weil ich einen anderen Flug benoetige, um rechtzeitig in LPA zu sein... somit schwenke ich auf einen anderen Flughafen um und benoetige das Hotel in FRA zwangslaeufig nicht... bei 1 oder 2 Stunden waer es kein Thema... wenn wir unser Schiff in LPA durch die Verlegung verpassen, ist der Schaden noch viel groesser...also komm ich der Fluggesellschaft entgegen, wenn ich ihr nur den kleinen Schaden "überhelfe"... Schadensminderungspflicht ist mir schon bekannt... und ich wuerde ja weiterhin mit ihr von einem anderen Flughafen fliegen...
Fakt ist doch, ich buche einen Flug zu einem Datum und einer Uhrzeit und nicht an einem Tag mit x-beliebiger Uhrzeit
Aber ich warte jetzt eh erstmal auf die Reaktion vom Hotel und dann schau ich weiter...
Dann schau auf 261/04:
Artikel 5 Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen
Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Was ist der Mehraufwand für den neuen Flug von München? Höhere Kosten der Anreise? Nein? Dann verstehe ich nicht wo Dein Schäden ist. Du kommst pünktlich zum Ablegen Deines Schiffes. Und wenn Dir das alles zu doof ist, verlang von Tuifly Umbuchung auf den nächsten Flug nach 5:05 von Frankfurt ggfs. auch von einer anderen Fluggesellschaft. Wenn Tuifly Deiner Forderung nicht nachkommt, buchst Du halt selber, gehst in Vorkasse und verklagst die Fluggesellschaft. Nach Urteilverkündung weißt du, ob Du Recht hattest bzw. Ob Du es bekommen hast.
Und ja, ich finde es Scheiße von mir, aber sorry ist meine Sichtweise: Du buchst 10 Monate im Voraus eine nicht stornierbare Rate, um 20-40 EUR zu sparen, weißt aber als Vielflieger, dass sich Flugzeiten ändern können. Ok, kann vorkommen und als Gutmensch habe ich auch höchsten Respekt, wenn man sich den Urlaub ein ganzes Jahr absparen muss - geht mir nämlich genauso. Aber eine Info habe ich bei Deiner Kreuzfahrt vermisst: welches wunderbare Hotelzimmer hast Du den gebucht und über welche Summe (für das Hotelzimmer) kommunizieren wir hier?
Hast du eigentlich schon mit den Hotel gesprochen?