Upgrade Erstattung verpasster Anschlussflug

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baetschelor

Neues Mitglied
13.09.2015
15
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Guten Abend zusammen,

Ich wollte von meinem Kanada Aufenthalt ursprünglich am 29. Februar (gebucht mit Lufthansa) zurückfliegen, habe dann aber umgebucht und bin am 19. Februar Edmonton-Toronto- Stuttgart geflogen. Habe bei der Umbuchung die 130 EUR Gebühr plus 200 EUR Upgrade in Y+ der Lufthansa gezahlt weil keine anderen Tickets mehr verfügbar waren.
In Toronto habe ich dann leider meinen Anschlussflug verpasst weil die Fluggastbrücke defekt war und wir dann 1 Stunde im Flieger festsassen. Ich wurde dann Umgebucht auf einen Air Canada Flug etwas später am Abend, auf dem aber eben keine Y+ verfügbar war.

Kann ich mir mir 200 EUR Upgrade Gebühr für die Y+ zurückholen? Meine Mail an
customer.relations@lufthansa.com blieb bis jetzt unbeantwortet...

Besten Dank für eure Hilfe
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Bei einem Downgrade wären nach EU-Kompensationsrichtlinie erstmal 75% des Ticketpreises fällig. In wie weit die hier anwendbar ist bin ich mir aber nicht sicher (der verpasste Flug und das Downgrade kamen von LH, also EU-Carrier und daher Anwendung, das Problem wurde aber durch AC verursacht). Vielleicht können die Experten hier Licht ins Dunkel bringen :). Die Tarifdifferenz sollten sie dir eigentlich nach gesundem Menschenverstand zurückzahlen, aber inwieweit selbiger hier anwendbar ist...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
War das ein Upgrade oder eine Aufzahlung auf einen Y+ Tarif? Ansonsten vielleicht mal hier im offiziellen LH-Thread nachfragen, gerade bei derartigen Anliegen scheinen die ja schon öfter geholfen/ die Bearbeitung beschleunigt zu haben.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
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klausschlesinger.de.tl
Selbst wenn man davon ausgeht, daß 'Lufthansa' hier als 'ausführendes Luftfahrtunternehmen' anzusehen ist und sich damit der Anwendungsbereich der VO (EG) 261/2004 eröffnen könnte, obwohl Air Canada den streitgegenständlichen Flug durchgeführt hat, muß man folgendes weiter beachten:

Der Passagier hat sich auf dem Flughafen Toronto unstreitig nicht innerhalb der in Art. 3 Abs. 2 lit. 2 a VO normierten Meldeschluß-Frist am Abfertigungsschalter der Lufthansa eingefunden. Somit kommt die VO hier nicht zur Anwendung, so dass der Passagier die Flugpreiserstattung über 75 % wegen der Herabstufung gem. Art 10 der VO (EG) 261/2004 nicht verlangen kann.

Der Passagier hat gegen Lufthansa auch keinen Anspruch auf Zahlung der Tarifdifferenz. Dieser besteht nur gegen die Aiir Canada. Der Passagier ist unstreitig nicht innerhalb der vorgeschriebenen Check-in Zeit am Abfertigungsschalter der Lufthansa in Toronto erschienen, so dass er den Beförderungsanspruch in der von ihm ursprünglich gebuchten Klasse verloren hätte. Das verspätete Eintreffen in Toronto war auch nicht von der Lufthansa, sondern von der Air Canada auf dem Zubringerflug zu vertreten. Von dieser kann deshalb auch im Wege des Schadensersatzes Zahlung der Tarifdifferenz verlangt werden.
vgl. auch Urteil des AG Frankfurt, Urteil v. 21.12.2007, 32 C 1003/07 - 22, 32 C 1003/07.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Der Passagier hat gegen Lufthansa auch keinen Anspruch auf Zahlung der Tarifdifferenz. Dieser besteht nur gegen die Aiir Canada. Der Passagier ist unstreitig nicht innerhalb der vorgeschriebenen Check-in Zeit am Abfertigungsschalter der Lufthansa in Toronto erschienen, so dass er den Beförderungsanspruch in der von ihm ursprünglich gebuchten Klasse verloren hätte. Das verspätete Eintreffen in Toronto war auch nicht von der Lufthansa, sondern von der Air Canada auf dem Zubringerflug zu vertreten. Von dieser kann deshalb auch im Wege des Schadensersatzes Zahlung der Tarifdifferenz verlangt werden.
vgl. auch Urteil des AG Frankfurt, Urteil v. 21.12.2007, 32 C 1003/07 - 22, 32 C 1003/07.
Danke für das Licht im Dunkel :).
 

baetschelor

Neues Mitglied
13.09.2015
15
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Kleines Update:

"Dear Mr. Bateschelor,

Thank you for contacting our office regarding your seating on AC876 from Toronto to Frankfurt on February 19th.

We regret your disappointment that we were unable to accommodate you in the Premium Economy Class cabin.

As your ticket was originally issued by Lufthansa, any refund due must be processed by them. We will forward your file to Lufthansa for their handling.

Thank you for choosing Star Alliance. We look forward to serving your travel needs in the future.



Bin mal gespannt ob und wann ich was von Lufthansa höre...
 
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baetschelor

Neues Mitglied
13.09.2015
15
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Die Neuigkeit heute ist, dass es nichts neues gibt.

Was muss ich machen um bei Lufthansa gehört zu werden? Kann doch nicht sein das die nun schon über 6 Wochen brauchen... Wobei, wenn die ihre Zeit damit verschwenden auf fb Wind um die "neue Regional Economy" zu machen...
 
Zuletzt bearbeitet:

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
man bekommt leider kein Recht, sondern nur ein Urteil :(

In diesem Fall haben sich die Airlines aber schön rausgeredet. Was bringt dem Pax dann dieses
Das transatlantische Joint Venture „A++“
.
Kann man das stellvertetend für beide Airlines verklagen?
 

baetschelor

Neues Mitglied
13.09.2015
15
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So nochmal ein abschließendes Update:

nachdem ich mein Anliegen hier im Lufthansa Thread vorgetragen habe, habe ich ende letzter Woche die 200€ zurückerstattet bekommen.

Herzlichen Dank an euch und das Lufthansa Team hier im Forum.
 
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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
So nochmal ein abschließendes Update:

nachdem ich mein Anliegen hier im Lufthansa Thread vorgetragen habe, habe ich ende letzter Woche die 200€ zurückerstattet bekommen.

Herzlichen Dank an euch und das Lufthansa Team hier im Forum.

Schön zu hören, dass (zumindest moralisch gesehen) doch noch Recht seine Anwendung gefunden hat.