02.07.15: Verspaetungsfrust auf 4U 2000 STR TXL

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chr

Reguläres Mitglied
22.09.2009
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STR
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Guten Nachmittag zusammen!

Ich sitze gerade in STR, gebucht 4U 2004 nach TXL, planm. Abflug 15.40, an 16.55. Flugzeug hat nach verspäteter Ankunft einen Technical. Voucher für Getränke soll es bald geben, und Ankunftsverspaetung von über zwei Stunden scheint unausweichlich. Leider weil ich aber schon um 20 Uhr mit AB 6559 zurück nach STR.

Wenn das so weiter geht, werde ich diesem Flug nicht erreichen.

Mein Termin in Berlin ist gelaufen, aber die Entschädigung nach EU 261 2004 hätte ich gerne.

Daher meine Fragen zur besten Vorgehensweise, ich zähle auf die versammelte Kompetenz des Forums:

1. kann ich die Kompensation auch erhalten, wenn ich jetzt von dem Flog zurück trete?

2. sollte ich nach Berlin fliegen, brauche ich einen neuen Rückflug. Wer zahlt? Vor allem, da ich nach meinem Verständnis den Schäden gering halten und wohl gar nicht fliegen sollte. Das Treffen, zum Glück nicht so wichtig, ist es gelaufen.

Vielen Dank

Voucher sind gerade gekommen, fünf Euro pro Nase
 

chr

Reguläres Mitglied
22.09.2009
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Danke.

Stehe recht weit hinten in der Schlange beim Germanwings Tickets & "Service" Schalter.

Werde mir auch das Geld und die Entschädigung holen, brauche ich da noch nen Wisch von Schalter?
Hab die Bordkarte aufm Handy, nicht, dass die sich rausreden wollen, ich sei nicht da gewesen. Oder kann ich gleich nach Hause fahren und anschließend meine Forderungen an 4U schicken?
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
ja und sammel alles an Info und Beweisen, falls sie sich vor dem EU Claim drücken wollen, etwa wegen höherer Gewalt
 
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Reaktionen: chr

chr

Reguläres Mitglied
22.09.2009
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Bezweifle ich auch, da fallen eher Weihnachten, Neujahr, Ostern, Pfingsten und das Dreikönigstreffen auf Feb den 29. Frage ist nur: Brauch ich einen wie auch immer gearteten Anwesenheitsnachweis für die Moneten?

Edit: bezog sich auf LH 056
 

chr

Reguläres Mitglied
22.09.2009
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Danke für die Hinweise.

Ich hab jetzt doch gewartet, Refund der Buchung wurde mir direkt zugesichert, wegen der Entschädigung werde ich mich, wie zu erwarten, mit den Customer Relations einschlagen müssen.
Die Wartezeit habe ich genutzt, um andere Mitreisende über ihre Fluggastrechte aufzuklären. Wenn die hoffentlich auch ihre Claims durchziehen, sollte das 4U mehr wehtun, als eine Beschwerde. Ich sehr das eh nicht so verbissen.
Morgen werde ich ein Einschreiben mit meiner Forderung abschicken, ob ich bei Nichtfruchten einen Anwalt nehm oder einen Dienstleister beauftrage, werde ich zu gegebener Zeit sehen.
Werde über die Entwicklung berichten.

Was ich aus akademischen Interesse jetzt doch gerne wüsste (Frage 1): Flug verspätet, man selbst am Gate, Ankunftsverspaetung größer 2h, man verzichtet deshalb auf den Flug. Recht auf Ausgleichszahlung: Ja oder nein?
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
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Was ich aus akademischen Interesse jetzt doch gerne wüsste (Frage 1): Flug verspätet, man selbst am Gate, Ankunftsverspaetung größer 2h, man verzichtet deshalb auf den Flug. Recht auf Ausgleichszahlung: Ja oder nein?

Ich bin zwar kein Jurist, aber meiner Meinung nach Nein. Und beim Recht auf Verzicht und Rückerstattung wäre ich mir auch nicht sicher, das gilt erst ab fünf Stunden. Eine Kompensation gibt es nur bei Anullierung(?).
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
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HAM
Hat 4U diesbezüglich einen schlechten Ruf?
Meine Erfahrungen sind durchwachsen. Nach Einschreiben kamen erstmal Zurückweisungen und Angebote über niedrige Beträge. Mit etwas druck kam dann das Geld aber doch recht bald.
Also gibt schlimmere.
 

chr

Reguläres Mitglied
22.09.2009
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Ich kann abschließend berichten, dass Germanwings nach einer kurzen eMail "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" die Zahlung von 250 € angewiesen hat und die Sache damit erledigt ist. (y)