Opodo/Bucher Pauschlreise gebucht: Kosten für Ersatzperson

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nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
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Hallo zusammen,

für unseren am Di startenden Urlaub nach PMI muss nun leider ein teilnehmer beruflich absagen.
Jetzt stellt sich für uns die frage, was am sinnvollsten wäre:
a) Benennung einer Ersatzperson und damit jedwede Nachteile einer Stornierung zu umgehen (Kosten der Pauschalreise könnte sich die beiden betreffenden Teilnehmer, Nichtteilnehmer und Ersatzperson, dann teilen, doch nicht das die noch teilnehmende Person dann im Hotel aufpreis für ein EZ bezahlen muss oder so). Doch mit welchen Kosten muss man hier rechnen? In den AGBs steht nichts definitives und so spät meine jemand an der Hotline etwas von 40€, was ich mir kaum vorstellen kann. An der hotline wollte man auch keine Referenz oder Buchungscode um das genauer zu checken.
b) Stornierung der betreffenden Person (womit dann auch fast der komplette Reisepreis anfällt aber damit muss sie leben), doch hätte das wie bei a) erwähnt noch andere Nachteile für die reisende Person?
c) Ist es möglich nur den Hinflug verfallen zu lassen, falls die person dann zumindest über das Wochenende auf eigene Faust noch anreist. Dann jedoch den Rückflug wahrnimmt? Sollte auch lt. Hotline kein Problem sein (kenne ich von reinen flügen jedoch anders), doch die echte Hotline ist leider erst morgen früh erreichbar.

Daher würde ich jetzt auch noch keine Leute abtelefonieren, wenn die Umbuchkosten noch nicht geklärt sind.

Hattet ihr schon derartig kurzfristige Fälle v.a. in Verbindung mit Pauschalreisen? Die meisten buchen hier wohl eher alles individuell :)
Achja Versicherung habe ich aufgrund des mitlleren dreistelligen Betrages nicht abgeschlossen und leider auch nicht über CC bezahlt, sonst hätte man sich von dort ggf. das Geld zurückholen können :(
Es nimmt ja auch keiner an, dass er trotz langer Planung sich das Halbfinale und Finale entgehen lässt...

vG
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
All diese Fragen wirst Du mit der kompetenten Hotline oder besser: mit einem eingearbeiteten Sachbearbeiter klaeren muessen. Neben den T&Cs Deiner Buchung besteht noch ein gewisser Spielraum fuer kulante Loesungen seitens des Veranstalters.
So kurzfristig hat der Veranstalter sehr wahrscheinlich bereits die namentliche Gaesteliste an die Airline und das Hotel gegeben. Dadurch sind die Moeglichkeiten hier etwas begrenzt.
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
habe es heute morgen direkt an der hotline geklärt
für 40€ wäre eine umbenennung möglich (hängt aber wohl auch von der teilnehmenden fluggesellschaf ab)

den hinflug verfallen zu lassen und nur den rückflug anzutreten hat sie eher nicht empfohlen
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
habe es heute morgen direkt an der hotline geklärt
für 40€ wäre eine umbenennung möglich (hängt aber wohl auch von der teilnehmenden fluggesellschaf ab)

den hinflug verfallen zu lassen und nur den rückflug anzutreten hat sie eher nicht empfohlen

Die Infos klingen etwas vage. Hat 'sie' Dir keine eindeutigen Grundlagen nennen koennen, aufgrund derer Du Dich entscheiden konntest?
Wenn sie nicht empfiehlt, den Hinflug verfallen zu lassen und den Rueckflug anzutreten, hat sie damit ihr Bauchgefuehl ausgedrueckt oder die Ticket-/Reisebedingungen interpretiert?
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
Sie hat geschaut, um welchen carrier es sich handelt und dann erwähnt, dass condor hier wohl wie bei linienflügen sehr restriktiv wäre und es mir nicht empfohlen
wenn die person nachreisen würde, würde der mehrpreis von ~30€ für ein optionales rückflugticket ohnehin kaum noch ins gewicht fallen
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Sie hat geschaut, um welchen carrier es sich handelt und dann erwähnt, dass condor hier wohl wie bei linienflügen sehr restriktiv wäre und es mir nicht empfohlen
wenn die person nachreisen würde, würde der mehrpreis von ~30€ für ein optionales rückflugticket ohnehin kaum noch ins gewicht fallen

Hallo,

du hast ja geschrieben du fliegst nach PMI, dennoch habe ich bei Opodo mal unter Flug+Hotel Kombi nachgesehen welche Bedingungen da aufscheinen und bin darauf gestoßen dass die Flug+Hotel Kombis über Govolo abwickelt und somit deren Bedingungen gelten:
Unter http://www.service.opodo.de/impressum/pdf/AGB-Opodo-DP.pdf heißt es:

3. STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DURCH DEN REISENDEN
...
Im Falle eines Rücktritts oder Nicht-Antritts...

von Buchung bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 %, ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 21 bis 15 Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14 bis 1 Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100%
...
Tritt eine
Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

Bei Pauschalreisen ist es ohne nähere Informationen nicht so einfach herauszufinden, da hier jeder Veranstalter seine eigenen Bedingungen hat.
Unter
Opodo.de: Veranstalter AGB befindet sich eine ganze Liste an Veranstaltern.

Edit: Ich habe jetzt einfach mal bei einem x beliebigen Veranstalter nachgesehen was jener für eine Regelung hat: http://www.booking.opodo.de/booking/opodo/agb.php3?KID=634000&ordner_name=opodo&vacode=ALL_Sommer wie folgt:

5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall kann alltours flugreisen gmbh von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 19 dieser Reisebedingungen.
b) Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten von alltours flugreisen gmbh anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren.
c) Sollten die der alltours flugreisen gmbh durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gem. Ziff. 5. a) verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.
d) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) vorgenommen, kann alltours flugreisen gmbh ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,- Euro pro Person verlangen. Bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen, wird keine Umbuchungsgebühr fällig. Bei einem Wegfall der Beförderungsleistung (Nur-Hotel-Buchung) oder bei einem Wegfall der Hotelleistung (Nur-Flug-Buchung) wird anteilig unsere Rücktrittspauschale gemäß Ziffer 19a) erhoben. Eine Umbuchung kann nur zum aktuellen Katalogpreis am Umbuchungsdatum vorgenommen werden und ist pro Vorgang nur einmal innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß den Ziffern 5a) und 19. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen Reisevertrags. Bei "Pauschalreisen inklusive Linienflug" kann eine Umbuchung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß den Ziffern 5a. und 19. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen Reisevertrages.
e) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Ziffer 5d) gilt entsprechend. alltours flugreisen gmbh kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende alltours flugreisen gmbh als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Bei Condor selbst unter dem Link http://www.booking.opodo.de/booking/opodo/agb.php3?KID=634000&ordner_name=opodo&vacode=CFI_Sommer folgendes:

5.5. Ersatzpersonen
Für den Aktions-Tarif ist keine Namensänderung oder Nennung einer Ersatzperson gestattet. Bei Buchung zum Flex-Tarif oder Basis-Tarif ist die Benennung einer Ersatzperson innerhalb des gebuchten Tarifs zulässig bis 24 Std. vor Beginn des Hinfluges für die gesamte Beförderungsleistung. Eine nachträgliche Änderung der Bank- oder Kreditkartendaten ist im Zusammenhang mit einer Namensänderung nicht möglich. Der Vertragspartner und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch für die Beförderungskosten. Es fallen folgende Namensänderungspauschalen an:
5.5.1. Flex-Tarif (Basis-Tarif mit Flex Relax oder Tarifkennung "N")
Keine Namensänderungsgebühr für bis zu 3 Umbuchungen bis 24 Std. vor Antritt der ersten Flugstrecke. Ab der 4. Umbuchung gelten die Namensänderungspauschalen des Basis-Tarifs. Ab 24 Std. vor Antritt der ersten Flugstrecke oder nach dem Abflugtag ist keine Namensänderung möglich.
5.5.2. Basis-Tarif (Tarifkennung "SPO")
€ 30,00 pro Person und Strecke bis 24 Std. vor Antritt
der ersten Flugstrecke für Kurz- und Mittelstrecken (bis 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei. € 60,00 pro Person und Strecke bis 24 Std. vor Antritt der ersten Flugstrecke für Langstrecken (ab 5 Std. Flugzeit); Kinder unter 2 Jahren kostenfrei. Ab 24 Std. vor Antritt der ersten Flugstrecke oder nach dem Abflugtag ist keine Umbuchung möglich.
5.5.3. Aktions-Tarif (Tarifkennung "LM")
Es ist keinerlei Namensänderung möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
du hast ja geschrieben du fliegst nach PMI, dennoch habe ich bei Opodo mal unter Flug+Hotel Kombi nachgesehen welche Bedingungen da aufscheinen und bin darauf gestoßen dass die Flug+Hotel Kombis über Govolo abwickelt und somit deren Bedingungen gelten

Es wurde allerdings als Pauschalreise gebucht und nicht als Flug+Hotel-Kombi. Den Reiseveranstalter hat der Fragesteller ja auch genannt (Bucher), also gilt wohl deren AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die genannten 40 Euro für die Ersatzperson sollten korrekt sein, allerdings nur vor "Flugscheinausstellung" - wann auch immer das genau erfolgt.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Es wurde allerdings als Pauschalreise gebucht und nicht als Flug+Hotel-Kombi. Den Reiseveranstalter hat der Fragesteller ja auch genannt (Bucher), also gilt wohl deren AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die genannten 40 Euro für die Ersatzperson sollten korrekt sein, allerdings nur vor "Flugscheinausstellung" - wann auch immer das genau erfolgt.
Danke. Hatte übersehen dass er den Veranstalter bereits genannt hat.
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
um das thema abzuschließen:
Am schalter hat alles geklappt, zwar waren es statt 40 nun 50€ aber immer noch akzeptabel, da es quasi keine 24h vorher eingetütet wurde
 
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