Höhe der Entschädigung wenn der kürzere Anschlussflug einer Reise gestrichen wird

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stephan86

Neues Mitglied
26.02.2015
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Hallo!

Ich bin vor kurzem von TYO über LHR nach MUC geflogen. Der Flug nach LHR verlief auch planmäßig, allerdings wurde der Anschlussflug nach MUC gestrichen. Die Airline (BA) hat mich dann auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht und ich habe das Ziel mit mehr als 18 Std Verspätung erreicht.

BA hat nach einer Anfrage auch bestätigt das Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Die Höhe wurde auf 250 € festgesetzt da die Strecke von LHR nach MUC unter 1500 km ist.
Allerdings hätte ich vermutet das die Länge des Anschlussfluges nicht wirklich relevant ist sondern die der gesamten Reise.... Ich hätte also eine Erstattung von 600 € erwartet.

Leider habe ich keine Regelung gefunden wie die Strecke bei einem Ausfall des (kürzeren) Anschlussfluges berechnet wird.
Zählt für die Entschädigung die Strecke der gesamten Reise oder nur die Strecke des betroffenen Fluges? Gibt es für diesen Fall irgendwelche Referenzen?

Sorry wenn das schon mal gefragt wurde, ich habe es nicht gefunden.

Vielen Dank
Stephan
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
In Gerichtsurteilen wird üblicherweise davon ausgegangen, dass die Berechnung der Entschädigung für die Streichung einer Teilstrecke auf der Gesamtstrecke basiert. In Deinem Fall sollten das also 600 EUR sein, natürlich unter der Annahme, dass die gesamte Reise auf einem Ticket war und nicht auf zweien.
 

flynue

Erfahrenes Mitglied
26.01.2012
967
144
NUE
Habe in genau so einem Fall mal lange mit LX diskutiert und schlussendlich die geringere Summe akzeptiert, weil mir durch die Ankunft am selben Abend außer der persönlichen Freizeit kein weiterer Schaden entstanden war.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
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In Gerichtsurteilen wird üblicherweise davon ausgegangen, dass die Berechnung der Entschädigung für die Streichung einer Teilstrecke auf der Gesamtstrecke basiert. In Deinem Fall sollten das also 600 EUR sein, natürlich unter der Annahme, dass die gesamte Reise auf einem Ticket war und nicht auf zweien.
Richtig.
Allerdings frage ich mich in dem Fall, ob die Teilstrecke TYO-LHR auch von BA bzw. einer anderen EU-Airline *durchgeführt* worden sein muss oder ob es genügt, wenn BA das Ticket ausgestellt hat (und der Teilstrecken-FLug ggf. sogar op'ed by NICHT-EU-Airline wie JAL war).
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
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In dem Fall muss in der Tat die Teilstrecke, die gestrichen wurde von einer EU-Airline ausgeführt worden sein.
Haarscharf an meiner Frage vorbei :D
Musste auch die Teilstrecke ---->>Tokyo-London<<<---- von einer EU-Airline ausgeführt worden sein - ja oder nein?
 
Zuletzt bearbeitet:

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Ups :O

Ich wüsste nicht, wieso. Die Airline, die die Verspätung verursacht hat, muss zahlen, insofern BA.
Und WIEVIEL muss BA Deiner Meinung nach zahlen? 600€ auch dann, wenn weder BA noch eine andere EU-Airline die Teilstrecke Tokyo-London geflogen ist? :D
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Klar, denn BA hat auf einer Reise dieser ganzen Länge für die Verspätung gesorgt.
Bleiben wir bei der Annahme, dass weder BA noch eine andere EU-Airline die Teilstrecke Tokyo-London als ausführende Airline geflogen ist.
Dann teile ich deine Meinung NICHT, sondern stimme BA dahingehend zu, "nur" 250€ als Entschädigung zahlen zu müssen.

Beispielsweise heißt es hier: Entschädigung Flugverspätung - Rechtsanwalt & Steuerberater für Villingen-Schwenningen & Rottweil
kanzlei-irion.de meinte:
..
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung?
..
Sofern Sie mit einer Fluggesellschaft aus einem sog. Drittstaat, also einem Staat, der nicht EU-Mitglied ist, geflogen sind, besteht ein Anspruch nur, wenn Sie auf einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat abfliegen.
..
EuGH-Urteil v. 26.02.2013 (Az C-11/11) & BGH-Urteil v. 07.05.2013 (Az X ZR 127/11):
Große Ankunftsverspätung am Endziel bei Flug mit Anschlussflug
..
Zu beachten ist allerdings, dass die Verspätung auf einem Flugabschnitt eingetreten sein muss, der unter die Verordnung 261/2004 fällt.

Wie hoch ist der Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugannullierung?
..
Bei Flügen mit einer Entfernung von mehr als 3500 km erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 600,- Euro, sofern der Flug aus der EU ins Nicht-EU-Ausland erfolgt oder umgekehrt (hier aber nur bei EU-Fluggesellschaften, siehe oben). ..
 
A

Anonym38428

Guest
Es wäre erst einmal gefragt wer TYO-LON ausgeführt hat ...
 

simesime

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
847
-1
Schon klar. Aber, wenn die sonstigen Betreuungsleistungen stimmen, läßt sich die Sache sicher entspannter angehen...
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
Irrelevant für die Entschädigungshöhe.

Aber nicht irrelevant für die Beschwerde. Bisher musste ich mich immer selbst um Verpflegung und Übernachtung kümmern. Wenn er sich ebenfalls selbst um diese Sachen gekümmert hat, ist er ja selbstverständlich berechtigt diese Summen zusätzlich zur Entschädigung einzufordern.
 

stephan86

Neues Mitglied
26.02.2015
2
0
Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Beide Strecken wurden von BA ausgeführt, direkt bei BA gebucht und sind auf einem Ticket. Insofern sehe ich die Bedingungen erfüllt um beide Strecken für die Berechnung der Entschädigung zu berücksichtigen.
Mal schauen wie BA reagiert, ggf. muss ich mich an die Schlichtung wenden.

Ja, BA hat ein Hotel (mit Abendessen und Frühstück) für mich gezahlt.

Grüße
Stephan