Entschädigung bei Flugvorverlegung (Rückflug) um 24 Stunden - Germanwings

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The_Books

Neues Mitglied
03.09.2014
6
0
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Hallo zusammen,

wir haben einen Flug mit Germanwings von Düsseldorf nach St. Petersburg gebucht.
Der Aufenthalt war geplant von Freitag bis Dienstag. Nun hat Germanwings unseren Rückflug aber aus operativen Gründen von Dienstag auf Montag (gleiche Uhrzeit) vorverlegt.

Wir hatten die Möglichkeit dies zu akzeptieren oder aber kostenlos zu stornieren. Die Änderung wurde 8 Tage vor dem Hinflug mitgeteilt. Vor dem Hintergrund, dass wir pro Person 90 Euro für ein Visum bezahlt haben sowie das Hotel bereits gebucht war, kam eine Stornierung nicht infrage. Selbst eine Umbuchung über einen anderen Ort (St. Petersburg - Frankfurt - Düsseldorf z. B.) war laut Hotline nicht möglich, obwohl Plätze frei waren.

Was seht ihr für rechtliche Möglichkeiten an Entschädigungen zu kommen und wie hoch würdet ihr diese ansetzen (Flugpreis war nur 140 Euro pro Person)? Für uns ist das schon eine Sauerei, weil uns 1/4 des Urlaubs damit genommen worden ist.

Besten Dank für eure Antworten.
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Die haben einen Flug St. Petersburg - Frankfurt - Düsseldorf und bieten ihn Dir nicht als Alternative an? Nochmal anrufen und drauf bestehen würde ich sagen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo zusammen,

wir haben einen Flug mit Germanwings von Düsseldorf nach St. Petersburg gebucht.
Der Aufenthalt war geplant von Freitag bis Dienstag. Nun hat Germanwings unseren Rückflug aber aus operativen Gründen von Dienstag auf Montag (gleiche Uhrzeit) vorverlegt.

Wir hatten die Möglichkeit dies zu akzeptieren oder aber kostenlos zu stornieren. Die Änderung wurde 8 Tage vor dem Hinflug mitgeteilt. Vor dem Hintergrund, dass wir pro Person 90 Euro für ein Visum bezahlt haben sowie das Hotel bereits gebucht war, kam eine Stornierung nicht infrage. Selbst eine Umbuchung über einen anderen Ort (St. Petersburg - Frankfurt - Düsseldorf z. B.) war laut Hotline nicht möglich, obwohl Plätze frei waren.

Was seht ihr für rechtliche Möglichkeiten an Entschädigungen zu kommen und wie hoch würdet ihr diese ansetzen (Flugpreis war nur 140 Euro pro Person)? Für uns ist das schon eine Sauerei, weil uns 1/4 des Urlaubs damit genommen worden ist.

Besten Dank für eure Antworten.


Ausgleichszahlung 400/Nase, da ja, wenn ich mich nicht verrechnet haben, Info < 14 Tage vor Rückflug.

Darüber hinaus besteht Anspruch auf eratzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, sprich die schnellstmögliche Verbindung ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Rückflugs. Wenn euch der nicht angeboten oder sogar komplett verweigert wird, könnt ihr selbst buchen und Kosten erstatten lassen.
 
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Reaktionen: The_Books und DaS

The_Books

Neues Mitglied
03.09.2014
6
0
Richtig, die Flüge via Frankfurt oder München wurden abgelehnt mit der Begründung, dass dies kein Germanwings-Flug sei, sondern dieser direkt von Lufthansa durchgeführt werde.
Verlängern konnten wir unseren Aufenthalt auch nicht, da das Visum exakt nur gültig ist bis zum Dienstag, dem geplanten Abreisetag.

Sollten wir uns über den ADAC-Anwalt versuchen die 400 Euro abzugreifen oder erstmal es alleine mit einem Schreiben probieren?

Was mich auch wundert, ist, dass Germanwings verlangt hat, dass wir auf einen Link in der E-Mail klicken, um die Änderung zu bestätigen und zum Flug zugelassen werden. Nicht, dass uns dadurch im Nachhinein ein Strich gedreht wird.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.960
1.967
Was mich auch wundert, ist, dass Germanwings verlangt hat, dass wir auf einen Link in der E-Mail klicken, um die Änderung zu bestätigen und zum Flug zugelassen werden. Nicht, dass uns dadurch im Nachhinein ein Strich gedreht wird.

Du hast schon auf den Link geklickt?
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.244
9
Was mich auch wundert, ist, dass Germanwings verlangt hat, dass wir auf einen Link in der E-Mail klicken, um die Änderung zu bestätigen und zum Flug zugelassen werden. Nicht, dass uns dadurch im Nachhinein ein Strich gedreht wird.

