Airline will "mittelbare" Kosten nicht erstatten?!

ANZEIGE

daaani

Neues Mitglied
08.06.2015
10
0
ANZEIGE
Hallo, im Mai wurde mein Flug von American Airlines von Frankfurt nach Miami aufgrund technischer Probleme storniert. Die Zusage für die Zahlung von 600 Euro Entschädigung habe ich schon erhalten. Ich habe die Airline aber aufgefordert, mir auch andere Kosten zu erstatten, nämlich: 1. Tag Leihwagen, die 1. Hotelübernachtung und einen Segway-Ausflug in Miami, den ich ja aufgrund der 1tägigen Verspätung nicht antreten konnte. Insgesamt ca. 200 Euro. Ich habe von AA folgende Antwort erhalten:

Vielen Dank für Ihr Schreiben an den Kundenservice von American Airlines.

Mittelbare Kosten, die unabhängig vom Beförderungsvertrag auf Planungen und Absichten der Passagiere beruhen, sind nicht erstattungsfähig. Wir müssen insofern um Verständnis bitten, dass hinsichtlich unserer vertraglichen Leistung, die ausschließlich in der Luftbeförderung besteht, Ersatzleistungen, die aus den verschiedenen Motivationen unserer Kunden resultieren (z.B. Urlaub, Geschäftstermin) nicht in Betracht kommen. Aus diesem Grund lehnen wir die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ab.
Wir bitten um Ihr Verständnis.



Kann die Airline die Kostenübernahme tatsächlich verweigern? Was wäre gewesen, wenn ich ab Miami eine teure Kreuzfahrt gebucht hätte und mein Dampfer inzwischen abgelegt hätte? Habe ich hier eine Chance, evtl. hat jemand von Euch ein Gerichtsurteil oder sowas?

Danke und viele Grüße
Daniela
 

imsal

Reguläres Mitglied
25.06.2015
93
0
Versuch's mal mit Google. Ansonsten sieht es wohl so aus, wie von AA beschrieben. Stell dir mal vor, dir entgeht ein millionenschwerer Geschäftsabschluss, weil dein Flug gestrichen wurde. Auf welche Summe willst du denn die Airline verklagen? Wo ist die Haftungsgrenze? Für mittelbare Schäden kannst du niemanden haftbar machen. Das ist dann einfach PP.
 
  • Like
Reaktionen: Panther und rotanes

Panther

Erfahrenes Mitglied
09.12.2013
849
-3
HAM
Ich entnehme jetzt Euren Antworten, dass ich keine Chance habe?
Ich entnehme deinen ganzen bisherigen Posts, daß diese nur etwas damit zu tun haben, irgendwas zu refinanzieren, bzw. an Geld der Airline zu kommen.
Sonstige andere Aktivität gibt es bei dir gar nicht, hast dich vermutlich sogar nur deswegen hier angemeldet?
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.795
3.316
Die 600 Euro sind eine Pauschale Abgeltung deiner Ansprüche. Selbstverständlich steht es dir frei, darüber hinaus gehende Ansprüche gegenüber der Airline geltend zu machen. Wenn Dein Schaden allerdings - wie von dir beschrieben - "nur" 200€ beträgt wird das natürlich schwierig.
 
  • Like
Reaktionen: Ostschneiser

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.843
6.882
Versuch's mal mit Google. Ansonsten sieht es wohl so aus, wie von AA beschrieben. Stell dir mal vor, dir entgeht ein millionenschwerer Geschäftsabschluss, weil dein Flug gestrichen wurde. Auf welche Summe willst du denn die Airline verklagen? Wo ist die Haftungsgrenze? Für mittelbare Schäden kannst du niemanden haftbar machen. Das ist dann einfach PP.

Das dürfte falsch sein. Wenn dir durch einen gestrichenen Flug ein Schaden entsteht kannst du diesen egal in welcher Höhe bei der Airline einfordern - das führt dann wohl zu einer Klage.

