Flug Stornierung lange vor Abflug nur durch Vermittler?

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Susu

Guest
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Hallo,

wir sind eine fünfköpfige Familie mit 3 kleinen Kindern unter 5 Jahren, wohnhaft in Dland /Grenzgebiet zu Belgien und haben über Tripsta.de einen Flug für April 2018 von Brüssel über Wien nach Bangkok gebucht. Entscheidend für die Buchung über Tripsta war weder der Preis (andere Flugrouten hätten ca. 300€ weniger gekostet), sondern die kombinierbaren Tickets mit 2 verschiedenen Fluggesellschaften (Austrian und Swiss) und dadurch besseren Flugzeiten wegen der kleinen Kinder.

Flugpreis gesamt war ca. 2300€, davon 1850€ Steuern und Gebühren & 240€ Ticketpreis, Service Pauschale und bevorzugte Sitzplätze mit Babyschale

Die bevorzugten Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit und Babyschale haben wir direkt über Austrian gebucht, sind angeblich aber nicht erstattungsfähig. Wobei gerade so ein Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit bestimmt noch gebucht werden würde..

Da Austrian Airline zuständig für den gesamten Flug ist (nur eine Ticketnummer, beginnt mit 257.. ) haben wir unsere Stornierung (2,5 Monate vor Abflug) direkt an Austrian Airlines per Einschreiben und Kontaktformular geschickt. Austrian weigert sich aber dennoch die Stornierung anzuerkennen und verweist ständig auf Tripsta. Soweit ich allerdings informiert bin, ist Tripsta lediglich ein Vermittler. Gleichzeitig schließe ich mit der Airline einen Beförderungsvertrag /Werkvertrag ab. Somit ist doch die Airline mein Vertragspartner.. ?!
Weiter erteilt die Airline mir aus selbigem Grund auch keine Auskunft über Ihre Stornobedingungen oder ob ich ein erstattungsfähiges Ticket habe, obwohl ich meine Buchung auf deren Internetseite einsehen kann.

Wenn die Stornierung über Tripsta erfolgen muss, werden mind. 50€ pro Fluggast (nicht Ticket) fällig. Kann es sein, dass die Airline ebenfalls zur Kasse gebeten wird und mich deswegen an diese verweist? Wie beim Urteil des LG Berlin vom 3.08.2016, Az. 15 O 520/15

Eine Klage könnte ich in Belgien (am Abflugort) oder Österreich (Sitz Airline) einreichen. Rechtsschutz vorhanden.

Kennt sich jemand hier mit belgischem Fluggastrecht aus und weiss, ob man mit Erstattungen neben der Steuern und Gebühren rechnen kann? In Dland sind die Urteile ja vielversprechend mit bis zu 95% des Ticketpreises...

Mit einem österreichischem Anwalt habe ich bereits telefoniert. In Österreich ist der Fluggast leider in der Beweispflicht und es reicht den Gerichten eine Erstattung des Ticketpreises abzulehnen wenn auch nur 1 Sitzplatz nicht besetzt wurde.

Vielen Dank.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ist schon richtig, du hast beim OTA gebucht und musst auch dort stornieren. Ich glaube nicht, dass es bei den 50€ bleiben wird, je nach Tarif bekommst du nur die Steuern und Gebühren zurück.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Stornieren müsstest du bei Aussteller des Tickets (üblicherweise das OTA). Die genaue Konstellation bei Tripsta kenn ich nicht. Bei anderen OTA ist es generell das OTA selbst (z.B: Expedia, Opodo, eDreams, ...).

Das nächste Mal einfach direkt bei Swiss/Lufthansa/Austrian buchen. Auch dort kann man LH Group Airlines vermischen. Sollte das nicht gehen ist ein (gutes) Reisebüro immer noch unschlagbar. 23 grüne Scheinchen würden ich jedenfalls keinem OTA überreichen.
 
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S

Susu

Guest
Wenn ich den Flug theoretisch aber einfach nicht antrete, ‚no show‘ wurde die Airline doch auch direkt an mich die Steuern und Gebühren zurück bezahlen müssen, da sie diese ja gar nicht entrichten mussten?
 

BKKSteffen

Erfahrenes Mitglied
28.04.2016
1.825
62
TXL/BKK/FNC
Rechtlich bin ich da nicht so bewandert, aber meiner Meinung nach ist deine Annahme, dass die Fluggesellschaft dein Vertragspartner ist falsch.
Austrian sagt natürlich: "Was wollen Sie von uns? Wir haben dem OTA einen Flug verkauft und dieses hat Ihnen das Ticket zur Verfügung gestellt. Mit uns besteht kein Verkaufsvertrag mit Ihnen."
Da musst du wirklich wohl oder übel alles übers OTA machen.
Eine solch umfangreiche Buchung, vor allem mit Kleinkindern wo immer mal was dazwischen kommen kann, ist natürlich riskant.
Das ranzigste Reisebüro in deiner Strasse wäre da wirklich in diesem Fall besser gewesen, da unkompliziert erreichbar.
Andernfalls, direkt bei der Airline den Flug buchen und dann über ein Hotelportal das passende dazu.
Dann hast du, wenn mal was ist, immer kompetente Ansprechpartner.
Ansonsten: Viel Glück bei der Lösung deines Problems und lass uns wissen wie es ausgeht. Daraus können Andere vielleicht auch was lernen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Sehr oft sind die OAT nur Vermittler und man bezahlt eine "Vermittlungsgebühr". Klar ist, dass Austrian keine Lust hat, sich mit der Buchung zu beschäftigen und deswegen auf das OAT verweisst.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
882
284
HAM - PRM
Hallo Susa,

mal sehen - Du hast 2.300,- für vier Personen bezahlt. Jetzt musst Du aus irgendwelchen Gründen stornieren (warum ? Reiserücktrittversicherung ?). Und das OTA sagt Du zahlst 50,00 p.P Rücktrittgebühren ? Dann mach das doch - dafür das Du stornieren musst ist das doch günstig.

Gruss
Hans
 
S

Susu

Guest
Wirklich?

Wieso sollte ich einen Vermittler mit meiner Stornierung beauftragen mit dem ich keinen Beförderungsvertrag habe? Jede Verbraucherschutzseite sagt, dass man direkt bei der Airline stornieren soll.

Die Vermittlergebühren von MINDESTENS 50€ pP , somit mind. 250€ plus evtl. Abzüge durch die Airline wegen nicht Erstattung von Kerosin und Gepäckgebühren bei den Steuern und Gebühren.. da bleibt unterm Strich doch nichts übrig. Die Fluggesellschaft hätte 2,5 Monate Zeit, um das Ticket und die Sitzplätze weiterzuverkaufen und ohne Verluste da raus zu gehen. gerne bezahle ich deren Aufwendungen, aber eben nicht mehr. Das was die Airline einspart möchte ich zurück.
Airlines in der EU dürfen zudem keine Stornogebühren verlangen. EuGH Urteil: vom 06.07.2017 - C-290/16

Wenn ich jetzt den gleichen Flug bei tripsta eingebe ist der Ticketpreis nun bereits bei über 1000€ (von 240€). Ich werde weiter Screenshots machen und wenn der Flug ausgebucht ist, mein Geld auch für die Tickets zurückverlangen! Die Frage ist halt ob das belgische oder österreichische Recht da vorteilhafter ist.. ?!

Reiserücktrittsversicherung haben wir beim ADAC und über die Kredikarte, deckt aber nicht den Grund. Auf der Tripsta Seite gab es keine zubuchbare Möglichkeit (anderer Flugtarif, Versicherung) um kostenfrei zu stornieren. Allein deswegen müsste der Verbraucherschutz schon Amok laufen.. ;)

Weiter waren die AGBS der Airline nur in Englisch verfügbar, demnach auch nicht rechtens. Urteil Amts*gericht Köln: Der Text muss deutsch sein (Az. 114 C 22/12). Weitere Informationen wurden mir nicht zur Verfügung gestellt und auf Nachfrage auch nicht übermittelt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn du bei TUI eine Pauschalreise buchst, rufst du dann im Falle einer Stornierung beim Hotel an und verlangst von denen dein Geld zurück?
Wenn du dir ein neues Bett im Möbelhaus bestellst, rufst du dann beim Hersteller an und verlangst deinen Kaufpreis zurück wenn du es nicht mehr willst?
Vertragspartner ist und bleibt die Seite auf der du gebucht hast, auch wenn dir das nicht gefällt.

Weiter waren die AGBS der Airline nur in Englisch verfügbar, demnach auch nicht rechtens. Urteil Amts*gericht Köln: Der Text muss deutsch sein (Az. 114 C 22/12). Weitere Informationen wurden mir nicht zur Verfügung gestellt und auf Nachfrage auch nicht übermittelt.

Da könnte man ansetzen, mit Hilfe eines findigen Anwalts. Die Klage musst du aber gegen deinen OTA laufen lassen und da wirst du wohl Schwierigkeiten haben jemanden zu finden der das Mandat übernimmt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Die Frage ist halt ob das belgische oder österreichische Recht da vorteilhafter ist.. ?!

Die Frage stellt sich nicht, da dein OTA in Griechenland sitzt.

Reiserücktrittsversicherung haben wir beim ADAC und über die Kredikarte, deckt aber nicht den Grund.

Dann würde ich einfach abwarten mit der Stornierung, verloren geht dir ja nichts. Vielleicht wird ja noch eins der Kinder krank etc.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Die Frage stellt sich nicht, da dein OTA in Griechenland sitzt.

Und du bist da rechtlich so firm, dass du dir zu 100% sicher bist, dass sich das ganze nur in Griechenland abwickeln lässt? Das bezweifle ich mal stark an, zumal zum österreichischen Recht anscheinden schon eine Rechtsberatung stattgefunden zu haben scheint. Da wird der Herr Rechtsanwalt oder die Frau Rechtsanwältin sich bestimmt zu aller erst darüber Gedanken gemacht haben.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Und du bist da rechtlich so firm, dass du dir zu 100% sicher bist, dass sich das ganze nur in Griechenland abwickeln lässt? Das bezweifle ich mal stark an, zumal zum österreichischen Recht anscheinden schon eine Rechtsberatung stattgefunden zu haben scheint. Da wird der Herr Rechtsanwalt oder die Frau Rechtsanwältin sich bestimmt zu aller erst darüber Gedanken gemacht haben.

Herr oder Frau Rechtsanwalt/in verdienen in jedem Fall, auch wenn sie nichts erreichen. Evtl. ist die Information mit dem Firmensitz ja auch gar nicht an sie herangetragen worden.
Ich halte es jedenfalls nur unwahrscheinlich, dass der OTA außerhalb von Griechenland verklagt werden kann.

Und wie willst du verlangen, dass die Beförderungsbedingungen auf Deutsch sind, wenn du auf der Seite eines ausländischen Anbieters buchst?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Würde ich auch nicht erwarten, aber die Frage ist, muss es über das OAT laufen und das ist das erste, wo ich mir extrem unsicher bin und sogar behaupten würde, nein muss es nicht. Das OATs weissen in sehr, sehr vielen Fällen sehr explizit darauf hin, dass der Vertag nur zwischen mir und der Flugesellschaft zu stande kommt und sie nur Vermittler sind und erstmal gegen sie gar keine Ansprüche angemeldet werden können. Sie helfen mir in der Regel aber gerne gegen eine Gebühr einen Flug umzubuchen oder zu stornieren.
Wenn der Vertrag also nur zwischen mir und der Airline zu stande kommt und damit das OAT rechtlich fein raus ist, dann sehe ich auch nicht ein, dass eine Stornierung zwingend über das OAT laufen muss. Zumal ich mich auch bei einem Irrop eh mit der Fluggesellschaft auseinander setzen müsste. Solche Thread bestägten mich aber persönlich, eben direkt bei Airlines und nicht irgendwelche Tiefpreisangebote bei OATs zu buchen.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
882
284
HAM - PRM
Wirklich?

Wieso sollte ich einen Vermittler mit meiner Stornierung beauftragen mit dem ich keinen Beförderungsvertrag habe? Jede Verbraucherschutzseite sagt, dass man direkt bei der Airline stornieren soll.

Da Du dich rechtlich ja schon schlau gemacht hast was das beste für dich ist ... tu es einfach.

Das mag rechtlich vielleicht sogar funktionieren (wenn auch mit viel Stress) trotzdem finde ich immer dieses "Oh, ich will doch nicht mehr den Vertrag, jetzt müsst ihr mich da wieder kostenlos rauslassen"-Gehabe ziehmlich widerlich !

Schönes Wochenende !
Hans
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.445
125
AMS/RTM
Frage an den OP: im ersten Beitrag wird ja auch von Swiss gesprochen.

Was genau ist eigentlich das Routing?
Bei BRU-VIE-BKK (und retour kommt Swiss eigentlich nie ins Spiel. Oder geht es BKK-ZRH-BRU retour?
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.427
71
Um die Erwartungshaltung des OP in der rechten Bereich zu rücken, sollte man hier auch noch erwähnen, das bei einer Rückerstattung der "Steuern und Gebühren" - egal auf welchem Weg sie bewerkstelligt wird - natürlich nicht die im OP genannten 1850 Euro zu erwarten sind. Dieser Betrag setzt sich aus Steuern, Gebühren und YQ (Treibstoff- bzw. Internationaler Zuschlag) zusammen. Erstattet werden aber nur die tatsächlichen Steuern und Gebühren, nicht aber der YQ Anteil. Ohne das Ticket genau zu kennen würde ich hier etwa ein Drittel dieses Betrags als Erstattung erwarten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Es gibt ein Urteil eines Landgerichts welches neulich dem Fluggast alle Steuern und Gebühren zugesprochen hat, dies wird in dem Fall aber nicht helfen da deutsches Recht wohl nicht zur Anwendung kommt. (Hinweis wer sicher gehen will dass dies der Fall ist muss eben in Deutschland abfliegen)

Was ist denn überhaupt der Grund der Stornierung?
Sollte die Möglichkeit vorhanden zu sein warten gibt sich auch eine weitere Option und zwar darauf zu spekulieren dass es eine Änderung der Flugzeiten gibt dann könnte eine völlg kostenfreie Stornierung erreicht werden.
 
S

Susu

Guest
Wenn du bei TUI eine Pauschalreise buchst, rufst du dann im Falle einer Stornierung beim Hotel an und verlangst von denen dein Geld zurück?
Wenn du dir ein neues Bett im Möbelhaus bestellst, rufst du dann beim Hersteller an und verlangst deinen Kaufpreis zurück wenn du es nicht mehr willst?
Vertragspartner ist und bleibt die Seite auf der du gebucht hast, auch wenn dir das nicht gefällt.


Eine Pauschalreise ist nicht gleichzusetzen mit einer Flugreise. Bei Pauschalreisen sind Reisebüros oft auch Reiseveranstalter. Das ist ein wesentlicher Unterschied und unterliegt anderen Vertragsbedingungen.

Auszug aus den AGBs von Tripsta.de :
,,Der Buchungs- oder Reisevermittler stellt im Rahmen seines Geschäftes Beratung und Informationen bereit und handelt als Zwischenhändler in Bezug auf den Abschluss von Verträgen über Reiseprodukte. Als Reisevermittler dienen wir und unsere Website als Schnittstelle zwischen den Transaktionen, die zwischen dem Kunden und dem Reiseanbieter zu tätigen sind. ‚‘
Wenn Sie eine Buchung über unsere Website durchführen, gehen Sie einen separaten Vertrag über die gebuchten Produkte und Dienstleistungen mit dem jeweiligen Reiseanbieter ein. Wir sind daher auch keine Vertragspartei bezüglich Produkten und Dienstleistungen, die Sie über unsere Website buchen, es sei denn, dass dies ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist.

weiter heisst es:

4.4.1.1. Erstattung
Wenn Sie Ihre Buchung stornieren, steht Ihnen u.U. eine teilweise Erstattung des Preises zu. Neben
den Stornobestimmungen des Anbieters gelten unsere üblichen Gebühren laut Rechnung oder Buchungsbestätigung.
Der erstattungsfähige Anteil des Preises wird Ihnen (sofern möglich) erstattet, sobald wir den Betrag vom Anbieter zurückerhalten haben. Insoweit wir den Erstattungsbetrag vom Anbieter erhalten, werden wir diesen an Sie weitergeben. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass der Anbieter die Zahlung des Erstattungsbetrages versäumt.






Demnach hat die Airline das Geld bekommen, erstattet es an den Vermittler und an mich zurück. Das sind alles Hinweise für mich, dass Trispta nur Vermittler ist. Ich werde das aber noch klären lassen durch einen Anwalt für Reiserecht und lass es euch gerne wissen.


Griechenland ist nur zuständig, wenn ich den OTA verklage. Hier geht es aber um den Beförderungsvertrag / Werkvertrag mit der Airline und da kann man entweder am Abflughafen oder Sitz der Airline Klage einreichen.

Swiss ist übrigens nicht zuständig, da die Ticketnummern alle mit 257.. beginnen und demnach nur von Austrian Airlines ausgestellt wurden.


Wegen der AGBs in deutsch:
Es ist wohl so, dass bei einem Angebot in deutscher Sprache, das zudem an deutsche Privatpersonen ausgerichtet ist auch ein Vertragstext in deutscher Sprache vorliegen muss. Sonst hat der Vertragstext unter umständen keinerlei Wirkung.
,,Buchen Kunden zum Beispiel einen Turkish-Air*lines-Flug über das Onlinereiseportal Opodo.de, erfahren sie nur allgemein, dass sie die Vertrags*klauseln irgendwo auf der Internetseite von Opodo nach*lesen können. Das reicht nicht. Der Kunde muss bei der Online*buchung wenigs*tens einen Link erhalten, der zu den Beför*derungs*bedingungen der Fluggesell*schaft führt. In Rana Güners Buchungen fehlte dieser Link zu den Klauseln. Das Erstattungs*verbot von Turkish Air*lines galt deshalb nicht für sie. Für Kunden anderer Portale wie Fluege.de sieht es ähnlich aus. Fluege.de weist zwar auf die Bedingungen von Turkish Air*lines hin. Den Text gibt es aber nur in Eng*lisch. Das Amts*gericht Köln entschied: Der Text muss deutsch sein (Az. 114 C 22/12). ''


Schade, dass hier noch keiner Erfahrungen zu belgischem Reiserecht hat.





