ANZEIGE
Seruvs
Ich wollte am 29.01.2015 mit einer KLM Flugverbindung von Berlin (TXL) nach Mombasa (MBA) befördert werden.
Diese Flugverbindung sollte ursprünglich am 29.01.15 18:20 Uhr in TXL starten und am
30.01.15 10:30 Uhr in MBA landen.
Die ursprüngliche Verbindung (laut Rechnung) war:
TXL 29.01. 18:20h -- AMS 29.01. 19:50h KL1830
AMS 29.01. 20:40h -- NBO 30.01. 07:00h KL4141
NBO 30.01. 09:30h -- MBA 30.01. 10:30h KQ604
Aufgrund wartens auf einen Zubringerflug hatte der 1.Flug KL1830 eine Verspätung von über 1h und
entgegen der Aussagen des Flugpersonals hat der Anschlussflug nicht gewarten und ich musste
auf den nächsten Flug am nächsten Tag warten.
Frage: Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
KLM sagt:
"Wir bedauern sehr zu erfahren, dass Ihr Flug KL 1830 aufgrund einer technischen Unregelmäßigkeit verspätet war.
Laut unseren Aufzeichnungen war Flug KL 1830 um 1 Stunde und 20 Minuten verspätet.
Ihr Weiterflug nach Nairobi fand mit Flug KQ 117 statt, welcher ein Kenya Airways Flug war.
Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können wir nur für die Strecke,
die auch von KLM geflogen wurde, eine Entschädigung anbieten"
Meiner Meinung nach ist das nicht ganz korrekt da ich ein KLM ticket hatte und der Weiterflug nach Nairobi nur "ausgeführt von Kenia Airways" war. Auf dem in Berlin von KLM erstellten Ticket steht für den Weiterflug die Nummer KQ 117.
Ich wollte am 29.01.2015 mit einer KLM Flugverbindung von Berlin (TXL) nach Mombasa (MBA) befördert werden.
Diese Flugverbindung sollte ursprünglich am 29.01.15 18:20 Uhr in TXL starten und am
30.01.15 10:30 Uhr in MBA landen.
Die ursprüngliche Verbindung (laut Rechnung) war:
TXL 29.01. 18:20h -- AMS 29.01. 19:50h KL1830
AMS 29.01. 20:40h -- NBO 30.01. 07:00h KL4141
NBO 30.01. 09:30h -- MBA 30.01. 10:30h KQ604
Aufgrund wartens auf einen Zubringerflug hatte der 1.Flug KL1830 eine Verspätung von über 1h und
entgegen der Aussagen des Flugpersonals hat der Anschlussflug nicht gewarten und ich musste
auf den nächsten Flug am nächsten Tag warten.
Frage: Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
KLM sagt:
"Wir bedauern sehr zu erfahren, dass Ihr Flug KL 1830 aufgrund einer technischen Unregelmäßigkeit verspätet war.
Laut unseren Aufzeichnungen war Flug KL 1830 um 1 Stunde und 20 Minuten verspätet.
Ihr Weiterflug nach Nairobi fand mit Flug KQ 117 statt, welcher ein Kenya Airways Flug war.
Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können wir nur für die Strecke,
die auch von KLM geflogen wurde, eine Entschädigung anbieten"
Meiner Meinung nach ist das nicht ganz korrekt da ich ein KLM ticket hatte und der Weiterflug nach Nairobi nur "ausgeführt von Kenia Airways" war. Auf dem in Berlin von KLM erstellten Ticket steht für den Weiterflug die Nummer KQ 117.