Hilfe zu Ryanair Kostenrückerstattung bei ungenutzen Flügen

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Pamela85

Neues Mitglied
30.08.2011
18
3
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Hallo ihr Lieben!

Bin leider in der misslichen Lage meine in drei bzw vier Tagen stattfindenden Ryanair Flüge nicht antreten zu können- ein ungenutzter Flug sozusagen.

Habe nicht online eingecheckt (ich denke, dass das in meinem Fall so korrekt ist).

Habe bei zwei der insgesamt vier Flügen jeweils 1x15kg Gepäckstück dazugekauft, ansonsten keine zusäzlichen Services in Anspruch genommen.

Alle vier Flüge wurden mittels SEPA bezahlt und haben insgesamt 100 Euro gekostet.

Aus den FAQ habe ich herausgefunden, dass bei der Rückerstattung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20€ pro Person anfällt und nicht pro Flug- ist das korrekt?

Soll ich den Antrag auf Kostenrückerstattung auf der RA Seite ausfüllen oder besser RA via Mail (zusätzlich per FAX vielleicht wenns was hilft) kontaktieren und darauf pochen, dass diese 20€ Verwaltungsgebühr laut Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.11.2011, AZ 15 O 395/10 unzulässig ist.

Da ich keine Erfahrung mit der RA Kostenrückerstattung habe bitte ich um Tipps von euch wie ich da am besten verfahre um wieder an mein Geld zu gelangen.

Vielen Dank schon mal für alle gutgemeinten Ratschläge!

xOxO
Pam
 

Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
776
139
MUC
Vier Flüge für insgesamt 100,00 EUR. (y)

Aus der FAQ solltest Du auch erkennen das RyanAir-Flüge generell nicht stornierbar sind. Das einzige was Dir erstattet werden kann sind die Steuern. Bei 100 EUR Flugkosten für 4 Flügen dürften die rückerstattbaren Steuern bei geschätzt < 20% liegen. Ich würde Dir raten einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit Du auch wirklich jeden Cent zurückbekommst.

Konnts mir nicht verkneifen, sorry.
 
F

feb

Guest
Ich empfehle das passenger receipt zu analysieren und die dort ausgewiesenen Steuern/ Gebühren zunächst per Mail, bei Erfolglosigkeit per Einschreiben/Einwurf zurückzufordern.

Aber mache dir bitte nicht allzuviel Hoffnung: Viehhändler, Buntmetallhändler und Prostituierte reagieren auf Forderungsschreiben üblicherweise nicht und Ryanair wohl auch nicht.

Also: Sache ins Archiv, wenn eine positive Antwort ausbleibt.
 

Pamela85

Neues Mitglied
30.08.2011
18
3
Ich nehme an ihr hattet beide noch keine persönlichen Erfahrungen mit dem Antrag auf Kostenrückerstattung bei Ryanair?

Die Gebühren für die 2xGepäckstücke übersteigen die Verwaltungsgebühr von 20€ pro Person, also werde ich auf jeden Fall etwas zurückbekommen.

Immerhin gibt es ein Online Formular, also ganz so Kundenverdrossen scheint man nicht mal bei Ryanair zu sein.
 
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Anonym38428

Guest
Warum sollten sie die Gebühr fürs Gepäck erstatten? Da beginnt dein Missverständnis bereits ...
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
Vier Flüge für insgesamt 100,00 EUR.

Ich hatte letztens zwei FR Flüge für insgesamt -12,00€ (nach Cashback). :D

Da ich für eine Leistung bezahlt habe, die ich nicht in Anspruch nehme.

Den Flug nimmst du ja auch nicht in Anspruch und trotzdem bekommst du den reinen Ticketpreis nicht zurück. Okay also noch mal GAAAAANNNNZ langsam und sachte.

Kann ich meine Reservierung vor dem Flug sotrnieren und muss ich Ryanair darüber informieren meinte:
Alle Ryanair-Flüge können geändert, aber nicht storniert werden. [Für deinen Fall viel uninteressantes BlaBla]

Wenn Sie Ihren gebuchten Flug nicht nutzen (Achtung! Die meinen dich!), können keine Flugkosten und Gebühren erstattet werden. Sie können jedoch einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung staatlich erhobener Steuern innerhalb eines Monats ab dem Tag des nicht angetretenen Flugs einreichen. Bei der Rückerstattung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17 £/20 €(bzw. des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung) pro Person an. Wenn der Rückerstattungsbetrag kleiner als die anwendbare Verwaltungsgebühr für Rückerstattungen ist, erfolgt keine Rückerstattung.

Also Kurzfassung:
  • Dein Ticket kann nicht storniert werden
  • Wenn du nicht fliegst, passiert folgendes
    • Dein Ticket verfällt (Der Rückflug bleibt gültig)
    • Flugkosten gibt es nicht zurück (Hiermit ist wohl nur der Preis fürs Flugticket vor Steuern und Gebühren gemeint)
    • Gebühren gibt es nicht zurück (Hiermit sind alle Gebühren die zum Ticket hinzukommen und keine Steuern sind gemeint. Also Extragepäck, Sitz, was auch immer man so hinzu buchen kann)
    • Die Steuern gibt es zurück (Für den genauen Betrag müsstest du im Ticket nachschauen)
  • Für die Rückerstattung
    • Hast du einen Monat Zeit
    • Eine Gebühr von 17£/20€ fällt an (Die dürfte sich wohl /pro Buchung verstehen). Wenn die Tickets also einzeln gebucht wurden.
    • Wenn die Rückerstattung niedriger ausfällt als die Bearbeitungsgebühren, gibt's nicht zurück, musst aber auch nichts zahlen
 
Moderiert:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.421
Neuss
www.drboese.de
Ich darf als RA, der gerne mal einen Schritt weiter denkt, sagen: Viel Spaß. Die vorherigen Beiträge entsprechen auch meiner Auffassung. Wenn, dann kommt da sehr wenig bei heraus.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich empfehle das passenger receipt zu analysieren und die dort ausgewiesenen Steuern/ Gebühren zunächst per Mail, bei Erfolglosigkeit per Einschreiben/Einwurf zurückzufordern.
Spaßeshalber habe ich mal meine Unterlagen zum Ryanairflug überprüft und festgestellt, dass nur ein Gesamtbetrag für die Buchung ausgewiesen ist, keine Aufschlüsselung pro Passagier und auch keine Angabe von Steueranteilen...
 
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feb

Guest
Darf ich nochmals auf meinen Post#3 zurückkommen und noch etwas deutlicher werden? Ich vermeide Verträge mit Viehhändlern, Buntmetallhändlern, Prostituierten und mit Ryanair.

Wer sich vertraglich mit übel beleumdeten Gestalten verbindet... geht ein Risiko ein.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
Kannst du das mal genauer erklären?

Schon kommen die Sparer aus ihren Löcher gekrochen. :D

Ich denke meine Wortwahl dürfte ausreichend klar sein. Was die Quelle von derartigen Tickets angeht, beruhige ich jetzt einmal die Sparbrötchen die ich gerufen habe (oder angelockt habe). Das Cashback wurde über eine französische Plattform gemacht welche das Guthaben eigentlich nur auf französische Konten überweist oder Cheques ausstellt. Hilft dir also nicht viel.

Aber nicht traurig sein: Hier im Vorum kannst du viel lernen. Sei es bei unserem Amt für EY-Reisewarnungen oder dem wahrscheinlich größten Sparbrötchen der Welt. Vielleicht nimmt dich einer als Padawan auf.

... geht ein Risiko ein.

Macht man aber überall wo man nicht das Kleingedruckte liest.
 
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feb

Guest
(...)Macht man aber überall wo man nicht das Kleingedruckte liest.

Völlig richtig. Wenn ich einen Minivertrag über irgendeinen Kaufgegenstand abschließe, lese ich die AGB des Anbieters im Regelfall auch nicht. Ich nehme das Risiko, dass das (beispielshaft) bestellte T-Shirt meinen Erwartungn nicht entspricht und ich dem Geld hinterherlaufe, hin. Wenn aber eine Flugreise ansteht, an der etwas dranhängt (Geschäftstermin, privates Treffen, Hotelbuchung, Mietwagenbuchung...) dann kontrahiere ich nicht mit zweifelhaften Gestalten wie dem Unternehmen unter Führung des Michael O’Leary.
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Kannst du das mal genauer erklären? Würde mich interessieren und würde ich dann auch so buchen wollen.

Nennt sich Inversionsbuchung. Die Bedingungen sind - stark vereinfacht gesagt - umgekehrt. Ist also so wie ein Leerverkauf an der Börse, sinnbildlich gesprochen. Kommt also schon fast einer Wette gleich. Du kannst somit mehr sparen, je höher der YQ Anteil an der Fare ist, kannst aber eben auch reinfallen.

Ich würde es nicht machen, zumal ich meine, dass in Deutschland der Verbraucherschutz wegen des binären Risikos mit seiner Hebelwirkung erfolgreich dagegen geklagt hat. Geht nur noch in Spanien (oder wars Frankreich?).

Lies Dir mal den Trick it Thread hier durch, da ist es mal ganz gut, und fundierter als von mir gerade, beschrieben worden.
 
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