Widersprüche bei den EU-Fluggastrechten?

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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.128
416
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Hi zusammen,

kurze Frage: Ich war immer davon ausgegangen, dass die Ausgleichszahlungen bei "großen Verspätungen" wie folgt funktionieren:


  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km und einer Verspätung von mehr als 2 Stunden
  • 400 € für eine Flugstrecke bis zu 3500 km und einer Verspätung von mehr als 3 Stunden
  • 600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km und einer Verspätung von mehr als 4 Stunden

Jetzt habe ich mir aber mal das offizielle EU-Fluggastrechte-Formular (http://ec.europa.eu/transport/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf) runter geladen und sehe dort folgendes:

-----
„Große Verspätung“: Der Abflug hat sich gegenüber der planmäßigen Abflugzeit folgendermaßen verspätet:
i) um zwei Stunden oder mehr bei Flügen über eine Entfernung bis 1500 km;
ii) um drei Stunden oder mehr bei innergemeinschaftlichen Flügen über eine
Entfernung von mehr als 1500 km und bei anderen Flügen über eine Entfernung
zwischen 1501 und 3000 km;
iii) um vier Stunden oder mehr bei allen anderen Flügen.
-----

Hier ist also nicht mehr von 3500 km die Rede, sondern von 3000 km, und nicht mehr von der Verspätung bei ANKUNFT, sondern von der Verspätung beim ABFLUG.

Was stimmt denn nun?!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Neben den 3000 sind auch die 1501 falsch (richtig: 1500). Bachelor-Praktikant.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Danke.

Jetzt ist es ja noch verwirrender ... Die VO sagt auch ganz klar 3500 km. Das ganze PDF enthält nirgendwo die Zahl "3000". Das offizielle Formular (von der europa.eu-Webseite!) sagt aber 3000 km. Wieso widerspricht sich die EU hier selbst?! ;-)

Wer ist denn der Autor dieses PDFs? Ist es Möglich, dass dieser schlicht einen Fehler gemacht hat, indem die falschen Zahlen zitiert wurden? So sieht es für mich jedenfalls aus.
 

bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Hallo !?!? Das ist ein EU-Papier! Schaut Euch bitte mal die Diäten, Reisekosten und Spesensätze der EU-Parlamentarier und -Angestellten an und Ihr werdet einsehen, daß da für ordentliche Arbeit leider kein Geld mehr über ist.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
kurze Frage: Ich war immer davon ausgegangen, dass die Ausgleichszahlungen bei "großen Verspätungen" wie folgt funktionieren: ...

Die Applikation der Regelung beruht doch eh schon seit Jahren auf den Entscheidungen des EuGH. Artikel 6 bezieht sich nämlich nicht auf Artikel 7 (welcher die Entschädigungssummen vorsieht). Sich also exklusiv auf die Verordnung zu basieren, macht kaum Sinn.

Der EuGH hat unter anderem entschieden, dass man ab 3 Stunden Verspätung die Entschädigung ebenfalls bekommen muss, dass man die Verspätung auch auf die vorhergesehen Ankunftszeit bezieht (was z.B Bei Anschlüssen wichtig ist: Flug A startet mit 2h30 Verspätung. Dadurch verpasst man dann Flug B, wodurch man schlussendlich mit 9 Stunden Verspätung ankommt).

Dass es aber im Formular Fehler gibt, war mir bisher noch nie aufgefallen. Allerdings habe ich bisher nur die französische und englische Version der Formulare genutzt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.128
416
Danke, Worldtraveler! Das mit Artikel 6/7 war mir noch gar nicht aufgefallen. Na dann werde ich mich mal auf den EuGH beziehen und gucken, ob LH freiwillig zahlt...
 

vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
270
2
Wenn wir hier schon bei Verspàtungen und Entschädigung sind: Wollte heute von ARN via CPH nach IAD. ARN-CPH war 2h verspätet und ich hatte dementsprechend keine Chance den Flug nach IAD noch zu erwischen. SK Transferdesk hat mich jetzt umgebucht auf ARN-ORD-IAD mit Ankunft 23.55 statt 15.15 Uhr. Habe ich da auch Anrecht auf Kompensation? Die Verspätung war ja 2h auf ARN-CPH, die Auswirkung am Ende aber massiv.
 

vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
270
2
Der Grund der Verspätung wurde nicht kommuniziert, solange ich da war. Aber dann werd ichs mal versuchen.