Kinderwagen beim Transport kaputt gegangen

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mzda

Aktives Mitglied
11.06.2011
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Hallo Zusammen,
Ich hoffe es ist der richtige Unterforum, ansonsten bitte ich den Moderator disen Beitrag zu verschieben.

Wir sind Gestern mit TK von FRA nach CGK über IST geflogen.
Den Kinderwagen haben wir am Gate in FRA abgegeben. Bei Ankunft in IST haben wir am Gate festgestellt, dass der Kinderwagen kaputt ist. (Ist in 2 Teilen gebrochen. Ist also nicht mehr reparabel)
Dort wurde uns gesagt, dass wir die Schaden am Besten am Reiseziel melden sollen.

Angekommen in CGK hing schon ein Zettel, dass wir zum Lost and Found melden sollen. Dort wurde uns gesagt, dass der Kinderwagen erst am nächsten Tag kommen würde (also heute). Daraufhin habe ich gesagt, dass der Kinderwagen schon in IST kaputt gegangen ist. Habe dann Fotos vom Kinderwagen ins IST gezeigt. Die Dame meinte, dass sie sich schnellstmöglich bei mir telefonisch melden will, um mir mitzuteilen ob der Kinderwagen repariert wird oder wie TK vorgehen will.

Meine Frage an euch:
Wer ist in diesem Fall verantwortlich? Ich nehme an TK oder? Wie gehe ich hier am Besten vor? Was sind meine Ansprüche? Den Kinderwagen können wir nicht in Indonesien kaufen. Wir brauchen aber während unserem Aufenthalt hier einen Kinderwagen.
Mein Wunsch wäre, dass wir für die Zeit in Indonesien einen Kinderwagen kaufen können, und dass wenn wir nach DE zurück sind, dass wir einen Ersatz für unseren Kinderwagen bekommen.

Zur Info, ich habe eine miles more SEN Kreditkarte. Der Flug wurde mit US DM bezahlt, welche auch mit der genannten Kreditkarte bezahlt wurde. Bekomme ich irgendwelche Hilfestellung von der Kreditkarte?

Ausserdem muss ich trotz dieser ganzen Problemen meinen Lob andie TK Crew aussprechen, die sehr sehr hilfsbereit waren.

Danke schon mal für eure Hilfe im Voraus.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Also, erstmal, ich bin kein Experte für Kinderwagen resp. das Thema an sich - sieh meine Sätze bitte maximal als Hinweise, nicht als Empfehlung.

TK ist - wie du schon vermutest, dafür verantwortlich, das dir der Kinderwagen repariert (offenbar ja nicht möglich) resp. ein Ersatz zur Verfügung gestellt resp. gezahlt wird. Wie das Ticket gekauft wurde, spielt keine Rolle (Allerhöchstens, das TK bei einem Vollzahler in C sich evtl. mehr Beine ausreist, als bei einem Meilenticket von einem Fremdcarrier, aber THEORETISCH müsste das keinen Unterschied spielen)

Leider verstehe ich deine Sätze

"Den Kinderwagen können wir nicht in Indonesien kaufen. Wir brauchen aber während unserem Aufenthalt hier einen Kinderwagen.
Mein Wunsch wäre, dass wir für die Zeit in Indonesien einen Kinderwagen kaufen können, und dass wenn wir nach DE zurück sind, dass wir einen Ersatz für unseren Kinderwagen bekommen. "

nicht ganz.

Also, wenn ich das richtig interpretiere (du meintest wohl, das für die Zeit in Indonesien ein Kinderwagen von TK dir zur Verfügung gestellt wird, und dann das du in Deutschland einen neuen kaufen kannst, und die Rechnung dafür TK einreichen?) dann möchtest du, das dir in Indonesien ein "Leihwagen" gegeben wird, und du in Deutschland einen Ersatz-Wagen nach eigener Präferenz/gleiches Modell wie zuvor kaufen kannst.

Das macht sicher Sinn, kann ich mir doch gut vorstellen, das ein Kinderwagen etwas "sensibler" als ein 0815-Koffer ist.

Ich würde TK in CGK anrufen, und fragen, ob TK "Leihkinderwagen" hat - auch wenn das etwas komisch klingt, ich halte dies durchaus für möglich, resp. das sie dir das organisieren können.

Wann ist das ganze den passiert? Erst heute/gestern, und der Anruf sollte bald noch kommen? Ansonsten, hast du eine Direktwahl? Dann würde ich schauen das du mit CGK in Kontakt bleibst, und diese Lösung - das dir TK temporär einen Wagen zur Verfügung stellt, und die Abwicklung anschliessend erst in Deutschland bezüglich Ersatz stattfindet, so vereinbaren.

