige Familie mit 3 kleinen Kindern unter 5 Jahren, wohnhaft in Dland /Grenzgebiet zu Belgien und haben über Tripsta.de einen Flug für April 2018 von Brüssel über Wien nach Bangkok gebucht. Entscheidend für die Buchung über Tripsta war weder der Preis (andere Flugrouten hätten ca. 300€ weniger gekostet), sondern die kombinierbaren Tickets mit 2 verschiedenen Fluggesellschaften (Austrian und Swiss) und dadurch besseren Flugzeiten wegen der kleinen Kinder.
Flugpreis gesamt war ca. 2300€, davon 1850€ Steuern und Gebühren & 240€ Ticketpreis, Service Pauschale und bevorzugte Sitzplätze mit Babyschale
Die bevorzugten Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit und Babyschale haben wir direkt über Austrian gebucht, sind angeblich aber nicht erstattungsfähig. Wobei gerade so ein Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit bestimmt noch gebucht werden würde..
Da Austrian Airline zuständig für den gesamten Flug ist (nur eine Ticketnummer, beginnt mit 257.. ) haben wir unsere Stornierung (2,5 Monate vor Abflug) direkt an Austrian Airlines per Einschreiben und Kontaktformular geschickt. Austrian weigert sich aber dennoch die Stornierung anzuerkennen und verweist ständig auf Tripsta. Soweit ich allerdings informiert bin, ist Tripsta lediglich ein Vermittler. Gleichzeitig schließe ich mit der Airline einen Beförderungsvertrag /Werkvertrag ab. Somit ist doch die Airline mein Vertragspartner.. ?!
Weiter erteilt die Airline mir aus selbigem Grund auch keine Auskunft über Ihre Stornobedingungen oder ob ich ein erstattungsfähiges Ticket habe, obwohl ich meine Buchung auf deren Internetseite einsehen kann.
Wenn die Stornierung über Tripsta erfolgen muss, werden mind. 50€ pro Fluggast (nicht Ticket) fällig. Kann es sein, dass die Airline ebenfalls zur Kasse gebeten wird und mich deswegen an diese verweist? Wie beim Urteil des LG Berlin vom 3.08.2016, Az. 15 O 520/15
Eine Klage könnte ich in Belgien (am Abflugort) oder Österreich (Sitz Airline) einreichen. Rechtsschutz vorhanden.
Kennt sich jemand hier mit belgischem Fluggastrecht aus und weiss, ob man mit Erstattungen neben der Steuern und Gebühren rechnen kann? In Dland sind die Urteile ja vielversprechend mit bis zu 95% des Ticketpreises...
Mit einem österreichischem Anwalt habe ich bereits telefoniert. In Österreich ist der Fluggast leider in der Beweispflicht und es reicht den Gerichten eine Erstattung des Ticketpreises abzulehnen wenn auch nur 1 Sitzplatz nicht besetzt wurde.
Vielen Dank.
wir sind eine fünfköpfige Familie mit 3 kleinen Kindern unter 5 Jahren, wohnhaft in Dland /Grenzgebiet zu Belgien und haben über Tripsta.de einen Flug für April 2018 von Brüssel über Wien nach Bangkok gebucht. Entscheidend für die Buchung über Tripsta war weder der Preis (andere Flugrouten hätten ca. 300€ weniger gekostet), sondern die kombinierbaren Tickets mit 2 verschiedenen Fluggesellschaften (Austrian und Swiss) und dadurch besseren Flugzeiten wegen der kleinen Kinder.
Flugpreis gesamt war ca. 2300€, davon 1850€ Steuern und Gebühren & 240€ Ticketpreis, Service Pauschale und bevorzugte Sitzplätze mit Babyschale
Die bevorzugten Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit und Babyschale haben wir direkt über Austrian gebucht, sind angeblich aber nicht erstattungsfähig. Wobei gerade so ein Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit bestimmt noch gebucht werden würde..
Da Austrian Airline zuständig für den gesamten Flug ist (nur eine Ticketnummer, beginnt mit 257.. ) haben wir unsere Stornierung (2,5 Monate vor Abflug) direkt an Austrian Airlines per Einschreiben und Kontaktformular geschickt. Austrian weigert sich aber dennoch die Stornierung anzuerkennen und verweist ständig auf Tripsta. Soweit ich allerdings informiert bin, ist Tripsta lediglich ein Vermittler. Gleichzeitig schließe ich mit der Airline einen Beförderungsvertrag /Werkvertrag ab. Somit ist doch die Airline mein Vertragspartner.. ?!
Weiter erteilt die Airline mir aus selbigem Grund auch keine Auskunft über Ihre Stornobedingungen oder ob ich ein erstattungsfähiges Ticket habe, obwohl ich meine Buchung auf deren Internetseite einsehen kann.
Wenn die Stornierung über Tripsta erfolgen muss, werden mind. 50€ pro Fluggast (nicht Ticket) fällig. Kann es sein, dass die Airline ebenfalls zur Kasse gebeten wird und mich deswegen an diese verweist? Wie beim Urteil des LG Berlin vom 3.08.2016, Az. 15 O 520/15
Eine Klage könnte ich in Belgien (am Abflugort) oder Österreich (Sitz Airline) einreichen. Rechtsschutz vorhanden.
Kennt sich jemand hier mit belgischem Fluggastrecht aus und weiss, ob man mit Erstattungen neben der Steuern und Gebühren rechnen kann? In Dland sind die Urteile ja vielversprechend mit bis zu 95% des Ticketpreises...
Mit einem österreichischem Anwalt habe ich bereits telefoniert. In Österreich ist der Fluggast leider in der Beweispflicht und es reicht den Gerichten eine Erstattung des Ticketpreises abzulehnen wenn auch nur 1 Sitzplatz nicht besetzt wurde.
Vielen Dank.