Pauschalreise Flugzeitenänderung

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Luckynumber

Neues Mitglied
08.07.2014
3
0
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Hallo liebe Community!

Ich habe eine Frage, evtl. kennt sich hier jmd. ja damit aus. Folgender Sachverhalt in Kurzfassung:

Wir haben eine Pauschalreise (7 Tage) gebucht mit der Abflugzeit aus Köln 03:45. Nun wurde die Abflugzeit auf 16:40 verlegt. Nun geht uns ein ganzer Tag verloren. Auch die Rückflugzeiten wurden nachteilig verändert, hier hält sich die Dramatik aber in Grenzen. Nach einer kleinen Recherche bin ich dann auf das "neue" BGH-Urteil gestoßen, dass Abflugzeiten, besonders bei Pauschalreisen, nicht mehr einfach geändert werden dürfen. Leider ist es natürlich nicht ganz so einfach. Ausnahmen wann und in welchem Rahmen sie geändert werden dürfen, scheint es zu geben. Hat jmd. von euch bereits Erfahrungen gemacht, nachdem dieses Urteil verkündet wurde? Weiß jmd. wie man hier am besten vorgeht?

Danke für eure Hilfe!

lg
Lucky
 

DU47057

Erfahrenes Mitglied
11.07.2013
324
0
Köln
1. Du kannst kostenlos stornieren
2. RV fragen, ob eine andere Verbindung verfügbar und eine Umbuchung möglich ist.
3. Man liest nicht heraus wohin es geht. Je nachdem wann Ihr ankommt entfällt ja z.B. das Abendessen etc. Hier würde ich den RV fragen, ob er bereit ist eine pauschale Entschädigung pro Person zu entrichten.
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.353
291
Reihe 42a
Ich hatte einen ähnlichen Fall, aber nicht als Pauschalreise. Interkontinental, selbstorganisiert mit Award-Ticket. (Deshalb ist Rücktritt/Rückerstattung nicht interessant). Flug gebucht: Abflug MUC 11:00, Ankunft 18:00. 5 Tage vor Abflug automatische Umbuchung wegen Flugplanänderung: Abflug MUC jetzt 22:00. Ankunft 06.00 Uhr. Läuft das als Verspätung im Sinne der EU Fluggastrechte? Alternativen gibt es keine bzw. wurden nicht angeboten.
 

Luckynumber

Neues Mitglied
08.07.2014
3
0
@DU47057 Danke für deine Antwort! Habe mich daraufhin an meinen Reiseveranstalter sowie an mein Reisebüro gewendet. Hierbei wurde mir gesagt, dass das neue BGH Urteil derzeit, wegen fehlender Urteilsverkündung, noch schwebend Unwirksam sei und so die Reiseveranstalter sich noch nicht daran halten müssten. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass ich weder ein Recht habe kostenlos zu stornieren oder Flüge umzubuchen. Weißt du näheres wie es um das BGH Urteil steht? Bzw. auf welcher Rechtsgrundlage beruhen deine Aussagen?


lg
Lucky
 

Aridhol

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
378
0
Vielleicht ist frühes aufstehen kein Problem für ihn? Mich würde es auch ziemlich nerven, wenn mir 13 Stunden verloren gehen, nur wegen einer nicht gewollten Umbuchung.
 

Luckynumber

Neues Mitglied
08.07.2014
3
0
Hatte vor den Schlaf am Strand mit einem Cocktail mit einem kleinen Schirmchen drin nachzuholen ;) Bei den neuen Flugzeiten bleibt mir dies allerdings verwehrt! Daher back to Topic! ;)
 

DU47057

Erfahrenes Mitglied
11.07.2013
324
0
Köln
@Luckynumber

Die Aussagen des RV sind leider normal und wollen den Endkunden nur dazu bringen alles zu schlucken.

Hier mal ein Link wo alles ganz ordentlich aufgeführt ist.

Reiserechts-Register

Und hier das Ganze nochmal im Kontext:

Unzul
 
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Reaktionen: peter42

Vuffi Raa

Reguläres Mitglied
04.04.2014
67
0
STR
@Luckynumber
Da dürftest du Anspruch auf Entschädigung haben. Dein ursprünglicher Flug wurde ja annulliert und du auf einen anderen umgebucht. Dazu heißt es:

EG-261/2004 meinte:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

[...]

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Da du weniger als 7 Tage vorher informiert wurdest und mehr als 2h später ankommst, dürftest du Anspruch auf €250 - €600 haben, je nach Entfernung.
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
Hallo Experten

Ich hänge meinen Sachverhalt hier mal mit an:
Gebucht für Juli 17 eine Pauschalreise nach pmi mit nur 3 Übernachtungen. Daher extra hin früh um 5 den Flug gewählt, damit man den vollen ersten Tag hat. Heute dann die Meldung, dass hin auf 14 Uhr verschoben wurde :(

Welche Chancen/rechte habe ich hier bei einer Pauschalreise? Gibt anscheinend auch hier aus den letzten Jahren neue Urteile bzgl verschieben von Flugzeiten.

Muss ich mich an den Vermittler oder direkt an TUI wenden?

nightflight
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
nach rücksprache mit dem vermittler wurde mir nun ein ersatzflug (ähnliche uhrzeit) 150km entfernt angeboten (auf meinen wunsch), jedoch mit 200€ aufpreis, wobei sie auf die sonst fällige gebühr aus kulanz verzichten

was würdet ihr machen? Kann man die 200€ bei AB wieder zurückholen, da sie ja den ursprünglichen flug gecancelt haben
oder sollte man beim vermittler auf eine kostenlose umbuchung bestehen?
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
642
202
Als Nicht-Jurist kann ich hier keine verbindliche Antwort geben. Da aber sonst keiner antwortet, hier ein auf die Schnelle gefundenes Urteil zu dem Thema:
BGH-Urteil: Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht beliebig ändern | Rechtsindex

Das ist allerdings 3 Jahre alt und daher weiß ich nicht ob es evtl. eine Revision oder neuere Urteile dazu gibt. Gefühlsmäßig würde ich sagen Du solltest die 200 EUR nicht akzeptieren und auf eine kostenlose Umbuchung bestehen, ggf. auch mit Rücktritt vom Vertrag drohen. Evtl. einfach mal prüfen ob denn tatsächlich kein Frühflug ab dem Ursprungsflughafen angeboten wird, vielleicht sogar von AB (bzw. zu dem Zeitpunkt ggf. HG). Vielleicht gibt es hier ohnehin auch noch weitere Verschiebungen, die Übergabe der "Urlaubsflüge" an Niki wirkt auf mich noch etwas unausgegoren. Um welchen Flughafen geht es denn da?
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
Vielen Dank für dein Feedback.

Es handelt sich um nue, wo lt AB Website tatsächlich kein früh Flug mehr geht :( ST hat wohl einen den sie aber nicht finden konnte. Bzw auch erst 6h später was aber auch nicht zufriedenstellend wäre.

Aufgrund Zug zum Flug wäre mir fast egal ab Nue oder muc doch die 200€ sehe ich nicht ein, ist ja nicht meine Schuld das sie im System alte Daten von AB anbieten, soll das doch TUI mit AB klären und nicht auf den Reisenden abwälzen
 

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
300
27
Kigali-Rwanda KGL
Ich habe das Gefühl, das die Kunden oft von RV mit guten Flugzeiten angelockt werden und Diese dann geändert werden. Habe ich auch schon erlebt. Einmal wurde der Rückflug von der Meinschiff 3 aus Malta von 19:00 auf 8:00 umgebucht. (Das konnte mein Reisebüro zum Glück wieder ändern) Ein anderes Mal war es eine Pauschalreise nach Mallorca, wo der RV die Flüge mal eben von Frühmorgens/Spätabends auf Spätabends/Frühmorgens gedreht hat.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.237
545
MUC/EDMM
nach rücksprache mit dem vermittler wurde mir nun ein ersatzflug (ähnliche uhrzeit) 150km entfernt angeboten (auf meinen wunsch), jedoch mit 200€ aufpreis, wobei sie auf die sonst fällige gebühr aus kulanz verzichten

was würdet ihr machen? Kann man die 200€ bei AB wieder zurückholen, da sie ja den ursprünglichen flug gecancelt haben
oder sollte man beim vermittler auf eine kostenlose umbuchung bestehen?
Bist schon gut bei weggekommen. Denn:
"In einem Reisevertrag kann vereinbart werden, dass die genauen Zeitpunkte für die Hin- und Rückreise, insbesondere die genauen Uhrzeiten, erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden."
BGH-Urteil vom 16.09.2014 - X ZR 1/14

Davon ausgehend, dass die Dir genannten Flugzeiten nicht von "vormittags" auf "abends" geändert wurden, kannste eigentlich zufrieden sein.
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
642
202
Also aus einer Kann-Bestimmung abzuleiten dass man Glück hätte wenn die Flugzeiten nicht komplett geändert werden, finde ich schon etwas fraglich. Ich weiß nicht ob in der Buchungsbestätigung hier ein Vorbehalt stand und ob er in diesem Fall tatsächlich zulässig wäre, würde aber trotzdem versuchen eine kundenfreundliche Lösung zu erreichen. Es handelt sich hier ja um eine Pauschalreise und TUI ist sicher in der Lage bei einer von der Airline verursachten Änderung der Flugzeit auch eine Teilleistung (nur Hinflug) auf eine anderen Anbieter umzubuchen.

Wie schon von nightflight selbst erwähnt bietet ST ab NUE tägliche Flüge mit Abflug zwischen 4:45 und 08:00 Uhr an, die auch über tuifly.com gebucht werden können. Auch EW hat eigentlich angekündigt im Sommer 5x pro Woche NUE-PMI anzubieten und bisher ist nur der Donnerstag buchbar, auch hier würde ich noch eine Ergänzung erwarten.
Zusätzlich erscheint mir die Tarifdifferenz nur für den Hinflug in Höhe von 200 EUR überzogen, selbst zu Ferienbeginn am 29.07. sind ab Nürnberg noch günstigere Flüge zu bekommen, zuvor natürlich sowieso. Oder bezieht sich der Betrag auf mehrere Personen?
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
Ja, es steht wie immer voraussichtliche Flugzeiten, doch das hat ja mw. lt Urteil keine Gültigkeit.

Ja es handelt sich um 4 Personen, daher wären die 50€ theoretisch zu verschmerzen. Aber es geht auch ums Prinzip, was sich die Anbieter hier raus nehmen.
Selbst wenn man Änderungen, egal welcher Art, an einer fixen Buchung vornehmen möchte (full flex Buchung Mal außen vor), halten sie immer schön die Hand auf. Sie selbst dürfen aber bei Änderungen walten wie es ihnen passt.

Dazu kommt, das auf diversen Portalen nach wie vor noch mit Abflug Zeiten am Morgen mit der gestrichenen Verbindung geworben wird. Oftmals dann natürlich mit Aufpreis ggü der Verbindung am Nachmittag, auf die man aber letztendlich ohnehin umgebucht wird :(
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
642
202
Bei den von Dir angegebenen Daten vermute ich dass es hier um einen Abflug am Samstag geht, oder?
Ich würde an Deiner Stelle mit Verweis auf das BGH-Urteil aus meinem Link (aus 12/2013) primär auf eine kostenlose Umbuchung auf den auch von TUI angebotenen ST-Flug ab Nürnberg drängen.

Sollte Dir wg. Zug zum Flug der Abflughafen nicht so wichtig sein, wäre evtl. auch noch Stuttgart eine nicht allzu ferne Alternative zu der Du Dich "großzügig" bereit erklären könntest. Dort beginnen die Ferien auch spät (Preis/Verfügbarkeit) und es gibt Samstag früh auch X3-Flüge, die TUI vielleicht auch gerne bevorzugt auslastet.
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
Ja korrekt, geht um Samstag (8.).

STR wäre mit dem Zug etwas schlechter zu erreichen, daher wenn dann NUE oder MUC.
Ist uns auch egal, ich sehe nur nicht ein den Aufpreis zu bezahlen.
V.a. wenn ich wiederum sehe, dass der Flug ab MUC gute 30€ weniger kostet und der ST ab NUE sogar 70€ (pro PAX) als der aktuell gebuchte AB Flug ab NUE am Nachmittag :(
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.204
3.022
Bist schon gut bei weggekommen. Denn:
"In einem Reisevertrag kann vereinbart werden, dass die genauen Zeitpunkte für die Hin- und Rückreise, insbesondere die genauen Uhrzeiten, erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden."
BGH-Urteil vom 16.09.2014 - X ZR 1/14

Ich denke, dass da wohl ein Unterschied ist zwischen 1 oder 2 Stunden und 13 Std. Alles muss man sich ja nicht gefallen lassen müssen und eine gewisse Planungsicherheit darf man wohl verlangen.

