Entschädigungszahlung für ersten oder zweiten Flug?

ANZEIGE

Roelver

Neues Mitglied
20.05.2015
2
0
ANZEIGE
Hallo Vielflieger,

ich habe im März über die Internetseite von American Airlines meine Flüge in die USA gebucht. Die Flüge wurden zusammen, also im selben Vorgang ausgewält und gebucht, wobei der erste der beiden Flüge von British Airways ausgeführt werden sollten. Der Hinflug hätte an einem Samstag (21.03) von DUS über LHR nach CLT passieren sollen. Als wir dann morgens (4 Stunden vor Abflug) am Flughafen ankamen wurde uns gesagt, dass der Flug nach London aufgrund Technischer Probleme annulliert wurde und dass wir uns an den British Airways Schalter wenden sollten. Gesagt getan, da nun leider viele andere Passagiere aus der selben Maschine am Schalter standen dauerte es geschlagene 7 Stunden bis ich an der Reihe war. Dadurch, dass das gesamte Flugzeug umgebucht werden musste, waren logischerweise sämtliche Verbindungen in die USA ausgebucht.
Als einzige alternative wurde ich auf einen Flug am Montag umgebucht, wodurch natürlich der zweite Flug von London nach Charlotte auf ausfallen musste.

Nun habe ich einige Fragen wie und welche Entschädigungszahlungen ich geltend machen darf/kann..:

- Der Flug wurde über American Airlines gebucht, allerdings sollte er von BA ausgeführt werden (FlugNr. BA935)...
Welcher Fluggesellschaft muss ich die Forderung zusenden?

- Darf ich nur für den ersten (ausgefallenen) Flug Forderungen geltend machen oder den zweiten?
Für den Ausfall für Flug nach DUS nach LHR würde ich glaube ich nicht viel bekommen...
Wenn ich allerdings für den Flug von London nach Charlotte (über 6000km) Entschädigung bekommen kann, müssten das 600€ sein.
Immerhin hat der Ausfall des ersten Fluges eine verspätete Ankunft am Zielflughafen von über 48h verursacht.

- Kann ich die zusätzliche Benzinkosten für die zusätzlichen Fahrten zum Flughafen (gesamt 200km) fordern?
Ich bin nach der Umbuchung nach Hause gefahren, ansatt für 2 Tage in ein Hotel zu beziehen.

- Ist der Zeitraum zwischen Flug und Forderung der Entschädigung mittlerweile schon zu groß ?
Immerhin sind schon 2 Monate vergangen.

Schonmal danke für eure Hilfe
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
617
CGN
Antwort eines interessierten Laien:
- BA
- es zählt die Ankunft am endgültigen Zielort
- denke nicht. Hättest Du höchstens im Vorfeld raushandeln können statt Hotel (letzteres hätte man Dir ja stellen müssen)
- bis zur Verjährung ist noch ausreichend Zeit
 
  • Like
Reaktionen: blazerhulk

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.993
...ich musste mal knapp 5h für eine Umbuchung bei einer vollen/ausgebuchten 757 in JFK warten, die 5min vor Boarding annulliert wurde. Die Umbuchungen erfolgten direkt am Gate bei Delta.

Und es war auch noch der einzigste annullierte Flug in JFK an dem Tag. :rolleyes:
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.912
617
CGN
Naja ... 2 Leute am Ticketing. Ganzer Flieger vor einem. Kann sein, klingt aber komisch. Zumal das ja nicht zwingend vor Ort umgebucht werden muss. Man kann ja auch telefonieren ;)

Meine Freundin hat Anfang des Monats ernsthaft 3,5 Std für Ihre Umbuchung (samt Hotel und sie dürfen nicht den Flur verlassen weil sie nicht eingereist sind-Eskorte) angestanden (und das am aeroflot-Hub), und war noch ziemlich in der Mitte der Schlange. Von daher durchaus denkbar...
 

Roelver

Neues Mitglied
20.05.2015
2
0
Ich war morgens um 4 Uhr (Drei Stunden vor Abflug, mein erster Flug mal so nebenbei) am Flughafen, als ich auf der Anzeigetafel gesehen hab das mein Flug annulliert wurde.
Fertig waren wir dann um 11... 2 Leute am Schalter, eine Person die Getränke brachte und 3/4 im Hintergrund an deren PCs.
Schien alles sehr stressig zu sein, da an dem Tag ja auch die Lufthansa Piloten streikten.
Ich werde meinen Antrag auf 600€ erst einmal so Abschicken und schauen wie BA reagert.