Rechtslage Flugzeitenverschiebung TUI

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Lenny1887

Reguläres Mitglied
13.10.2010
36
1
HAM
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Hallo Leute,
Ich habe eine Pauschalreise übers Reisebüro beim Veranstalter TUI vor ca. 2 Monaten gebucht. 11 Tage Rhodos.
27.8 6.40Uhr ab Hannover nach Rhodos
7.9. 20.40Uhr zurück. Bomben Zeiten!
Nun sehe ich heute, dass der Rückflug auf morgens 9.40Uhr verlegt wurde.
Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, ab wieviel Stunden Verschiebung man irgendwas machen kann? (Reisepreisminderung)
Für diese Flugzeiten habe ich bei der Suche zum einen lange gesucht und ebenfalls einen im Vergleich höheren Preis bezahlt, da es uns auf "früh hin und spät zurück ankam".

Im Netz hab ich schon mal gegoogelt, kam aber auf wiedersprüchliche Aussagen.
Zum einen ist wohl Anfang des Jahres ein Urteil gesprochen worden, wo ein Veranstalter nicht einfach Flugzeiten ändern kann und sich nicht auf Klauseln in den AGB's berufen darf.
Zum anderen heißt es das der erste und letzte Tag nicht als Urlaubstag zählt.

Mich ärgert es nun echt, denn man könnte es ja als Verarschung abstempeln. Kann ich meinen Reisepreis mindern? Hab jetzt auch keine Lust schon 4Wochen vorher ein Fass aufzumachen und am Ende in einer Besenkammer wohnen zu müssen, weil die TUI ja irgendwie am längeren Hebel sitzt.
Ich danke euch für eure Antworten und wünsche ein sonniges Wochenende.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Gemäß Fluggastrechte hättest du Anspruch auf 250€ Entschädigung ABER nur wenn die Änderung weniger als 14 Tage vor Flugdatum bekannt wäre.

Ein Urlaubstag weniger ist schon etwas wo du ansetzen kannst.

Gemäß Fluggastrechte hast du aber nun das Recht auf einen anderen Flug umzubuchen.
Du darfst nun Flugdatum und Route frei wählen.
Beispielsweise auf den Abendflug mit A3 via ATH bzw auch am nächsten Tag.
Auch von einer anderen Insel oder zu einer anderen Stadt.

Ob sie dir das ohne Androhung und Durchsetzung des Rechtsweg machen ist ein anderes Thema.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Du musst zwei Dinge unterscheiden, ertens das Pauschalreiserecht, welches den ersten und letzten Tag als Reistage ansieht, und dann die Fluggastrechte, die Dir bei kurzfristigen Änderungen eine Entschädigung gebn.

Alles IANAL!
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Du musst zwei Finge unterscheiden, ertens das Pauschalreiserecht, welches den ersten und letzten Tag als Reistage ansieht, und dann die Fluggastrechte, die Dir bei kurzfristigen Änderungen eine Entschädigung gebn.

Alles IANAL!
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Gibts denn abends keine anderen Flüge? Bei einer Flugstornierung muss doch auf die nächstmögliche Maschine um gebucht werden, oder ist das bei Pauschalreisen anders?
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Gibts denn abends keine anderen Flüge? Bei einer Flugstornierung muss doch auf die nächstmögliche Maschine um gebucht werden, oder ist das bei Pauschalreisen anders?

Bei Pauschalreisen mit Charterflügen findet sich das oft irgendwo in den AGB's, dass die Flüge je nach Charterplanung noch verschoben werden können. Da wird nicht einfach auf Linienflüge umgebucht.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Bei Pauschalreisen mit Charterflügen findet sich das oft irgendwo in den AGB's, dass die Flüge je nach Charterplanung noch verschoben werden können. Da wird nicht einfach auf Linienflüge umgebucht.

Das ist gängige Praxis. Verständlich. Wieso sollte man auch die Flieger der Konkurrenz füllen und den eigenen halb leer fliegen lassen.
Sie denken sich: versuchen könn mas

Aber die Fluggastrechte sollten dem Kunden vor die freien Wahl stellen.
 

Lenny1887

Reguläres Mitglied
13.10.2010
36
1
HAM
Nun habe ich keine Ahnung bezüglich der Rechtslage, was im zweiten Artikel geschrieben wird. Flugzeiten sind verbindlich. Und so fehlt uns quasi ein ganzer Tag des Urlaubes. Was der Hauptgrund für diese Buchung war;(
 

MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
0
SRQ/HAM
Die AGB`s deines reiseveranstalters sollten da schon Klarheit schaffen - bei Pauschalreisen, die nicht mit Linienflügen ( IT ) durchgeführt werden, ist eine Flugzeitenänderung am angegebenen Reisetag - der ja hier eingehalten wird - zu akzeptieren. Auf deiner Bestätigung sollte du einen entsprechenden Vermerk finden .... die Chancen stehen eher schlecht, dass du auf irgendetwas Anspruch hast .....


Korrektur : Schau mal, hier gibt es ein interessantes Urteil, dass das keinen Bestand mehr hat ....http://www.pressebox.de/pressemitte...eitenaenderung-und-Flugverlegung/boxid/572411
 
Zuletzt bearbeitet:

Lenny1887

Reguläres Mitglied
13.10.2010
36
1
HAM
Hmm, laut meinem Reisebüro muss ich mit Flugzeitenänderungen leben. Sollte es zum Urteil kommen, wo Flugzeiten verbindlich wären, dann hieße das im Umkehrschluss für alle, dass kein Reiseveranstalter mehr Flugzeiten vorher preisgibt.
Nur ist es echt ärgerlich.
Aber irgendwie auffällig, dass es letzen Donnerstag geändert wird und ich Montag meine "Reiseunterlagen" zugeschickt bekomme, wo die neuen Zeiten schon drin stehen. Also gerade so 5 vor 12.
Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Reklamation?
 

renegade84

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
355
0
Die Flugzeitenänderung ist rechtens - der erste und letzte Urlaubstag zählen bei Pauschalreisen als "Reisetag". Wenn du aber direkt bei TUI gebucht hast, geh auf jeden Fall vor Ort im Urlaub zur Reiseleitung und weiße auf den Umstand hin und dass du dich geärgert hast. Die TUI hat hier einen 1A Kundenservice und wird sich sicherlich mit einer Kleinigkeit bei dir entschuldigen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Rechtens ist da überhaupt nichts dran. Reiserechtlich dürfte hier bereits einiges zu machen sein und offenbar auch fluggastrechtlich, jedenfalls wenn er schon über die Buchungsbestätigung verfügte. Dann ist eine Flugzeitenänderung rechtlich nichts anderes als eine Annullierung.

Und wenn das Reisebüro das einfach so hinnimmt, finde ich das angesichts dessen, dass faktisch ein Urlaubstag verloren geht, ehrlich gesagt ziemlich schwach.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Keine Ahnung.

Ein alternativer Wege wäre, Buchungsbestätigung vorausgesetzt, sich direkt an die Airline zu wenden. Die müsste ihn dann ersatzweise zum frühestmöglichen Zeitpunt AB dem Zeitpunkt des ursprünglichen Fluges befördern, ihn notfalls bis dahin unterbringen und verpflegen. Könnte unterm Strich auf eine Urlaubsverängerung hinauslaufen.
 
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Reaktionen: peter42

Lenny1887

Reguläres Mitglied
13.10.2010
36
1
HAM
Vielen Dank.
Naja stornieren werde ich die Reise ganz bestimmt nicht, weil genau die selbe Reise jetzt "neu" ca 250€ pp mehr kostet. Inkl der blöden rückflugzeit.
Man könnte das ja schön alles mit System machen. Im Frühjahr Super Zeiten anbieten und kurz vorher einfach Zeiten ändern. Dann heißt es nur akzeptieren.
Ist es denn keine gängige Praxis eines Reisebüros es einfach zu akzeptieren?

Ich könnte mich jetzt also direkt an TUI wenden und erwarten das ich evtl am Tag drauf erst nach Hause Fliege? Und TUI muss mir Unterkunft besorgen? Hat jemand irgendwie was worauf ich mich berufen kann?
 

MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
0
SRQ/HAM
...du brauchst nur den link in meinem vorigen post( #10) zu öffnen - da steht es doch, dass du es nicht akzeptieren mußt....und was du machen solltest. Dort gibt es sogar das AZ ....
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist es denn keine gängige Praxis eines Reisebüros es einfach zu akzeptieren?

Ich könnte mich jetzt also direkt an TUI wenden und erwarten das ich evtl am Tag drauf erst nach Hause Fliege? Und TUI muss mir Unterkunft besorgen? Hat jemand irgendwie was worauf ich mich berufen kann?

Man könnte ja auf die Idee kommen, dass ein Reisebüro die Interessen ihrer Kunden gegenüber den Veranstaltern vertritt, wenn was schief läuft.

Wie gesagt, reiserechtliche Ansprüche, allen voran Minderung, ggf. Schadensersatz oder Storno, gegenüber dem Veranstalter.

Fluggastrechtliche Ansprüche gegenüber der Airline. Auf einen Ersatzflug und ggf. Unterbringung und Verpflegung könntest du, wenn überhaupt, nur gegenüber der Fluggesellschaft bestehen. Das ist bisweilen etwas kurios, wenn die Fluggesellschaft gar nichts für die Situation kann, weil der Reiseveranstalter a) zur Airline als Vollcharter sagt: Du fliegst nicht mehr um x Uhr, sondern um Y Uhr. Oder weil sie b) schlicht einen Pax von Flug A auf Flug B umbucht. Aber davon muss man sich als Betroffener nicht beirren lassen. Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, den Veranstalter in Regress zu nehmen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Bei Pauschalreisen mit Charterflügen findet sich das oft irgendwo in den AGB's, dass die Flüge je nach Charterplanung noch verschoben werden können. Da wird nicht einfach auf Linienflüge umgebucht.
Wie gesagt ist dies gegen die EU-Verordnung, die Charterflüge gleichstellt.
 
F

Fernwehhoch2

Guest
Ist das mehreren schon passiert? weil das zeugt nicht gerade von Qualität. Überlege nämlich gerade meinen Weihnachtsurlaub mit denen zu buchen... oder irgendwelche anderen Fauxpas?

Update: ich werde da auf jeden Fall buchen, weil die positiven Berichte wie hier z.B. Erfahrungen TUI immer eigentlich sehr positiv sind:) freu mich schon!!!
 
Zuletzt bearbeitet: