Peoples-Airline und Buchungsgebühr

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Frankieboy

Erfahrenes Mitglied
25.10.2013
530
109
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Hallo Leute!

Ich stehe derzeit in Kontakt mit der Peoples Airline und zwar betreffend der Buchungsgebühr, die seit 1.10.2015 für Onlinebuchungen verrechnet wird.

Peoples wirbt auf der Homepage mit Flüge ab € 99,-- von Wien nach Altenrhein. Wenn man aber zwei Flüge (hin- und retour) findet, steigt der Preis von € 198,-- auf € 208,-- an, da im vorletzten Schritt noch eine Buchungsgebühr von € 10,-- pro Person hinzugefügt wird. Es wird nirgends bei dem Angebot auf eine Buchungsgebühr hingewiesen, noch gibt es eine Zahlungsmöglichkeit um die Buchungsgebühr zu verhindern (bei der AUA etc. kann man die Gebühr durch Online-Überweisung verhindern). Es steht sogar auf der Webpage, dass der Tarif "online" und "telefonisch" zu buchen ist.
Meines Erachtens ist dies doch ein "unlauterer" Wettbewerb, wenn man mit Ticketpreisen von € 99,-- wirbt und diese aber NICHT um diesen Preis zu buchen sind! Witzigerweise verrechnet Peoples die Gebühr dann, wenn man das Onlineportal von Peoples nutzt. Wenn man über ein Reisebüro bucht, fällt diese nicht an, aber natürlich verrechnet dann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr. Peoples geht hier sichtlich den umgekehrten Weg wie die Lufthansa-Group, die eine GDS-Gebühr für "Fremdsysteme" verrechnet, nicht aber bei der Nutzung des eigene Onlineportals!

Hier ein Link zur Werbung: People's Saver Tarif

Ich hatte in der Sache schon einen sehr umfangreichen Schriftverkehr mit Peoples!

Was sagt Ihr zu dieser Sache?

LG

Stefan
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Hallo Leute!

Ich stehe derzeit in Kontakt mit der Peoples Airline und zwar betreffend der Buchungsgebühr, die seit 1.10.2015 für Onlinebuchungen verrechnet wird.

Peoples wirbt auf der Homepage mit Flüge ab € 99,-- von Wien nach Altenrhein. Wenn man aber zwei Flüge (hin- und retour) findet, steigt der Preis von € 198,-- auf € 208,-- an, da im vorletzten Schritt noch eine Buchungsgebühr von € 10,-- pro Person hinzugefügt wird. Es wird nirgends bei dem Angebot auf eine Buchungsgebühr hingewiesen, noch gibt es eine Zahlungsmöglichkeit um die Buchungsgebühr zu verhindern (bei der AUA etc. kann man die Gebühr durch Online-Überweisung verhindern). Es steht sogar auf der Webpage, dass der Tarif "online" und "telefonisch" zu buchen ist.
Meines Erachtens ist dies doch ein "unlauterer" Wettbewerb, wenn man mit Ticketpreisen von € 99,-- wirbt und diese aber NICHT um diesen Preis zu buchen sind! Witzigerweise verrechnet Peoples die Gebühr dann, wenn man das Onlineportal von Peoples nutzt. Wenn man über ein Reisebüro bucht, fällt diese nicht an, aber natürlich verrechnet dann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr. Peoples geht hier sichtlich den umgekehrten Weg wie die Lufthansa-Group, die eine GDS-Gebühr für "Fremdsysteme" verrechnet, nicht aber bei der Nutzung des eigene Onlineportals!

Hier ein Link zur Werbung: People's Saver Tarif

Ich hatte in der Sache schon einen sehr umfangreichen Schriftverkehr mit Peoples!

Was sagt Ihr zu dieser Sache?

