Zeit der Landung herausfinden?

ANZEIGE

Di-Fly

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
500
0
HAJ
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, wann der LH-Flug 1224 FRA-GVA am 7. Februar gelandet ist. Gibt es einige Tage nach dem Flug die Möglichkeit, online an diese Infos zu kommen?

Danke im Voraus!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
aus flightstats.com
Scheduled Arrival:
6:40 PM - Tue 07-Feb-2012
Actual Arrival:
8:11 PM - Tue 07-Feb-2012
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Kann man Verspätung von zurückliegenden Flügen herausfinden?

Hallo,

gestern sind meine Eltern erst sehr verspätet mit EASYJET
von Rome Fiumicino (Terminal 2) to Berlin Schoenefeld

flight 4987;
dep. Fri 06 Apr 19:00
arr. Fri 06 Apr 21:10

angekommen.

Gibt es eine Webseite, wo man die genaue Verspätung rausfinden kann?
Also eine Seite, die vergangene Flüge anzeigt?

Auf den Webseiten vom Flughafen und der Fluggesellschaft finde ich nur die Daten von heute, habe also keinen Zugriff auf den verspäteten Flug.

Sie wurden überhaupt nicht informiert, im Gang stehengelassen, es gab keine Erfrischung, keine Erklärung, keine Entschuldigung und der Flieger war in schlimmen Zustand.
So geht man mit Kunden nicht um...
Danke für Tipps.

Viele Grüße
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Danke Nevadaman,

genau sowas habe ich gesucht.

Hmmm, der Flug war ganz knapp einige Minuten unter drei Stunden Verspätung, hat man da schon irgendwelche Rechte?

Meine Eltern waren vor allem entsetzt, daß nicht ein einziges Wort zur Verspätung kam, keine Entschuldigung und daß nach der langen Warte-Zeit sogar der Kaffee von Mitreisenden berechnet wurde, statt wenigsten diesen als kleine Entschuldigung anzubieten.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Ist ja irgendwie klar, die Ankunftszeit liegt 7 Minuten unter 3 Stunden, da hat der Pilot dann wahrscheinlich ordentlich Gas gegeben, um Schaden von der Airline abzuwenden.

Ich verstehe Wikipedia allerdings so, daß bei Verspätungen nur Verpflegung angeboten werden muß.

Aber nicht mal das ist passiert...
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.183
7
Ist ja irgendwie klar, die Ankunftszeit liegt 7 Minuten unter 3 Stunden, da hat der Pilot dann wahrscheinlich ordentlich Gas gegeben, um Schaden von der Airline abzuwenden.

Ich verstehe Wikipedia allerdings so, daß bei Verspätungen nur Verpflegung angeboten werden muß.

Aber nicht mal das ist passiert...

Die Spekulationen über den Piloten sind etwas weit hergeholt. DrThax hat doch schon zutreffend geantwortet: mehr als 2h bei der Strecke sind €250 (außer bei außergewöhnlichen Umständen). Ich würde allerdings die Originalquelle als Lektüre empfehlen:
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Ich klage gerade gegen Easyjet. Stell dich schonmal auf einen jahrelangen Rechtsstreit ein, seit dem ersten Schriftwechsel sind bei mir bereits 1,5 Jahre vergangen.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Ich klage gerade gegen Easyjet. Stell dich schonmal auf einen jahrelangen Rechtsstreit ein, seit dem ersten Schriftwechsel sind bei mir bereits 1,5 Jahre vergangen.

Ich wünsche dir und hoffe für alle anderen Passagiere, dass du einen langen Atem behälst und dir das leisten kannst.
Viel Erfolg und halte uns doch auf dem laufenden.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Die 250 Euro gibt es erst ab drei Stunden.

Ich habs mir gerade nochmal angeschaut und lese dort

Artikel 6 Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfer- nung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buch- stabe a) angeboten.
(2) Auf jeden Fall müssen die Unterstützungsleistungen innerhalb der vorstehend für die jeweilige Entfernungskategorie vorgesehenen Fristen angeboten werden.

Artikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.




a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von1 500 km oder weniger,




  1. b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,
  2. c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug ange- boten, dessen Ankunftszeit

  1. a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder
  2. b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfer- nung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht später als drei Stunden oder
  3. c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunter- nehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50% kürzen.
[QUELLE: Amtsblatt der Europäischen Union VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004]
 
  • Like
Reaktionen: Weltenbummlerin

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wenn man mal den Umlauf dieser fraglichen Maschine zurückverfolgt, dann kam die zuvor aus NCE nach FCO. Da gab es wohl gestern abend diverse Ausfälle wegen eines Streikes. Das dürfte eine spannende Rechtsfrage werden, ob wegen eines Streiks am Vorflughafen hier überhaupt noch eine Entschädigung fällig wird.
Encore des perturbations
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.960
1.966
Wenn man mal den Umlauf dieser fraglichen Maschine zurückverfolgt, dann kam die zuvor aus NCE nach FCO. Da gab es wohl gestern abend diverse Ausfälle wegen eines Streikes. Das dürfte eine spannende Rechtsfrage werden, ob wegen eines Streiks am Vorflughafen hier überhaupt noch eine Entschädigung fällig wird.
Encore des perturbations

In der Regel ja. U2 hätte ja eine Backup-Maschine in Rom für den Flug nach Berlin bereitstellen können, was sie aber nicht getan haben.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.124
120
49
HAM
www.outlet-reisen.com
DrThax, man darf Gesetze nicht zitieren, wenn man so den Zusammenhang zerstört ;)

Artikel 7 gilt laut Artikel 5 nur bei Annullierung eines Fluges! Aber: Seit dem Urteil des EuGH vom 19.11.2009, Az. C-402/07 und C-432/07 liegt nach einem Zeitverlust der Passagiere von drei Stunden oder mehr, d. h. wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen, nicht nur eine Verspätung, sondern bereits eine Annullierung eines Fluges vor.