Alternativ kann es aber - leider - auch sein, das TK sich auf den Standpunkt stellt: Kinderwagen im Wert von 200€ (Zeitwert noch 100€) kaputtgemacht, wir geben 100€ für einen neuen Wagen gegen Quitting, egal wo du ihn kaufst. Das würde dann für dich bedeuten, einen neuen Kinderwagen in CGK kaufen (Gibt es dort sicherlich auch?!) - aber dann halt möglicherweise kein Modell, das dir gefällt - oder irgendwie doch ohne Kinderwagen über die Runden kommen, und erst in Deutschland kaufen..

Also: Ruf an, und versuch deine präferierte Lösung durchzubekommen.

Viel Erfolg.
 

mzda

Aktives Mitglied
11.06.2011
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Leider verstehe ich deine Sätze

"Den Kinderwagen können wir nicht in Indonesien kaufen. Wir brauchen aber während unserem Aufenthalt hier einen Kinderwagen.
Mein Wunsch wäre, dass wir für die Zeit in Indonesien einen Kinderwagen kaufen können, und dass wenn wir nach DE zurück sind, dass wir einen Ersatz für unseren Kinderwagen bekommen. "

nicht ganz.

Also, wenn ich das richtig interpretiere (du meintest wohl, das für die Zeit in Indonesien ein Kinderwagen von TK dir zur Verfügung gestellt wird, und dann das du in Deutschland einen neuen kaufen kannst, und die Rechnung dafür TK einreichen?) dann möchtest du, das dir in Indonesien ein "Leihwagen" gegeben wird, und du in Deutschland einen Ersatz-Wagen nach eigener Präferenz/gleiches Modell wie zuvor kaufen kannst.

Das macht sicher Sinn, kann ich mir doch gut vorstellen, das ein Kinderwagen etwas "sensibler" als ein 0815-Koffer ist.

Genauso ist es.

Wann ist das ganze den passiert? Erst heute/gestern, und der Anruf sollte bald noch kommen? Ansonsten, hast du eine Direktwahl? Dann würde ich schauen das du mit CGK in Kontakt bleibst, und diese Lösung - das dir TK temporär einen Wagen zur Verfügung stellt, und die Abwicklung anschliessend erst in Deutschland bezüglich Ersatz stattfindet, so vereinbaren.

Alternativ kann es aber - leider - auch sein, das TK sich auf den Standpunkt stellt: Kinderwagen im Wert von 200€ (Zeitwert noch 100€) kaputtgemacht, wir geben 100€ für einen neuen Wagen gegen Quitting, egal wo du ihn kaufst. Das würde dann für dich bedeuten, einen neuen Kinderwagen in CGK kaufen (Gibt es dort sicherlich auch?!) - aber dann halt möglicherweise kein Modell, das dir gefällt - oder irgendwie doch ohne Kinderwagen über die Runden kommen, und erst in Deutschland kaufen..

Also: Ruf an, und versuch deine präferierte Lösung durchzubekommen.

Viel Erfolg.

Ja das werde ich versuchen. Heute ist wohl die Mitarbeiterin, die unseren Fall behandelt hat, nicht im Office. Erst morgen wieder.

Was ich wissen möchte ist aber viel mehr, was habe ich eigentlich für Ansprüche ? Vielleicht von meiner MM Kreditkarte ?

Danke.
 

mzda

Aktives Mitglied
11.06.2011
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So, jetzt habe ich die Rückmeldung von TK bekommen, dass wir nur eine Kompensation in höhe von 250USD bekommen, obwohl unser Kinderwagen über 800Eur kostet. Das ist ja echt ein Witz!!

Was steht mir eigentlich rechtlich zu? Gibt es irgendwelche EU Regelung dafür?
Würde mein MM KK Versicherung dafür einspringen können?

Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.
 

Marlino

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.640
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MUC
Was steht mir eigentlich rechtlich zu? Gibt es irgendwelche EU Regelung dafür?
Würde mein MM KK Versicherung dafür einspringen können?

Die MM KK beinhaltet keine Reisegepäckversicherung. Ansonsten greift da die Montrealer Konvention, danach sollte der Kinderwagen schon abgedeckt sein (Turkish Airlines - Info zu EC. Reg. 889 Artikel 6(1) - turkishairlines.com). Ich denke das Problem besteht eher darin, einem TK Mitarbeiter in CGK verständlich zu machen, dass ein Kinderwagen tatsächlich 800 Euro kosten kann. Ich würde deshalb erst mal tief Luft holen und das ganz ggf. mit Rechnung noch mal angehen.

PS Es gibt durchaus alternativen zum 800 Euro Bugaboo ;)
 
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dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
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MUC
Die MM KK beinhaltet keine Reisegepäckversicherung. Ansonsten greift da die Montrealer Konvention, danach sollte der Kinderwagen schon abgedeckt sein (Turkish Airlines - Info zu EC. Reg. 889 Artikel 6(1) - turkishairlines.com). Ich denke das Problem besteht eher darin, einem TK Mitarbeiter in CGK verständlich zu machen, dass ein Kinderwagen tatsächlich 800 Euro kosten kann. Ich würde deshalb erst mal tief Luft holen und das ganz ggf. mit Rechnung noch mal angehen.

PS Es gibt durchaus alternativen zum 800 Euro Bugaboo ;)

Link im Internet zeigen?!
 

VIEDüse

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
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46
Transdanubien/VIE
PS Es gibt durchaus alternativen zum 800 Euro Bugaboo ;)

erstens das: billiger junk/ ebay Kinderwagen, das ist sinnvoll, da hätte man bereits über 100 Euro von TK herausgeholt oder:
Mit dem Kinderwagen bis zu flieger und dort dann abgeben, man kreigt ihn dann üblicherweise am Ziel wieder, wenn man den Flieger verlässt. Es empfiehlt sich, das mit dem mitfliegenden Servicepersonal höherer Befugnis zu besprechen.
 

mzda

Aktives Mitglied
11.06.2011
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red mit dem Hersteller,die verstehen im Allgemeinen mehr von Kinderwägen als Fluglinien.

Was soll ich mit der Information vom Hersteller machen? TK hat ja eh schon selbst bestätigt, dass es totalschaden ist. Übrigens, ich habe dann die angebotene Kompensation abgelehnt und den vollen Betrag für den Neupreis des Kinderwagens gefordert. Jetzt heisst es wohl nochmal warten.
Das Blöde ist halt, dass ich den Kinderwagen immer noch nicht bestellen kann, wenn die Prozedere noch nicht klar ist. Eine Bestellung dauert in der Regel 4 -6 Wochen. Das heisst für diese Zeit immer noch kein Kinderwagen :(
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das Blöde ist halt, dass ich den Kinderwagen immer noch nicht bestellen kann, wenn die Prozedere noch nicht klar ist. Eine Bestellung dauert in der Regel 4 -6 Wochen. Das heisst für diese Zeit immer noch kein Kinderwagen :(

Was hat den die Bestellung mit der Zahlung von TK zu tun? Wenn du den Kinderwagen haben willst kannst du ihn doch sofort bestellen. TK wird den Kinderwagen sicher nicht für dich bestellen.

Wenn du das Geld nicht hast, dann solltest du dir einen Kinderwagen im Rahmen deines Budgets kaufen, denn wenn TK nicht will wird es dauern bis alles geklärt ist, im Zweifel brauchst du dann gar keinen Kinderwagen mehr.
 
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mzda

Aktives Mitglied
11.06.2011
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Was hat den die Bestellung mit der Zahlung von TK zu tun? Wenn du den Kinderwagen haben willst kannst du ihn doch sofort bestellen. TK wird den Kinderwagen sicher nicht für dich bestellen.

Wenn du das Geld nicht hast, dann solltest du dir einen Kinderwagen im Rahmen deines Budgets kaufen, denn wenn TK nicht will wird es dauern bis alles geklärt ist, im Zweifel brauchst du dann gar keinen Kinderwagen mehr.

Ach so. Genausowas wusste ich ja nicht. Wenn es wirklich so ist, dann werde ich den KinderwGen morgen sofort bestellen.
 

VIEDüse

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
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46
Transdanubien/VIE
wenn so ein Kinderwagen jetzt 2 Jahre oder älter ist, finde ich die Komp. angemessen. Der "Wert" solcher Wägen ist sehr begrenzt, auch wenn sie in der Anschaffung teuer sind. Nochmals, ich würde mich an den Hersteller bemühen, nur er und keine Fluglinie kann beurteilen, ob er sich reparieren lässt. Dann würde ich weitersehen.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
wenn so ein Kinderwagen jetzt 2 Jahre oder älter ist, finde ich die Komp. angemessen. Der "Wert" solcher Wägen ist sehr begrenzt, auch wenn sie in der Anschaffung teuer sind. Nochmals, ich würde mich an den Hersteller bemühen, nur er und keine Fluglinie kann beurteilen, ob er sich reparieren lässt. Dann würde ich weitersehen.

Bei diesem Wagen nicht, der Wiederverkaufswert ist extrem hoch, ich hatte ihn vor einigen Jahren mal für 790 Euro gekauft und nach 20 Monaten für 760 bei ebay versteigert...
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Bei diesem Wagen nicht, der Wiederverkaufswert ist extrem hoch, ich hatte ihn vor einigen Jahren mal für 790 Euro gekauft und nach 20 Monaten für 760 bei ebay versteigert...

Klingt nach Bugaboo (überteuert), wir waren von denen nicht wirklich begeistert und sind dann bei TFK gelandet (kostet aber auch 6xx€).

Generell gehen Kinderwägen und Kindersitze recht häufig beim Fliegen kaputt.

Bei uns war schon zweimal ein Gelenk am Kinderwagen kaputt und ebenfalls zweimal ein Autositz beschädigt/zerstört worden und dazu noch einer verloren gegangen.

Der KiWa lies sich jeweils reparieren. Die Autositze wurden einaml repariert (und die Mietkosten übernommen), einmal der Zeitwert ersetzt und einmal (nach Verlust) vor Ort durch einen neuen entschädigt.