LG

Stefan

Bei so einem kleinen Laden würde ich auf darauf tippen, dass die das einfach verplant haben. Zeig doch den Schriftwechsel bitte (natürlich wo nötig anonymisiert), dann kann man sich ein beeseres Bild davon machen.
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Ich finde es übrigens auch nicht ok, dass hier mit 99,- EUR Preisen (für den oneway) geworben wird und man diesen Preis aber nur als Return buchen kann.
Ein simpler Oneway kommt dann meist auf 350 - 400 EUR....
 

Frankieboy

Erfahrenes Mitglied
25.10.2013
530
109
Hier die Stellungnahme von Peoples:
[FONT=&quot]Sehr geehrter Herr XXXX.[/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Wie Ihnen bereits vergangenen Freitag mitgeteilt, unsere Stellungnahme zur Preisauszeichnung. Wir haben uns intensiv mit der Thematik befasst und sind zu folgendem Entschluss gekommen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Gemäss der Schweizerischen Preisbekanntgabeverordnung PBV (Fassung 11.12.1978, Stand 01.07.2015), unter die auch Flugleistungen und Pauschalreisen fallen, ist in Art 11 Abs 2 folgendes festgehalten:[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Art. 11c[SUP]1[/SUP]Art und Weise der Preisbekanntgabe von Flugreisen[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[SUP][FONT=&quot]1[/FONT][/SUP][FONT=&quot] Wer den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz Flugpreise in irgendeiner Form - auch im Internet - für Flugdienste ab einem Flughafen in der Schweiz oder der Europäischen Union anbietet, hat die anwendbaren Tarifbedingungen zu nennen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[SUP][FONT=&quot]2[/FONT][/SUP][FONT=&quot] Der tatsächlich zu bezahlende Preis ist stets auszuweisen. Er muss den eigentlichen Flugpreis sowie alle Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschliessen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[SUP][FONT=&quot]3[/FONT][/SUP][FONT=&quot] Neben dem tatsächlich zu bezahlenden Preis ist mindestens der eigentliche Flugpreis auszuweisen sowie, falls diese dazu gerechnet werden:[/FONT]
[FONT=&quot]a.[/FONT]
[FONT=&quot]die Steuern;[/FONT]
[FONT=&quot]b.[/FONT]
[FONT=&quot]die Flughafengebühren; und[/FONT]
[FONT=&quot]c.[/FONT]
[FONT=&quot]die sonstigen Gebühren, Zuschläge und Entgelte, wie etwa diejenigen, die mit der Sicherheit oder dem Treibstoff in Zusammenhang stehen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[SUP][FONT=&quot]4[/FONT][/SUP][FONT=&quot] Fakultative Zusatzkosten sind auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise zu Beginn jedes Buchungsvorgangs mitzuteilen; die Annahme der fakultativen Zusatzkosten muss durch die Konsumentin oder den Konsumenten ausdrücklich bestätigt werden («Opt-in»).[/FONT]
[FONT=&quot]Dies tun wir selbstverständlich. Die angegebenen Preise sind bezüglich der Flugleistung Endpreise. Die Buchungsgebühr von 10€ wird für die Nutzung des entsprechenden Vertriebskanals berechnet und hat nichts mit dem Flugpreis zu tun. Sie können die Buchungsgebühr bei der Nutzung anderer Absatzkanäle problemlos vermeiden. Dies ist z.B. beim Direktkauf vor Ort, beim Kauf über andere online Portale oder beim Kauf im Reisebüro so. Diese Absatzmittler können aber eigene Servicegebühren verlangen, die ebenfalls als Zusatzkosten zum Flugpreis berechnet werden. Von daher verstossen wir nicht gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Diese Servicegebühr für die Nutzung bestimmter Vertriebskanäle, wird bei praktisch allen Fluggesellschaften separat und am Ende des Buchungsvorgangs berechnet und sind nie im Flugpreis inkludiert. Teilweise werden auch Kreditkartengebühren weiterverrechnet. Auch dies verstösst nicht gegen die Verordnung, da Sie die Gebühr z.B. bei Barzahlung vermeiden können und wie in Abs 2 festgehalten, lediglich „unvermeidbare“ Gebühren im eigentlichen Flugpreis enthalten sein müssen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]