24.06.15: Flug gecancelled in Istanbul gestrandet

ANZEIGE

ahmetba

Aktives Mitglied
14.03.2014
102
0
ANZEIGE
Mein Neffe sollte heute von Düsseldorf nach Burkina Faso über Istanbul mit TK fliegen. Geplant war heute nach Istanbul zu fliegen um dann heute weiter nach Burkina faso zu fliegen. Auf dem Rückflug war geplant einen Stopp von 3 Tagen in Istanbul zu machen und dann weiter nach DUS zu fliegen. Gekostet hat der ganze Spass 975 Euro auf 1 Ticket. Nun ist der ohne Probleme von Dus nach Ist geflogen um dann vor Ort mitzubekommen das der Flug nach burkina faso gecancelled wurde aufgrund der politischen lage vor Ort. Nun haben Sie Ihm 530 Euro zurückerstattet und Ihm angeboten heute zurück nach Deutschland zu fliegen.
Was kann er jetzt persönlich vor Ort machen bzw.was brauch er an Unterlagen um seinen Anspruch auf volle Kostenerstattung zu erhalten. Er möchte nun gerne die 3 Tage jetzt in Istanbul verbringen und dann zurück nach Dus. Und die komplette Summe erstattet bekommen. Ist das möglich?
 

moe

Reguläres Mitglied
13.06.2011
37
0
Zudem kann er für die erste Nacht ja eigentlich ein Hotelzimmer von TK kostenlos bekommen...Sollte ja in so einem Fall drin sein. Einfach mal am TK Hotel Desk fragen. Der befindet sich an der Rolltreppe, die zur Metro führt. Viel Erfolg
 
  • Like
Reaktionen: MartinT und ahmetba

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Ist das möglich?

Moeglich ist so gut wie alles. Es steht ihm der sofortige Ruecktransport und volle Kostenerstattung zu. Falls eine Uebernachtung notwendig sein sollte, auch die.
Alles andere ist Verhandlungssache. Wenn Dein Neffe 3 Tage in Istanbul bleiben moechte, kann er das tun, sollte sich aber mit TK darauf einigen.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Da der Absagegrund die politische Lage (Militärputsch!) ist, kann es sein, dass TK die volle Erstattung zu Recht verweigert. :idea:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.493
8.875
FRA/QKL
Da der Absagegrund die politische Lage (Militärputsch!) ist, kann es sein, dass TK die volle Erstattung zu Recht verweigert. :idea:

Und die Entscheidung den Flug nach Burkina Faso zu canceln ist seitens TK exakt Gestern gefallen nachdem der Neffe des OP in DUS eingecheckt hatte und nachdem er den Flieger in DUS geboardet hatte? :confused:

Da er eine Reise von DUS nach Burkina Faso gebucht hatte und nicht von DUS nach IST und getrennt davon von IST nach Burkina Faso ist TK meines Erachtens in der Pflicht die Gesamtreise zu erstatten. Den Transport von DUS nach IST und zurück hätte TK wohl kurzfristig noch verhindern können.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Vielleicht hat sich die Lage noch nicht beruhigt?
Vielleicht wollte TK abwarten und nahm an, dass die Lage bis zum Flug genug beruhigt wäre?

Ich kenne die Situation im Detail nicht , aber wollte zu Bedenken geben, dass das hier möglicherweise kein glasklarer EU261 Fall wie sonst ist. Evtl schiebt TK den Putsch auch einfach nur vor, aber das Durchsetzen der Ansprüche könnte hier schon komplizierter sein. Für einen ersten Anhaltspunkt müsste man wohl schauen, ob und wie oft TK und andere Airlines seit dem 16.09. nach OUA geflogen sind. Wenn viel geflogen wurde, dann gibt es wohl EU261, wenn aber nicht geflogen wurde, wird es wohl schwierig.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.493
8.875
FRA/QKL
Für einen ersten Anhaltspunkt müsste man wohl schauen, ob und wie oft TK und andere Airlines seit dem 16.09. nach OUA geflogen sind. Wenn viel geflogen wurde, dann gibt es wohl EU261, wenn aber nicht geflogen wurde, wird es wohl schwierig.
Ich sehe es genau anders rum. Wenn die Flüge meistens nicht stattfanden finde ich es verwerflich gestern einen erfolgreichen Checkin für DUS via IST nach OUA zu erlauben und den Neffen des OP erst in IST stranden zu lassen.
 
  • Like
Reaktionen: MartinT

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Da der Absagegrund die politische Lage (Militärputsch!) ist, kann es sein, dass TK die volle Erstattung zu Recht verweigert. :idea:
Ich dachte TK kann die 600 Euro Entschädigung verweigern (nach Putsch vermutlich zu Recht), nicht jedoch die Erstattung und den Rücktransport! Wenn er jetzt freiwillig drei Tage in IST bleiben will mag die Situation der Erstattung anders sein.
 

moe

Reguläres Mitglied
13.06.2011
37
0
Also dann bitte mal Updates, wie das ganze dann weiter ging.