Beförderung in die USA verweigert (knifflige ESTA-Frage)

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jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
263
136
Köln
www.distinctravel.de
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Vor einigen Wochen hat Air Berlin einer Kundin von mir eine teure Umbuchung aufgezwungen, weil sie angeblich ein Visum für die USA gebraucht hätte. Sie hatte ein Ticket für folgendes Routing:

02.02. Deutschland - USA (Aufenthalt 23 Tage)
25.02. USA - Mexiko (Aufenthalt 126 Tage)
01.07. Mexiko - Deutschland mit einem Nonstopflug, also nicht erneut via USA​

Air Berlin hat sie erst einsteigen lassen, nachdem sie 600 EUR für die Umbuchung des Rückflugs von Mexiko auf den 29.04. bezahlt hatte. Begründung: Wenn sie länger als insgesamt 90 Tage drüben bliebe, bräuchte sie ein Visum, ESTA reiche nicht aus.

Folgende Regeln sind mir natürlich bekannt, kommen m. E. hier aber alle nicht zum Tragen:

  • Mit einem ESTA darf man maximal 90 Tage in den USA bleiben.
  • Sidetrips nach Kanada, Mexiko und auf die karibischen Inseln zählen nicht als Ausreise, führen also nicht zum Beginn einer neuen 90-Tage-Frist.
  • Ein Weiterreiseticket darf nicht in Kanada, Mexiko oder auf einer karibischen Insel enden.
Air Berlin hat sich daraus eine eigene Regel gestrickt und behauptet, der lange Aufenthalt in Mexiko führe zu einer Visumpflicht für die USA, obwohl der Aufenthalt dort ja nur kurz sein sollte. Der Rückflug nach Deutschland sei schließlich außerhalb der 90-Tage-Frist, und deshalb ende das Ticket im Sinne der ESTA-Regeln in Mexiko.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Quatsch ist. Telefonische Anfragen beim Auskunftsservice der US-Botschaft und beim oneworld-Partner British Airways haben beide zu der Antwort geführt, eine Einreise im Rahmen des Visa Waiver Program wäre problemlos möglich gewesen. Schriftlich gibt mir das jedoch niemand. Hat jemand eine Idee, was ich noch tun könnte, um Air Berlin dazu zu bewegen, die unnütze Umbuchung rückgängig zu machen? Natürlich stehe ich im Dialog mit deren Kundenservice, bekomme von dort jedoch nur auf den Fall nicht zutreffende Textbausteine und krude Fehlinterpretationen des Timatic-Textes.

Vielen Dank für Meinungen und/oder Tipps!
 
E

embraer

Guest
Das Problem ist die von Dir selbst zitierte Regel, wonach ein Weiterreiseticket nicht in Nordamerika enden darf. Die kann freilich so ausgelegt werden, wie Air Berlin dies tut. Denn der Hintergrund dieser Regel ist zu verhindern oder zu erschweren, dass jemand nach Ablauf der ESTA Frist (illegal) auf dem Landweg in die USA einreisen kann. Damit dies nicht geschieht muss der Reisende vor Ablauf der ESTA Frist aus Nordamerika abreisen. Oder anders gesagt: so wie Du die Regel verstehen möchtest hätte sie gar keinen Sinn.
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Das ganze war in dem Sinne wohl - so bitte es klingt - den Regeln entsprechend. Sehr dämlich, aber rechtlich wohl in Ordnung.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ich hatte im Bekanntenkreis den gleichen Fall, bloss mit Kanada statt Mexiko:
Auch hier musste der Rückflug innerhalb der 90 Tage gebucht werden; war allerdings kein Problem, da Ticket flexibel.
 
E

embraer

Guest
Mal abgesehen von der rechtlich wohl korrekten Auslegung der ESTA Regel durch Air Berlin irritiert mich folgendes: Ich bin schon öfter mit einem Oneway-Ticket in die USA geflogen. Zum Zeitpunkt der Einreise mit ESTA hatte ich kein Ticket mehr für eine Aus- oder Weiterreise. Trotzdem war die Einreise problemlos. Weder Lufhansa noch die US Immigration haben auf ein Ticket für die Aus- oder Weiterreise bestanden. Weshalb tut Air Berlin hier schwierig?
 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
263
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Köln
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Wow, das ging ja fix. Vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Reaktionen! Noch mal zur Klarstellung:

  • Es ist ein durchgehendes AB-Ticket Deutschland - USA - Mexiko - Deutschland. Das zur Einreise in die USA benutzte Ticket endet also wieder in Deutschland, aber eben erst nach mehr als 90 Tagen.
  • Die offizielle Auskunftsstelle der US-Botschaft (die mit der teuren 0900-Nummer) hat mir bestätigt, dass kein Visum erforderlich gewesen wäre. Air Berlin weigert sich jedoch, dort selbst anzurufen, und verlangt von mir, dass ich einen schriftlichen Beweis erbringe. Den rückt die Botschaft aber grundsätzlich nicht raus.
Wenn die Argumentation von Air Berlin richtig wäre, bräuchte ja jeder Kunde, der nach einem Stopp in den USA einen längeren Aufenthalt in Mexiko oder Kanada hat, ein Visum. Ich halte das nach wie vor für Quatsch, und die Botschaft sieht das ja genau so. Aber AB beharrt einfach darauf, Recht zu haben, was ich für vorauseilenden Gehorsam halte. Aus Angst, einen Passagier auf eigene Kosten zurückbefördern zu müssen, überinterpretieren sie die Regeln. Wie gesagt - BA hat den Fall netterweise geprüft und mir versicht, dass sie die Kundin mitgenommen hätten.

Ich denke, die Situation hat viel mit der noch jungen oneworld-Mitgliedschaft von AB zu tun. Ich habe ein 745-Dokument für sieben Segmente erstellt, ein Mix aus AB- und AA-Flügen, teilweise mit exotischen Zielorten. Solche Tickets haben die Mitarbeiter an den AB-Ticketschaltern früher ja nie zu Gesicht bekommen. Die Ticketumschreibung, die sie im Rahmen der erzwungenen Umbuchung durchführen mussten, ist auch katastrophal fehlerhaft durchgeführt worden. Da wurden mehrere Segmente vergessen und das neue Ticket deshalb nach Abflug void gemacht. Während die Kundin in der Luft war, haben sie es dann ein zweites Mal versucht und wohl halbwegs richtig gemacht. Den aktuellen Passenger Receipt haben bis heute trotz mehrfacher Aufforderung jedoch weder die Kundin noch ich erhalten. Klar, andere Baustelle, zeigt aber, wie unsouverän der Fall am Abflughafen gehandhabt wurde.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Ist das nicht in den WVP-Regeln begründet?

Reisedauer: Sie möchten sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten.
Ihr Reisepass ist für die Dauer des Aufenthaltes gültig.
Sie sind im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden).

Das Ticket endet nicht in Mexiko, also eigentlich alles gut. Allerdings sagt Tante Google in ähnlichen Fällen, dass tatsächlich zumindest ein Transitvisum benötigt wurde, allerdings ging das routing in diesen Fällen auch über die USA zurück.
 
A

Anonym12392

Guest
TWOV-Regel laut Timatic:
A return/onward ticket (or electronic ticket record) must be to a final destination country other than Canada, Mexico or contiguous (adjacent) countries or territories situated in or bordering the Caribbean Sea. If passenger holds proof of residence in, or is transiting the USA to such a country or territory, an onward/return ticket to that country or territory is accepted.

Final Destination: Mexico
transiting the USA: nein, da Stopover
 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
263
136
Köln
www.distinctravel.de
Final Destination: Mexico
Das ist der Knackpunkt. Air Berlin sagt, Mexiko ist das Endziel. Die US-Botschaft, BA und meine Wenigkeit sagen aber, das Endziel ist Deutschland, denn dort endet das Ticket, wenn auch erst nach 149 Tagen.

Mir wird immer klarer, dass ich den Fall unter "dumm gelaufen" werde abhaken müssen. Demnächst habe ich einen ähnlichen Fall mit einem kurzen Urlaub in den USA und einem sich anschließenden Studium in Kanada. Ich werde der Kundin sagen, dass sie ein Visum für die USA beantragen soll. Schauen wir mal, was dann passiert. Vielleicht wird man den Antrag ja ablehnen mit der Begründung, ESTA reiche. Dann hätte ich hoffentlich etwas in der Hand, um diesen Fall wieder aufrollen zu können.
 