Im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens würde dann wohl ermittelt wer den Schaden tatsächlich verursacht hat - bei einem Millionenschweren Deal würde man dir sicher eine Mitschuld geben wenn du keine eigene Backup Lösung hast. Wenn ich aber eine Kreuzfahrt verpasse, weil die Airline z.B. nicht bereit ist mich auf eine andere passende Verbindung umzubuchen dann sollte es wohl sein das die Airline den Schaden trägt. Natürlich musst du eben auch alles tun damit der Schaden nicht zu groß wird - also hier z.B. der Airline sagen welcher Schaden entsteht wenn du nicht rechtzeitig vor Ort bist.
 

daaani

Neues Mitglied
08.06.2015
10
0
Wo habe ich den einen Gewinn von 400 Euro gemacht? Ich habe mich auf meinen Seqway-Ausflug in Miami gefreut, konnte ihn aus Zeitgründen nicht nachholen. Wo ist das Problem, wenn ich dafür mein Geld zurück möchte?
 

daaani

Neues Mitglied
08.06.2015
10
0
Ich fliege leider nur 1 - 2 Mal im Jahr und bin nicht so häufig unterwegs wie viele von Euch. Da man in keinem Forum schreiben kann ohne sich anzumelden: Ja, ich habe mich deshalb angemeldet. Denke solche Foren sind zum Erfahrungsaustausch da, damit man unter anderem nicht immer gleich zur Beratung zu einem Anwalt muss, sondern vorher seine Chancen abchecken kann. Das ich mit meiner wenigen Flugerfahrung wenig dazu beitragen kann, jemand von Euch zu beraten, tut mir leid!
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Wenn Dein Schaden ca. 200€ beträgt und du aber, nach eigener Aussage, 600€, Zitat: "Entschädigung" erhalten hast, solltest du auch so ehrlich sein und die restlichen 400€ an die Airline zurücküberweisen. Du willst Dich doch sicherlich nicht unmoralisch bereichern, oder? ;)
 
  • Like
Reaktionen: rotanes

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.573
1.196
Ich entnehme deinen ganzen bisherigen Posts, daß diese nur etwas damit zu tun haben, irgendwas zu refinanzieren, bzw. an Geld der Airline zu kommen.
Sonstige andere Aktivität gibt es bei dir gar nicht, hast dich vermutlich sogar nur deswegen hier angemeldet?

Thema verfehlt! Oder hab ich Deine neue Aufgabe hier verpasst?
 

daaani

Neues Mitglied
08.06.2015
10
0
Hä??? Mein Schaden beträgt 1 Tag Urlaubsverlust und 200 Euro für Ausflug und 1 Tag umsonst bezahltes Hotel und Leihwagen!
 

magpie

Aktives Mitglied
27.09.2010
240
0
DUS
Und Du hast 600 EUR pauschal erhalten. Dann hast Du doch 400 EUR für entgangene Urlaubsfreuden. Wo ist denn das Problem?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Und du hast 600€ dafür bekommen. Ist doch ein guter Deal für dich. Du wirst nicht 200 + 600€ bekommen, die pauschale Ausgleichszahlung wird immer angerechnet. Sollte dein Schaden bei 2000€ liegen könntest du jetzt versuchen noch 1400€ zu bekommen wenn du deinen Schaden nachweisen kannst. Nicht in Anspruch genommene Leistungen sind aber kein Schaden, es wäre erst ein Schaden entstanden wenn du diese Leistungen neu gebucht hättest, also z.B. alle Hotelbuchungen hättest neu durchführen müssen wodurch dir Mehrkosten entstanden sind.
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
0
DUB
Die 600€ stellen ja keinen Ersatz für die entstandenen Schäden da - also kann man das nicht miteinander aufrechnen.

Hier noch die Quelle dazu:

Art. 12 meinte:
(1) Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden