Zollfrage: Nämlichkeitsbescheinigung

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darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
5
127.0.0.1
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Hallo zusammen,

ich reise demnächst in die USA und werde meine Bose QC15 mitnehmen. Diese habe ich bei einer vorangegangen Reise in den USA gekauft. Bei der jetzigen Reise möchte ich wieder in den USA ein paar Gadgets einkaufen - die 430€ Grenze ist bekannt.
Damit ich bei der Einreise keinen Stress (gekauftes Zeug + QC 15 wären insgesamt > 430€) bekomme, bin ich am Überlegen ob ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung () für die Kopfhöhrer ausstellen lassen soll.

Meine Fragen:
1) kann man das am T2 in MUC erledigen?
2) wie lange dauert das typischerweise?
3) reicht es, wenn ich das Formular https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0 und die Kopfhörer dabei habe?
4) leider liegt mir keine Orginalrechnung mehr vor, würde im Zweifelsfall der Kreditkartenauszug reichen?
5) ist die Nämlichkeitsbescheinigung mit Kosten verbunden?

Danke,
darthvader
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Du brauchst keine Quittung, geht normalerweise schnell und kostet auch nichts. (Alle Angaben ohne Gewehr. :p)
 
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Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
415
19
Ich wäre mir da nicht so sicher, ich wollte mal ein Objektiv mit dem entsprechenden INF-3 "ausstatten", das war mangels Rechnung nicht möglich.
Im Grunde kannst Du, wenn Du den Kreditkartenbeleg eh mitschleppst, auf die Nämlichkeitsbescheinigung verzichten - damit kannst Du genauso gut bei der Rückreise mehr oder weniger gut nachweisen, dass Du die Kopfhörer zu einem früheren Zeitpunkt gekauft hast, sofern es damit Probleme gibt.
 

PatBateman

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
1.919
0
ZQF, LUX, BOS
Hallo zusammen,

ich reise demnächst in die USA und werde meine Bose QC15 mitnehmen. Diese habe ich bei einer vorangegangen Reise in den USA gekauft. Bei der jetzigen Reise möchte ich wieder in den USA ein paar Gadgets einkaufen - die 430€ Grenze ist bekannt.
Damit ich bei der Einreise keinen Stress (gekauftes Zeug + QC 15 wären insgesamt > 430€) bekomme, bin ich am Überlegen ob ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung () für die Kopfhöhrer ausstellen lassen soll.

Meine Fragen:
1) kann man das am T2 in MUC erledigen?
2) wie lange dauert das typischerweise?
3) reicht es, wenn ich das Formular https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0 und die Kopfhörer dabei habe?
4) leider liegt mir keine Orginalrechnung mehr vor, würde im Zweifelsfall der Kreditkartenauszug reichen?
5) ist die Nämlichkeitsbescheinigung mit Kosten verbunden?

Danke,
darthvader

Wenn Du den bei einer vorangegangenen Reise erworben hast (und , so interpretiere ich das, bei der damaligen Einreis nicht verzollt hast), dann wird Dir der Kopfhörer auch bei erneuter Einfuhr auf die Freimenge angerechnet - so verstehe ich das zumindest.
 

PatBateman

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
1.919
0
ZQF, LUX, BOS
Ich wäre mir da nicht so sicher, ich wollte mal ein Objektiv mit dem entsprechenden INF-3 "ausstatten", das war mangels Rechnung nicht möglich.
Im Grunde kannst Du, wenn Du den Kreditkartenbeleg eh mitschleppst, auf die Nämlichkeitsbescheinigung verzichten - damit kannst Du genauso gut bei der Rückreise mehr oder weniger gut nachweisen, dass Du die Kopfhörer zu einem früheren Zeitpunkt gekauft hast, sofern es damit Probleme gibt.

Das dürfte Dir, siehe mein obiger Kommentar, nichts helfen.
 

kilian

Erfahrenes Mitglied
27.06.2012
523
0
HAM
Wenn Du den bei einer vorangegangenen Reise erworben hast (und , so interpretiere ich das, bei der damaligen Einreis nicht verzollt hast), dann wird Dir der Kopfhörer auch bei erneuter Einfuhr auf die Freimenge angerechnet - so verstehe ich das zumindest.

Das kann ich mir kaum vorstellen.
Die Grenzen gelten pro Reise. Beim Zoll steht dazu folgendes

Die Reisefreimengen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreimenge bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.

Quelle: Zoll online - Reisefreimengen
 

Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
415
19
Wenn Du den bei einer vorangegangenen Reise erworben hast (und , so interpretiere ich das, bei der damaligen Einreis nicht verzollt hast), dann wird Dir der Kopfhörer auch bei erneuter Einfuhr auf die Freimenge angerechnet - so verstehe ich das zumindest.

Das ist so nicht korrekt. In dem Moment, wo ich als Privatperson Waren unterhalb der Freimenge nach Deutschland einführe (faktisch also durch den grünen Ausgang gehe) und die Ware nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist, gilt die Ware als zollrechtlich ordnungsgemäß eingeführt und befinden sich damit im "zollrechtlich freien Verkehr", d.h., sie sind inländischen Waren gleichgestellt.

Es gibt zwar gewisse Einschränkungen, die gelten aber bei o.a. Beispiel IMHO nicht.

Das Problem ist eher, dass beim Zoll die Beweislastumkehr gilt. D.h., ich muss ggf. nachweisen, dass ich eine Ware zu einem früheren Zeitpunkt bereits ordnungsgemäß eingeführt habe - ansonsten kann der Zoll die Ware einbehalten, bis der Nachweis erfolgt ist. Bei teuren Artikeln (z.B. Foto-/Videoausrüstung) lohnt es sich, einen Nämlichkeitsnachweis ausstellen zu lassen, idealerweise vor der Reise bei einem Zollamt.
Für die Praxis würde ich folgende Empfehlung abgeben:
- bei sehr hochwertiger Ware (z.B. Kameraausrüstung, Sportgeräte amerikanischer Herkunft) im 4-5stelligen Bereich vor der Reise zum nächsten Zollamt und idealerweise mit den entsprechenden Dokumenten (Rechnungen etc.) die Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen.
- bei Artikeln, die unterhalb der Freigrenze liegen, entweder eine Rechnungskopie o.ä. mitführen, ggf. reicht das Dokument auch als pdf auf einem USB-Stick. Wenn ich das Dokument eh schon dabei habe, das den Nachweis führt, brauche ich nicht noch extra zum Zoll rennen, um mir ein weiteres Dokument ausstellen zu lassen...

Das Ganze natürlich ohne Gewähr...
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Grundsätzlich richtig; aber wie kann er die Nämlichkeit des Kopfhörers nachweisen? Seriennummer auf der Rechnung/Quittung? Dann wäre alles ok, andernfalls wird es schwierig, da er ja theoretisch das gleiche Modell nochmals gekauft haben könnte.
Der Erhaltungszustans spielt auch eine Rolle: sieht er schon - der Kopfhörer - arg verranzt aus, wird keiner auf die Idee kommen, dass er neu gekauft wurde. Sieht er hingegen ladenneu aus .......
Kurzer Anruf bei Zollamt sollte alle Unklarheiten beseitigen.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Und wenn die dann noch auf der Rechnung/Quittung steht, sollte das ausreichend sein.
 

Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
198
0
Wir haben aus den USA mal Polos etc. angemeldet. Da wurde jede Quittung abgestempelt mit der sollten wir beweisen können, dass wir die Polos bei der nächsten Einreise schon vorher verzollt haben. Was für ein Blödsinn. Das war auch das einzigste Mal das das so gelaufen ist. Wir haben uns angewöhnt alles aufzulisten und diese Liste nebst Quittungen beim Zoll vorzulegen. Das hat bis jetzt ohne Probleme geklappt.
Geräte die ich mit ausführe und dann wieder mit einführe habe ich noch nie vorher irgendwie notieren lassen.

Vor 2 Jahren wollte meine DSLR mal beim Zoll bei der Ausreise anmelden - die haben mich angeschaut als wenn ich nicht ganz dicht bin.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Vor 2 Jahren wollte meine DSLR mal beim Zoll bei der Ausreise anmelden - die haben mich angeschaut als wenn ich nicht ganz dicht bin.

Das können sie schon machen - wenns Probleme gibt (was ja gar nicht mal so völlig aus der Luft gegriffen ist), bist du der mit dem Ärger und den Kosten.
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.208
10
also wenn ich euch mal mein vorgehen beschreiben darf.
ich habe alle quittungen immer in meinem evernote/ dropbox account.

wenn es bei der einreise mal fragen gibt, hole ich dann die entsprechenden quittungen fuer die fraglichen gueter hervor.

gruss dp
 

Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
198
0
Ok vielleicht habe ich auch mit dem Zoll in Hamburg Glück. Die sind etwas eingeschlafen und Dorftrottelig. Die sind, habe ich das Gefühl, etwas gechillter als was man so auf Frankfurt/München/Düsseldorf im Tv sieht.
Beim ersten Mal wurden wir wegen unserer Ehrlichkeit durchgewunken.

Um Gottes Willen ich wollte auch nicht behaupten das es aus der Luft gegriffen ist. Denke mal schon das kann heftig werden wenn die rumzicken. Wie läuft das dann ab. Muss man erst einmal bezahlen und wenn man es nachweisen kann, wo das Gerät herkommt, bekommt man die Kohle wieder ?
 

Mach mal Urlaub

Aktives Mitglied
08.08.2011
245
0
Ich bin mal für eine Nämlichkeitsbescheinigung für die Kameraausrüstung und andere Geräte ein paar Wochen vor der geplanten Reise zum heimatnahen Hauptzollamt gefahren. Zuhause hatte ich eine Liste mit allen Geräten und der jeweiligen Seriennummer usw. erstellt, die Liste habe ich dann ein paar mal ausgedruckt und samt Geräten und Originalrechnungen, soweit noch vorhanden, mit aufs Zollamt genommen. Dort hat sich für die Geräte und die Rechnungen niemand interessiert. Die Bescheinigung bekam ich anhand meiner Liste. Gekostet hat das übrigens nichts.

Will sagen: Mach dir eine Liste von allen "zollgefährlichen" Geräten, die du mitnehmen willst, nimm zur Sicherheit die Geräte und die KK-Abrechnung noch mit, und damit sollte du auch die Nämlichkeitsbescheinigung bekommen. Letztlich geht es ja darum, bei der Wiedereinreise nachzuweisen, dass du die Sachen schon vor deiner Abreise hattest. Da würde dir im Zweifelsfall eine alte KK-Abrechnung bei der Wiedereinreise nicht viel helfen, außer sie enthält die Seriennummer. Du könntest dir ja bei der aktuellen Reise das in der Abrechnung aufgeführte Gerät erneut gekauft haben.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Da ich keinen besseren Thread gefunden habe und auch das Internet nicht viel hergibt, stell ich meine Frage mal hier: Ich will ein Fahrrad für 6 Monate mit in die USA nehmen, am Ende natürlich auch wieder mit zurück. Was muss ich beachten was den US Zoll angeht? Die Seite von CBP gibt leider nur Auskunft zu motorisierten Zweirädern.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.051
135
FRA
Geh zum deutschen Zoll, lass anhand der Rahmennummer "die Nämlichkeit feststellen" und dann kannst du später nachweisen, dass du es mitgebracht hast.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Die Deutsche Nähmlichkeitsbescheinigung wird doch in der Regel den US Zoll nicht interessieren. Für den deutschen Zoll nehme ich die Rechnung mit. Laut eines Beamten reicht auch eine digitale Kopie. Mir geht's ja darum bei der Einreise in die USA nichts falsch zu machen.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
Mir geht's ja darum bei der Einreise in die USA nichts falsch zu machen.

Die interessieren sich meist für die Einfuhr anderer Produkte. Und wenn ein amerikanischer Zollbeamter dich kontrolliert und nachhakt wo die Geräte herkommen, kannst du dem ja ebenfalls die Rechnungen zeigen. Sofern die Elektronikartikel nur den Eigenbedarf decken, sollte es allerdings kaum Probleme geben.

Bisher habe ich noch nie eine Nämlichkeitsbescheinigung machen lassen. Passiert bin ich bisher immer problemlos. Nur bei der Rückreise werde ich öfters kontrolliert. Meistens werden mir kurze Frage gestellt. Selten werden bei mir die Koffer geöffnet.
 

muffin1104

Neues Mitglied
15.08.2017
15
0
Ich grab den Thread hier mal aus :)
Ich fliege in knapp 4 Wochen in die USA und möchte für Entertainment an Bord gerne Sennheiser Kopfhörer und ein iPad Pro mitnehmen. Beide sind Geräte, die in den USA erworben wurden (kann man sicherlich an der Gerätenummer oder so erkennen?) und von meinem Verlobten vor einigen Monaten nach Deutschland eingeführt wurden, allerdings ohne zu verzollen (er hat einfach den grünen Ausgang genommen und wurde nicht angehalten). Das heisst, dass ich weder eine Bescheinigung über die Verzollung habe, noch eine Rechnung. Kann ich dennoch eine Nämlichkeitsbescheinigung beantragen? Oder ist das zu brenzlig, weil die Sachen ja noch nie verzollt wurden, obwohl sie das eigentlich hätten werden müssen?

Hat jemand vielleicht sogar Erfahrungen mit dem Zollamt in Köln (wenn das da überhaupt machbar ist)?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Über den Zoll in Köln habe ich keine Informationen ich bisher nur einmal eine solche Bescheinigung beim Zoll am Flughafen STR beschafft.
Zumindest dort hat absolut niemanden die Herkunft interessiert es wurde abgelichen ob die Seriennummern in dem vorausgefüllten Formular stimmt Stempel drunter gesetzt fertig.

Wenn die Geräte nicht gerade wie brandneu aussehen kann man sich das ganze auch sparen.
Ich hatte nur einen einzigen Fall bei dem ein Ladegerät für die US Steckdosen den Eindruck erweckt hat es wäre neu in den USA gekauft worden ein blick auf die Tastatur hat das in Sekunden geklärt.

Solche Bescheinigung sollte eigentlich jede Zollstelle erstellen können, wird die entsprechende Bescheinigung vorher erstellt ist ja auch nur Dienststempel und Unterschrift nötig.
 

bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Für die Nämlichkeitsbescheinigung braucht man keine Rechnung. Seriennummer und Foto reichen. Mach ich regelmäßig für umfangreiche Carnets und INF3.