Sunchaser

Erfahrenes Mitglied
12.09.2011
746
0
ZRH
Meiner Meinung nach sollte das unter VWP möglich sein, da auf einem Ticket gebucht.

AB interpretiert hier das Ende des Tickets als den Aufenthaltsort nach Ablauf der 90 Tage, was aber nirgends so gefordert ist.

In der Praxis glaube ich kaum, dass ein Immigration Officer deswegen die Einreise verweigern würde.
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Das ist der Knackpunkt. Air Berlin sagt, Mexiko ist das Endziel. Die US-Botschaft, BA und meine Wenigkeit sagen aber, das Endziel ist Deutschland, denn dort endet das Ticket, wenn auch erst nach 149 Tagen.

Mir wird immer klarer, dass ich den Fall unter "dumm gelaufen" werde abhaken müssen. Demnächst habe ich einen ähnlichen Fall mit einem kurzen Urlaub in den USA und einem sich anschließenden Studium in Kanada. Ich werde der Kundin sagen, dass sie ein Visum für die USA beantragen soll. Schauen wir mal, was dann passiert. Vielleicht wird man den Antrag ja ablehnen mit der Begründung, ESTA reiche. Dann hätte ich hoffentlich etwas in der Hand, um diesen Fall wieder aufrollen zu können.

Buch ihr doch ein Weiterführendes Ticket das später storniert wird.
 
P

pmeye

Guest
Das Problem ist die von Dir selbst zitierte Regel, wonach ein Weiterreiseticket nicht in Nordamerika enden darf. Die kann freilich so ausgelegt werden, wie Air Berlin dies tut. Denn der Hintergrund dieser Regel ist zu verhindern oder zu erschweren, dass jemand nach Ablauf der ESTA Frist (illegal) auf dem Landweg in die USA einreisen kann. Damit dies nicht geschieht muss der Reisende vor Ablauf der ESTA Frist aus Nordamerika abreisen. Oder anders gesagt: so wie Du die Regel verstehen möchtest hätte sie gar keinen Sinn.
Nein. Merke: ESTA <> VWP! Bei einer Land (-wiedereinreise) die innerhalb der 90 Tage völlig legal ist, gelten die VWP-Regeln, nicht aber ESTA!

Nach meiner Meinung ist die Entscheidung von AB falsch! Hier Visa Waiver Program | United States Diplomatic Mission steht eindeutig:

VWP Conditions

You may travel visa free if you meet all of the following requirements:

[...]

Your intended stay in the US does not exceed 90 days.
You must hold a valid return or onward ticket. Onward tickets may not end in Canada, Mexico or the Caribbean.

Es reicht also aus, ein Rückflugticket zu haben und nicht mehr als 90 Tage in den USA bleiben zu wollen. Die CAnada, Mexiko, Karibikregel gilt nur für ein weiterführendes Ticket, wenn KEIN Rückflugticket da ist.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Die offizielle Auskunftsstelle der US-Botschaft (die mit der teuren 0900-Nummer) hat mir bestätigt, dass kein Visum erforderlich gewesen wäre. Air Berlin weigert sich jedoch, dort selbst anzurufen, und verlangt von mir, dass ich einen schriftlichen Beweis erbringe. Den rückt die Botschaft aber grundsätzlich nicht raus.

Anrufen / Tonbandaufnahme mit Notar / beglaubigte Gesprächsabschrift?
 

Sunchaser

Erfahrenes Mitglied
12.09.2011
746
0
ZRH
Ich würde die Situation nochmals ganz klar darstellen, wie es pmeye gemacht hat mit Textauszug aus einer offiziellen Quelle. Oder hast Du das bereits gemacht? Ansonsten den case mal bei AB eskalieren lassen.
 
P

pmeye

Guest
Anrufen / Tonbandaufnahme mit Notar / beglaubigte Gesprächsabschrift?
Das bringt nichts. Das Callcenter fiel schon öfter mal duch fehlerhafte Auskünfte auf. Das Problem: Am Ende entscheidet der IO am POE ob man reinkommt oder nicht. Wenn dann ein Verstoß gegen die Einreisebestimmungen festgestellt wird, ist auch der Carrier mit dran. (Und für den Reisenden war's das dann mit VWP in Zukunft!) Deshalb versucht die Airline auf Nummer sicher zu gehen.
Allerdings erscheint mir die Formulierung auf der Konsulatsseite eindeutig genug. Ich würde bei CBP oder USCIS nachfragen.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.487
15
Farewell City
Braucht aber auf jeden Fall Einverständniserklärung des Gegenübers, ansonsten auch mit Notar strafbar. ;)

"...Gesprächsteile, die nicht dem Kernbereich privater Sphäre angehören, können verwertet werden, wenn die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, dass eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig anzusehen ist." BayOLG - Urteil vom 20.01.1994 - Aktenzeichen 5 St RR 143/93"

:confused:
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
758
203
PBC
Ich häng mich mal hier ran: Hab ein Return-Ticket EU-MEX gebucht. Nur der Hinflug geht über die USA, der Rückflug direkt nach D. Ich werde ~140 Tage in Mexiko bleiben (überschreite somit die 90 Tage-Grenze im Rahmen von VWP) und besitze eine Arbeitserlaubnis für Mexiko. Wie ich diesem Thread entnehme, kann es zu Schwierigkeiten kommen (v.a. von Seiten der Fluggesellschaft). Deshalb habe ich wohl 2 Optionen:
1. Ein US-Visum beantragen (mit Kosten und persönlichem Erscheinen verbunden) oder
2. Ein voll erstattungsfähiges Rückflugticket erwerben.

Spontan würde ich mich für Möglichkeit 2 entscheiden. Frage ist, ob das als Nachweis einer beabsichtigten Ausreise ausreicht und ob es ansonsten Probleme mit voll erstattungsfähigen Tickets geben kann (noch keine Erfahrung).
Danke für Eure Einschätzungen.
 

whYflyer

Erfahrenes Mitglied
02.04.2009
504
3
OBF/MUC
Habe auch mit mex. Arbeitserlaubnis 3mal den Flug D-MX über USA (ohne Aufenthalt, nur Transfer) gemacht und hatte nie Probleme mit meinem ESTA und WVP. Es war allerdings 2007-2010, vielleicht ist dies jetzt anders. Flüge waren damals mit LH/CO.
 
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jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
263
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Köln
www.distinctravel.de
Grundsätzlich brauchst du bei diesem Szenario kein US-Visum, und mit Airlines, die die Spielregeln kennen, wird das i. d. R. auch klappen. Haben mir damals mehrere bestätigt (ich bin der Threaderöffner). Aber wenn du an einen Mitarbeiter gerätst, der Unwissen und Geltungsdrang in einer Person vereint, kann es Probleme geben.

Mein Tipp: Check einen Tag vorm Abflug online ein. Wenn das klappt, ist wohl alles gut. Wenn nicht, würde ich mir sicherheitshalber noch schnell ein erstattungsfähiges Rückflugticket innerhalb der 90 Tage besorgen.
 
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CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
758
203
PBC
Habe zu dem Thema nochmal eine Rückfrage:

Der Online-Check-In wird erfahrungsgemäß aufgrund der Visapflicht für meine +1 nicht gehen. Daher habe ich mich dazu entschlossen, sicherheitshalber ein voll erstattbares Ticket zu kaufen. Die meisten Fluggesellschaften bepreisen diese, weil sie dann in Mexiko beginnen, entweder in Landeswährung MXN oder US-Dollar, was ja die Gefahr des Wechselkurs-Verlustes beherbergt. Daher hatte ich die Idee, ein AB-Ticket von CUN nach DUS für ~1200 EUR zu kaufen (Tarif FlyFlex). Da ich aus den Informationen der Website nicht 100%ig schlau werde: Ist die Stornierung wirklich 100%ig kostenlos, also fallen auch keine Service- oder KK-Gebühren von AB an?