 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.982
2.421
Jetzt wird es aber etwas pöbelig. Wenn Du so viel weißt, bist Du den Usern hier offensichtlich voraus. Dann ist es doch naheliegend, Deine Fragen zu belgischem Recht in einem belgischem Forum zu posten.
 
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BKKSteffen

Erfahrenes Mitglied
28.04.2016
1.825
62
TXL/BKK/FNC
Wird wohl so sein wie du weiter oben schon vermutet hast, der Rückflug dann BKK-ZRH-BRU mit LX, nur halt bei Austrian gebucht.
Ist doch nicht weiter ungewöhnlich, aber das tut eh nix zur Sache, da die Airlines sich bei den vom OTA gebuchten Flügen sowieso nicht mit den Paxen direkt abgeben.
 
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Susu

Guest
Jetzt wird es aber etwas pöbelig. Wenn Du so viel weißt, bist Du den Usern hier offensichtlich voraus. Dann ist es doch naheliegend, Deine Fragen zu belgischem Recht in einem belgischem Forum zu posten.

Meine Frage war, ob sich jemand hier mit begleichen Reiserecht auskennt und vielleicht das gleiche Problem hatte?! Die Fragen die ihr hattet habe ich nur beantworten wollen. Was das deutsche Recht auf Rückerstattung angeht bin ich in der Tat mittlerweile sehr belesen, nehme aber gerne auch andere Anregungen an, wie die Klärung ob tripsta nun Vermittler oder doch Vertragspartner ist. Das klare ich hoffentlich am Montag.. kennst du denn ein belgisches Forum? Ein guter Gedanke den ich vllt wirklich aufgreifen werde und noch gar nicht bedacht habe.

Vielleicht hilft es ja auch anderen Leuten, da wenn diese wie wir im Grenzgebiet wohnen und sich null Gedanken dazu gemacht haben dass der Abflughafen entscheidend sein könnte..
 
S

Susu

Guest
Das hattest du gesagt - aber was hat Swiss mit dem Flug zu tun?
(Du hast ja Swiss und Austrian im ersten Beitrag erwähnt)


Vollkommen richtig.
Hinflug Brüssel- Wien- Bangkok mit Austrian
Rückflug Bangkok - Zürich- Brüssel mit Swiss

Hier ist aber wohl laut Auskunft von Swiss die Ticketnummer entscheidend, die 257... und demnach ist Austrian wohl nur mein Ansprechpartner?!
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
1. Es heißt AGB und nicht AGBS. Und die AGB der Austrian Airlines AG gibt es sehr wohl auf deutsch, zum Beispiel hier: https://www.austrian.com/de/Info/LegalRegulations/ConditionsOfCarriage?sc_lang=de&cc=DE
Die entsprechende Googlesuche hat keine 10 Sekunden gedauert.

2. Dein Ansprechpartner ist Tripsta.
Kann ich meine Buchung stornieren?

Für jedwelche Fragen oder Anfragen in Bezug auf Stornierungen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Beachten Sie bitte, dass eine Fluggesellschaft Ihre Buchung stornieren kann, das Erstattungsverfahren jedoch von Tripsta bearbeitet werden muss.

Mit AGB lesen hast du es wohl nicht so, oder?

3. Ich würde dir dringend empfehlen, nicht alles zu glauben, was auf irgendwelchen Online-pseudo-Rechtsberatungsseiten so steht, da wird nämlich oft Blödsinn verzapft. (Außerdem habe ich es satt, dass Leute mit ausgedruckten Gerichtsurteilen aus der Schweiz an der Bürotür stehen und meinen sie können das jetzt in Österreich genauso durchsetzen)

4. Wirklich erstattungsfähig (im Sinne von du bekommst einen Großteil deines Geldes zurück) sind normalerweise nur die (teuren) Flextarife, sowohl in Eco als auch in Business, und ausgehend von dem, was du bezahlt hast glaube ich nicht, dass du einen Flextarif gebucht hast.
 
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