Da würde mich die Rechtslage auch interessieren. Ich würde nichts bestätigen sondern einfach normal zum Airport fahren. Der Hinflug ist ja nicht gestrichen oder verlegt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Was mich auch wundert, ist, dass Germanwings verlangt hat, dass wir auf einen Link in der E-Mail klicken, um die Änderung zu bestätigen und zum Flug zugelassen werden. Nicht, dass uns dadurch im Nachhinein ein Strich gedreht wird.

Köstlich. Die lassen echt nichts unversucht. Kannst Du die E-Mail mit dem Text um den Link herum hier mal posten?
 

The_Books

Neues Mitglied
03.09.2014
6
0
Germanwings_Confirmation.jpg Anbei der ausgeschnittene Teil der E-Mail, auf den wir draufklicken sollten. Dort steht aber nichts weiter dazu. Es klang so nach dem Motto: Klickt drauf, sonst gilt die Buchung nicht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ok. Das ist, soweit Du den Text der E-Mail mitgeteilt hast, eindeutig: Wer diesen Link anklickt, erklärt sich mit der "Änderung" seiner Flugbuchung auf die "oben angegebenen Flugdaten" einverstanden. Das ändert zwar nichts an einer womöglich zu zahlenden Entschädigung, aber der Anspruch auf eine Umbuchung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem ursprünglich gebuchten Flug ist dahin.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.573
1.196
naja, ich kann auch nur bestätigt haben, dass ich es zur Kenntnis genommen habe.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
naja, ich kann auch nur bestätigt haben, dass ich es zur Kenntnis genommen habe.

Es heißt da: "um die Änderung zu bestätigen" und nicht: "bestätige ich, diese Nachricht zur Kenntnis genommen zu haben". Was Du tatsächlich bestätigen wolltest oder zu bestätigen dachtest, ist erst einmal irrelevant.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Sollten wir uns über den ADAC-Anwalt versuchen die 400 Euro abzugreifen oder erstmal es alleine mit einem Schreiben probieren?

Nur meine Meinung. Ich würde es mit einem Schreiben bzw. Email versuchen, die Umbuchung auf die nächstmögliche Alternativverbindung zu erreichen. Auch wenn die Chance auf die Umbuchung gering ist hättest du wenn es schnell geht wenigstens etwas in der Hand, dass sie die Umbuchung abgelehnt haben. Wenn sie ablehnen würde ich eigenständig auf diese Verbindung umbuchen (ist leider eine LH Verbindung, Geld bleibt also im Konzern) und das Geld später einfordern. Nachteil ist, dass du Geld vorstrecken müsstest und ggf. auch noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müsstest. Und garantiert ist das Geld auch dann nicht zu 100%.
 

philFlieger

Aktives Mitglied
14.07.2012
114
4
FKB
Bauernschläue. Die wissen genau, dass die Generation Y auf alles klickt, was sich anklicken lässt.

Solche Tricks gibt es auch anderswo: Wenn man z.B. bei Amazon etwas bestellt, die Bestellung über einen Zwischenhändler auf Amazon market place läuft und dieser das Produkt nicht liefern kann, wird man ebenfalls aufgefordert, auf einen Link zu klicken ("Klicken Sie auf diesen Link, damit Sie von Amazon Ihr Geld zurück bekommen"). Damit löst man aber selbst die Stornierung bei Amazon aus und wird als unzuverlässiger Kunde eingestuft (wegen häufiger Stornierung), und nicht der Lieferant. (Hatte ich selbst schon gehabt: Nachdem zwei Händler ein Produkt nicht liefern konnten, wollte es mir der dritte nicht mehr verkaufen, da ich es angeblich schon zweimal storniert hatte.)
 

Sawyer

Erfahrenes Mitglied
16.02.2010
1.292
59
Wenn sich ein USDM Flug ändert, kann man die Änderung auf der US Seite auch direct mit Link bestätigen.
Da haben sie noch nicht einmal einen Vergleich, voher -> nachher. Sondern man muss selber rausfinden welcher Flug sich geändert hat.
Hatte ich jetzt schon ein paar mal. Zum Glück immer nur Verschiebungen von 5min bei LX.

Das wird dem TO jetzt allerdings auch nicht helfen :D
Ich würde auch noch mal bei 4U anrufen und versuchen mich umbuchen zu lassen.
 

bender3002

Aktives Mitglied
23.05.2014
183
0
Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich so sauber ist. Aber selbst wenn nicht, wird das wohl erst vor Gericht geklärt werden können.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich so sauber ist. Aber selbst wenn nicht, wird das wohl erst vor Gericht geklärt werden können.

Es ist Ausdruck der Privatautonomie, dass die Parteien jederzeit eine Änderung ihrer Leistungspflichten vereinbaren können. Das geschieht täglich in großer Zahl – auch und gerade, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dass der Leistungsverpflichtete weniger anbietet, als er eigentlich leisten muss, ist nicht von vornherein verwerflich. Erklärt der Leistungsberechtigte sich mit dem Minus einverstanden, gibt es daran im Grundsatz nichts mehr zu rütteln.

Eine Angriffsmöglichkeit bestünde hier allenfalls, wenn 4U dem Fluggast wahrheitswidrig geschrieben hätte, er könne nur zwischen den geänderten Flügen und der Erstattung des Ticketpreises wählen. Denn dann ginge das Einverständnis des Fluggastes womöglich auf eine arglistige Täuschung zurück. Dafür lässt sich aber dem, was der OP uns aus der E-Mail mitgeteilt hat, nichts entnehmen.

Deshalb als Leitlinie: Wer die angebotenen Ersatzflüge nicht annimmt und stattdessen den frühestmöglichen Flug nach dem ursprünglichen Termin selbst bucht, der muss sich darauf einstellen, die Kosten nur über einen Gang zum Gericht erstattet zu bekommen. Die Chancen, dort zu obsiegen, sinken beträchtlich, wenn man vorher auf einen Link wie den gezeigten geklickt hat. Von der Änderung unberührt bleiben etwaige Ansprüche wegen der Annullierung des ursprünglichen Fluges, denn ein Verzicht auf die Ausgleichszahlung lässt sich der Umbuchungsbestätigung sicherlich nicht entnehmen.

Und nun bitte wieder zurück zum "gesunden Menschenverstand".
 

bender3002

Aktives Mitglied
23.05.2014
183
0
Danke für die ausführliche Ausführung. Allerdings ging es mir eher darum, mit einem simplen Klick die Änderung zu bestätigen und damit einen Nachteil in kauf zu nehmen. Was ist, wenn du nur versehentlich auf den Link kommst? Was anderes wäre es, wenn man auf einer Seite landen würde, wo man die Änderung extra nochmal bestätigen müsste.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Danke für die ausführliche Ausführung. Allerdings ging es mir eher darum, mit einem simplen Klick die Änderung zu bestätigen und damit einen Nachteil in kauf zu nehmen. Was ist, wenn du nur versehentlich auf den Link kommst? Was anderes wäre es, wenn man auf einer Seite landen würde, wo man die Änderung extra nochmal bestätigen müsste.

Auch das ist nichts Ungewöhnliches, wenn Du etwa an Versteigerungen denkst. Und auch in einem mehrstufigen Einkaufsvorgang im Netz musst Du irgendwann mit einer einzelnen Handlung die Taste "Bestellung abschicken" anklicken. Wenn Dir das versehentlich passiert, dann kannst Du mit dieser Begründung theoretisch zwar den Vertragsschluss angreifen. Ob Du dieses Versehen vor Gericht auch hinreichend darlegen und beweisen kannst, steht aber auf einem anderen Blatt. Wenn es rund um den fraglichen Link herum nichts weiter anzuklicken gab, dann ist die Aussicht schon sehr, sehr schlecht.

P.S.: Wenn ich mich noch mal selbst zitieren darf...

Köstlich. Die lassen echt nichts unversucht.

Ich sage nicht, dass diese 1-Klick-Strategie ein Beispiel für gepflegtes kaufmännisches Verhalten ist. Sie ist aber unter den vom OP mitgeteilten Umständen rechtlich kaum angreifbar. Man sollte halt erst lesen, dann klicken.
 
Zuletzt bearbeitet:

The_Books

Neues Mitglied
03.09.2014
6
0
Erstmal danke für eure Antworten.

Ich habe gestern nochmals mit der Germanwings-Hotline telefoniert. Die Dame am Telefon hat alle möglichen Sachen versucht zu finden, aber im Enddefekt nichts gefunden. Sie hat uns angeboten, den Rückflug zu stornieren (obwohl wir auf diesen Link geklickt haben, aber das war nie Thema des Gesprächs) und dass wir einen Rückflug auf eigene Faust suchen und Germanwings die Mehrkosten übernimmt. Da wir aber nichts Attraktives gefunden haben diesbezüglich und das Hotel bereits zuvor umgebucht haben, fliegen wir jetzt einfach einen Tag weniger.

Stattdessen versuchen wir die 400 Euro Entschädigung pro Person zu bekommen (würde einen Großteil der Kosten des Trips decken). Hier nochmal die Frage: Die Entschädigung gibt es unabhängig der Höhe der Flugkosten, weil wir ja bei weitem keine 400 Euro pro Person bezahlt haben? Bezüglich der Entschädigung habe ich auch bereits einen Anwalt kontaktiert.