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Hallo liebe Vielflieger,
dem Thread "Rechtliche Bewertung von Airail-Verspätungen" entnehme ich, dass AIRail Strecken rechtlich wie echte Flugsegmente behandelt werden.
In unserem Fall verweigert uns Lufthansa nun unsere Fluggastrechte nach EU – Verordnung 261 / 2004:
"Da der Grund für Ihre verspätete Ankunft in Atlanta die Annullierung der Zugverbindung von Stuttgart nach Frankfurt war, können wir im vorliegenden Fall Ihren Wunsch nach Zahlung der Ausgleichsleistung nicht nachkommen. "
Wie sehen die Experten hier im Forum die Sachlage?
Noch einige praktische Fragen:
1) Innerhalb welcher Frist muss man die Fluggastrechte einfordern?
2) Reicht es, die Fluggastrechte per e-mail einzufordern, oder muss das postalisch erfolgen?
3) Wir haben bisher nur eine e-mail an customer.relations@lufthansa.com geschickt. Ist das die richtige Stelle?
Schon mal herzlichen Dank für alle Antworten und Eure Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja & Benjamin
Nachfolgend hänge ich mal die komplette Kommunikation mit LH an:
1) Unsere 1. Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08. Februar 2015 haben wir folgende Lufthansa-Flugverbindung gebucht:
Fr, 22.05.2015 13:25 Uhr ab Stuttgart Hbf [ZWS] LH 3415
Fr, 22.05.2015 14:38 Uhr an Frankfurt [FRA]
Fr, 22.05.2015 17:05 Uhr ab Frankfurt [FRA] LH 432
Fr, 22.05.2015 19:15 Uhr an Chicago [ORD]
Fr, 22.05.2015 20:30 Uhr an Chicago [ORD] LH 7444 / UA 5597
Fr, 22.05.2015 23:16 Uhr an Atlanta [ATL]
Aufgrund des Bahnstreiks in Deutschland wurde die Verbindung LH 3415 annuliert und wir wurden
auf folgende Flugverbindung umgebucht:
Sa, 23.05.2015 06:40 Uhr ab Stuttgart [STR] LH 127
Sa, 23.05.2015 07:30 Uhr an Frankfurt [FRA]
Sa, 23.05.2015 10:00 Uhr ab Frankfurt [FRA] LH 444
Sa, 23.05.2015 14:05 Uhr an Atlanta [ATL]
Somit kamen wir mit mehr als 14 Stunden Verspätung in Atlanta an.
Da wir eine Rundreise geplant und gebucht hatten, mussten wir unseren Mietwagen umbuchen,
die erste Übernachtung stornieren und konnten unsere Route nicht wie geplant durchführen.
Somit ist uns neben dem zusätzlichen Organisationsaufwand für die Umbuchungen auch ein erheblicher
Nachteil entstanden, da wir unsere Rundreise umplanen mussten und aus Zeitgründen einige unserer Reiseziele streichen mussten.
Daher möchten wir unsere Fluggastrechte gemäß EU - Verordnung 261/2004 geltend machen und erwarten eine Erstattung von
600 EUR pro Person auf folgendes Konto
...
2) Antwort LH
...
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juni.
Den Start Ihrer Rundreise haben Sie sich gewiss anders vorgestellt. Und wir können gut verstehen, wie ärgerlich es für Sie war, Ihren ersten Urlaubstag mit dem Umbuchen Ihres Mietwagens und der Stornierung Ihrer ersten Übernachtung zu verbringen. Wir bedauern daher sehr, dass Sie Ihre Reise nach Atlanta am 22. Mai nicht wie erwartet verlaufen ist.
Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass die EU – Verordnung 261 / 2004 bei der Nichtbeförderung und bei der Annullierung oder großen Verspätung von Flügen greift. Da der Grund für Ihre verspätete Ankunft in Atlanta die Annullierung der Zugverbindung von Stuttgart nach Frankfurt war, können wir im vorliegenden Fall Ihren Wunsch nach Zahlung der Ausgleichsleistung nicht nachkommen.
Wir bedauern, dass wir Ihnen heute nicht die gewünschte Antwort geben können und bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis. Es würde uns freuen, wenn Sie Lufthansa dennoch auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken.
...
Lufthansa German Airlines
Customer Relations
Postfach 710234
60492 Frankfurt/Main
Deutschland
Telefon: + 49 (0) 69 867 99 400
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:00 - 18:00 Uhr CET
Servicesprachen: Deutsch und Englisch
E-Mail: customer.relations@lufthansa.com
3) Unsere 2. Anfrage
Sehr geehrte Frau ........,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Hätte es sich bei der Strecke Stuttgart Hbf nach Frankfurt Flughafen Fernbahnhof um ein Rail & Fly Ticket gehandelt, könnten wir nachvollziehen, dass die EU – Verordnung 261 / 2004
nicht anwendbar ist.
AIRail wird jedoch beworben als "Reisen wie im Flug" (Lufthansa AIRail Services - Lufthansa ). D.h. rechtlich ist eine AIRail Verbindung mit einem
Flugsegment gleichzusetzen.
Lufthansa erklärt ja selber den Zug zum Flugzeug:
Die AIRRail Verbindung hat eine Flugnummer von Lufthansa (in unserem Fall LH 3415).
"Ihre Lufthansa Bordkarte für die AIRail-Verbindung ersetzt die Zugfahrkarte"
Separate Zugabteile für AIRail
"Sitzplatzreservierung auf allen AIRail Strecken"
Meilenvergabe
"Gutschrift von Miles & More Meilen"
Check-In für die AIRail-Verbindung läuft regulär über Günstige Flüge ab 99 € buchen - Lufthansa
"checken Sie sowohl für die Zug- als auch für die Flugstrecke vorab zu Hause ein"
Gepäck
"Für den Lufthansa AIRail Service gelten die Lufthansa Gepäckbestimmungen."
... somit erklären Sie auch alle Passagierrechte für anwendbar.
Außerdem haben wir die gesamte Reise von Stuttgart nach Atlanta und zurück als ein Gesamtpaket über Lufthansa gebucht.
Daher ist die Lufthansa unser Ansprechpartner und nicht die Deutsche Bahn.
Schließlich wurden wir ja auch von der geplanten AIRail Verbindung am Freitag auf einen Lufthansa Flug am Samstag umgebucht.
Für uns als Kunde ist zudem nicht die Annulierung der Bahn-Teilstrecke entscheidend, sondern die Verspätung am Zielort.
Da Lufthansa ein Image als Premium Airline anstrebt, sind wir sicher, dass bei Lufthansa berechtigte Kundenansprüche ernst genommen werden.
Wir hoffen auf eine unkomplizierte Erstattung, ohne dass wir uns an die Schlichtungsstelle wenden müssen.
Übrigens wird in verschiedenen Vielfliegerforen im Internet ebenfalls eine AIRail Verbindung mit einem Flugsegment gleichgesetzt.
Wir gehen davon aus, dass gegenteilige Berichte in diesen Foren die Reputation von AIRail und der Lufthansa als Ganzes nicht verbessern.
...
4) Keine weitere Antwort von LH
dem Thread "Rechtliche Bewertung von Airail-Verspätungen" entnehme ich, dass AIRail Strecken rechtlich wie echte Flugsegmente behandelt werden.
In unserem Fall verweigert uns Lufthansa nun unsere Fluggastrechte nach EU – Verordnung 261 / 2004:
"Da der Grund für Ihre verspätete Ankunft in Atlanta die Annullierung der Zugverbindung von Stuttgart nach Frankfurt war, können wir im vorliegenden Fall Ihren Wunsch nach Zahlung der Ausgleichsleistung nicht nachkommen. "
Wie sehen die Experten hier im Forum die Sachlage?
Noch einige praktische Fragen:
1) Innerhalb welcher Frist muss man die Fluggastrechte einfordern?
2) Reicht es, die Fluggastrechte per e-mail einzufordern, oder muss das postalisch erfolgen?
3) Wir haben bisher nur eine e-mail an customer.relations@lufthansa.com geschickt. Ist das die richtige Stelle?
Schon mal herzlichen Dank für alle Antworten und Eure Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja & Benjamin
Nachfolgend hänge ich mal die komplette Kommunikation mit LH an:
1) Unsere 1. Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 08. Februar 2015 haben wir folgende Lufthansa-Flugverbindung gebucht:
Fr, 22.05.2015 13:25 Uhr ab Stuttgart Hbf [ZWS] LH 3415
Fr, 22.05.2015 14:38 Uhr an Frankfurt [FRA]
Fr, 22.05.2015 17:05 Uhr ab Frankfurt [FRA] LH 432
Fr, 22.05.2015 19:15 Uhr an Chicago [ORD]
Fr, 22.05.2015 20:30 Uhr an Chicago [ORD] LH 7444 / UA 5597
Fr, 22.05.2015 23:16 Uhr an Atlanta [ATL]
Aufgrund des Bahnstreiks in Deutschland wurde die Verbindung LH 3415 annuliert und wir wurden
auf folgende Flugverbindung umgebucht:
Sa, 23.05.2015 06:40 Uhr ab Stuttgart [STR] LH 127
Sa, 23.05.2015 07:30 Uhr an Frankfurt [FRA]
Sa, 23.05.2015 10:00 Uhr ab Frankfurt [FRA] LH 444
Sa, 23.05.2015 14:05 Uhr an Atlanta [ATL]
Somit kamen wir mit mehr als 14 Stunden Verspätung in Atlanta an.
Da wir eine Rundreise geplant und gebucht hatten, mussten wir unseren Mietwagen umbuchen,
die erste Übernachtung stornieren und konnten unsere Route nicht wie geplant durchführen.
Somit ist uns neben dem zusätzlichen Organisationsaufwand für die Umbuchungen auch ein erheblicher
Nachteil entstanden, da wir unsere Rundreise umplanen mussten und aus Zeitgründen einige unserer Reiseziele streichen mussten.
Daher möchten wir unsere Fluggastrechte gemäß EU - Verordnung 261/2004 geltend machen und erwarten eine Erstattung von
600 EUR pro Person auf folgendes Konto
...
2) Antwort LH
...
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juni.
Den Start Ihrer Rundreise haben Sie sich gewiss anders vorgestellt. Und wir können gut verstehen, wie ärgerlich es für Sie war, Ihren ersten Urlaubstag mit dem Umbuchen Ihres Mietwagens und der Stornierung Ihrer ersten Übernachtung zu verbringen. Wir bedauern daher sehr, dass Sie Ihre Reise nach Atlanta am 22. Mai nicht wie erwartet verlaufen ist.
Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass die EU – Verordnung 261 / 2004 bei der Nichtbeförderung und bei der Annullierung oder großen Verspätung von Flügen greift. Da der Grund für Ihre verspätete Ankunft in Atlanta die Annullierung der Zugverbindung von Stuttgart nach Frankfurt war, können wir im vorliegenden Fall Ihren Wunsch nach Zahlung der Ausgleichsleistung nicht nachkommen.
Wir bedauern, dass wir Ihnen heute nicht die gewünschte Antwort geben können und bitten Sie herzlich um Ihr Verständnis. Es würde uns freuen, wenn Sie Lufthansa dennoch auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken.
...
Lufthansa German Airlines
Customer Relations
Postfach 710234
60492 Frankfurt/Main
Deutschland
Telefon: + 49 (0) 69 867 99 400
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:00 - 18:00 Uhr CET
Servicesprachen: Deutsch und Englisch
E-Mail: customer.relations@lufthansa.com
3) Unsere 2. Anfrage
Sehr geehrte Frau ........,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Hätte es sich bei der Strecke Stuttgart Hbf nach Frankfurt Flughafen Fernbahnhof um ein Rail & Fly Ticket gehandelt, könnten wir nachvollziehen, dass die EU – Verordnung 261 / 2004
nicht anwendbar ist.
AIRail wird jedoch beworben als "Reisen wie im Flug" (Lufthansa AIRail Services - Lufthansa ). D.h. rechtlich ist eine AIRail Verbindung mit einem
Flugsegment gleichzusetzen.
Lufthansa erklärt ja selber den Zug zum Flugzeug:
Die AIRRail Verbindung hat eine Flugnummer von Lufthansa (in unserem Fall LH 3415).
"Ihre Lufthansa Bordkarte für die AIRail-Verbindung ersetzt die Zugfahrkarte"
Separate Zugabteile für AIRail
"Sitzplatzreservierung auf allen AIRail Strecken"
Meilenvergabe
"Gutschrift von Miles & More Meilen"
Check-In für die AIRail-Verbindung läuft regulär über Günstige Flüge ab 99 € buchen - Lufthansa
"checken Sie sowohl für die Zug- als auch für die Flugstrecke vorab zu Hause ein"
Gepäck
"Für den Lufthansa AIRail Service gelten die Lufthansa Gepäckbestimmungen."
... somit erklären Sie auch alle Passagierrechte für anwendbar.
Außerdem haben wir die gesamte Reise von Stuttgart nach Atlanta und zurück als ein Gesamtpaket über Lufthansa gebucht.
Daher ist die Lufthansa unser Ansprechpartner und nicht die Deutsche Bahn.
Schließlich wurden wir ja auch von der geplanten AIRail Verbindung am Freitag auf einen Lufthansa Flug am Samstag umgebucht.
Für uns als Kunde ist zudem nicht die Annulierung der Bahn-Teilstrecke entscheidend, sondern die Verspätung am Zielort.
Da Lufthansa ein Image als Premium Airline anstrebt, sind wir sicher, dass bei Lufthansa berechtigte Kundenansprüche ernst genommen werden.
Wir hoffen auf eine unkomplizierte Erstattung, ohne dass wir uns an die Schlichtungsstelle wenden müssen.
Übrigens wird in verschiedenen Vielfliegerforen im Internet ebenfalls eine AIRail Verbindung mit einem Flugsegment gleichgesetzt.
Wir gehen davon aus, dass gegenteilige Berichte in diesen Foren die Reputation von AIRail und der Lufthansa als Ganzes nicht verbessern.
...
4) Keine weitere Antwort von LH
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