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Hallo zusammen,
ein Kumpel aus dem Nicht-EU-Ausland wollte soeben seine erste Flugreise mit Iberia in ein EU-Land antreten. Aufgrund eines Unfalls konnte er den Abflughafen jedoch nicht rechtzeitig erreichen und musste den Hinflug verfallen lassen.
Auf Nachfrage teilte Iberia nun mit, dass damit der enthaltene Rückflug ebenfalls verfallen sei und wir mussten beide Flüge neu buchen. Eine auch nur teilweise Kostenerstattung seitens Iberia wurde ebenfalls ausgeschlossen.
Mir ist bekannt, dass dies in den Geschäftsbedingungen von Iberia und anderen Fluggesellschaften so vermerkt ist. Nach Urteilen wie diesem hier habe ich jedoch meine Zweifel, dass dies rechtens ist.
Meine Fragen nun:
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus!
Colin Finck
ein Kumpel aus dem Nicht-EU-Ausland wollte soeben seine erste Flugreise mit Iberia in ein EU-Land antreten. Aufgrund eines Unfalls konnte er den Abflughafen jedoch nicht rechtzeitig erreichen und musste den Hinflug verfallen lassen.
Auf Nachfrage teilte Iberia nun mit, dass damit der enthaltene Rückflug ebenfalls verfallen sei und wir mussten beide Flüge neu buchen. Eine auch nur teilweise Kostenerstattung seitens Iberia wurde ebenfalls ausgeschlossen.
Mir ist bekannt, dass dies in den Geschäftsbedingungen von Iberia und anderen Fluggesellschaften so vermerkt ist. Nach Urteilen wie diesem hier habe ich jedoch meine Zweifel, dass dies rechtens ist.
Meine Fragen nun:
- Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und eine Kostenerstattung bereits erfolgreich gegen die Fluggesellschaft durchsetzen können?
- Kann man wegen Nichtbeförderung bzw. Annullierung in diesem Fall Entschädigungen nach den allgemeinen EU-Fluggastrechten geltend machen?
- Wenn alle Stricke reißen, kann man wenigstens die gezahlten Steuern für die nicht angetretenen Flüge zurückfordern?
Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus!
Colin Finck