Tuifly verlegt Abflug 10 Std. nach hinten, Hotel nun sinnlos

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donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
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Hallo,

vielleicht habt ihr einen Rat.

Wir haben im Januar für September einen Flug mit Tuifly FRA-LPA gebucht. Abflug war 5.05 Uhr, für uns also super. Dazu haben wir ein Hotel gebucht (1 DZ, 1 EZ) mit nicht stornierbarer Rate (also 10% erstatten sie). Nun erreichte uns gestern Abend eine Mail, in der man uns mitteilte, dass der Flug nun erst um 15.05 Uhr geht. Wir wurden auf Umbuchungsmöglichkeit und Stornierung hingewiesen. Wir hätten auch schon einen Ersatzflug ab MUC (ebenfalls Tuifly) gefunden, der uns passt. Was passiert nun aber mit den unnützen Hotelkosten in FRA? Haben wir eine Chance, dass Tui uns die erstattet?

Vielen Dank!!
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.342
312
Bezüglich Kostenerstattung Hotel durch Tuifly habe ich keine Erfahrung. Ich würde allerdings das Hotel einmal anrufen, den Fall schildern und nett fragen, ob es nicht doch andere Möglichkeiten gibt (Gutschein, Ersatzperson etc.). Ich habe damit schon gute Erfahrungen gemacht.
 
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goaround

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
353
0
DUS
Ich würde einfach versuchen die Hotelkosten erstattet zu bekommen. Mit Air Berlin hatte ich schon einmal erfolg.

Einfach Buchungsbestätigung mitsenden und schauen wie sie reagieren ;)
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Wo ist jetzt dein Problem?
Du brauchst nicht mitten in der Nacht aufstehen um den Flug um 5 Uhr zu erwischen, sondern kannst ausschlafen und bist für den 15 Uhr Flug pünktlich am Airport
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
Wo ist jetzt dein Problem?
Du brauchst nicht mitten in der Nacht aufstehen um den Flug um 5 Uhr zu erwischen, sondern kannst ausschlafen und bist für den 15 Uhr Flug pünktlich am Airport

wir gehen in LPA auf Kreuzfahrt und das ist mir dann etwas sehr knapp, falls der Flug dann noch Verspätung hat. Wir stehen grundsätzlich lieber früh auf und sind bei Zeiten da. Außerdem haben so noch einen kompletten Tag vor Ort, das ist doch viel besser.

Aber das tut auch nicht wirklich was zu Sache hier ;)
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
so, Tuifly lehnt die Übernahme der Hotelkosten in Rekordzeit ab. Etwas uneinsichtig die Jungs.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Ich würde auch zunächst mal versuchen eine kulante Regelung mir dem Hotel zu finden, bevor ich mit der Airline in den Clinch gehe.
 
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Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
so, Tuifly lehnt die Übernahme der Hotelkosten in Rekordzeit ab. Etwas uneinsichtig die Jungs.

Die Ablehnung ist nicht zu beanstanden. Durch die Verlegung des Fluges ist kein Vermögensschaden entstanden. Vermögensschaden ist die Differenz zwischen Vermögen vor und nach dem Ereignis (hier Flugverlegung).
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
Die Ablehnung ist nicht zu beanstanden. Durch die Verlegung des Fluges ist kein Vermögensschaden entstanden. Vermögensschaden ist die Differenz zwischen Vermögen vor und nach dem Ereignis (hier Flugverlegung).

es ist aus meiner Sicht aber die Nichteinhaltung eines rechtskräftig abgeschlossenen Beförderungsvertrages! Mir entsteht hier sehr wohl ein Schaden und mein Vermögen nimmt ab...
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.342
312
es ist aus meiner Sicht aber die Nichteinhaltung eines rechtskräftig abgeschlossenen Beförderungsvertrages! Mir entsteht hier sehr wohl ein Schaden und mein Vermögen nimmt ab...

Durch Flugverlegung? Kläre uns doch bitte über Deinen Schaden im Vergleich zum Abflug 05:05 Uhr auf?
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
Durch Flugverlegung? Kläre uns doch bitte über Deinen Schaden im Vergleich zum Abflug 05:05 Uhr auf?

weil ich einen anderen Flug benoetige, um rechtzeitig in LPA zu sein... somit schwenke ich auf einen anderen Flughafen um und benoetige das Hotel in FRA zwangslaeufig nicht... bei 1 oder 2 Stunden waer es kein Thema... wenn wir unser Schiff in LPA durch die Verlegung verpassen, ist der Schaden noch viel groesser...also komm ich der Fluggesellschaft entgegen, wenn ich ihr nur den kleinen Schaden "überhelfe"... Schadensminderungspflicht ist mir schon bekannt... und ich wuerde ja weiterhin mit ihr von einem anderen Flughafen fliegen...

Fakt ist doch, ich buche einen Flug zu einem Datum und einer Uhrzeit und nicht an einem Tag mit x-beliebiger Uhrzeit

Aber ich warte jetzt eh erstmal auf die Reaktion vom Hotel und dann schau ich weiter...
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
es ist aus meiner Sicht aber die Nichteinhaltung eines rechtskräftig abgeschlossenen Beförderungsvertrages! Mir entsteht hier sehr wohl ein Schaden und mein Vermögen nimmt ab...

Die Diskussion ist doch bei solchen Fällen immer die Gleiche - verfallene Hotels etc. zählen nicht als Schaden, den die Airline ersetzen müsste. Das wurde nun oft genug erläutert.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
Die Diskussion ist doch bei solchen Fällen immer die Gleiche - verfallene Hotels etc. zählen nicht als Schaden, den die Airline ersetzen müsste. Das wurde nun oft genug erläutert.

Das mag sein, ich will hier auch keine sinnlose Diskussion, sondern habe einfach auf Erfahrungswerte gesetzt, nicht mehr und nicht weniger... wenn du Grundlagen hast, kannst du sie gerne direkt nennen... scheint ja genug zu geben, wenn ich deiner Aussage Glauben schenken kann.

es ist nicht mein Spezialgebiet, sonst wuerde ich nicht fragen...
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Meine Erfahrungen sind folgende: Bei Condor, TuiFly, Ryanair, Easyjet und Co. sind - freundlich formuliert - Verspätungen deutlich häufiger zu beobachten als bei z.B. LH, BA,..., weswegen ich diese Airlines nicht mehr fliege, wenn es irgendwelche Alternativen gibt auf dem Routing. Hättest Du LH 1832 MUC-LPA gebucht, wären Dir diese Probleme vermutlich erspart geblieben.
 
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bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.342
312
weil ich einen anderen Flug benoetige, um rechtzeitig in LPA zu sein... somit schwenke ich auf einen anderen Flughafen um und benoetige das Hotel in FRA zwangslaeufig nicht... bei 1 oder 2 Stunden waer es kein Thema... wenn wir unser Schiff in LPA durch die Verlegung verpassen, ist der Schaden noch viel groesser...also komm ich der Fluggesellschaft entgegen, wenn ich ihr nur den kleinen Schaden "überhelfe"... Schadensminderungspflicht ist mir schon bekannt... und ich wuerde ja weiterhin mit ihr von einem anderen Flughafen fliegen...

Fakt ist doch, ich buche einen Flug zu einem Datum und einer Uhrzeit und nicht an einem Tag mit x-beliebiger Uhrzeit

Aber ich warte jetzt eh erstmal auf die Reaktion vom Hotel und dann schau ich weiter...

Dann schau auf 261/04:
Artikel 5 Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen
Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Was ist der Mehraufwand für den neuen Flug von München? Höhere Kosten der Anreise? Nein? Dann verstehe ich nicht wo Dein Schäden ist. Du kommst pünktlich zum Ablegen Deines Schiffes. Und wenn Dir das alles zu doof ist, verlang von Tuifly Umbuchung auf den nächsten Flug nach 5:05 von Frankfurt ggfs. auch von einer anderen Fluggesellschaft. Wenn Tuifly Deiner Forderung nicht nachkommt, buchst Du halt selber, gehst in Vorkasse und verklagst die Fluggesellschaft. Nach Urteilverkündung weißt du, ob Du Recht hattest bzw. Ob Du es bekommen hast.

Und ja, ich finde es Scheiße von mir, aber sorry ist meine Sichtweise: Du buchst 10 Monate im Voraus eine nicht stornierbare Rate, um 20-40 EUR zu sparen, weißt aber als Vielflieger, dass sich Flugzeiten ändern können. Ok, kann vorkommen und als Gutmensch habe ich auch höchsten Respekt, wenn man sich den Urlaub ein ganzes Jahr absparen muss - geht mir nämlich genauso. Aber eine Info habe ich bei Deiner Kreuzfahrt vermisst: welches wunderbare Hotelzimmer hast Du den gebucht und über welche Summe (für das Hotelzimmer) kommunizieren wir hier?

Hast du eigentlich schon mit den Hotel gesprochen?
 

ETOPS

Erfahrenes Mitglied
25.12.2013
2.863
284
airside
Dann kannst du nur auf die Kulanz des Hotels hoffen. Ist mir zB mit BA auch schon so ergangen. Anschlussflug in LHR verpasst wegen delay und deswegen das Hotel, was ich am Zielort für eine Nacht separat gebucht hatte, nicht mehr wahrnehmen können. Soetwas ist dann immer das Problem des Passagiers und nicht der Airline.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.583
7.090
irdisch
Die Frage ist auch, ob diese anfangs "perfekten" Flugzeiten im Charterbereich nicht systematisch als reiner Köder ausgelegt werden, um Buchungen zu generieren? Dann entscheiden sich die Airlines jeweils "zufällig" um und man selber ist der Dumme. Natürlich bucht dann keiner mehr um, der dann kurzfristig viel höhere Preise zahlen müsste.

Das klingt wie ein Problem, dass mal grundsätzlich geregelt werden müsste.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.237
545
MUC/EDMM
10h Flugverspätung entspricht doch quasi einem flight canceled?
Damit steht dem TO doch Compensation seitens des Carriers zu?!
Oder verstehe ich da etwas falsch?
Vielleicht kann unser VFT-User "Umsteiger" (Anwalt Reiserecht) mehr dazu sagen.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
aus der EU-Verordnung dürfte ich keine Ansprüche haben. Die Verlegung kam ja quasi "rechtzeitig"...
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
0
Berlin
Er hat aber vermutlich Anrecht auf eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug. Dies muss nicht ein Flug der gebuchten Gesellschaft sein.

Das sieht Tuifly schonmal ganz anders. Die haben gleich in die Flugverlegungs-Mail geschrieben, das "Umbuchungen ausschließlich auf Flüge der ursprünglich gebuchten Fluggesellschaft möglich" sind.