Anschlussflug verpasst. Rechtslage??

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TobyGroby

Neues Mitglied
23.04.2014
20
0
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Hallo zusammen

Ich komme grade aus AUH in DUS an. 8:00 Uhr morgens. Wegen starkem Gegenwind 45 Minuten Verspätung. Den auf dem Ticket gebuchten Anschlussflug DUS-HAM mit AirBerlin haben wir dadurch verpasst. Nun muss ich mit der Bahn fahren, Ticket von AirBerlin bereits bezahlt, weil der nächste nach HAM um 17 Uhr geht. Vorrausichtlich bin ich mit der Bahn um 13 Uhr am Hamburg HBF. Also fast 4 Stunden später als geplant....
Wie ist da nun die Rechtslage bzgl. Entschädigung?? Da 4 Stunden und 1500km 250€ pro Person?

Danke für eure Hilfe.
MfG
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Meinung eines juristischen Laien:

Ursache für die Verspätung war das Wetter, ergo höhere Gewalt, ergo keine Entschädigung. Rein theoretisch hättest Du auf den nächsten DUS-HAM Flug umgebucht werden müssen, und zwar auch außerhalb von AB. Nur sträuben sich die Fluggesellschaften meist gegen Umbuchung auf Fremdcarrier.

Tipp: geniess die Zuffahrt und hacke das unter "normales Lebensrisiko" ab.

Evtl. kannst Du Dir zusätzlich entstandene Kosten (Telefon, Essen und Trinken) von AB erstatten lassen.
 
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Anonym38428

Guest
Die einen sagen wegen Gegenwind, die anderen weil aufgrund einer geänderten Sicherheitslage eine andere - weitere - Flugroute gewählt werden musste. Lebensrisiko, höhere Gewalt, gibt nix.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.591
7.096
irdisch
Die Umfliegen jetzt alle den syrischen und iranischen Luftraum weiträumig wegen der russischen Marschflugkörper aus dem Kaspischen Meer. Ist besser so. Keiner will einen zweiten Ukraine-Abschuss.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
371
113
Das umfliegen von Syrien/Irak ist doch nicht neu und doch schon seit mindestens einem Jahr standart?!

Ansonsten denke ich auch hoehere Gewalt, keine Entschaedigung.
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.710
12
CDG/MUC
Die Diskussion rund um höhere Gewalt kann man sich doch schon dadurch sparen, dass wir von einem Non-EU-Carrier sprechen, der einen Flug aus einem Nicht-EU-Land angeboten hat. Entschädigungen nach der EU-Verordnung gibt es nur dann, wenn man entweder mit einem EU-Carrier fliegt oder ab einem EU-Flughafen startet.

Daher: Zugfahrt genießen und danach möglicherweise mal bei EY anfragen, ob man dir nicht irgendwas zur Wiedergutmachung anbieten möchte (Gutschein, ...)
 

TobyGroby

Neues Mitglied
23.04.2014
20
0
Ok mal schauen was die so raushauen. Weil 5 Stunden später ankommen als geplant ist schon happig..(bzw. 6 dank DB :D)
Danke für eure antworten
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
Das umfliegen von Syrien/Irak ist doch nicht neu und doch schon seit mindestens einem Jahr standart?!

Schon länger. Spätestens seit dem MH-Abschuss sind auch die letzten Airlines auf Routen um die genannten Gebiete ausgewichen. Allerdings dürfte die aktuelle Sicherheitslage unter Umständen zu weiteren Routenanpassungen geführt haben. Wenn ich mir einzelne Flugzeuge auf FR24 anschaue, würde ich meinen, dass einige einen Tick nördlicher um Syrien/Irak fliegen.

Die Diskussion rund um höhere Gewalt kann man sich doch schon dadurch sparen, dass wir von einem Non-EU-Carrier sprechen, der einen Flug aus einem Nicht-EU-Land angeboten hat

:yes:
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.960
1.968
EY23 ist heute (siehe Flightradar24-Link) die "alte" Route über den Iran geflogen, nicht über Saudi-Arabien+Ägypten, die nochmals ca. 10min länger dauert.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.535
5.957
LEJ
Ich hätte die Umbuchung ausgesessen. Das wäre die sicherere Seite gewesen. Sehr viele Stunden länger hätte das auch nicht gedauert.
Das wäre dann eine nachweisbare Verspätung gewesen. Zu essen und trinken hätte es während der Wartezeit sicherlich auch was gegeben.
Danach dann den Versuch einer Kompensation mit flightright starten. Den Versuch aber nur deshalb, weil EY/AB gegenüber seinen Kunden auch nicht zimperlich ist. Interessant wäre, wer das Ticket ausgestellt hat; EY oder AB.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Anonym38428

Guest
Ich hätte die Umbuchung ausgesessen. Das wäre die sicherere Seite gewesen. Sehr viele Stunden länger hätte das auch nicht gedauert.
Das wäre dann eine nachweisbare Verspätung gewesen. Zu essen und trinken hätte es während der Wartezeit sicherlich auch was gegeben.
Danach dann den Versuch einer Kompensation mit flightright starten. Den Versuch aber nur deshalb, weil EY gegenüber seinen Kunden auch nicht zimperlich ist.

Völliger Unfug.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.535
5.957
LEJ
Welche Details braucht es noch? AB hat die nächst beste Möglichkeit mit der DB angeboten. Dadurch war der OP planmäßig um 13:00 Uhr am Ziel und nicht erst um 18:00 Uhr. Was gibt es da auszusitzen? Blödsinn!
Wo ihr recht habt, habt ihr recht.
Erst richtig lesen, dann denken, dann schreiben.
Diese Reihenfolge scheint die bessere zu sein.;)
 
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feb

Guest
Welche Details braucht es noch? AB hat die nächst beste Möglichkeit mit der DB angeboten. Dadurch war der OP planmäßig um 13:00 Uhr am Ziel und nicht erst um 18:00 Uhr. Was gibt es da auszusitzen? Blödsinn!

Na, jetzt brauche ich Nachhilfe: Der OP spricht von einem gegen 0800 verpassten Anschlussflug DUS-HAM mit von mir geschätzter Ankunftszeit um 0900. Daher errechnet der OP aus der Zugankunft in Hamburg um 1300 einen Delay von 4h. Wie kommt man da auf eine "planmäßige" Ankunft??