Zudem wurden die Zeitpunkte ja bereits festgelegt und es handelt sich um eine Änderung der Reisezeiten.

Zumindest so lese ich das.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
391
51
Ich habe das Gefühl, das die Kunden oft von RV mit guten Flugzeiten angelockt werden und Diese dann geändert werden.

Kommt gewiss vor, jedoch hat der Veranstalter - vor allem wenn es sich nicht um einen der grösseren handelt, oft keinen Einfluss auf die Flugzeiten.

Habe jahrelang den die Frühjahrs-Reise inklusive Flug zu meiner griechichen Lieblingsinsel im Dezember / Januar gebucht. Hier kam es dann regelmäßig zu einer Änderung der Flugzeiten - im positiven wie im negativen Sinne.
Ursache hier war schlicht, dass der Frühjahrs-Flugplan erst im ersten Quartal festgelegt wurde. Die bei der Buchung angegebenen Flugzeiten waren meist die Flugzeiten des letzten Jahres... Hier würde ich nicht unbedingt Böswilligkeit oder eine Strategie unterstellen.
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
so nach 2 Wochen endlich ein Feedback von tui bekommen (habe extra das o.g. Urteil beigefügt):

Das unten aufgeführte Urteil ist soweit korrekt, allerdings gesteht das Urteil den Veranstaltern eine gewisse Flexibilität ein. Um wie viele Stunden es sich bei dieser "Flexibilität" handelt, ist nicht beziffert.

Eine Mehrkostenübernahme lehnen wir erneut ab. Die Umbuchung kann gebührenfrei durchgeführt werden.


:(
Werde nun erneut wegen komplett-Storno anfragen, dass sollte doch möglich sein.
Oder alternativ umbuchen auf einen tag später, aber vermute auch dafür wollen sie einen Aufpreis...

Hat jemand mit diversen "Flugrechte" Portalen online gute Erfahrungen gemacht?
 

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
300
27
Kigali-Rwanda KGL
Kommt gewiss vor, jedoch hat der Veranstalter - vor allem wenn es sich nicht um einen der grösseren handelt, oft keinen Einfluss auf die Flugzeiten.

Habe jahrelang den die Frühjahrs-Reise inklusive Flug zu meiner griechichen Lieblingsinsel im Dezember / Januar gebucht. Hier kam es dann regelmäßig zu einer Änderung der Flugzeiten - im positiven wie im negativen Sinne.
Ursache hier war schlicht, dass der Frühjahrs-Flugplan erst im ersten Quartal festgelegt wurde. Die bei der Buchung angegebenen Flugzeiten waren meist die Flugzeiten des letzten Jahres... Hier würde ich nicht unbedingt Böswilligkeit oder eine Strategie unterstellen.

Wobei ich da Tuicruises schon einen Vorwurf in diese Richtung mache. Der Flug fand ja zur gebuchten Zeit statt (Alle Flüge sind Vollcharter) und wir haben ja zum Glück die letzten beiden Plätze im DE Flieger bekommen. Die Restkabinen verkaufen sich wohl halt besser mit guten Flugzeiten. Wir hatten extra sehr zeitig gebucht weil die Suiten und die guten Flüge auf der Mein Schiff immer sehr schnell weg sind.
 

nightflight

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
516
24
so update zu meinem Umbuchungsfall:

Anfrage bei Flightright brachte keine besondere Hilfe, greift wohl nur, wenn 2 Wochen vor Abreise eine Änderung stattfindet.

Habe dann nach wiederholtem Nachfragen einen kompetenteren Agent ans Telefon bekommen, der sich wirklich bemüht hat und diverse Alternativen geprüft hat.
Letztendlich ging dann doch die Umbuchung auf einen Flieger ab MUC für einen Aufpreis von 1€/Person (Umbuchungsgebühren wurden ja seitens Tui kulanterweise erlassen).

Fazit: Scheint wohl stark vom Agent abhängig zu sein sowie von den täglichen Flugpreisen, zu welchen Kosten eine Umbuchung in derartigen Fällen möglich ist.