EuGH zum Visum für Angehörige aus Drittstaaten bei Einreise nach Großbritannien

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
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juris.de meinte:
Der EuGH hat entschieden, dass Großbritannien die Einreise drittstaatsangehöriger Familienmitglieder eines Unionsbürgers nicht von der vorherigen Beschaffung eines Visums abhängig machen darf, wenn sie eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" besitzen.

Quelle und weiterlesen: https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp

Volltext der Entscheidung: CURIA - Documents:

EuGH meinte:
Sowohl Art. 35 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG als auch Art. 1 des Protokolls (Nr. 20) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 26 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf das Vereinigte Königreich und auf Irland sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht gestatten, in Verfolgung eines generalpräventiven Zwecks die Verpflichtung aufzustellen, dass Familienangehörige eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und im Besitz einer gültigen, von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats nach Art. 10 der Richtlinie 2004/38 ausgestellten Aufenthaltskarte sind, im Besitz einer Einreiseerlaubnis nach nationalem Recht wie des EEA family permit (Einreiseerlaubnis für Familienangehörige von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums) sein müssen, um in sein Hoheitsgebiet einreisen zu können.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Dann lass ich mich mal überraschen, wann das umgesetzt wird, damit ich mit meiner mal nen Abstecher nach London machen kann
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Dann lass ich mich mal überraschen, wann das umgesetzt wird, damit ich mit meiner mal nen Abstecher nach London machen kann

Wenn du Deutscher in Deutschland bist hat deine Frau aber keine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" und damit ist das Urteil nicht anwendbar. Für in Deutschland ausgestellte Aufenthaltskarten (nicht Aufenthaltserlaubnisse) gilt das glaube ich sogar schon seit ein paar Monaten.
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Wenn du Deutscher in Deutschland bist hat deine Frau aber keine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" und damit ist das Urteil nicht anwendbar. Für in Deutschland ausgestellte Aufenthaltskarten (nicht Aufenthaltserlaubnisse) gilt das glaube ich sogar schon seit ein paar Monaten.

Versteh' ich nicht. Sind Deutsche keine Unionsbürger? Wobei - mich wundert hier gar nichts mehr....
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Versteh' ich nicht. Sind Deutsche keine Unionsbürger? Wobei - mich wundert hier gar nichts mehr....

Nein in Deutschland nicht, da sind sie noch Deutsche.
Aausserhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU sind sie Unionsbürger.

Das gilt so ähnlich für jedes EU-Land und ist keine deutsche Besonderheit.
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Nein in Deutschland nicht, da sind sie noch Deutsche.
Aausserhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU sind sie Unionsbürger.

Das gilt so ähnlich für jedes EU-Land und ist keine deutsche Besonderheit.

Hier geht es aber um EU-Recht. Von daher ist wohl die auch im Urteil zitierte RICHTLINIE 2004/38/EG einschlägig. Dort heisst es

Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
1. "Unionsbürger" jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt;
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Und dies sind die zitierten "...und im Besitz einer gültigen, von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats nach Art. 10 der Richtlinie 2004/38 ausgestellten Aufenthaltskarte sind,..."

Aufenthaltskarte – Wikipedia

Zitat daraus:

"Die Karte wird nur ausgestellt, wenn sich der EWR-Bürger mit seinem Familienangehörigen in einem anderen EWR-Staat aufhält als dem, dessen Staatsangehörigkeit der EWR-Bürger besitzt."
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Ist das so? Oder ist das auf den zweiten Blick vielleicht doch anders?

Kurzes Beispiel
Meine Frau musste für das Visum zur Familienzusammenführung (also erste Einreise) ein Deutschzertifikat vorweisen,
die Frau eines Bekannten (Österreicher), der in München lebt, brauchte es nicht

Wenn ich mit meiner Frau in Holland wohnen würde, hätte sie es auch nicht gebraucht
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Was passiert dann im Ausgangsfall mit leichter Abwandlung. Deutscher lebt mit Ehefrau aus einem Drittstaat in Deutschland. Deutscher (befristeter) Aufenthaltstitel ist vorhanden. Kann

1. der Deutsche nach UK übersiedeln und seine Frau mitnehmen
2. der Deutsche mit seiner Frau nach UK in den Urlaub fahren, ohne ein Visum zu beantragen?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Wo liegt der Unterschied ?
Nicht EU-Ausländer die in Deutschland leben, bekommen nur die Aufenthalts- bzw Niederlassungserlaubnis

Nicht Eu-Ausländer, die mit Eu-Ausländern verheiratet oder ähnlich sind und in D leben bekommen eine Aufenthaltskarte.
Nicht Eu-Ausländer, die mit Deutschen verheiratet oder ähnlich sind und in D leben bekommen eine Aufenthaltserlaubnis.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Was passiert dann im Ausgangsfall mit leichter Abwandlung. Deutscher lebt mit Ehefrau aus einem Drittstaat in Deutschland. Deutscher (befristeter) Aufenthaltstitel ist vorhanden. Kann

1. der Deutsche nach UK übersiedeln und seine Frau mitnehmen
2. der Deutsche mit seiner Frau nach UK in den Urlaub fahren, ohne ein Visum zu beantragen?

1. Ja, mit EEA familiy permit
2. Schwierig, siehe 1. Mit dem Auto kann es ggf. funktionieren und ein Entry Permit an der UK-Grenze bekommen werden. Fluggesellschaften werden sie eher nicht mitnehmen ohne EEA family permit.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Nicht Eu-Ausländer, die mit Eu-Ausländern verheiratet oder ähnlich sind und in D leben bekommen eine Aufenthaltskarte.
Nicht Eu-Ausländer, die mit Deutschen verheiratet oder ähnlich sind und in D leben bekommen eine Aufenthaltserlaubnis.

Ja, ok, aber ich bezog die Unterscheidung auf den Wortlaut des Gerichtsurteils
Sorry, wenn das undeutlich ausgedrückt war

Demnach können wir nach wie vor nur mit erheblichen Aufwand nach GB reisen
Da gibt es dann andere Ziele wo das unproblematisch möglich ist
 
Zuletzt bearbeitet:

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Kurzes Beispiel
Meine Frau musste für das Visum zur Familienzusammenführung (also erste Einreise) ein Deutschzertifikat vorweisen,
die Frau eines Bekannten (Österreicher), der in München lebt, brauchte es nicht

Wenn ich mit meiner Frau in Holland wohnen würde, hätte sie es auch nicht gebraucht

Das Problem ist, dass der Daueraufenthalt eines Drittstaatsangehörigen (bei deutschem Angehörigen) nach nationalem deutschen Recht richtet (AufenthG). Beim Ösi nach FreizügG/EU. Problematisch wird es bei Kurzaufenthalten. Dort darf es keine Diskriminierung von "Inländern" geben. Das passende Urteil suche ich noch raus.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Das Problem ist, dass der Daueraufenthalt eines Drittstaatsangehörigen (bei deutschem Angehörigen) nach nationalem deutschen Recht richtet (AufenthG). Beim Ösi nach FreizügG/EU. .

Schon klar, darum schrieb ich ja auch das der EU-Ausländer in Deutschland besser gestellt ist als der Deutsche selber
da das EU Recht im Regelfall deutlich laxer ist als das deutsche Recht

Der Deutsche muss ja zB auch bei etlichen Berufen einen Meisterbrief vorweisen
der Grieche der 3x auf einem Dach war, darf aber ohne in Deutschland als Dachdecker arbeiten
(vereinfachte Ausführung meine Aussage)

DAS ist es was mich an der EU nervt
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Der Deutsche muss ja zB auch bei etlichen Berufen einen Meisterbrief vorweisen
der Grieche der 3x auf einem Dach war, darf aber ohne in Deutschland als Dachdecker arbeiten
(vereinfachte Ausführung meine Aussage)

DAS ist es was mich an der EU nervt

Nervt dich jetzt der Grieche, oder dass du obwohl schon 3x auf einem Dach gewesen bist, keine Dachdeckerfirma gründen kannst? Du bist doch für die Willkommenskultur, daher sollte doch die Bevorzugung des Griechen ok sein, oder?
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Du bist doch für die Willkommenskultur, daher sollte doch die Bevorzugung des Griechen ok sein, oder?

Wo habe ich das geschrieben ?

Das einzige was ich bisher dazu gesagt habe ist das mir die unsäglichen Moslem Diskussionen auf den Geist gehen,
nicht mehr und nicht weniger , oops, du bist ja einer der Beteiligten dort, daher dein wenig zielführender Post

Geh lieber wieder ein bischen jammern mit deinen Kollegen ;)
 
Zuletzt bearbeitet: