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Hallo ihr Lieben!
Bin leider in der misslichen Lage meine in drei bzw vier Tagen stattfindenden Ryanair Flüge nicht antreten zu können- ein ungenutzter Flug sozusagen.
Habe nicht online eingecheckt (ich denke, dass das in meinem Fall so korrekt ist).
Habe bei zwei der insgesamt vier Flügen jeweils 1x15kg Gepäckstück dazugekauft, ansonsten keine zusäzlichen Services in Anspruch genommen.
Alle vier Flüge wurden mittels SEPA bezahlt und haben insgesamt 100 Euro gekostet.
Aus den FAQ habe ich herausgefunden, dass bei der Rückerstattung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20€ pro Person anfällt und nicht pro Flug- ist das korrekt?
Soll ich den Antrag auf Kostenrückerstattung auf der RA Seite ausfüllen oder besser RA via Mail (zusätzlich per FAX vielleicht wenns was hilft) kontaktieren und darauf pochen, dass diese 20€ Verwaltungsgebühr laut Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.11.2011, AZ 15 O 395/10 unzulässig ist.
Da ich keine Erfahrung mit der RA Kostenrückerstattung habe bitte ich um Tipps von euch wie ich da am besten verfahre um wieder an mein Geld zu gelangen.
Vielen Dank schon mal für alle gutgemeinten Ratschläge!
xOxO
Pam
Bin leider in der misslichen Lage meine in drei bzw vier Tagen stattfindenden Ryanair Flüge nicht antreten zu können- ein ungenutzter Flug sozusagen.
Habe nicht online eingecheckt (ich denke, dass das in meinem Fall so korrekt ist).
Habe bei zwei der insgesamt vier Flügen jeweils 1x15kg Gepäckstück dazugekauft, ansonsten keine zusäzlichen Services in Anspruch genommen.
Alle vier Flüge wurden mittels SEPA bezahlt und haben insgesamt 100 Euro gekostet.
Aus den FAQ habe ich herausgefunden, dass bei der Rückerstattung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20€ pro Person anfällt und nicht pro Flug- ist das korrekt?
Soll ich den Antrag auf Kostenrückerstattung auf der RA Seite ausfüllen oder besser RA via Mail (zusätzlich per FAX vielleicht wenns was hilft) kontaktieren und darauf pochen, dass diese 20€ Verwaltungsgebühr laut Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.11.2011, AZ 15 O 395/10 unzulässig ist.
Da ich keine Erfahrung mit der RA Kostenrückerstattung habe bitte ich um Tipps von euch wie ich da am besten verfahre um wieder an mein Geld zu gelangen.
Vielen Dank schon mal für alle gutgemeinten Ratschläge!
xOxO
Pam