TicketRefund.de was haltet Ihr davon?

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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
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Finde gerade das andere passende Thema nicht wo ein User geklagt hatte ...
was haltet Ihr davon?

Ich war mal so frei den Text von der Fairplane Facebook Seite zu Zitieren.


TicketRefund.de - Ein neuer Online Service für Flugpassagiere

Mit Flug stornieren und Geld zurück - TICKETREFUND erhalten Sie die Ticketkosten von stornierten Flügen zurück. Die Situation ist vielen bekannt. Kurz vor Urlaubsantritt geschieht das Unerwartete. Eine plötzliche Grippe, unverhoffter Besuch oder ein dringender Termin kommt dazwischen. Der Flug in den Traumurlaub muss plötzlich abgesagt werden. Aber was ist mit den Ticketkosten? Meist haben Fluglinien versteckte Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebaut, die eine Rückerstattung nahezu unmöglich machen. Mit dieser Praxis wird so einiges an Geld einbehalten und die Passagiere fragen sich zu Recht: „ Warum soll ich einen Sitzplatz bezahlen, der ja ohnehin nicht von mir genutzt wird? Warum muss ich Steuern für einen Flug bezahlen, den ich überhaupt nicht wahrgenommen habe?“

Das soll sich von nun an ändern.

Auf Flug stornieren und Geld zurück - TICKETREFUND können Sie Flüge, die Sie in den letzten zwei Jahren zwar gebucht, jedoch nicht genutzt haben eingeben. Der Service holt bis zu 85% Ihrer Ticketkosten wieder zurück. Mit dem von Fairplane.de bereits bekannten System haben Sie auch hier kein Kostenrisiko zu tragen. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision von max. 30% (zzgl. Mwst). Ohne positives Ergebnis ist die Beauftragung kostenfrei. Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Flug aus persönlichen Gründen nicht angetreten wurde oder krankheitsbedingt abgesagt werden musste. Eine rechtzeitige Stornierung ist nicht unbedingt notwendig aber sicher jedoch von Vorteil.
 
Zuletzt bearbeitet:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.148
464
Dummenfang. Otto Normalverbraucher weiß nicht, daß Steuern und Gebühren (more or less) IMMER erstattet werden. Wenn die reinen Flugkosten 5 EUR sind, dann können Steuern und Gebühren auch mal 85% des Tickets ausmachen. (heißt ja "bis zu"). Der Kunde hat kein Risiko. Der Anbieter allerdings auch nicht. Und kassiert im Erfolgsfall 30% für etwas, was der Kunde auch problemlos selbst machen könnte.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Interessant ist auch, dass die Firma laut Impressum in Wien, Österreich sitzt, die angegebene Nummer ist aber 1) Deutschland und 2) München.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.960
1.967
Hatte vor kurzem just4fun einen Antrag eingereicht. Kurz darauf gab es bereits die Info, dass sie die Buchungsbestätigung haben wollen.

Dann die Antwort, dass bei meinem Flug (AJA-LIL, Volotea) das "spanische Recht" greift, ticketrefund.de aber nur das deutsche und österreichische Recht abdeckt. :rolleyes:
 

SFM

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
722
0
MUC
Nichts, ich finde es nur ein wenig seltsam - zumal es keine Hotline sondern ein normaler Festnetanschluss ist.
Die wollen den Deutschen vielleicht nur eine nationale Rufnummer anbieten. Versteh mich nicht falsch, der Laden scheint nicht seriös. Dennoch hat ja mittlerweile zB auch die LH eine normale Festnetznummer
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.293
2.427
Neuss
www.drboese.de
Dummenfang. Otto Normalverbraucher weiß nicht, daß Steuern und Gebühren (more or less) IMMER erstattet werden. Wenn die reinen Flugkosten 5 EUR sind, dann können Steuern und Gebühren auch mal 85% des Tickets ausmachen. (heißt ja "bis zu"). Der Kunde hat kein Risiko. Der Anbieter allerdings auch nicht. Und kassiert im Erfolgsfall 30% für etwas, was der Kunde auch problemlos selbst machen könnte.

Ich (Rechtsanwalt) weiß das auch nicht*. Aber erklär's mir bitte. Eine Rechtsgrundlage zur Erstattung der (meist bedeutendsten) YQ fällt mir nicht ein.




*Außer, wenn sich die Airline besonders dumm anstellt
 
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KaiDo911

Neues Mitglied
13.02.2014
6
0
usa-reiseblogger.de
Hallo Vielflieger,

ich habe aktuell ein Fall, dass ein Flug (Saver-Tarif) der SunExpress nicht angetreten werden kann. Der erste Hinflug ist bereits am Donnerstag und wurde auf diesen Tag umgebucht, aber nun fällt die ganze Reise ins Wasser. Der zweite Hinflug findet erst 4 Wochen später statt und sollte eigentlich noch genügend Vorlauf bieten um diesen zu Stornieren.

Ich wollte nachfragen, ob nun jemand von euch schon Erfahrungen mit der Erstattung über die genannte Internetseite gemacht hat.

Ich bzw. der Reisende hat keine Rechtsschutzversicherung und daher wäre eine Erstattung ohne Anwalt optimal. Klappt dies auch mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale?

Bei Flugstorno auf Rückzahlung bestehen - Verbraucherzentrale Brandenburg

Wäre über ein paar Erfahrungsberichte sehr dankbar (y)
 

goldi55

Neues Mitglied
15.03.2016
1
0
Also,ich habe bereits erfahrung mit Ticketrefund und dachte zunächst auch,daß es doch seriös ist,zumal es auch gute Bewertungen gab und offenbat zufriedene Kunden.
Meine Frau konnte Ihren Rückflug nach Venezuela nicht durchführen und ich hatte bei Iberia ordnungsgemäß storniert. Sie boten mir 100€ an,was ich ablehnte und mehr fordete. Darauf hin übergab ich diese Angelegenheit "Ticketrefund" sie nahmen sich der Sache an und sagten,daß es reicht und ich hätte gute Chancen. Da es ja nichts kostet, nur im Erfolgsfall 30%,dachte ich mir, ja gut,was soll da schon passieren? Zwischezeitlich bekam ich von Iberia eine Rückerstattung von 270€,was ich sofort den Anwälten von Ticketrefund mitteilte. Nache meheren Monaten,fragte ich mal nach,wie es aussieht und lapidare Antwort, ES dauert eben,weil die ganze Sache mit den Rückforderungen erst in den Kinderschuhen steckt und die Gerichte überfordert sind. Nach nunmehr über ein Jahr reagieren sie gar nicht mehr auf meine Anfragen. Ich denke,daß ich das vergessen kann,ist schon irgendwie komisch,aber habe ja nichts bezahlt. Hoffentlich kommt da nichts mal später oder so. Oder sie haben Erfolg gehabt und sich alles selber eingesteckt? Keine Ahnung. Kann ich also nicht weiterempfehlen. Finger weg
 

Holsteiner22

Neues Mitglied
11.03.2013
13
0
Jemand Erfahrung mit TicketRefund?

Hallo zusammen,

wir fliegen im November über Istanbul nach Südafrika und das ganze mit Turkish Airlines. Wir würden gerne den Flug stornieren, was aber leider in unserer Buchungsklasse nicht geht.
Da die TIckets aber recht teuer waren, wollen wir das nicht wirklich hinnehmen. Vor allem weil wir gelesen haben, man hätte das Recht bis zu 95% des TIcketpreises wiederzukriegen, da es ein Werkvertrag handelt, der rechtlich zu jederzeit zu kündigen sei.

Nun überlegen wir uns das TIcketRefund zu übergeben, damit die sich kümmern, weil wir glauben, das TK erstmal viel abblocken wird....

Hat jemand schonmal Erfahrungen gemacht mit dem Stornieren und der Forderung die TIcketpreise wiederzukriegen? Vielleicht sogar über TIcketRefund?
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Hallo zusammen,

wir fliegen im November über Istanbul nach Südafrika und das ganze mit Turkish Airlines. Wir würden gerne den Flug stornieren, was aber leider in unserer Buchungsklasse nicht geht.
Da die TIckets aber recht teuer waren, wollen wir das nicht wirklich hinnehmen. Vor allem weil wir gelesen haben, man hätte das Recht bis zu 95% des TIcketpreises wiederzukriegen, da es ein Werkvertrag handelt, der rechtlich zu jederzeit zu kündigen sei.