Das bedeutet, der Anspruch auf die Kompensationszahlung ergibt sich erst nach einer Annullierung - ein Flug gilt auch als annulliert, wenn er über drei Stunden Verspätung hat. Artikel 6 bezieht sich nur auf Unterstützungleistungen in Form von Essen, Trinken etc., die es schon ab zwei Stunden gibt.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.124
120
49
HAM
www.outlet-reisen.com
Im Zweifel kann man seine Flüge übrigens auch bei EUClaim eingeben, dann bekommt man direkt die Bestätigung, ob es überhaupt etwas geben könnte. Man muss die dann nicht beauftragen.
 

smartymcfly

Neues Mitglied
22.09.2013
9
0
historische Flugdaten (Verspätung)

Schönen guten Abend in die Runde! Ich hätte da mal eine Frage betreffend Flugverspätungen. Ich möchte im Nachhinein herausfinden, wann ein Flugzeug tatsächlich die Parkposition erreicht hat. Die Website flightstats ist mir bekannt, als Datenquelle wird dort in meinem Fall die Airline genannt. Es geht hier um 4U 8591 am 30.08.2014. Die Ankunftszeit wird von der Airline mehrmals nach vorne korrigiert, das deckt sich aber nicht mit der eigenen Erinnerung. Gibt es abrufbare, unabhängige Daten, z.B. des Flughafenbetreibers?


Recht herzlichen Dank vorab!
-smartymcfly


MOD: hierher eingefügt, auch wenn die Infos schon etwas älter sind *maxbluebrosche*
 
Moderiert:

FJ Berlin

Neues Mitglied
27.11.2014
2
0
Guten Tag,

ich habe das gleiche Anliegen - auch ich war auf diesem Flug und versuche nun, gegen die Fluggesellschaft vorzugehen. Die von der Fluggesellschaft veröffentlichte und mir auch per Brief mitgeteilte Verspätung von 2:53 ist nicht korrekt. Die Landung erfolge nach 21.50 Uhr. Haben Sie eine konkrete Erinnerung an die Zeit der Landung?

Danke für kurze Rückmeldung..

FJ Berlin
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.045
462
Moeglicherweise ist fuer Euch die Verspaetung nur die Zwischeninformation zur Beantwortung der Frage einer eventuellen Kompensation nach EU Recht.
Da koennen Euch bestimmt die einschlaegigen Dienstleister helfen, Z.B. EuClaim, Flightright. Haben die nicht eine unverbindliche online Anfragemoeglichkeit? Dann wuesstet Ihr zumindest deren Einschaetzung, ob weiteres Nachdenken uegerhaupt lohnt.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.122
4.558
HAM
Die Luftfahrtbehörde in Berlin kann entsprechende Angaben machen. Allerdings ist das Erreichen der Parkposition irrelevant.
 

TGIF

Erfahrenes Mitglied
12.09.2014
746
0
HAM
Die Luftfahrtbehörde in Berlin kann entsprechende Angaben machen. Allerdings ist das Erreichen der Parkposition irrelevant.
Warum? Es zählt doch nach dem Urteil letztens das Öffnen der Türen. Und wenn das Erreichen der Parkposition >3h war, dann auch das Öffnen der Türen. Ob das überhaupt vermerkt wird ist mir nicht bekannt. Aber zwischen Landung und Parkposition vergeht ja oft noch einiges an Zeit.
 

FJ Berlin

Neues Mitglied
27.11.2014
2
0
Hallo,

das Erreichen der Parkposition ist nicht irrelevant, sondern bei strittigen Situationen (knappen Verspätungen) entscheidend. Es kommt dann darauf an, wann der Passagier die Möglichkeit hatte, das Flugzeug zu verlassen bzw. wann die Türen geöffnet wurden. Dazu gibt es mehrere Entscheidungen bis hin zum EuGH.
 

kronschalk

Neues Mitglied
16.05.2015
1
0
tatsächliche Flugdaten von Flug XG1351 herausfinden

Hallo Freunde,

könnt ihr mir sagen, wie ich die tatsächlichen Flugzeiten des folgenden Fluges ersehen kann:
SunExpress Deutschland (ICAO-Code = SXD)
Flug XG1351 DUS-SZF (Düsseldorf nach Samsun)
Geplanter Abflug: 03.05.2015 um 20:55
Geplante Ankunft: 04.05.2015 um 1:35

Tatsächlich ist dieser Flug in Düsseldorf annuliert worden, und ist um ca. 1 Uhr (04.05.2014) in Köln (CGN) gestartet (Flugnummer war die selbe). Ankunft war dann ca. 5 Uhr in Samsun.

Bei Libhomeradar.org gibt es die "SunExpress Deutschland" (ICAO-Code = SXD) nicht!
Es gibt dort nur die SunExpress (ICAO-Code = SXS).

Wäre euch sehr verbunden!