Nun überlegen wir uns das TIcketRefund zu übergeben, damit die sich kümmern, weil wir glauben, das TK erstmal viel abblocken wird....

Hat jemand schonmal Erfahrungen gemacht mit dem Stornieren und der Forderung die TIcketpreise wiederzukriegen? Vielleicht sogar über TIcketRefund?

von 2014
http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/72718-ticketrefund-de-haltet-ihr-davon.html
 
Moderiert:

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Jemand Erfahrung mit TicketRefund?

Es handelt sich hier nicht um einen Werkvertrag. Ihr habt ein Flugticket zu den Bedingungen der Airline gekauft. Dass das Flugereignis erst später stattfindet ist hier nicht relevant. Das ist bei Konzertkarten ebenso,der Fall. Es gelten also die Bedingungen der Airline, die man bei Buchung (vor Ticketausstellung) zur Kenntnis nehmen sollte, weil man ihnen zustimmen muss. Ist das Ticket nicht erstattbar (non-refundable) gibt es beim Refund (Ticketerstattung) den Flugpreis nicht zurück. Einzig die Steuern und Gebühren kann man sich erstatten lassen.
 

Holsteiner22

Neues Mitglied
11.03.2013
13
0
@magellan: danke für den link.

@technikelse: ich bin mir sicher da liegst du falsch. Die Bedingungen der Airline sind nicht rechtskräftig. Die können noch so viel in ihre AGBs schreiben, sie müssen jedoch zeigen, dass ihnen durch die Stornierung ein Schaden entsteht (z.b. durch nicht Auslastung etc.).
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.484
-22
HAJ
Der User kexbox hat sowas schonmal durgekriegt, oder es versucht. Bin mir da nicht zu 100% sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Jemand Erfahrung mit TicketRefund?

@magellan: danke für den link.

@technikelse: ich bin mir sicher da liegst du falsch. Die Bedingungen der Airline sind nicht rechtskräftig. Die können noch so viel in ihre AGBs schreiben, sie müssen jedoch zeigen, dass ihnen durch die Stornierung ein Schaden entsteht (z.b. durch nicht Auslastung etc.).

Es handelt sich hier nicht um einen Werkvertrag.

Ich zitiere und korrigiere mich mal selbst: es handelt sich um einen Beförderungsvertrag, der eine spezielle Form des Werkvertrages ist.


Über die Erstattung wird vor Gericht schon seit dem Bau chinesischen Mauer gestritten. Du kannst dein Glück versuchen, brauchst aber vermutlich einen langen Atem und einen Anwalt. Hier ein Artikel dazu:
https://www.test.de/Stornierte-Buchung-So-bekommen-Flug-Kunden-ihr-Geld-zurueck-4731162-0/
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Ich zitiere und korrigiere mich mal selbst: es handelt sich um einen Beförderungsvertrag, der eine spezielle Form des Werkvertrages ist.


Über die Erstattung wird vor Gericht schon seit dem Bau chinesischen Mauer gestritten. Du kannst dein Glück versuchen, brauchst aber vermutlich einen langen Atem und einen Anwalt. Hier ein Artikel dazu:
https://www.test.de/Stornierte-Buchung-So-bekommen-Flug-Kunden-ihr-Geld-zurueck-4731162-0/


Ich konnte zumindest 4U davon mit meinem Anwaltsschreiben und mit Hinweis auf § 649 BGB davon überzeugen, die YQ, alle Steuern und die heftigen Beträge für UMs zurück zu zahlen. Sie hielten die Vorschrift zwar nicht für anwendbar, haben dann aber anders gerechnet und da kamen dann auch 90% der gesamt gezahlten Summe raus....
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.293
2.427
Neuss
www.drboese.de
Bei Buchungen über Drittanbieter habe ich es vor Gericht erfolgreich gegen Lufthansa durchgesetzt. AB ist auch eingeknickt. Eine Klage ohne zwischengeschalteten OTA ist auch gerade rechtshängig.

Bei TK ist es schwieriger, da ich nur mit Ach und Krach irgendeine Möglichkeit sehe, die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts zu begründen, wenn nicht gerade eine deutsche Filiale das Ticket ausgestellt hat (kann man mal bei FB erfragen, wo das ticketing stattgefunden hat). Die Gerichtsstände, die sonst die Verordnung 261/2004 ("Fluggastrechteverordnung") + dazugehörige Rechtsprechung des EuGH vorsehen, nämlich Abflug- und Ankunftsort, neben dem Sitz der Fluggesellschaft, gelten hier nicht. TK wird aber sicher die Steuern und Gebühren (aber ohne Treibstoffzuschlag) auch so vermutlich erstatten.

Man könnte das mal über eine Schlichtungsstelle eintüten, aber ich halte die Aussichten da eher für gering. TK ist ja schon bei nicht so exotischen Ansprüchen eher... behäbig.
 

Holsteiner22

Neues Mitglied
11.03.2013
13
0
Hallo kexbox, danke für die Ausführungen. Was ich mich jetzt aber sofort frage, wieso gilt die Bestimmung des Abflug- und Ankunftsort nicht in diesem Fall?

Lieben Gruß
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.342
312
Flug nach Stockholm mit AB (dort direkt gebucht, mit Sitzplatzreservierungen etc.): 347,46 € kann nicht angetreten werden, alle Unterlagen an Ticketrefund, sofortiger Hinweis bitte Flug stornieren
Erstattung AB: 43,46 €; Vollmacht an einen von Ticketrefund benannte Rechtsanwalt gesendet
"Ausgleichszahlung" von AB durch Einsatz Ticketrefund zusätzlich: 182,33 € (noch ausstehend, von Ticketrefund gemeldet)

Vorgangsdauer 2 Monate. Für mich prinzipiell eine gute Erfahrung, weil ich mich um den Vorgang 15 Minuten kümmern musste (einschließlich Unterlagen an Tickterefund senden, Storno-Email an AB und die Vollmacht lesen und unterschreiben und kein Kostenrisiko habe). Aber ich bin aber auch nicht der Maximal-Maximierer, sondern eher das passt schon... (und habe auch keinen Rechtsanwalt zur Hand, da in den letzten Jahrzehnten nie benötigt). Ich finde es eigentlich eine ganz gute Dienstleistung.
 

xchanger

Neues Mitglied
28.08.2016
1
0
Ich musste einen Flug mit Airberlin wegen Krankheit stornieren. Die Gebührenrückerstattung durch die Fluggesellschaft funktionierte. Airberlin wollte allerdings nicht den kompletten Reisepreis zurückerstatten (was übrigens Ryanair bei einer anderen Flugstornierung problemlos und sehr freundlich machte.

Ich wandte mich an Ticket-Refund, die relativ rasch eine Teilüberweisung vornehmen konnten, die "Air Berlin"offenbar akzeptiert hatte. Man wollte jedoch den offenen Differenzbetrag noch einfordern. Ca. 6 Wochen später kam ein Endabrechnung, deren einzelne Posten nicht nachvollziehbar waren.
Ich wandte mich an das Büro und fragte, ob die weitere Einforderung erfolglos war oder ob kein Versuch mehr unternommen wurde, den Restbetrag einzufordern.
Die Erfolgsprovision, die 30 % betragen sollte, wurde von einem höheren Betrag errechnet, als von dem, der von Airberlin zurückerstattet wurde. Ich teilte das mit und bat darum, mir die Aktenunterlagen zu dem Vorgang zu überlassen.
Man versprach, die Angelegenheit an die Buchhaltung weiterzuleiten. Von dort sollte ich eine Antwort erhalten. Nach 7 Wochen fragte ich, wann ich mit der Antwort rechnen könne.
Ich bekam keine Antwort. Nach weiteren 3 Wochen fragte ich erneut nach,- wieder keine Antwort.
Inzwischen bin ich der Meinung, dass Ticket-Refund kein seriöses Unternehmen ist. Es scheint, als würden sie über die Provision hinaus noch einen Teil des durch die Fluggesellschaft erstatteten Betrags einbehalten und somit die Kunden täuschen.

Falls es noch einmal nötig werden sollte, werde ich mich an ein anderes Unternehmen wenden.
 
Moderiert: